Protocol of the Session on April 1, 2009

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, sind wir im Sinne des Verbraucherschutzes ein gutes Stück vorangekommen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat um direkte Abstimmung gebeten. Wir stimmen also direkt ab, und zwar über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/8872 – Neudruck. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Wer ist dagegen? – Das sind die anderen drei Fraktionen CDU, SPD und FDP. Ist jemand unter uns, der sich enthält? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Stimmen von CDU, SPD und FDP abgelehnt.

Ich rufe auf:

9 Zwölfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwölfter Rundunkänderungsstaatsvertrag)

Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 14/8630

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 14/8897

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Jarzombek das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten vor zwei Wochen die erste Lesung und haben ausführlich über das Thema gesprochen. In diesen zwei Wochen gab es keinen Erkenntniszugewinn mehr.

Die CDU-Landtagsfraktion wird dem Staatsvertrag so zustimmen, auch wenn wir naturgemäß nicht mit allen Punkten einverstanden sind. Dazu verweise ich auf meine Rede von vor zwei Wochen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für Ihre außerordentlich kurze und präzise Rede. – Ich gebe jetzt das Wort an den Abgeordneten Kuschke für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein bisschen Zeit muss schon sein.

Erster Punkt: Ich will begründen – das wird den Minister mit Sicherheit freuen –, warum wir zustimmen. Wir alle sind in hohem Maße daran interessiert – sonst würden wir hier nicht sitzen –, Politik zu gestalten. Wenn man sich die Rundfunkänderungsstaatsverträge ansieht, dann ist oftmals bedauerlicherweise – auch jetzt bei dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag – festzustellen, dass wir nicht im Voraus oder parallel Entwicklungen gestalten, sondern wir hinken hinterher, in diesem Falle den technologischen Ent

wicklungen. Der Rechtsrahmen sollte ihnen allerdings zeitnah folgen. Das haben wir versucht; das ist auch beim Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag anzuerkennen.

Zweiter Punkt: Wenn man sich das Klageverfahren des VPRT mit den zentralen Zielen ansieht, nämlich den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom Verbreitungsweg Internet und die Einengung des Funktionsauftrages lediglich bezogen auf das Marktversagen – vielleicht etwas, was von Herrn Witzel sogar mitgetragen worden wäre –, wird man feststellen, dass die beiden Feuer, die dort gelegt worden sind, gelöscht wurden.

Drittens einige Punkte, die wir haben durchsetzen können: Alle Telemedien stehen dem öffentlichrechtlichen Rundfunk offen. Wir haben Sonderregelungen für die Sportereignisse erreicht. Für die sendungsbezogenen Dinge haben wir die Mehr-alssieben-Tage-Regelung sowie für die nichtsendungsbezogenen Dinge einen Drei-Stufen-Test. Das wird sicherlich – darüber haben wir bei der letzten Befassung gesprochen – kein einfaches Unterfangen sein. Ich beneide den Kollegen Oliver Keymis und andere nicht darum, dass sie dies demnächst in den entsprechenden Gremien durchführen werden. – Wir werden uns anschauen, wie Sie das machen, und Ihnen dann auch eine Rückmeldung dazu geben.

Vierte Anmerkung: Wir glauben, die zwölfte Änderung des Rundfunkstaatsvertrages ist ein gutes Ergebnis für die duale Rundfunkordnung. Auch die Signale aus den Verbänden stimmen uns zuversichtlich. Die Auseinandersetzung um den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist vorbei, wir stehen aber – das wissen wir – schon vor der 13. Änderung, und die 14. wird auch nicht allzu lange auf sich warten lassen.

Ich habe vorhin bereits das komplizierte Verfahren des Drei-Stufen-Tests genannt. Wir muten den Gremien eine ganze Menge zu. Das, was sich bei „Ki.Ka Plus“ und „Ki.kanichen“ abzeichnet, ist ein gewisser Vorgeschmack darauf. Aber ich will es noch einmal unterstreichen: Wir haben ein hohes Vertrauen in die Mitglieder der Gremien.

Letzte Anmerkung – das will ich nicht verhehlen, weil es Herrn Witzel „freuen“ wird –: In der inhaltlichen Ausrichtung sind wir sehr nah bei Ihnen, Herr Minister Krautscheid. Wir hatten in den Debatten nicht das Gefühl, dass die FDP-Fraktion so nah bei Ihnen war wie wir.

(Zuruf von Minister Andreas Krautscheid)

Notgedrungen.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das war die Scheinheiligkeit!)

Ich hätte es selbst nicht so formuliert, aber Frau Kollegin Löhrmann, wenn Sie mir das Stichwort

schon geben: Es war sicherlich eine gewisse Scheinheiligkeit im Spiel.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Wir werden der zwölften Änderung zustimmen, die 13. müssen wir uns noch ansehen. Wir hoffen, dass wir mit dem, was wir auf den Weg bringen, dann auch gut arbeiten können. – Herzlichen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kuschke. – Für die FDP-Fraktion erhält der Abgeordnete Witzel das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will gern auf die großkoalitionären Anflüge des Kollegen Kuschke reagieren und auch inhaltlich zur Sache Stellung nehmen.

Mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird versucht, einen angemessenen Ausgleich der Interessen von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk zu schaffen sowie den Interessen und Bedenken der Verleger in unserem Land angemessen Rechnung zu tragen. Ob dies tatsächlich gelingt, bleibt in der Praxis abzuwarten. Die berechtigten Vorgaben der EU gegen eine schrankenlose Onlineexpansion der Öffentlich-Rechtlichen müssen vor diesem Hintergrund ernst genommen werden.

Die Bedeutung für die im wahrsten Sinne des Wortes unter Druck stehende Zeitungslandschaft haben wir im Rahmen einer ausführlichen Erörterung unserer Antragsinitiative besprochen. Wir machen uns stark für gute Rahmenbedingungen für nordrheinwestfälische Verleger. Das ist uns wichtig. Dies muss auch in der Debatte zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag erörtert werden, damit wir nicht in eine Situation kommen, in der überdimensioniert gebührenfinanzierte Presse im Internet stattfindet.

Schauen Sie sich daher einmal die Internetseiten von ARD, ZDF oder auch dem WDR genau an. Dort finden Sie eine große Zahl bebilderter Textbeiträge mit fast 3.800 Zeichen und 600 Wörtern, selbstverständlich finanziert aus GEZ-Gebühren. Wir Liberale glauben, dass dies dem angespannten Zeitungsmarkt mit schwindenden Auflagenzahlen und einem schwächelnden Werbeumfeld in einem schwieriger werdenden Anzeigenmarkt einen Bärendienst erweist. Deshalb hätten wir uns im gemeinsamen Vorgehen aller Bundesländer, die nun einmal für rundfunkrechtliche Änderungen zuständig sind, gewünscht, deutlich striktere und klarere Regelungen zu verabreden.

Kommen wir zum Rundfunk: In Nordrhein-Westfalen sitzen neben dem WDR, dem Deutschlandfunk und der Deutschen Welle zahlreiche wichtige Medienplayer der Privatwirtschaft; nehmen Sie nur RTL

und die dazugehörigen Sender mit Sitz in Köln, weitere regionale und lokale Fernsehsender wie NRW.TV oder center-tv. Auch hier brechen die wichtigen Werbeeinnahmen weg, und durch die Mediatheken droht ungleiche Konkurrenz im Netz. Nur ein konsequent praktizierter Drei-Stufen-Test durch einen Rundfunkrat, der tatsächlich ein strenges Prüfverfahren in eigener Unabhängigkeit durchführt, kann hier Einhalt gebieten. Und das ist notwendig.

Nehmen wir zudem den Ausbau der Digitalangebote durch ARD und ZDF: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk konnte früher seiner Grundversorgungspflicht mit drei Fernsehprogrammen ohne weitere private Angebote und entsprechende Offerten im Internet nachkommen. Bedarf es heute tatsächlich flächendeckend in ganz Deutschland 24 problemlos zu empfangender öffentlich-rechtlicher Fernsehprogramme und mehr als 80 Radioprogrammen in einem dualen Rundfunksystem neben Hunderten von privaten Sendern, um den Grundversorgungsauftrag wahrnehmen zu können? Diese Frage muss berechtigterweise gestellt werden.

Interessant ist vor allem auch, wie unverhohlen mit Sponsoring agiert wird. Bei über 7 Milliarden € Gebührengeldern, zu denen noch 500 Millionen aus Werbeeinnahmen hinzukommen – allein der Vermarkter der ARD macht 700 Millionen € Umsatz –, wirbt der Werbevermarkter des ZDF auf seiner Internetseite um Sponsoren mit dem Hinweis:

Programmsponsoring hat sich beim ZDF erfolgreich etabliert und an Bedeutung gewonnen. Ein Grund hierfür mag sicherlich die exklusive Platzierungsmöglichkeit in einem werbefreien Umfeld nach 20:00 Uhr sein. Die positive Entwicklung seit 1992 hat gezeigt, dass sie Sponsoring als attraktiven Baustein der Kommunikation anerkennen und hierfür qualitative Umfelder suchen.

So das werbende Zitat.

Weiter geht es dann mit der Anpreisung des Sponsorings beim ZDF, was Sportereignisse angeht. Es wird auch ganz ausdrücklich für Sponsoring Benefits geworben: Sie erhalten „eine hohe Glaubwürdigkeit und starkes Involvement durch Platzierung im redaktionellen Umfeld“, so die Begründung des ZDF bei der Suche nach neuen werblichen Kunden.

Uns als FDP-Landtagsfraktion liegt daher sehr an dem Erhalt eines qualitätsvollen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gerade deshalb muss die Konzentration auf den eigentlichen Programmauftrag, der den öffentlich-rechtlichen Status als Einziges auch legitimiert, wirkungsvoll erfolgen. Das Ganze muss zugleich in einem fairen medienpolitischen Ordnungsrahmen eines Medienmarktes im Umgang mit den Gebührengeldern stattfinden. Der hier diskutierte Staatsvertrag richtet sich deshalb nicht gegen, sondern an alle öffentlich-rechtlichen Sender

und soll durch die Schaffung eines ausgewogenen zukunftsfähigen Ordnungsrahmens seine exakte Berechtigung formulieren.

Hauptaufgabe der öffentlich-rechtlichen Sender muss es dabei nach wie vor sein, dem Zuschauer gesellschaftlich relevante und wertvolle Inhalte qualitativ hochwertig und interessant aufbereitet nahezubringen.

Wir nehmen heute die Verbesserung mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages an in der Hoffnung, dass die Zuschauer nicht enttäuscht werden, und legen zugleich Wert auf eine umfassende sachgerechte Evaluation in der Zukunft, ob auch die notwendigen Vorgaben in der Praxis tatsächlich sachgerecht Anwendung finden. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Es spricht jetzt für die Grünen der Abgeordnete Keymis.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Witzel, für Ihren Vortrag zur Sicht der FDP auf diese Dinge. Sie unterscheidet sich diametral von der, die wir auf diese Rundfunkfragen haben. Der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist aus unserer Sicht kein gelungenes, sondern ein sehr verschlungenes Werk, das uns nicht wirklich in die digitale Zukunft führt, sondern höchstens, wenn man so will, gewisse Anleitungen gibt, wie man sich in einer immer komplizierter werdenden Welt noch mehr verfrickeln kann.

(Beifall von den GRÜNEN)