Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Es ist schwierig, in der mir verbleibenden Zeit zu dem, was von Frau Schäfer seitens der SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen gesagt worden ist, detailliert Stellung zu nehmen. Ich will versuchen – indem ich vieles von dem, was ich vorbereitet habe, weglasse –, hierzu die Haltung der CDU zu verdeutlichen.
Es ist richtig, dass wir am 17. März dieses Jahres einen ähnlichen, fast den gleichen Gesetzentwurf hier im Hause diskutiert haben, der mit der damaligen Mehrheit von Rot und Grün abgelehnt worden ist,
Meine Damen und Herren, wir legen aufgrund des Wählerwillens vom 22. Mai diesen jetzt mit der FDP gemeinsam korrigierten Gesetzentwurf dem Landtag zur Abstimmung vor und sorgen damit dafür, dass erstens in dieser Frage Rechtssicherheit und Rechtsklarheit in die Schullandschaft hineinkommen, dass zweitens die jahrelange Hängepartie bei den Betroffenen, bei den Lehrerkollegien, bei den Schülern, bei den Eltern beendet wird und dass drittens damit ein wesentlicher, ich sage sogar, der wesentliche Beitrag zum Schulfrieden in dieser Sache geleistet wird.
Frau Löhrmann, Sie haben das Wort „Zündeln“ gebraucht. Ich weiß nicht, ob Sie einen Redebeitrag eines Kollegen, der aus meiner Sicht sehr klar mit seiner Haltung zu dieser Thematik gesprochen hat, so abqualifizieren wollen. Wir neh
men auch Ihre Argumente ernst. Wir sind der Meinung, dass das kein Zündeln ist, sondern ganz im Gegenteil. Ich möchte versuchen, das zu begründen.
Die grüne Fraktion hat heute wie im Herbst 2004 und im März 2005 durch ihre Sprecherin Frau Löhrmann deutlich gemacht: Sie möchten am liebsten gar nichts machen. Sie möchten, dass es so bleibt, wie es ist, mit dem Hinweis darauf, es seien ja bisher nur 22 Fälle in Nordrhein-Westfalen.
Meine Damen und Herren, Frau Löhrmann, schauen Sie einmal in die Lehrerinnen-Seminare hinein. Schauen Sie in die Nachwuchsseminare, wie sich die Lehrerinnen dort zusammensetzen, hinein. Es mag sein, dass es heute 22 sind. Wir brauchen aber auch Rechtsicherheit und Rechtsklarheit und klare Maßstäbe auch für die Zukunft.
Meine Damen und Herren von Rot und Grün, fragen Sie sich bitte erneut: Lassen Sie mit dieser Haltung des Verweigerns, des Nichtstuns die Schulen, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerkollegien, die Eltern und auch die betroffenen muslimischen Lehrerinnen nicht im Stich? Das ist die große Frage.
Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Frage, wann das Kopftuch getragen werden kann, bei Lehrerinnen und Lehrern kraft Ihres Gesetzes spätestens dann wieder auf die Schulen zukommt, wenn Ihr Wunsch, einen islamischen Religionsunterricht zu bekommen, tatsächlich Platz greifen würde? Denn diesen Lehrerinnen können Sie doch wohl nicht verweigern, ein Kopftuch zu tragen!
Es geht um staatliche Schulen. Da haben wir sehr wohl seitens des Landes Nordrhein-Westfalen das Recht, wie uns das Bundesverfassungsgericht
das in seiner Entscheidung gesagt hat. Wir haben eine gesetzliche Regelung zu treffen, wenn wir diese Materie regeln wollen. Da wird diese Frage mit geregelt.
Meine Damen und Herren, nach der Haltung der Grünen komme ich zur Haltung der SPD, die Herr Kuschke wieder vorgetragen hat und die sich, leider Gottes, in keiner Weise von dem unterscheidet, was Herr Moron seinerzeit gesagt hat.
Herr Abgeordneter Jostmeier, ich habe noch zwei weitere Zwischenfragen. Lassen Sie die zu oder nicht?
Wäre, es meine Damen und Herren, nicht besser, wenn wir diese Thematik, die sehr verantwortungsvoll zu diskutieren ist, …
… im Hauptausschuss diskutieren. Wir werden das dort noch weiter gehend und tiefer gehend behandeln. Ich lade Sie alle gerne dazu ein, auch die Fragesteller. Kommen Sie da hinzu.
Meine Damen und Herren, die Haltung der Sozialdemokraten, die von Herrn Kuschke vorgetragen worden ist, geht im Wesentlichen auf den Vorschlag hinaus: Macht es und prüft es von Fall zu Fall! Frau Schäfer hat das auch gesagt
Meine Damen und Herren, wissen Sie, was mit einer Prüfung von Fall zu Fall jedes Mal für die Schulen verbunden ist? Es muss erst jemand von den Schülern, von den Eltern, von den Lehrern sagen: Ich fühle mich davon tangiert. Ich möchte nicht, dass ich in dieser Weise mit dem Kopftuch konfrontiert werde.
Wissen Sie, was das für einen Mut für denjenigen bedeutet, der sich zu Wort melden muss? Er unterliegt einem Begründungszwang, er macht möglicherweise ein Spießrutenlaufen und hat den schwarzen Peter. Nach den Erfahrungen der bisherigen Regierung unter Rot-Grün wird dann jahrelang – wir haben doch die Beispiele – keine Entscheidung getroffen, weil man sich davor drückt.
Meine Damen und Herren, jeder weiß – damit komme ich zu Frau Löhrmann und zu Herrn Kuschke –: Das Kopftuch ist nicht nur ein Stück zur Bekleidung, es ist nicht nur ein religiöses
Symbol, sondern es kann – Frau Löhrmann, da liegen Sie mit dem, was Sie gesagt haben, falsch, das Bundesverfassungsgericht hat auf den Empfängerhorizont und nicht auf das subjektive Wollen desjenigen, der es aufsetzt, abgestellt – vom objektiven Empfängerhorizont als politisches Kampfsymbol verstanden werden.
Lesen Sie bitte die Beiträge des Präsidenten des Landesverfassungsgerichtes, Herrn Bertrams, der dieser Partei nach wie vor zugehörig ist, durch. Da werden Sie den Satz finden: Das Kopftuch ist ein politisches Kampfsymbol.
Meine Damen und Herren, es geht um den Schulfrieden. Herr Kuschke und Frau Schäfer haben gefragt: Ist das denn notwendig? – Jawohl, es ist notwendig. Der Schulfrieden wird ja nicht schon allein dadurch gestört, dass Mädchen sich von Klassenfahrten befreien lassen, dass sie nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen,
dass es Fälle gibt, wo Lehrerinnen den Handschlag verweigern, weil sie das bei Sprechtagen nicht tun dürfen oder tun wollen.
Jede Maßnahme und jedes Nichtstun, das die Sonderstellung dieser Lehrerinnen und dieser Schülerinnen verstärkt, trägt zur Zerstörung des Schulfriedens bei.
Das hat Dr. Papke dankenswerterweise mit dem Zitat von Frau Seyran Ates klargemacht. Das ist doch ein deutliches Zeichen.
Meine Damen und Herren, ich will nur noch Folgendes sagen: Lesen Sie bitte einmal die Beiträge der Sachverständigenanhörung nach. Lesen Sie die Beiträge der Praktiker nach. Lesen Sie nach, was Frau Drewke, die frühere Regierungspräsidentin von Arnsberg, die Ihrer Fraktion angehörte, zu dieser Thematik gesagt hat.
Es ist doch niemanden verständlich zu machen, dass das Kopftuch in Nordrhein-Westfalen gestattet sein soll, obwohl es in der Türkei verboten ist und dies vom Europäischen Gerichtshof als rechtmäßig bestätigt worden ist.
Ich verweise noch einmal auf das Privilegium Christianum. Wir halten das nicht nur für verfassungsmäßig und rechtmäßig. Ich weiß, es hat nur eine deklaratorische Bedeutung. Diese deklaratorische Bedeutung wollen wir aber. Es ist so gewollt, und zwar nicht nur, weil es so im Grundgesetz steht, nicht nur wegen Artikel 12 der Landesverfassung, sondern weil wir gerade vor dem Hintergrund der multikulturellen Entwicklung in unserem Land deutliche Maßstäbe setzen wollen.