Für uns ist die Eigenständigkeit der Kommunalwahl entscheidend. Es ist eine schwierige Abwägungsentscheidung gewesen. Mit dieser Eigenständigkeit der Kommunalwahl, die wir betonen, folgen wir auch einem Petitum des Städte- und Gemeindebundes, der in der „Kölnischen Rundschau“ vom 21. August 2007 gesagt hat, er sei dezidiert gegen eine Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl. Die Kommunalpolitiker wollten Rechenschaft ablegen, mehr Kosten und mehr Aufwand seien akzeptabel. – So der Städte- und Gemeindebund, die Interessenvertretung unserer Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
dass bei der Bundestagswahl selbstverständlich die Kanzlerfrage dominiert, dass die Öffentlichkeit von bundespolitischen Themen und Erwägungen dominiert wird. Er sagt – der Kollege Biesenbach hat es zitiert –, dass ein Kommunalwahlergebnis dann nur ein Zerrbild der tatsächlichen politischen Entscheidungswünsche der Bürgerinnen und Bürger darstellen könne.
Ich darf Ihnen aus eigenem Erleben als damals junger Wahlkämpfer am Stand sagen, weil wir 1994 eine Kommunalwahl parallel zur Bundestagswahl hatten: Wir und auch die SPD, die Grünen und die CDU haben vor allen Dingen die hochwertigen Broschüren der Bundesparteien verteilt.
Frau Kraft, warum schütteln Sie mit dem Kopf? 1994 waren Sie noch nicht einmal Mitglied der SPD. Sie waren doch gar nicht dabei!
Aus eigenem Erleben sage ich Ihnen: Die Bundespolitik dominiert. Und das wollen wir nicht, weil die Wurzel der Demokratie für uns die Städte und Gemeinden sind.
Deshalb muss dort über kommunale Belange und nicht als Ableitung der Bundespolitik entschieden werden können!
Herr Kollege Lindner, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Sowohl der Abgeordnete Becker als auch Frau Kollegin Kraft möchten Ihnen Zwischenfragen stellen.
Herr Kollege Lindner, da Sie sich auf Ihre Erinnerung an das Jahr 1994 – in der Tat ein Jahr mit gemeinsamer Bundestags- und Kommunalwahl, damals auf Wunsch aller vier Parteien hier im Hause – beziehen: Könnte Ihre Ablehnung des gemeinsamen Kommunal- und Bundestagswahltermins, der ja nahe gelegen hätte, etwas damit zu tun haben, dass die FDP damals bei der Bundestagswahl 7,6 % an Zweitstimmen und bei der Kommunalwahl 3,6 % landesweit in NordrheinWestfalen erzielt hat? Ist das Ihr Trauma?
Herr Kollege Lindner, da Sie so tief in meine Vita eingestiegen sind, hätten Sie in den Artikeln auch die Information finden können, dass ich gerade wegen des Wahlkampfs zur Kommunal- und Bundestagswahl in die SPD eingetreten bin. Dass Sie das nicht freuen kann, leuchtet mir ein.
Genau aufgrund dieser intensiven Wahlkampfzeit bin ich Mitglied der SPD geworden. Das gehört dann auch dazu.
Frau Kollegin Kraft, ich darf der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass das keine Zwischenfrage war.
Unabhängig von der guten Ordnung, Frau Präsidentin, will ich Frau Kollegin Kraft nur erwidern, dass mir bislang noch nicht bekannt geworden ist, dass Sie schon so bedeutend wären, dass eine Biografie von Ihnen vorläge. Diese Motivlage habe ich deshalb nicht nachvollziehen können.
Herrn Becker will ich mit einem Zitat von Herrn Güllner antworten, der über genau die Frage diskutiert hat: Wer hat einen Vorteil von einer Trennung und wer von einer Zusammenlegung?
Zur Frage nach den Vorteilen für bestimmte Parteien heißt es in einem Interview des „Deutschen Depeschendienstes“ mit Herrn Güllner vom 22. Februar – Zitat –:
„Wir erleben gerade bei Kommunalwahlen irrsinnige Unterschiede von Stadt zu Stadt“, sagte der Chef des Meinungsforschungsinstituts … Auch eine mögliche geringe Wahlbeteiligung müsse kein Vorteil für die Regierungsparteien sein. Die Bürger entschieden fast nur nach lokalen Kriterien.
Das gilt freilich nur unter der Voraussetzung, dass die Kommunalwahl an einem eigenständigen Termin stattfindet, denn sonst überlagert sie der Bund.
Insofern hatten wir eine Abwägung zwischen der Eigenständigkeit und dem Mehraufwand vorzunehmen. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion hat nach der Urteilsverkündung einen separaten Termin vorgeschlagen. Diese Auffassung haben wir uns nach Abwägung der Eigenständigkeits- und der Kostenargumente zu eigen gemacht.
Heute haben Sie diese Entscheidung zum Anlass für eine große Show genommen. Vor allen Dingen das Kostenargument steht für Sie im Zentrum.
Sie beklagen 42 Millionen € Mehrkosten. Das würde pro Wahlberechtigtem 3,43 € bedeuten. Mit dieser Zahl bin ich heute bei mir in meinem eigenen Wahlkreis unterwegs gewesen und habe zwei Kommunen befragt:
die Stadt Wermelskirchen und die Stadt Rösrath. Beide Stadtverwaltungen haben über Ihre Kalkulation von 3,43 € nur gelacht und mir nach einer Vollkostenrechnung inklusive des Personalaufwands bestätigt, dass die Kosten in diesen beiden Kommunen signifikant unter 1,50 € pro Wahlberechtigtem liegen.