Die Praxisphasen sind nur ein Beispiel: Studiengebühren sind und bleiben ein Selektionsinstrument. Das ist unbestreitbar.
Denn hier setzt sich nur fort, Herr Witzel, was Sie mir Ihrer Schulpolitik von Anfang an im System anlegen:
(Christian Lindner [FDP]: Das ist alles falsch! – Gegenruf von Marc Jan Eumann [SPD]: Das ist alles richtig!)
Eine Auslese im Namen der sogenannten Elite, die sich letztlich nicht an der Person des Einzelnen, sondern am Geldbeutel und an der sozialen Herkunft der Eltern orientiert.
Deshalb gilt für uns Grüne mehr denn je: Die Studiengebühren müssen weg – und diese Regierung am besten gleich mit,
die es – wie im Antrag treffend dargelegt – noch nicht einmal schafft, ihre falsche Politik richtig umzusetzen und den angerichteten Schaden so gering wie möglich zu halten.
Frau Kollegin, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Brinkmeier?
Vielen Dank, Frau Kollegin Seidl! Damit wir ein bisschen weg von der Ideologie und hin zu Konkretem kommen, möchte ich Sie Folgendes fragen: Wollen Sie den Hochschulen das Geld vorenthalten oder ihnen das Geld geben und es durch Schulden finanzieren, wenn Sie Studienbeiträge abschaffen? An welcher Stelle wollen Sie kürzen? Bitte werden Sie konkret.
Herr Brinkmeier, wir haben das schon in verschiedenen Debatten erörtert. Wir haben gesagt, dass wir den Hochschulen das Geld zur Verfügung stellen werden.
Deshalb werden wir heute auch dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen. Wir hoffen gerne mit Ihnen, dass sich die Regierung den einen oder anderen Hinweis auch im Kleinen zu Herzen nimmt und für Abhilfe an der entsprechenden Stelle sorgt.
Ich mache noch einmal deutlich: Das alleine reicht uns nicht. Wir sind und bleiben aus vielen Ihnen wohlbekannten Gründen für die vollständige und schnelle Abschaffung der Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Pinkwart das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist mal wieder eine Initiative, die dazu beitragen soll, Thesen – wie eben von Frau Seidl vorgetragen – in den Raum zu stellen, die jeglicher Grundlage entbehren.
Möglicherweise ist es aber auch eine Initiative, um noch einmal dem nachtrauern zu dürfen, was die Vorgängerregierung den Hochschulen seinerzeit mit dem Studienkontenmodell an Bürokratiemonstern zumuten wollte.
Möglicherweise geht es Ihnen eben nicht darum, die Studienbedingungen zu verbessern, sondern lediglich die Verwaltungsbürokratie auszubauen.
Die Versprechungen, Frau Seidl – egal, welches Papier Sie hier noch vorlegen mögen –, wie der Ausgleich für die Hochschulen aussehen soll, können Sie sich eigentlich schon deshalb ersparen, weil Sie damals den Praxistest nicht bestanden haben. Die Einnahmen aus den Langzeitstudienkonten haben Sie an den Finanzminister und nicht an die Hochschulen abgeführt.
Ihre Papiere entbehren jeglicher Grundlage, was die praktische Umsetzbarkeit angeht, weil hier keine Glaubwürdigkeit vorhanden ist.
Warum hat der Innovationsausschuss diesen Antrag aus meiner Sicht zu Recht mit Mehrheit abgewiesen? – Zum einen wäre es ein Widerspruch zum Grundansatz „Bürokratiearmut des Studienbeitragsgesetzes“, wenn diese Regelung wie vorgeschlagen eingeführt würde. Zum anderen wäre es auch mit dem Grundgedanken der Autonomie der Hochschulen nicht vereinbar.
Wir gehen davon aus, meine Damen und Herren, dass die Hochschulen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das vollständige Praxissemester natürlich studienbeitragsfrei stellen müssen und darüber hinaus für kurzzeitige Praxisphasen auch in eigener Verantwortung geeignete Regelungen im Interesse ihrer Studierenden finden werden. Wir haben das Vertrauen, dass das durch die Hochschulen sachgerecht erfolgt, und wollen den Hochschulen und damit den Studierenden keine zusätzliche Bürokratie zumuten.
besserung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen. Es würde also erneut eine Fehlallokation der Mittel in den Hochschulen bedeuten.
Lassen Sie mich ein abschließendes Argument bringen, weil Ihr Antrag sich interessanterweise nur im Kontext von kleineren Praxisphasen überwiegend in Unternehmen, in mittelständischen Betrieben und anderen Einrichtungen bewegt: Ich hatte einen Debattenbeitrag von Frau Kraft gestern so verstanden, dass die – hier jetzt antragstellende – SPD-Fraktion bei der Landesregierung hinreichende Initiativen zum Bürokratieabbau vermisst. Sie hat eingefordert, hier müsse endlich ein wirksamer Bürokratieabbau möglich gemacht werden.
Am nächsten Tag stellen Sie einen Antrag, mit dem Sie an den Hochschulen, die als Ausbilder, aber auch als Transferpartner gerade für die Wirtschaft und den Mittelstand wichtig sind, wieder mehr Bürokratie einführen wollen. Sie müssen schon klären, was Sie wollen. Meinen Sie es ernst mit dem Bürokratieabbau, oder wollen Sie als Opposition dort weitermachen, wo Sie als Regierung aufgehört haben? – Vielen Dank.