Mir geht es nun darum: Wir erleben, dass vonseiten der Landesregierung immer nur die Probleme zugegeben werden, die schon durch die Presse lanciert worden sind. Die Informationen der Landesregierung erfolgen scheibchenweise. Insbesondere Finanzminister Linssen tut sich eher im Verstecken und Verschleiern hervor, als dass er uns als Abgeordneten konkrete Informationen gibt, wo wirklich die Probleme der WestLB sind.
Von daher geht es mir darum, anlässlich dieser Vorgänge und Missstände bei der WestLB die Rolle des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landesregierung, vor allem auch in den Gremien, auf Defizite und Mängel zu untersuchen. Mir geht es darum, dass dies im Wesentlichen dann sehr konkret geschieht und wir ausschließen können, dass es in Zukunft vielleicht noch zu weiteren MilliardenBelastungen kommt. Denn, wie gesagt, letztendlich wird das alles bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Nordrhein-Westfalen landen.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Fraktion der Grünen hier mehrere Anträge gestellt hat. So weit möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt dazu etwas sagen, wie Sie mir das gerade vorgeschlagen haben, Frau Präsidentin. Ich bin auch durchaus bereit, wenn der Umfang der ganzen Geschichte zu groß ist, noch einmal über den Untersuchungszeitraum nachzudenken. Ich bin gespannt, was die Fraktionen insbesondere von Grünen und SPD dazu sagen. Es liegt ja insofern ein Vorschlag der Grünen auf dem Tisch, als sie beantragen, den Untersuchungszeitraum auf die Zeit ab Juli 2005 reduzieren.
Mich würde noch interessieren, was die SPD dazu sagt. Sobald das aufgerufen wird, werde ich zu den einzelnen Punkten noch im Detail etwas sagen. – Danke schön.
Herr Kollege Sagel, könnten Sie vielleicht kurz darstellen, ob Sie der Änderung des Untersuchungsgegenstandes zustimmen?
Dann hat als nächster Redner für die Fraktion der CDU der Kollege Biesenbach das Wort. Bitte schön, Herr Biesenbach.
eine Arbeitsprobe erlebt, wie der Abgeordnete Sagel mit Sachverhalten umgeht, die diesen Landtag und dieses Land schon lange beschäftigen.
Wir haben einen Antrag vorgelegt bekommen, der weder begründet noch zulässig ist. Ich darf sagen: Ich wundere mich hier auch über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die jetzt helfen will, einen unzulässigen Antrag vielleicht zulässig zu machen.
Frau Löhrmann, wenn Sie gleich dazu etwas sagen: Ich würde gerne auf die Antwort warten, ob das vielleicht der Beginn einer neuen, wunderbaren Freundschaft ist. Wir sind gespannt darauf, ob Sie da möglicherweise neue Verbindungen suchen.
Wir haben erlebt, dass der Kollege Sagel in seinem Beitrag so oberflächlich blieb wie dieses Papier. Keiner weiß, was er wirklich will.
Ja, wie üblich. – Er will die Rolle der Landesregierung bei Mängeln der WestLB untersucht haben. Wonach soll ich denn die Rolle untersuchen? Ich will mich jetzt nicht weit ausbreiten, wie eine Rolle aussehen könnte. Aber so kann ein Untersuchungsausschuss nicht arbeiten.
Er möchte sodann unter Berücksichtigung des Verhaltens und Handelns des Ministers für Finanzen untersucht haben, wie bekanntgewordenen SpreadSpekulationen mit Vorzugs- und Stammaktien … – Ja, was denn nun? Der Rest fehlt, wonach gesucht werden soll.
Er möchte ferner das Verhalten untersucht haben in Bezug auf die ab 2007 bekanntgewordenen Subprime-Geschäfte. – Ja, worauf? Was will er denn wissen? Was soll untersucht werden?
Das Schöne ist, und das kann ich auch den Grünen nicht ersparen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch Ihren Verbesserungsantrag wird der Antrag nicht zulässiger. Denn Sie definieren auch keinen konkreten Auftrag.
Sie möchten gern etwas über die Rolle und Verantwortung der Landesregierung und ihrer Vertreter bei diesen Fehlentwicklungen wissen. – Haben Sie beschrieben, welche Fehlentwicklungen das sein sollen? Wollen Sie sich dabei auf Ihren Kollegen Sagel verlassen, der von dubiosen Praktiken spricht, von immer höheren Verlusten und immer größeren Problemen? Welche sind das denn? Sollen wir auch noch helfen, das herauszufinden?
Im juristischen Sinne, Herr Sagel, sind das nichts anderes als Ausforschungsbeweise, die schon seit vielen Jahrzehnten auch juristisch unzulässig sind. Der, der etwas untersucht haben möchte, soll das bitte auch tun. Er soll sich die Arbeit machen. Die
Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, zu verstehen, was Ihnen die Grünen als Hilfe anbieten. Sie haben gesagt: Über den Zeitraum können wir nachdenken. – Nein, wir wollen nicht nachdenken, Sie wollen, dass wir über den Antrag abstimmen.
Sie sind von den Grünen gebeten worden, deutlich zu machen, ob Sie deren Änderungsanträgen zustimmen. Sie geben nicht einmal auf die wiederholte Frage der Präsidentin eine Antwort. Wenn das die Ernsthaftigkeit ist, mit der Sie versuchen, Politik zu machen, dann sind unsere fünf Minuten schon viel zu schade, sich damit zu beschäftigen.
Ich mache es ganz deutlich und knapp: Dieser Antrag ist unzulässig, weil er unbegründet ist. Er entspricht nicht einmal den Voraussetzungen für das Minderheitenquorum, denn Sie haben nicht das Fünftel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder dieses Parlaments als Unterschrift darunter. Also bleibt ganz allgemein ein Minderheitenantrag in der Hoffnung, hier könnten sich Stimmen finden, die Ihnen helfen. Aber ich bin sicher, das Interesse des Parlaments, Ihnen auf der Basis dieses schlampigen Antrags zu einer Mehrheit zu verhelfen, ist ausgesprochen gering. Wir von der Koalition werden ihn auf jeden Fall ablehnen. Mehr hat er nicht verdient.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Biesenbach. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Brunn das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch mir ist nicht ganz klar geworden, ob der Abgeordnete Sagel die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun übernommen hat oder nicht. Ich kann für meine Fraktion sagen: Ob mit, aber erst recht ohne die Änderungsanträge sind wir nicht bereit, dem Antrag zuzustimmen.
So wie er von dem Abgeordneten Sagel gestellt wurde, ist er weder passend noch fachgerecht – dabei wollen wir nicht ausschließen, dass das Thema WestLB noch einmal Gegenstand eines Untersuchungsausschusses werden könnte – das sage ich ausdrücklich. Es sind viele interessante Fragen offen. Aber auch mit den Änderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist dieser Antrag des Kollegen Sagel nicht hinreichend konkret, nicht präzise. Er stellt Themen in den Raum, bei denen einerseits die Frage der Ausforschung durchaus begründet sein könnte, andererseits der politische Missstand aber so offenliegt, dass das nicht unbedingt Gegenstand eines Untersuchungsausschusses sein kann.
Es ist doch offenkundig, dass sich die Landesregierung und namentlich der Finanzminister seit 2005, aber erst recht nicht seit 2007 bei der Lösung der Probleme der WestLB in keiner Weise mit Ruhm bekleckert haben. Spätestens seit 2007, als die neue Krise bei der WestLB entstanden ist, war offensichtlich, dass es in der bisherigen Form kein Geschäftsmodell mehr für die WestLB gab. Deshalb war es notwendig, und zwar nicht nur für die WestLB, sondern für die Landesbanken allgemein, zu Zusammenschlüssen zu kommen. Dieser Weg sollte beschritten werden, aber er ist vom Ministerpräsidenten dieses Landes blockiert worden. Das ist der eigentliche Skandal, der allerdings offenkundig ist, dafür brauchen wir keinen Untersuchungsausschuss. Das wissen wir.
Das ist auch bundesweit bekannt. Im Übrigen ist das nicht nur für das Land und den Ministerpräsidenten eine große Blamage – irgendwann werden Sie sehen, dass es einer der größten Fehler seiner Amtszeit war –, sondern auch für den Finanzminister, der mit seinen Plänen aufgelaufen ist. Stattdessen wurde ein sinnloses Gutachten in Auftrag gegeben. In dem Zusammenhang gibt es auch noch allerlei Fragen. Bei der Lösung kam man nicht weiter voran. Das ist aber auch nicht zwingend Gegenstand eines Untersuchungsausschusses.
Herr Merz – einer von Ihren Freunden – hat zum Beispiel auf dem CDU-Bundesparteitag gesagt, dass die Zukunft der Landesbanken ein Problem der CDU-Ministerpräsidenten ist. Lesen Sie einmal die Bundesparteitagsdiskussion zu diesem Thema nach. Das brauchen wir nicht in einem Untersuchungsausschuss zu klären. Auf dem Parteitag wurde erörtert, dass die notwendigen Zusammenschlüsse der Landesbanken von den CDUMinisterpräsidenten und speziell von unserem blockiert werden.
Das ist momentan der offene Skandal in der Republik, denn je länger das Problem dauert, desto teurer wird es für die Steuerzahler in unserem Land, desto größer wird das Problem. Irgendwann wird man auch eine Rechnung aufmachen müssen. Das sind zu untersuchende Fragen, die interessant werden können, meine Damen und Herren.
Mein Fazit: Dieser Antrag ist nicht zustimmungsfähig. Ansonsten haben wir das Thema hoffentlich nicht noch häufig auf der Tagesordnung, sondern kommen endlich in der Sache weiter. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Brunn. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Witzel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Witzel.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesem Antrag sieht man Zweierlei: zum einen die grünen Wurzeln des Antragstellers – Herr Sagel kultiviert das Lieblingshobby der Grünen; keine andere Fraktion stellt hier so häufig Anträge auf Einrichtung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse – und zum anderen die anhaltende Sympathie der Grünen für ihren Abtrünnigen. Es ist schon bemerkenswert, wie Sie sich um eine Aufwertung des Antrags kümmern und selber mit mehreren eigenen Formulierungsvorschlägen mitarbeiten. So ist es halt, wenn man politisch die fünfte Kraft ist.
Ansonsten ist der Antrag wie die restliche Linksprogrammatik auch von geringer Qualität. Dies beginnt bereits mit Details und setzt sich im Großen fort.
Nach Ziffer III des Einsetzungsantrages soll der PUA „dem Landtag entsprechend § 25 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags NRW einen Abschlussbericht“ vorlegen. Bedauerlicherweise betrifft die zitierte Vorschrift aber die Kostenerstattung für die Tätigkeit des PUA und hat mit dem Abschlussbericht nicht das Geringste zu tun. Solche handwerklichen Fehler sind blamabel und zeigen, dass dieser Antrag mit heißer Nadel gestrickt wurde.
Hervorzuheben ist weiterhin, dass der Einsetzungsantrag darauf abzielt, das gesamte Geschäftsgebaren der Westdeutschen Landesbank in den vergangenen zehn Jahren zu untersuchen. Das mag unter Umständen noch anlassbezogen sein, wie es die Rechtsprechung zur Zulässigkeit der PUAEinsetzungsbeschlüsse seitens der Parlamente erfordert. Es ist aber mit Sicherheit in der verbleibenden Wahlperiode nicht seriös mit dem notwendigen Informationsgehalt eines PUA zu bewältigen. Folglich ist der Antrag nach Rechtsauffassung des PUA-Gesetzes rechtswidrig, da kein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beantragt werden kann und darf, dessen Auftrag bis zur nächsten Landtagswahl in der verbleibenden Zeit ersichtlich nicht und auch nicht teilweise sinnvoll erfüllt werden kann.
In einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg aus dem Jahr 1992 können Sie das alles sehr viel detaillierter nachlesen, Frau Löhrmann, wenn Sie in diesem Feld bislang noch nicht so kundig waren.
Schließlich ist auch die im Einsetzungsantrag enthaltene pauschale Frage nach der gegenseitigen Abstimmung in der Landesregierung in dieser Form schlicht und ergreifend unbrauchbar. Zumindest
fallen erhebliche Teile, die diesen Untersuchungsgegenstand betreffen, in den sogenannten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Fragen zur internen Willensbildung innerhalb eines Kabinetts können aber nicht Gegenstand einer PUA-Prüfung sein.
In der Sache bleibt die WestLB ein spannendes Thema; das will ich nicht bestreiten. Natürlich muss die WestLB Gegenstand politischer Befassung sein. Es gibt zahlreiche Fehler und Versäumnisse im Management und auch in der Politik der früheren Jahre, mit denen man sich beschäftigen muss.
Die FDP-Landtagsfraktion wird deshalb auch alles dafür tun, dass der Steuerzahler zukünftig nicht noch mehr in die Beugehaft für die Krise genommen wird.