Protocol of the Session on February 11, 2009

Bei dem Bundesamt für Naturschutz haben wir so unsere Bedenken, nicht in Bezug auf das, was es fachlich sagen wird, sondern weil es zu einem späteren Zeitpunkt zum Verfahren ins Benehmen zu setzen ist. Insofern kann eine Stelle, die am Verfahren beteiligt ist, jetzt schlecht für eine Stellungnahme herangezogen werden. Deswegen sprechen wir uns dafür aus, weiter eine naturschutzfachliche Bewertung durch die dafür zuständige Stelle, die IUCN, die internationale Organisation, dem Landtag

zu präsentieren und dann in einen weiteren Dialog mit der Region zu treten.

Die Quadratur des Kreises, die die FDP hier vorgestellt hat –

(Ralf Witzel [FDP]: Nein! Ein vernünftiges Inf- rastrukturkonzept!)

verkehrliche Anforderungen, Naturschutz, Wirtschaftsförderung in der Region und ein weitgehendes Einverständnis in der Bevölkerung –, heißt auch ein Offenhalten in alle Richtungen. Das wird es nicht geben.

(Ralf Witzel [FDP]: Natürlich!)

Ich finde das Anliegen auch aus der Region richtig, eine neue Kategorie hier einzuführen.

(Ralf Witzel [FDP]: Wollen Sie das verzö- gern?)

Man muss überlegen, ob der Nationalpark das Richtige dafür ist. Aber auf alle Fälle muss den naturschutzfachlichen Anliegen, die aus der Region massiv vorgetragen werden, entsprochen werden. Deshalb werden wir uns an dieser Stelle enthalten, kämpfen aber dafür, dass wir endlich eine Gesamteinschätzung, auch international legitimiert, bekommen. – Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Nach diesem „herzhaften“ Applaus kommen wir zum Sprecher der Landesregierung. Es spricht Herr Minister Uhlenberg.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss gestehen, dass ich mich über den Antrag der SPD-Fraktion und die darin enthaltene Forderung sehr gewundert habe.

Vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wurde die Eignung des Siebengebirges als Nationalpark überprüft. Dazu gehörte auch die Betrachtung all der von der SPD aufgeführten Punkte. Dies geschah bereits, bevor die Diskussion zum Meinungsbildungsprozess in der Öffentlichkeit begann.

Mit dem LANUV verfügt das Land NordrheinWestfalen über eine von der Fachwelt anerkannte Institution. Das LANUV hat in dem Gutachten zum Ausdruck gebracht, dass die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Nationalparks im Siebengebirge gegeben sind.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nach deutschem Recht ist es nicht notwendig, ein Nationalparkkonzept nach den international geltenden und praktizierten Kriterien zu analysieren und zu bewer

ten. Im Übrigen erfüllt kaum ein anderer Nationalpark sämtliche Kriterien des IUCN.

Frau Abgeordnete Hendricks, was für Sie nach meiner Auffassung wichtig ist: Das Landschaftsgesetz bestimmt, dass die Erklärung eines Gebietes zu einem Nationalpark im Benehmen mit dem Bundesumweltministerium erfolgt. Im Zuge dieser Benehmensherstellung beteiligt das Bundesumweltministerium in der Regel das Bundesamt für Naturschutz als oberste Fachbehörde. Das heißt ganz konkret: Das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, dass nämlich das Bundesamt hier eingeschaltet wird und an diesem Verfahren beteiligt ist, geschieht ohnehin. Es bedarf deshalb eines solchen Antrages, der die Landesregierung auffordert, das Bundesamt für Naturschutz zu beauftragen, nicht.

Ich möchte deutlich machen: Es handelt sich jeweils um öffentliche Einrichtungen. Das gilt für das Bundesamt wie für das Landesamt. Auch das Bundesamt für Naturschutz ist eine öffentliche Einrichtung wie unser Landesamt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Gelegenheit nutzen, um auf die im Raum stehenden Fragen – was ist das Besondere, was das Siebengebirge auszeichnet, und weshalb soll das Siebengebirge überhaupt Nationalpark werden? – kurz eingehen.

Vor vielen hundert Jahren, bevor der Mensch regulierend in die Natur eingegriffen hat, war Deutschland im Bereich der Mittelgebirge weitgehend von Buchenwäldern bedeckt. Diese Rotbuchenwälder sind und waren weltweit einzigartig. In diesen Wäldern waren alle Altersstufen dieser Bäume vorhanden, und es gab eine artenreiche Begleitflora und -fauna.

Heute ist das Bild der deutschen Mittelgebirge vom Wirtschaftswald geprägt. Das Siebengebirge ist ein klassisches Buchenwaldgebiet. Besonders ist, dass es in den letzten 150 Jahren nur sehr zurückhaltend wirtschaftlich genutzt wurde, da der Schutzgedanke in dem Gebiet schon sehr früh eine große Rolle gespielt hat. In der Bundesrepublik gibt es bisher in allen Nationalparken zusammen ca. 14.000 Hektar natürlichen Buchenwald. Bereits mit der Ausweisung des Siebengebirges als Nationalpark würde sich der Anteil sofort um 2.500 Hektar, also um etwa ein Sechstel, erhöhen. Daraus erklärt sich, warum wir diese Buchenwälder schützen und den Nationalpark darauf begründen wollen.

Die Erfahrungen aus der Eifel, aber auch aus anderen Bundesländern zeigen, dass Nationalparkwälder einen besonderen Reiz auf die Menschen ausüben. Neben der Bedeutung, die Nationalparke für den Naturschutz haben, kann die Einrichtung solcher Schutzgebiete auch zum Motor einer Region werden. Das sehen wir in Nordrhein-Westfalen ganz deutlich am Nationalpark Eifel. Auch mit dem Nationalpark im Siebengebirge wäre eine einmalige Ent

wicklungschance für die Region verbunden. Ein Nationalpark Siebengebirge wäre ein weiterer Höhepunkt insbesondere für Besucher der Köln/Bonner Region und könnte auch dazu beitragen, dass Besucher und Touristen vielleicht auch noch länger in der Region bleiben.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass ein solches Projekt wie die Einrichtung eines Nationalparks natürlich auch kontrovers diskutiert wird, ist doch nicht verwunderlich. Dies war bei vielen Nationalparkprojekten in der Bundesrepublik eigentlich überall der Fall, Frau Abgeordnete. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Siebengebirge eng mit der dicht besiedelten Region verknüpft ist und regelmäßig von vielen Menschen besucht wird, ist diese Diskussion verständlich.

Dies ist für alle mit dem Projekt befassten Menschen eine große Herausforderung. Für mich ist völlig klar – anders geht es nicht, der Abgeordnete Ellerbrock hat darauf hingewiesen –, dass die verkehrspolitischen Fragen in Zusammenhang mit der Frage der Einrichtung eines möglichen Nationalparks für die Menschen im Umfeld des Siebengebirges gelöst werden müssen. Das ist doch völlig klar.

Wie ich immer wieder betont habe, werde ich die Einrichtung eines Nationalparks jedoch von der Zustimmung der betroffenen Räte der Städte Bonn, Bad Honnef, Königswinter und des Kreistags des Rhein-Sieg-Kreises abhängig machen. Wir gehen mit dem Siebengebirge neue Wege zur Einrichtung eines Nationalparks. Im laufenden Diskussions- und Meinungsbildungsprozess wurden und werden die Menschen in der Region auf unterschiedliche Art und Weise eingebunden. Dies soll auch so fortgeführt werden. Daher soll das Siebengebirge als Bürgernationalpark begründet im Konsens mit der Region und den dort lebenden Menschen auf den Weg gebracht werden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich freuen, wenn Sie die mit dem Nationalpark verbundenen Chancen in der Region erkennen und das Projekt unterstützen würden. Frau Abgeordnete Hendricks, es wäre wirklich gut, wenn wir diesen möglichen Nationalpark, wie es auch bei dem ersten Nationalpark war, den Rot-Grün damals auch mit der Region auf den Weg gebracht hat, nicht aus parteipolitischen Gründen zerreden würden. Sonst würden wir eine große Chance vertun.

Ich bitte Sie sehr herzlich – ich habe Sie eben so verstanden, dass Sie grundsätzlich dagegen sind; Ihre Rede kann man nur als ein grundsätzliches Nein verstehen –, Ihre Position noch einmal zu überdenken und diesen Diskussionsprozess, insbesondere in der Region, positiv zu begleiten. Wir werden dann sicherlich zu einem positiven Ergebnis kommen. Ich werbe hier sehr nachdrücklich auch um die Zustimmung der SPD-Fraktion für eine gro

ße Chance in Nordrhein-Westfalen, die wir aus parteipolitischen Gründen nicht vertun dürfen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind am Ende der Debatte.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir kommen dann zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Ich darf Sie bitten, darüber zu entscheiden. Wer stimmt dem Antrag Drucksache 14/8543 zu? – Die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Die Grünen enthalten sich. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

(Unruhe)

Ich weiß, dass es eine Meldung der dpa gibt, die uns alle beunruhigt. Aber ich darf Sie bitten, dieser Diskussion in Ruhe weiter zu folgen, damit wir unsere Tagesordnung ordnungsgemäß abwickeln können.

Wir kommen zu:

5 Sechstes Gesetz zur Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes (6. ÄndGWBFG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/7497

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen und Verkehr Drucksache 14/8532

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung. Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Schulte jetzt das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Bauen und Verkehr hat am 15. Januar eine Anhörung zum 6. Änderungsgesetz des Wohnungsbauförderungsgesetzes durchgeführt. Aktuell waren die Sachverständigen der Auffassung, dass ein den momentan konjunkturellen Anforderungen gerecht werdendes Wohnungsbauförderungsprogramm über das Soll des Vorjahres von 840 Millionen € hinausgehen muss. Wo die Sachverständigen Recht haben, da haben sie Recht.

Die Koalition hat schnell gehandelt und den Programmentwurf in der Weise verändert, dass dem Ist-Ergebnis des Jahres 2008 entsprechend wiederum 950 Millionen € zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und

des Klimawandels ist Wohneigentumsbildung von jungen Familien mit Kindern ebenso notwendig wie die Herstellung von Barrierefreiheit im Geschosswohnungsbau und energetische Erneuerung. Diesem Aufgabenschwerpunkt stellt sich die Koalition in bundesweit vorbildlicher Weise.

Wenn die Opposition nun unter Aufbietung großer Krokodilstränen behauptet, dem Wohnungsbauvermögen würden fortwährend Mittel entzogen, die zu einem Vermögensschwund und zu einem geringeren Fördervolumen führten, so ist das schlichtweg falsch und die Fortsetzung von ohnehin bekannten Verunsicherungskampagnen.

Tatsache ist, dass sich seit der Regierungsübernahme von CDU und FDP im Jahre 2005 das Wohnungsbauvermögen bis zum 31. Dezember 2007 von 18,37 Milliarden € auf 18,6 Milliarden € positiv entwickelt hat, die Jahresüberschüsse von 45 Millionen € im Jahre 2005 auf 99,46 Millionen € im Jahre 2007 gestiegen sind und abzüglich der gesetzlichen Vorabausschüttungen stets ein positiver Zinssaldo verblieben ist.

Natürlich ist aus diesen Überschüssen auch ein jährlicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet worden. Das ist der Finanzpolitik geschuldet, die SPD und Grüne in ihren Regierungszeiten betrieben und uns als Erblast hinterlassen haben. Eindeutig festzustellen ist aber, das wesentliche Teile der Überschüsse zwischen 2006 und 2008 in Höhe von rund 208 Millionen € zur Komplementärfinanzierung der Bundesprogramme wie „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau West“ sowie zur Abwicklung und Schlussfinanzierung von Maßnahmen des Grundstücksfonds NRW verwandt wurden.

Insgesamt hat das Land hierfür einen Eigenanteil im genannten Zeitraum von 340 Millionen € aufgewendet. Die Jahresüberschüsse der Wfa haben damit zu rund 60 % zur Finanzierung des Landesanteils an der Städtebauförderung beigetragen. Im Ergebnis ist das eine sinnvolle Integration von Wohnungsbau und Stadtentwicklung, die im Interesse einer ganzheitlichen Betrachtung von Stadtteilen und Quartieren notwendig ist.

Beenden Sie deshalb Ihre Kampagne der falschen Darstellungen, der Verunsicherung, und gehen Sie auch an das Thema der Vollintegration des WfaVermögens in die NRW.BANK mit Sachlichkeit und Objektivität, um der Öffentlichkeit einen Eindruck zu vermitteln, der den Tatsachen entspricht! Damit würden Sie dem Wohnungsbau und der Wohnungswirtschaft im Lande einen großen Dienst erweisen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulte. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Hilser. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal sind zwei Dinge auseinanderzuhalten. Das eine ist die Erhöhung der Fördermittel bei der Wfa. Dort stehen jetzt in der Tat 110 Millionen € mehr zur Verfügung. Dabei handelt es sich aber nicht um Geld aus dem Landeshaushalt, sondern um Mittel der Wfa, die über zusätzliche Kreditaufnahmen finanziert sind. Deshalb hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun.