Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung, denn es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr.
Doch? Entschuldigung, das habe ich nicht gesehen. Bitte schön, Herr Minister. Aber eigentlich hatten wir die Beratung beendet.
Frau Düker, ich möchte das für Sie nur noch einmal deutlich machen: Das zweite Halbjahr geht bis zum 31. Dezember, und bis dahin ist die Notwendigkeit der Vorlage aus Ihrer Sicht gegeben. Ich habe zugesagt, dass wir den entsprechenden Bericht bis dahin abgeben werden.
Ich weiß auch gar nicht, was Sie wollen. Ich habe sehr deutlich gemacht, dass das, was Sie in Ihrem Gesetz angelegt hatten, nicht leistbar war. Wenn die Frist im März abläuft – da waren die drei Jahre um – und Sie eine Vielzahl von Beteiligten abfragen müssen, dann geht das nicht schneller, als wir es machen.
Damit wir für den Fortgang des Überprüfungsverfahrens hinreichend Zeit haben und weil das Korruptionsgesetz nicht auslaufen darf – ich glaube, das ist allgemeine Meinung –, wird es heute verlängert. – Vielen Dank.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/7897 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf Drucksache 14/7433 ab. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/7820, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer ist dafür? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist
Wir stimmen drittens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/7883 ab. Wer ist für diesen Entschließungsantrag?
Das kann passieren. – Dafür sind – so habe ich es gesehen – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Gibt es jemanden, der sich enthält? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Ich weise darauf hin, dass dieser Antrag vom Plenum gemäß § 79 der Geschäftsordnung dem Innenausschuss überwiesen wurde mit der Maßgabe, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses liegen vor. Eine Beratung soll heute nicht stattfinden.
Wir kommen direkt zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/7821, den Antrag Drucksache 14/7355 abzulehnen. Wer dieser Empfehlung des Innenausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, den Antrag abzulehnen, mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Klimaschutzziele der Landesregierung beinhalten unter anderem einen deutlich erhöhten Anteil an erneuerbaren Energien. Dieser erhöhte Anteil ist nicht zu schaffen, wenn die Windkraft nicht den Löwenanteil davon trägt.
In Nordrhein-Westfalen gibt es einen Tabubereich, das ist der Wald; dies ist in Nordrhein-Westfalen anders als in anderen Bundesländern. Aber ohne dass man auch dort Teilflächen nutzt, ist der Ausbau nicht zu schaffen.
Die Windkraftnutzung im Wald ist technisch überhaupt kein Problem. Neue, moderne, große Anlagen, wie sie heute gebaut und angeboten werden, sind auch im Wald gut einsetzbar. Eine neue, große, moderne Anlage kann bis zu 20.000 Einwohner über das Jahr versorgen. Insofern ist das ein Angebot, das wir nutzen sollten.
Es gibt viele geeignete Standorte im Wald. Wir haben unlängst einen Besuch in Hilchenbach im Siegerland gemacht, wo man sehr schön sehen kann, wie ein Park mit fünf Anlagen in den Wald einer Waldgenossenschaft eingebunden ist. Von den 800 ha der Waldgenossenschaft kann nur 1 ha sehr gut für die Windkraft eingesetzt werden: ohne Belästigung der Nachbarn und über die vorhandenen Waldwege gut zu erschließen – mit dem positiven Resultat, dass die Waldgenossenschaft 75.000 € Pacht und die Gemeinde 87.000 € Steuern pro Jahr über einen Zeitraum von 20 Jahren bekommen.
Unser Petitum an der Stelle ist, sich in NordrheinWestfalen offener dafür zu machen, keine Tabuflächen im Wald zu errichten, sondern an Standorten, die dafür geeignet sind, weil die Wege da sind, weil es keine konkurrierende Nutzung zu anderen Zwecken und auch keine Belästigung direkter Anwohner gibt, auch diese Überlegung positiv mit einzubeziehen – vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass im Sauerland und im Siegerland durch den Orkan „Kyrill“ große Flächen kahlgeschlagen worden sind und die Waldbauern dort nach 30 Jahren keinen Ertrag bekommen haben.
Jetzt müssen sie erst 80 Jahre lang Arbeitsleistung reinstecken, bevor sie nach der Wiederaufforstung auf diesen Flächen wieder Geld bekommen können. Da ist es aus unserer Sicht sinnvoll, zu überlegen, ob nicht der eine oder andere Standort dort genutzt werden kann – natürlich unter dem Primat, dass die Kommune entscheidet; das ist völlig klar. So, wie das in Hilchenbach vernünftig geht, wird das offensichtlich auch beim bayerischen Staatsforst gehen.
Herr Minister Wittke, ich weiß, sie haben ein gespanntes Verhältnis zur Windkraft, seitdem Sie Ihr Amt hier angetreten haben. Trotzdem: Diese Flächen werden im bayerischen Staatsforst angeboten. Bayern hat es unter der CSU-Regierung gemacht und setzt es nun fort. Die haben Nachholbedarf. Das ist völlig in Ordnung. Die machen das anders. Sie aber sind Minister in einem Bundesland, das diese Flächen praktisch per Tabu ausschließt. Die umgekehrte Frage, wie Sie Ihre ehrgeizigen Ziele...
Sie wollen den Wald schützen. Herr Minister Wittke, Sie wollen auch die Landschaft schützen, und trotzdem...
Nein, ich nehme das ernst. Natürlich sollte man den Wald schützen. Das ist doch nicht der Punkt. Die Frage ist lediglich, ob man tabumäßig sagen sollte: im Wald nicht. Mit der gleichen Begründung könnten Sie sagen: auf Ackerflächen oder auf Grünflächen nicht.
Natürlich. Herr Minister Wittke, es geht darum, dass Sie einen Landschaftsteil kategorisch ausschließen, was kein anderes Bundesland so macht.
Herr Wittke! Selbst andere Bundesländer, die bisher eine sehr negative Haltung dazu hatten, räumen andere Möglichkeiten ein. Warum hängen Sie so dogmatisch an der Frage, während Sie es bei Ackerflächen und Grünland anders sehen? Dazu sage ich: Man kann es nicht an jedem Standort machen – da bin ich mit Ihnen d’accord –; man kann auch nicht alles zupflastern. Aber den Wald als Ausschlussfläche zu nehmen, dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. Vor allen Dingen nehmen Sie denen, die nach den Kahlschlägen durch den Orkan 80 Jahre brauchen, bis sie auf ihren Flächen wieder Geld verdienen können, die Möglichkeit, etwas Vernünftiges zu machen,
was mit Ihren Zielsetzungen übereinstimmt. Der Punkt ist nicht, dass Sie alles zupflastern lassen sollen, sondern der Punkt ist, dass Sie das Tabu aufheben, im Wald überhaupt keine Windkraftanla