Protocol of the Session on October 24, 2008

Nun will Berlin auch noch die zentrale Macht, die Bundeswehr, im Inneren zur Terrorabwehr einsetzen können. Während Bundesinnenminister Schäuble sogar eine Neudefinition des „Kriegsfalls“ angestrebt hatte, um die Bundeswehr im Terrorfall grundsätzlich im Inneren einsetzen zu können, hat man sich nun aufgrund der massiven Proteste auf eine sogenannte Amtshilfelösung geeinigt. Das ist immer noch schlecht.

Beim Thema Terrorgefahr soll Unmögliches möglich gemacht und bisherige Tabus gebrochen werden. Wer das nicht als gefährlich für die Demokratie in Deutschland empfindet und laut aufschreit, der ist sich der Tragweite dieser Entscheidung offenbar nicht bewusst. Hier wird unsere demokratische Grundordnung erschüttert. Wir sehen, was in den USA unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung tagtäglich passiert: eine massive Beschneidung der Freiheits-, Bürger- und sogar der Menschenrechte.

Der Landtagsinnenausschuss hatte sich nach dem 11. September seinerzeit zeitnah in den USA staunend und zugleich ungläubig über die verschiedenen Maßnahmenpakete informiert. Die Abwehr der terroristischen Gefahr, also der asymmetrischen Bedrohung, gehört in den Zuständigkeitsbereich der Länderpolizei.

(Beifall von FDP und GRÜNEN)

Und es funktioniert. Es gibt keinen Änderungsbedarf. Über 99 % aller bisher bekannt gewordenen Anschlagsversuche konnten im Vorfeld vereitelt werden.

Ich komme zum Schluss. Für die FDPLandtagsfraktion rufe ich deshalb den Großkoalitionären in Berlin zu: Folgen Sie der höchsten Autorität, dem Grundgesetz! Streitkräfte dürfen innerhalb Deutschlands zum Schutz ziviler Objekte, zur Bekämpfung Aufständischer oder zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen nur und ausschließlich im Verteidigungs- oder im Spannungsfall oder zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand des Bundes oder Landes oder die freiheitlichdemokratische Grundordnung eingesetzt werden. Hände weg vom Grundgesetz! Hier gibt es keinen Änderungsbedarf.

(Beifall von FDP und GRÜNEN – Sigrid Beer [GRÜNE]: Endlich einmal eine gute Rede, Herr Engel!)

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Wolf das Wort. Bitte schön, Herr Innenminister.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn der Abgeordnete Jäger versehentlich einen partiell staatstragenden Redebeitrag und keine ausschließliche Polemik abliefert, ist Misstrauen angesagt. Dann muss man überlegen, warum das so ist, meine Damen und Herren. Wir haben festzustellen, dass sich die SPD im Bund zunächst einmal auf eine bestimmte Position begeben hat, die den großkoalitionären Beschluss betrifft.

Die erste Reaktion des besonderen Fachmanns im innenpolitischen Bereich, von Herrn Rudolf, war zunächst einmal keine Ablehnung dieses Beschlusses, sondern er versuchte, irgendwelche Spaltpilze in unsere Regierung zu treiben.

Plötzlich entdeckten Sicherheitspolitiker der SPD, dass die Sache wohl doch nicht so astrein ist, und begannen den ungeordneten Rückzug, unterstützt von den SPD-Länderinnenministern, die sowieso dagegen waren. Die ASJ von Ihnen hat noch einmal markig erklärt, was alles nicht geht. Fakt ist ein Schlingerkurs sondergleichen. Wir stehen vor der Situation, dass aus einem Koalitionsbeschluss kein Kabinettbeschluss geworden ist, erst recht kein Gesetzentwurf.

Von daher kann man eigentlich sagen: Der Antrag der Grünen könnte zurückgezogen werden. Es gibt keinen Handlungsbedarf. Dennoch ist hierüber heute natürlich gesprochen worden. Ich will durchaus meinen Teil dazu beitragen:

Wir haben festzustellen, was die Zusammenarbeit von Polizei, Katastrophenschutz und Bundeswehr anbetrifft, ist in der Tat ein klares Verhältnis durch unser Grundgesetz vorgegeben. Das hat der Kollege Engel hier noch einmal eindrucksvoll betont.

Wir haben bei allen Großereignissen der letzten Jahre – Schneechaos im Münsterland, Weltjugendtag, Fußballweltmeisterschaft – eine hervorragende Zusammenarbeit gehabt. Insofern hat sich das System bewährt. Dass die Bundeswehr allerdings auch hier nicht wegzudenken ist, ist doch richtig betont worden. Natürlich steht sie uns hilfreich zur Seite, wenn die Ressourcen nicht ausreichen. Ich denke beispielsweise an Transporthubschrauber oder auch die ABC-Abwehr.

Aber es wichtig, immer wieder festzustellen: Im Grundsatz unterscheidet sich der Auftrag der Bundeswehr eben ganz deutlich von den Aufgaben der Gefahrenabwehr der zuständigen Landesbehörden. Deswegen ist es richtig gewesen, dass wir deutlich gemacht haben, dass der Vorrang der Bundeswehr eindeutig bei ihrem verfassungsmäßigen Verteidigungsauftrag liegt und sie nur ergänzend subsidär im Rahmen des Artikel 35 des Grundgesetzes uns zur Hilfe eilt, wenn die Stärke nicht mehr ausreicht.

Herr Abgeordneter Luckey hat gerade die Stärke der Bundeswehr deutlich gemacht. Dafür bin ich sehr dankbar. Ich will gerne von Landesseite aus

noch einmal die Stärke des Landes an dieser Stelle betonen:

Wir haben 90.000 Feuerwehrleute, Berufsfeuerwehrleute und freiwillige Feuerwehrleute, zigtausende Helferinnen und Helfer bei den Hilfsorganisationen. Meine Damen und Herren, wir haben Behandlungs- und Betreuungsplätze bei einem Massenanfall von Verletzen in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten aufgebaut. Wir haben kreis- und regionenübergreifende Krisenszenarien mit Krisenstäben durchgespielt. Wir können uns auf eine zivilmilitärische Zusammenarbeit, die auch erwähnt wurde, sehr gut verlassen. Auch dort sind wir noch besser aufgestellt als vor einigen Jahren.

Wir tun also eine Menge, um uns dem Bedrohungsszenario zu stellen, das immer wieder aufgebaut wird und natürlich in der Sache nicht zu leugnen ist. Nur sollten wir, meine Damen und Herren, die Kirche im Dorf lassen. Die föderalen Strukturen auf der einen Seite und die strikte Trennung zwischen den Aufgaben der Bundeswehr und den Landesbehörden auf der anderen Seite haben sich bewährt.

Es gibt keine verbindlichen Beschlüsse auf Bundesebene, die jetzt zu kommentieren wären. Es gibt keinen Anlass zu spekulieren, ob, wann und mit welchem genauen Wortlaut ein Gesetzesvorschlag den Bundestag erreichen wird. Die Haltung der Landesregierung in concreto kann sich vernünftigerweise immer nur an einem solchen konkreten Vorschlag im Bundesratsverfahren orientieren.

Es geht wieder einmal um einen Antrag, bei dem es nicht um konkrete, substanzielle Politikentscheidungen geht, sondern mehr um das Motto „Gut, dass wir einmal darüber gesprochen haben“. Meine Damen und Herren, das haben wir in den letzten Tagen und Wochen immer wieder erlebt. Immer wieder werden die Schulstruktur und die Sparkassen durchgenudelt. Jetzt haben wir das Thema „Bundeswehr im Innern“. Auch das ist hier x-mal diskutiert worden.

Wenn Änderungen anstehen, wird sich diese Landesregierung positionieren. Wir haben, glaube ich, im Grundsatz sehr deutlich gemacht, dass die bisherige Zusammenarbeit zwischen den Landesbehörden für den Katastrophenschutz und der Bundeswehr im Bereich des Verteidigungsauftrages eine ausgezeichnete Kombination ist und wir insofern zu diesem Grundgesetz stehen. Ich glaube, dass ist das, was wir hier und heute noch einmal deutlich sagen sollten. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Wolf. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Dr. Papke das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich für eine kurze Ergänzung zu Wort gemeldet. In der Sache hat Herr Kollege Engel die Position der Freien Demokraten klar beschrieben: Mit uns wird es eine solche Grundgesetzänderung, wie sie in der Großen Koalition diskutiert worden ist, um über Notfallkonstellationen hinaus den systematischen Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu ermöglichen, nicht geben. Dass sich alle Länder, in denen die FDP in Regierungsmitverantwortung ist, sofort so klar positioniert haben, dürfte vermutlich das ausschlaggebende Moment dafür gewesen sein, dass diese in einer Nacht- und Nebelaktion im Kanzleramt in Berlin getroffene Verabredung zwischen Union und SPD nicht weiterverfolgt worden ist.

Die innere Sicherheit und Ordnung ist Aufgabe der Polizei, nicht der Armee. Das ist kein Misstrauensvotum gegen unsere Bundeswehrsoldaten, sondern eine Lehre aus unserer Geschichte. Das gilt im Übrigen auch im Hinblick auf die Zuständigkeit der Länder für die Polizei. Auch diese Konstellation ist von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes sehr bewusst als ein Element der Machtkontrolle im demokratischen System der Bundesrepublik Deutschland in die Verfassung aufgenommen worden. Am Sinn dieser Maßnahme hat sich im Jahre 2008 nichts geändert.

Eine solche Verfassungsänderung wird also in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus auf massiven Widerstand der FDP stoßen. Deshalb wird es sie angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat vermutlich nicht geben.

Herr Kollege Jäger, ich will Ihnen nicht ersparen, darauf hinzuweisen, dass ich es bemerkenswert finde, mit welcher Chuzpe ausgerechnet Sie in dieser Debatte auftreten und so tun, als wäre die von Ihnen propagierte Linie mit Ihrem persönlichen Herzblut geschrieben, obwohl Sie vor genau 14 Tagen in einer Presseerklärung die exakt gegenteilige Haltung vertreten haben.

(Ralf Jäger [SPD]: Richtig lesen!)

Die Tinte unter diesem merkwürdigen Nacht- und Nebelkompromiss, der im Kanzleramt gefunden wurde, war noch nicht trocken, da forderten Sie am 7. Oktober 2008 mit den üblichen markigen Worten: „FDP statt Merkel – Rüttgers muss sich entscheiden“ eine klare Positionierung des Ministerpräsidenten zum Einsatz der Bundeswehr bei Notfällen im Inneren auf der Basis einer entsprechenden Einigung der Großen Koalition in Berlin für eine Grundgesetzänderung.

(Ralf Jäger [SPD]: Ordentlich lesen!)

Woran richten Sie eigentlich Ihre persönliche politische Überzeugung aus? Am täglichen Wetterbericht? Es entspricht nicht der Würde dieses Parlaments, wenn Sie sich in einer so fundamentalen

Frage der Verfassungsarchitektur unserer Bundesrepublik Deutschland als Hardliner einlassen, …

Herr Kollege!

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin.

… weil Sie opportunistisch das nachvollziehen, was Sie morgens in der Zeitung gelesen haben,

(Sören Link [SPD]: Das ist doch lächerlich!)

und zwei Wochen später hier vortragen, wir müssten den Lehren aus unserer Geschichte gerecht werden.

Herr Kollege!

Das kann doch wirklich nicht Ihr Ernst sein! – Das wollte ich noch beitragen, sehr verehrte Frau Präsidentin. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Papke. – Ich darf Sie alle bitten, die verabredete Redezeit im Blick zu behalten.

Als Nächster hat sich der fraktionslose Abgeordnete Sagel zu Wort gemeldet, den ich aber im Raum nicht sehe.

(Christian Lindner [FDP]: Die Linkspartei hat schon Feierabend!)

Damit sind wir am Schluss der Debatte, weil mir weitere Wortmeldungen nicht vorliegen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/7677 an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit gibt es einstimmige Zustimmung aller Fraktionen zu dieser Überweisungsempfehlung.

Ich rufe auf:

4 Landesregelungen für alle Kinder – Grenzpendlerlösung für die Nachbarbundesländer ermöglichen

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/7668

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Frau Kollegin Hendricks das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen soll das familienfreundlichste Land der Republik werden. So jedenfalls konnte man es in den Pressemitteilungen der CDU lesen. Das deckt sich mit unserer Auffassung. Auch wir möchten, dass NordrheinWestfalen das kinderfreundlichste Land wird.