Protocol of the Session on October 26, 2005

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Man kann eigentlich nahtlos an das anschließen, was mein Vorredner von der CDU gesagt hat. Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Wir als neue Koalition haben festgelegt, dass wir diesen auch im Strafvollzug ein besonderes Augenmerk widmen wollen. Daraus folgen einige Aktionen, einige Überlegungen, die wir Ihnen in den nächsten Monaten vorstellen werden.

Heute geht es darum, dass derzeit in den Anstalten nicht genügend Arrestplätze zur Verfügung stehen. Gerade mit Blick auf die Diskussion um den Warnschussarrest, die ja anschließend folgt, muss es unserer Meinung nach zu einem Abbau der Vollstreckungsüberhänge kommen.

Wir sind der Meinung, dass die Strafe auf dem Fuße folgen muss. Das bedeutet, dass, wenn ein Arrest ausgesprochen wurde, dieser tatsächlich vollstreckt werden muss, weil sonst der Jugendliche hinterher glaubt, dass eine Sanktion seiner Tat nicht mehr erfolgt. Wenn er dann das nächste Mal eine Tat begeht und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, könnte er der irrigen Auffassung sein, dass auch diese vielleicht nicht vollstreckt wird. Das soll ja auch hier und da vorkommen.

Von daher meinen wir, dass wir einen Überhang abbauen müssen. Wir meinen, dass davon eine abschreckende Wirkung ausgeht und dass letztendlich der Jugendliche selbst davon profitiert.

Resozialisierung ist ja immer von zwei Seiten aus zu sehen. Zum einen - das wird meistens gesellschaftlich diskutiert - will man, dass die Jugendlichen straffrei leben, damit die anderen nicht geschädigt werden. Zum anderen soll der Jugendliche selber in die Lage versetzt werden, ein straffreies Leben zu führen. Da können solche Maßnahmen Hilfestellungen sein, nicht bei jedem, aber wir haben ja ein abgestuftes System. Wenn

man einmal zu einer Verhängung einer Arreststrafe gekommen ist, dann sind wir der Auffassung, dass diese auch vollstreckt werden soll.

Der Entschließungsantrag der SPD wird von uns abgelehnt - wir können darüber im Ausschuss gerne noch diskutieren -, weil wir grundlegend anderer Ansicht sind als Sie. Wir können auch nicht verstehen, dass Sie auf England verweisen, denn die Verhältnisse in Deutschland sind nicht mit denen in England vergleichbar, unsere Gefängnisse und unsere Jugendhaftanstalten erst recht nicht. Wir können uns gerne einmal mit dem Rechtsausschuss die Verhältnisse dort anschauen, Herr Sichau. Dann werden wir feststellen, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Wir sind der Ansicht, dass dem Jugendlichen vor Augen geführt werden muss, wohin es führt, wenn er nicht straffrei lebt, und zwar nicht erst nach drei Jahren entsprechender Karriere, nach diversen Einstellungen, nach diversen Putzarbeiten in einem Schwimmbad, womöglich einer Skifreizeit und Ähnlichem, die ihm staatlich subventioniert wird. Nein, wir sind der Meinung, dass es auch bei Jugendlichen angebracht ist, sie unmittelbar damit zu konfrontieren, wohin ein Weg führen kann, und das ist nun einmal im Ergebnis - wenn man dauerhaft strafbar ist - das Gefängnis. Von daher sind wir der Meinung, dass die Arreste verstärkt vollstreckt werden sollten.

Ich bitte Sie, der Überweisung zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Orth. - Als nächster Redner hat der Kollege Sichau für die Fraktion der SPD das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben einen ausgesprochen spätherbstlich dürren Antrag vorgelegt, der sich hauptsächlich auf den nicht unwichtigen Zweig der Zahlen bezieht. Damit und mit den weiteren Aspekten des Jugendarrests wollen wir uns mit dem bereits erwähnten Entschließungsantrag und meinem jetzigen Beitrag befassen.

Zur derzeitigen Situation des Jugendarrests gehört außerdem Folgendes: Es ist eine neue Jugendarrestanstalt für Kurz- und Dauerarrest mit einigen weiteren Plätzen im Bergischen Land, in Remscheid, im Bau. Ich gehe davon aus, dass wir diese Anstalt in überschaubarer Zeit eröffnen werden.

Wir haben die Einführung sozialen Trainings mit Arrestanten zum Teil deliktbezogen eingeführt. In der Diskussion geht es oft durcheinander, dass Arrestanten keine Jugendstrafgefangenen sind. So - wie mit sozialem Training - wird die bisherige Tagesstruktur in Jugendarrestanstalten neben der bereits vorhandenen Werkstattpraxis und vielen anderen Elementen wirksam ergänzt. Das alles - nach den Finanzdiskussionen am heutigen Tag kann man das sicherlich belegen - war ein Kraftakt. Denn die Finanzressourcen sind bekanntlich ausgesprochen angespannt.

Darüber hinaus ist speziell für den Freizeitarrest - darauf komme ich noch zurück, weil dieser Aspekt in Ihren Ausführungen fehlt - eine zusätzliche Anstalt in Essen-Werden mit sozialem Training eingerichtet worden.

Es gab Überlegungen, in Zukunft von mittwochmorgens bis sonntagnachmittags zwei Freizeitarreste zusammen in dieser Anstalt zu vollstrecken. Ein Ergebnis dazu ist mir noch nicht bekannt. Möglicherweise kann Frau Justizministerin MüllerPiepenkötter etwas dazu ausführen.

Immer wieder wird uns die hohe Zahl der unerledigten Vollzugsersuchen vor Augen geführt. Das ist auch in dem Antrag der Kern. Schon vor Jahren war die Zahl 1.500 zu hoch, obwohl Verjährung nicht eingetreten ist - ich habe dies im Rechtsausschuss ganz deutlich betont -, weil alle Arreste zwölf Monate nach der rechtskräftigen Verurteilung auch vollstreckt waren.

Als vor circa anderthalb Jahren die Zahl bei 1.800 Ersuchen lag, wurde zeitweise aus Teilen der Zweiganstalt Düsseldorf-Gerresheim eine Jugendarrestanstalt. Allerdings konnte diese Zeit nicht verlängert und die Zahl nicht auf unter 1.000 zurückgeführt werden.

Aus Personalgründen konnte nach Schließung des Abschiebevollzugs in der JVA Moers-Mitte kein Jugendarrest durchgeführt werden. Nun sind wir - Sie haben es quantifiziert - bei ca. 2.770 unerledigten Vollzugsersuchen. Dieser Sachverhalt ist zutreffend und wird von niemandem bestritten.

Allerdings gehört es auch zu den Aufgaben dieses Hauses, nach Gründen zu fragen. Werden mehr Jugendliche zu Arrest als so genanntem Zuchtmittel verurteilt? Immerhin gab es in den letzten Jahren auch eine gegenläufige Tendenz.

Werden mehr sogenannte Beugearreste nach § 11 Abs. 3 des Jugendgerichtsgesetzes verhängt, weil Weisungen und Auflagen wie sogenannte Arbeitsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 4

nicht oder nur teilweise erbracht werden? - Das sind wichtige Fragen.

Im Übrigen ist ein solcher Arrest wichtig, weil ansonsten Weisungen und Auflagen ins Leere laufen könnten. Sanktionen müssen da sein und vollstreckt werden, und immerhin sind ca. 40 % der Arrestvollstreckungen Beugearreste. Der Anteil der Zeit, die im Arrestvollzug verbracht wird, kann prozentual noch höher liegen; ich habe hier nur auf die Anzahl abgehoben.

Wir wissen, dass eine deutliche Zahl von Jugendlichen der Ladung zum Arrest leider nicht folgt. Statt erneuter Ladung sind bei Beugearrest grundsätzlich polizeiliche Zuführungen zu beantragen. Bisher ist ihre Zahl um 250 - und die Ausweisung in der Statistik ging auf unsere Initiative zurück - eher gering.

Über die hier dargelegten Aspekte wünschen wir von der Landesregierung entsprechende Informationen, damit weitere Folgerungen mit dem Ziel alsbaldiger Umsetzung ergriffen werden können; dies beinhaltet auch unser Entschließungsantrag. Dann, aber erst dann, kann konkreter über den verstärkten Abbau der unerledigten Ersuchen wie auch über sein Vorfeld weiter nachgedacht werden.

Bereits jetzt kann eine Maßnahme zur Sprache kommen, die der Leiter der Jugendarrestvollzugsanstalt Bottrop bekanntermaßen unterstützt. Es geht um die Trennung von Freizeitarrest von anderen Arrestformen. So ist der am Wochenende belegte Platz nicht für die Woche zuvor verfügbar. Bei Trennung kann der so genannte Durchsatz deutlich erhöht werden, was jedoch zugleich eine aus unserer Sicht hinnehmbare Arbeitsverdichtung bedeutet.

Möglicherweise sollte man aus den gleichen Gründen auch den viertägigen Kurzarrest vom Dauerarrest trennen und in Essen-Werden vollstrecken.

In einer bekannten Düsseldorfer Zeitung - es ist gerade auch indirekt angesprochen worden - wurde bereits die Eröffnung einer weiteren JAA - Jugendarrestanstalt - ins Spiel gebracht. Übergangsweise kann das erforderlich werden; dazu steht die besagte Analyse ebenfalls noch aus.

Grundsätzlich kann bemerkt werden, dass jeder Arrest ein deutlicher Warnschuss ist. Denn es ist immerhin ein Freiheitsentzug. Bewährungsstrafen im Jugendbereich sind ein schwerwiegenderer Eingriff. Sie sind nach § 21 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz ein sogenannter Warnschuss; das ist im Gesetz ausdrücklich so vermerkt. Sie sind so

zusagen Freiheitsstrafe auf Abruf bei Versagen, bei Dekompensation.

In diesem Zusammenhang sind verbindliche Gruppentrainings der Bewährungshilfe eine bedeutsame begleitende erzieherische Arbeit, wie der ganze Arrest und auch der Jugendstrafvollzug insbesondere unter dem Gedanken der Nachreifung, also der Erziehung stehen.

Aber auch das Vorfeld des Jugendarrestes - das ist auch in unserem Entschließungsantrag angesprochen worden - ist sehr wichtig. Wir haben das bereits in diesem Hause diskutierte Diversionsverfahren als zielführendes Instrument mit Umsetzungsbeispielen benannt, das Jugendarresten vorbeugen kann.

Im Juni dieses Jahres - Herr Giebels, da widerspreche ich Ihnen mit wissenschaftlichem Beleg - hat der bekannte niedersächsische Kriminologe Prof. Dr. Christian Pfeiffer ein Schreiben unter dem Titel „Die Kriminalität sinkt im Kernbereich, aber kaum jemand redet darüber“ veröffentlicht. Wir sollten es gleichwohl im Rechtsausschuss tun.

Zur Jugendkriminalität führt er im Kern aus, dass die Aufklärungsquote um 20 % gestiegen ist, kaum dagegen die bekannt gewordenen Straftaten von Jugendlichen. Präventiv priorisiert er daher den Ausbau von Ganztagsschulen insbesondere bezüglich der von ihm sogenannten Medienverwahrlosung. Dankenswerterweise hat auch der NRW-Richterbund einen Vorschlag zur Prävention unterbreitet, dessen Umsetzung allerdings in die kommunale Hoheit fällt.

Im Zusammenhang mit Jugendarrest und weiteren Sanktionen ist immer wieder von jugendlichen Mehrfach- und Intensivtätern die Rede. Wir wissen inzwischen - auch durch unsere eigene kriminologische Forschungsstelle in NordrheinWestfalen, in der Nähe dieses Hauses untergebracht -, dass 75 % der Straftaten Jugendlicher von dieser Gruppe begangen wird, die allerdings lediglich 5 % der Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren ausmacht. Das heißt, 75 % Straftaten werden von 5 % der Jugendlichen begangen. Das muss man sich ganz deutlich machen.

Wie hier möglichst früh interveniert werden kann, zeigt die Darstellung eines Modellprojekts aus Schleswig-Holstein, heute übrigens mit großer Koalition, in unserem Entschließungsantrag, das im Hinblick auf für Nordrhein-Westfalen übertragbare Maßnahmen einschließlich der Jugendhilfemaßnahmen diskutiert werden sollte. Die auch von uns beabsichtigte Beratung im Rechtsaus

schuss soll dies ebenfalls weiterführen. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Sichau. - Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Düker das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Giebels, Sie sagten - das ist auch Kern Ihres Antrags -, Sanktionen bei Jugendlichen müssen durch eine zeitnahe Vollstreckung einen Bezug zur Tat haben - so weit, so richtig. Das ist aber auch schon das einzige, bei dem wir in dieser allgemein theoretischen Darstellung übereinstimmen. Denn wir müssen doch hinterfragen: Welche Sanktion haben Sie im Auge, die angeblich den Bezug zur Tat haben und zeitnah vollstreckt werden soll?

Sie bezeichnen allen Ernstes den Arrest als wirksames erzieherisches Mittel. Herr Giebels, schauen Sie sich einmal die Rückfallstatistik des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2004 an; sie dürfte Ihnen bekannt sein. Der Jugendarrest weist eine 70%ige Rückfallquote innerhalb der nächsten vier Jahre auf. Die Erziehungsmaßregeln in Konkurrenz zu dem Zuchtmittel Arrest wie Weisungen, Geldbußen, Trainingskurse, Arbeitsauflagen etc. haben nach dieser Statistik deutlich geringere Rückfallquoten.

Nicht nur wir zweifeln dies an. Ich zitiere einmal die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen zu diesem Thema, die im Mai 2003 sagte:

Allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Rückfallgeschwindigkeit zum Trotz setzen heutige politische Entscheidungsträger eher auf repressive Maßnahmen wie Jugendarrest und Jugendstrafe. Wegschließen löst keine Probleme und ist darüber hinaus kostenintensiv.

Zur besagten Rückfallstatistik des Bundesjustizministeriums führt der Vorsitzende der DVJJ, Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen aus Hamburg, in einer Presseerklärung aus:

Die dem Arrest beigemessene erzieherische Wirkung ist eine Schimäre.

Wenn Sie hier behaupten, der Arrest kann das, was wir im Jugendstrafrecht wollen, nämlich Erziehen und nicht nur Wegschließen und Bestrafen, dann ist dies nach den wissenschaftlichen und empirischen Untersuchungen schlicht falsch. Das können Sie niemandem mehr verkaufen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Hinter dem Abbau dieser Zeiten, der auch in Ordnung ist, steckt etwas ganz anderes. Das eine ist - ich sagte es bereits -, den Arrest zu einem erzieherischen Mittel hochzustilisieren und als Patentrezept auszurufen sowie die Maßnahmen, die sich als sehr viel wirksamer erwiesen haben, in den Hintergrund zu drängen. Dies halten wir für falsch.

Aber es gibt noch eine zweite Motivation: Sie brauchen Plätze für Ihren Warnschussarrest. Sie wollen sich - die Justizministerin hat es angekündigt - auch auf der Bundesebene dafür einsetzen, dass ein Warnschussarrest für Intensiv- und Mehrfachtäter eingeführt wird.

Schauen wir uns dieses Mittel an: Für den Warnschussarrest gilt dasselbe wie für den Arrest auch. Wenn wir uns aber die Zielgruppe ansehen, für die das infrage kommen soll, wird es noch absurder: Der Warnschussarrest soll für die Jugendlichen sein, die eine Bewährungsstrafe auferlegt bekommen haben. Ein sogenannter „Short sharp Shock“-Effekt soll einsetzen. Die Jugendlichen sitzen im Arrest und denken über ihre Tat nach, womit eine wirksame Heilung und Erziehung verbunden sein soll.

Schauen wir uns die Täter an, die Sie im Auge haben! Nur ungefähr 5 % aller jugendlichen Straftäter sind sogenannte Intensiv- und Mehrfachtäter. Was haben sie schon hinter sich, Herr Giebels? Schauen Sie sich einmal die Karrieren dieser Jugendlichen an! Schauen Sie sich einmal die Menschen an, von denen Sie meinen, dass Sie mit einem Warnschussarrest etwas bewirken! Sie haben in der Regel schon - ich habe es im Ausschuss bereits gesagt - einen halben Meter Akten in ihrem jeweiligen Jugendamt. Sie haben eine Karriere hinter sich und sind nun an der Stelle, wo man sagt: Jetzt sperren wir sie ein. Das ist der Bringer.