Protocol of the Session on October 26, 2005

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Frau Pieper-von Heiden. - Als nächste Rednerin hat Frau Ministerin Sommer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst erlauben Sie mir bitte ein Wort zu meiner Vorgängerin im Amt, Frau Schäfer. Frau Schäfer, Sie haben in Ihren Ausführungen über zwei von uns eingerichtete Gruppen gesprochen: die Gruppe zur Entbürokratisierung und die Gruppe zum Unterrichtsausfall. Ich würde mich in meinen Ausführungen ganz gerne auf den Unterrichtsausfall beschränken, weil beide Gruppen nicht unbedingt etwas miteinander zu tun haben.

In meinen Vorbemerkungen möchte ich auch noch etwas zum Schulklima sagen. Sie packen mir da etwas auf die Achse und sagen: Passen Sie auf, das Schulklima in Ihren Schulen ist schlecht! - Ich habe mehr als 30 Jahre in Schulen hinter mir - immer unter einer roten oder einer rotgrünen Regierung. Erzählen Sie mir bitte nichts vom Schulklima!

(Beifall von CDU und FDP - Sigrid Beer [GRÜNE]: Jetzt hat es sich verschlechtert!)

Die wichtigste Aufgabe von Schule ist es, Unterricht zu erteilen. Unterricht hat für die Landesre

gierung deshalb einen ganz besonderen Stellenwert. Das Thema „Unterricht und Unterrichtsausfall“ - da gebe ich Ihnen ausdrücklich Recht - wird oft emotional diskutiert. Das unterstreicht aber die Bedeutung dieses Themas.

Bei Betrachtung der Verhältnisse in NordrheinWestfalen wird schnell deutlich, dass der Unterrichtsausfall in den vergangenen Jahren enorm war. Er bewegte sich in einer Größenordnung von rund 5 Millionen ausgefallener Stunden pro Jahr.

Die Landesregierung hat deshalb deutliche Akzente gesetzt. Ich danke meinem Vorredner für die Auflistung der Maßnahmen, die ich an dieser Stelle nicht wiederhole. Nur eines füge ich hinzu: die Verlegung außerunterrichtlicher Veranstaltungen auf Zeiten außerhalb des Unterrichts. Ich meine damit nicht den Unterricht an anderen Lernorten, beispielsweise Museumspädagogik, Exkursionen und Theaterbesuche. Eine im Schulministerium eingesetzte Projektgruppe, über die ich gerade sprach, wird weitere Vorschläge zur Sicherstellung des Unterrichts erarbeiten.

Wir haben zudem alle Beteiligten - Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler - aufgerufen, sich über eine Internetseite einzubringen. Das Platzangebot - Sie haben es erwähnt - reichte dazu nicht aus. Wir haben es vor einigen Tagen erweitert. Aber das zeigt uns doch, wie vordringlich und wichtig diese Aufgabe ist. Wir haben über 1.000 Zugriffe auf diese Initiative verzeichnet. Ich glaube, das ist ein wichtiger Hinweis dafür, welchen Stellenwert dieses Instrument bei Eltern und Schülern hat.

(Beifall von CDU und FDP)

Die Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer haben Sorge um das Fortkommen, die Entwicklung, die Erziehung und Bildung von Kindern und von Schülerinnen und Schülern. Deswegen haben Menschen auch erkannt: Hier bewegt sich etwas. Wir wollen daran Anteil nehmen - wenn es auch nur mit 255 Zeichen ist.

(Beifall von Ingrid Pieper-von Heiden [FDP])

Die Arbeitsgruppe wird alle Anmerkungen sichten und gewichten. Sie werden in eine solide Konzeption einfließen. Das ist es, was wir brauchen: ein effektives Unterstützungsinstrument, und zwar ohne aufwändige bürokratische Prozesse.

Für unsere Schulen ist vor allem Planungssicherheit wichtig. Deshalb benötigen sie zunächst einmal genügend Lehrkräfte. Darüber hinaus wird vor Ort ein handlungsfähiges und flexibles Vertretungskonzept zur Verhinderung von Unterrichtsausfall aufzubauen sein. Ich bin mir sicher,

dass viele Schulen von sich aus darauf großen Wert legen.

Nur auf Grundlage dieser drei Voraussetzungen, nämlich einer soliden Grundausstattung mit Lehrerstellen, einem effektiven Vertretungsinstrument und einer optimierten schulischen Organisation wird es den Schulen möglich sein, Unterrichtsausfall sinnvoll zu bekämpfen, denn das Maß aller Dinge ist das Wohl des Kindes.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Sommer.

Wir sind damit am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/463 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung - federführend - sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich, mit der Hand aufzuzeigen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

7 Abbau des Überhangs von Vollstreckungen im Jugendarrestvollzug

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/470

Ich weise an dieser Stelle auf den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/534 hin und eröffne die Beratung.

Als erster Redner hat Kollege Giebels von der Fraktion der CDU das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Strafbares Verhalten von Jugendlichen und der Umgang des Staates mit ihnen sind zentrale rechtspolitische Themen der Koalition der Erneuerung in Nordrhein-Westfalen. Die Koalition von CDU und FDP widmet diesem Problemfeld große Aufmerksamkeit und Initiative.

Bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität lässt sich die Koalition von zwei grundlegenden Handlungsansätzen leiten: Zum einen unterstützt und fördert sie umfangreiche Projekte zur Prävention von Straftaten. Es gilt aber auch, die Vorausset

zungen dafür zu schaffen, dass strafbares Handeln Jugendlicher konsequent verfolgt wird und konsequent verfolgt werden kann.

Nicht nur der Erziehungsgedanke spielt hierbei eine Rolle, sondern auch die Schuldangemessenheit von Jugendstrafen. Prävention und Repression sind zwei Seiten derselben Medaille, letztlich der Sicherheit unserer Bevölkerung.

Gefährdeten Jugendlichen müssen eindeutig Grenzen gesetzt und Konsequenzen aufgezeigt werden. Es ist ebenso notwendig, die Jugendlichen durch staatlichen und vor allem durch gesamtgesellschaftlichen Einsatz vor dem Abgleiten in die Straffälligkeit zu bewahren.

Die Koalition wird nicht darüber hinwegsehen, dass die Kriminalitätsrate unter Jugendlichen und Heranwachsenden in den letzten zehn Jahren erheblich gestiegen ist. Gerade jetzt müssen wir verstärkt wirkungsvollere rechtliche Instrumentarien einsetzen, die einen nachhaltigen Rückgang der Jugendkriminalität bewirken.

Der Jugendarrest soll ohne die Neben- und Fernwirkung einer Strafe als tatbezogener Ordnungsruf den Jugendlichen zur Selbstbesinnung führen. Dem straffällig gewordenen Jugendlichen soll eindringlich in das Bewusstsein gebracht werden, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat. Der Jugendarrest muss als schärfstes Strafmittel rasch und erziehungswirksam eingesetzt werden.

Das Erziehungsziel des Jugendarrests soll durch einen kurzen und harten Zugriff erreicht werden, der das Ehrgefühl des Jugendlichen anspricht und für die Zukunft eine eindringliche Warnung ist. Hinter dem Zuchtmittel des Jugendarrestes steht das Konzept der Erziehung durch Strafe - unter Vermeidung der nachteiligen Wirkung einer längeren Freiheitsentziehung.

Der Jugendarrest verfolgt zum Teil auch repressive, vergeltende Ziele. Er soll aber besonders, und zwar in höherem Maße als die Jugendstrafe, der Erziehung dienen. Voraussetzung dafür ist, dass der jugendliche Täter durch den kurzen, harten Freiheitsentzug zur Besinnung kommt. Die Sanktion soll als Denkzettel und als Schockstrafe dienen, ohne weiteren Schaden anzurichten.

Der Jugendarrest soll durch seine Einmaligkeit und seine Kürze wirken. Durch diesen eindringlichen und fühlbaren Ordnungsruf soll er den Jugendlichen davor schützen, auf dem eingeschlagenen Weg fortzufahren. Bei Jugendlichen zeigt sich häufig, dass Einstellungen von Verfahren bei ersten Taten, Verwarnungen und erzieherische

Maßnahmen kaum eine spezialpräventive Wirkung zeigen.

Viele Jugendliche empfinden eine Bewährungsstrafe als Freispruch zweiter Klasse und erkennen oft nicht den Ernst der Lage. Hier kann ein Arrest frühzeitig heilsam wirken, wenn der Richter in Ansehung des straffällig gewordenen Jugendlichen eine solche Maßnahme für sinnvoll erachtet.

Dem Ziel einer wirkungsvollen Bekämpfung der Jugendkriminalität genügt nicht, einem zu Jugendstrafe verurteilten Jugendlichen, der schon erhebliche Straftaten begangen haben muss oder auf eine erhebliche kriminelle Karriere zurückblickt, lediglich die Folgen eines möglichen Bewährungsversagens theoretisch in Aussicht zu stellen.

Es ist bekannt, dass sich gerade Verständnis, Einsicht und Verantwortung bei Jugendlichen noch entwickeln müssen. Es reicht nicht aus, auf Einsicht zu hoffen und dabei in Kauf zu nehmen, dass dieser Jugendliche, wenn er eines Tages nicht mehr unter das Jugendstrafrecht fällt, für dieselbe Tat, für die er früher vielleicht eine kurze Jugendstrafe zur Bewährung bekommen hat, jetzt auf einmal eine drastische Strafe in Gestalt eines möglicherweise mehrjährigen Freiheitsentzuges erhält. Deshalb ist es entscheidend, so frühzeitig die Grenze zu ziehen, dass es gar nicht erst zu einer Verfestigung krimineller Strukturen im Erwachsenenleben kommen kann.

Das Ziel des Jugendarrestes kann aber nur erreicht werden, wenn der Zeitraum zwischen der Begehung der Tat, der Verurteilung und der Vollstreckung des Arrestes möglichst kurz ist. Dies ist auch der Grund, warum die gesetzliche Regelung in § 4 Jugendarrestvollzugsordnung verlangt, dass der Jugendarrest in der Regel zeitnah nach Rechtskraft des Urteils zu vollziehen ist. Angesichts der hohen Zahl unerledigter Vollstreckungsersuchen kann diesem gesetzlichen Auftrag zurzeit nicht mehr entsprochen werden. Dem soll durch die in diesem Antrag geforderten Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden.

Zu dem bereits bestehenden Sanktionssystem zählt insbesondere der wirkungsvolle Einsatz des Arrestes als anerkanntes Erziehungsmittel. Lässt die Arrestvollstreckung zu lange auf sich warten, wird der Jugendliche in seinem verhängnisvollen Eindruck, seine Gesetzesverstöße blieben ohne Konsequenzen, nur bestärkt.

Für die Notwendigkeit einer zügigen Vollstreckung des Jugendarrestes spricht ferner Folgendes: Die gesetzliche Regelung in § 26 Jugendarrestvollzugsordnung sieht vor, dass Fürsorgemaßnah

men, die für die Zeit nach der Entlassung des Jugendlichen notwendig und nicht schon anderweitig veranlasst worden sind, in Zusammenarbeit mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe vorzubereiten sind. Gemeinsam mit den freien Trägern besteht daher eine wichtige Möglichkeit, auf den jungen Straftäter auch über die Zeit des Arrestes hinaus nachhaltig der weiteren negativen Entwicklung entgegen zu wirken. Voraussetzung dafür ist nicht nur, dass die richterliche Praxis diese sinnvolle Maßnahme annimmt, sondern auch, dass diese effektiv zum Einsatz kommen kann. Ohne zeitnahe Vollstreckung bleibt jedoch der Arrest wenig wirkungsvoll. Voraussetzung für die zügige Vollstreckung von Warnschussarresten und Arresten im Allgemeinen ist daher eine ausreichende Anzahl von Arrestplätzen in Jugendarrestanstalten. Dafür werden weitere zusätzliche Plätze benötigt.

In Ihrem Entschließungsantrag befasst sich die SPD-Fraktion wortreich mit der Frage der Einführung des sogenannten Warnschussarrestes. Um diesen geht es hier unter diesen Tagesordnungspunkt aber nicht. Insofern haben Sie, meine Damen und Herren der SPD, das Thema verfehlt. Heute geht es um die Lösung des von der alten rot-grünen Landesregierung maßgeblich verursachten Problems, nämlich dem Abbau des Staus bei der Vollziehung von Jugendarrestsstrafen. Das ist etwas ganz anderes. Die alte rot-grüne Landesregierung hat trotz Kenntnis der Entwicklung der Zahlen der nicht vollstreckten Jugendarreststrafen nichts Wirksames zu deren Abbau veranlasst. So ist es dazu gekommen, dass inzwischen nahezu 3.000 Jugendarreststrafen nicht vollstreckt sind und die Wartezeit bis zur Vollstreckung teilweise so lang ist, dass der Eintritt der Vollstreckungsverjährung droht.

Dies ist ein durch Sie, meine Damen und Herren, als Träger der abgewählten Landesregierung verursachter unhaltbarer Zustand, dem es zu begegnen gilt. Wir benötigen zusätzliche Plätze für den Jugendarrest, um überhaupt erst einmal die Folgen Ihrer Tatenlosigkeit abzuarbeiten und dann in Zukunft dem gesetzlichen Auftrag entsprechend Jugendarreststrafen zeitnah vollstrecken zu können.

Ein darüber hinaus gehendes Ziel der Koalition der Erneuerung ist die Einführung des sogenannten Warnschussarrestes auch hier bei uns in Nordrhein-Westfalen. Diese Frage wird jedoch gesondert zu beraten und zu entscheiden sein.

Mit dem hier gestellten Antrag verfolgt die Koalition der Erneuerung das Ziel, die schweren Versäumnisse der alten Landesregierung im Jugend

arrestvollzug zu beseitigen. Mit dem Abbau des Überhangs von Vollstreckungen im Jugendarrestvollzug unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an eine erzieherische Ausgestaltung des Jugendarrestes würde der gesetzliche Auftrag des Jugendstrafrechts erfüllt und hierdurch ein weiterer Beitrag zur Bekämpfung der Jugendkriminalität geleistet. - Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Giebels. - Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Dr. Orth das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Man kann eigentlich nahtlos an das anschließen, was mein Vorredner von der CDU gesagt hat. Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Wir als neue Koalition haben festgelegt, dass wir diesen auch im Strafvollzug ein besonderes Augenmerk widmen wollen. Daraus folgen einige Aktionen, einige Überlegungen, die wir Ihnen in den nächsten Monaten vorstellen werden.