Schauen wir uns die Täter an, die Sie im Auge haben! Nur ungefähr 5 % aller jugendlichen Straftäter sind sogenannte Intensiv- und Mehrfachtäter. Was haben sie schon hinter sich, Herr Giebels? Schauen Sie sich einmal die Karrieren dieser Jugendlichen an! Schauen Sie sich einmal die Menschen an, von denen Sie meinen, dass Sie mit einem Warnschussarrest etwas bewirken! Sie haben in der Regel schon - ich habe es im Ausschuss bereits gesagt - einen halben Meter Akten in ihrem jeweiligen Jugendamt. Sie haben eine Karriere hinter sich und sind nun an der Stelle, wo man sagt: Jetzt sperren wir sie ein. Das ist der Bringer.
Falsch, Herr Giebels! Wir müssen sehen - das ist die schwierige Aufgabe der Zukunft -, wie wir Jugendhilfe und Jugendstrafrecht besser verzahnen, wie wir Justiz und Jugendhilfe besser zusammenbringen. Wir brauchen wirksame Mittel. Wir wollen die jungen Menschen doch nicht einfach nur wegsperren. Wir wollen, dass sich dort wirklich eine Verhaltensänderung zeigt. Schauen wir uns diese Zielgruppe an! Dies ist unwirksam. Und dies habe ich mir nicht an meinem Schreibtisch ausgedacht.
Wir schauen hier wieder auf die Praktiker. Wer könnte dazu eine bessere Einschätzung geben als die, die das beobachten, nämlich die besagte Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe, die jeden Tag mit diesen Jugendlichen
zu tun hat? - Ich zitiere wieder Bernd Rüdeger Sonnen aus einer Presseerklärung. Er sagt zum Warnschussarrest:
Zum einen ist die Annahme eines ‚Short sharp Shock’-Effekts, der die betroffenen Jugendlichen nachhaltig beeindrucken werde, nicht haltbar. Die vorliegenden empirischen Erkenntnisse sprechen dafür, dass ein nachhaltiger Eindruck bei Jugendlichen nicht entsteht.
Es ist widersprüchlich und dem Jugendlichen nicht vermittelbar, dass das Gericht ihm einerseits die positive Prognose erteilt
die Voraussetzung für die Aussetzung einer Jugendstrafe zur Bewährung ist, ihn andererseits doch mit einem Arrest belegt.
Auch hier gibt es wieder eine Widersprüchlichkeit. Die Wirksamkeit ist nicht bewiesen. Sie arbeiten hier mit Überschriften und mit Aktionismus.
Ich finde, es ist sehr wichtig - darin stimme ich Herrn Orth wieder zu -, dass wir diese Jugendlichen in den Blick nehmen. Sie sind unsere Zukunft; wir dürfen sie nicht abschreiben. Aber weil wir sie nicht abschreiben dürfen, dürfen wir sie nicht wegsperren, sondern wir müssen uns etwas Intelligenteres einfallen lassen. Wir müssen die Erziehung und den Gedanken, dass die Jugendlichen durch die Sanktionen erzogen werden sollen, wieder in den Mittelpunkt stellen. Dann sind wir ein bisschen weiter, und dann können wir ernsthafte Diskussionen darüber führen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. - Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin MüllerPiepenkötter das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung ist entschlossen, der Kinder- und Jugendkriminalität wirksam und konsequent entgegenzutreten. Wir wissen, dass das eine gesamtgesellschaftliche und eine ressortübergreifende Aufgabenstellung ist, die zu allererst - darin sind wir uns einig - auf der Ebene der Erziehung ansetzen muss. Dazu bedarf es einer engen Zusammenarbeit mit den für die Erziehung, die Lebensgestaltung und das
Wir wollen und werden alle Möglichkeiten der Vorbeugung ergreifen. Das beginnt bei der Förderung in Kindergarten und Schule, geht über Hilfen zur Erziehung und muss seine letzte Konsequenz in Maßnahmen des Jugendstrafrechts haben. In diesem Rahmen werden wir alle Möglichkeiten der Diversion nutzen und in Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Polizei und Justiz fördern und ausbauen. Unter der Federführung meines Hauses wird ein ressortübergreifendes Projekt zur Jugendkriminalitätsprävention entwickelt. Genau das ist nämlich bisher nicht geschehen. Es gibt keine systematische und konsequente Erfassung, Unterstützung und Verbreitung von Diversionsprojekten.
Die engagierten Sozialarbeiter, Polizisten, Staatsanwälte und Richter, die solche Projekte auch in Nordrhein-Westfalen an vielen Orten begonnen haben, wurden allein gelassen. Genau das werden wir ändern. Dabei werden wir sicher auch die Erfahrungen aus Schleswig-Holstein verwerten, vor allen Dingen aber das Engagement und die Erfahrungen vieler Beteiligter in NordrheinWestfalen.
Nein, ich möchte das erst zu Ende führen, danach gerne. - Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Jugendkriminalität kommt auch dem Jugendarrest eine wichtige Bedeutung im Rahmen des erzieherischen Gesamtkonzeptes zu. Wenn der im Jugendgerichtsgesetz vorgesehene breit gefächerte Katalog der Sanktionsmaßnahmen im Bereich der Erziehungsmaßregeln oder ambulanten Maßnahmen nicht mehr ausreicht, die Defizite der jungen Straftäter zu korrigieren, kann der Jugendrichter Jugendarrest verhängen.
Frau Düker, genau da liegt der Fehler in Ihrem Vergleich. Die Jugendlichen, gegen die Jugendarrest verhängt wird, haben alle anderen Maßnahmen schon hinter sich. Sie haben nicht gewirkt.
Der Arrest ist noch keine Strafe - darin haben Sie völlig Recht -, sondern, so heißt es im JGG, „ein Zuchtmittel“ ebenso wie Auflagen zur Schadenswiedergutmachung oder die Leistung gemeinnütziger Arbeit.
heit und damit ein spürbarer Einschnitt in sein Leben. Der Vollzug soll den jugendlichen Straftäter zur Selbstbesinnung führen und ihm eindringlich zu Bewusstsein bringen, dass er für das begangene Unrecht einzustehen hat. Der Jugendarrest soll erzieherisch ausgestaltet werden, und das werden wir auch tun. Zugleich soll er dem Jugendlichen helfen, die Schwierigkeiten zu bewältigen, die zur Begehung der Straftat beigetragen haben.
Ich bin überzeugt, dass der Jugendarrest ein wichtiges Mittel ist, um gegen die Kriminalität junger Menschen wirkungsvoll anzugehen und den Einzelnen dahin gehend zu beeinflussen, dass er trotz seines Gesetzesverstoßes im jugendlichen Alter nicht der erwachsene Kriminelle von morgen ist
Ich werde die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Jugendarrest auch ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Jugendkriminalität wird. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Ausgangslage in Nordrhein-Westfalen maßgeblich verbessert.
Das Ziel des Jugendarrests kann nur erreicht werden, wenn der Zeitraum zwischen der Begehung der Tat, der Verurteilung und der Vollstreckung des Arrestes kurz ist. Angesichts der hohen Zahl unerledigter Vollstreckungsersuche kann der Jugendarrest jedoch nicht mehr zeitnah vollstreckt werden. Wir haben in Nordrhein-Westfalen fünf Jugendarrestanstalten mit insgesamt 189 Plätzen. Durch den Ausbau in Remscheid kommen ganze zehn Plätze hinzu.
Das ist deutlich zu wenig. Nur daraus erklärt sich, dass die Justiz unseres Landes seit Jahren einen wachsenden Berg von unerledigten Vollstreckungsersuchen vor sich her schiebt. Am 30.09.2005 waren es genau 2.953 unerledigte Ersuche.
Ohne auf Einzelheiten eingehen zu wollen: Der Rückstau besteht bei Dauerarresten, nicht bei Freizeit- oder Wochenendarresten und auch nicht bei Beugearresten. Die Wartezeit beträgt inzwischen bis zu sechs Monaten. Nach so langer Zeit ist eine wirksame Prävention nicht mehr möglich.
Auch die strafrechtliche Praxis mahnt diesbezüglich zu Recht durchgreifende Lösungen an. Es darf nicht sein, dass die langen Wartezeiten bei dem Jugendlichen den verhängnisvollen Eindruck hinterlassen, seine Gesetzesverstöße blieben ohne Konsequenzen.
Meine Damen und Herren, wir brauchen auch keine Ursachenforschung hinsichtlich des Überhangs in den Vollstreckungsersuchen. Ich habe mich mit den Leitern der fünf Jugendarrestanstalten zusammengesetzt. Glauben Sie mir: Bei 189 Arrestplätzen haben die den Überblick über die Ursachen. Die wissen, wie es aussieht.
Die Ursachen für den seit Jahren ansteigenden Rückstau sind nicht Ferien und Urlaubszeiten. Es sind auch keine Prognosen über Warnschussarrest, sondern schlicht die zu geringe Zahl von Arrestplätzen, gegen die bisher nichts unternommen worden ist.
Noch ein Wort zur Ausgestaltung: Die Klientel im Arrestvollzug ist zunehmend schwierig. Häufig handelt es sich um verhaltensgestörte und realitätsfremde Jugendliche, die eine Vielzahl von Problemlagen mit sich bringen. Deshalb darf es auch nicht um Wegschließen gehen. Vielmehr sind den Jugendlichen im Rahmen des Arrestvollzuges neben der Erfahrung, für ihre Tat konkret einstehen zu müssen, auch Hilfen in Bezug auf ihre schulischen und beruflichen Defizite, eine sinnvolle Freizeitgestaltung sowie soziales Training anzubieten. Darin stimmen wir überein, und dafür werden wir sorgen.
Ich möchte Sie jetzt über die bereits eingeleiteten Maßnahmen informieren. Zur Erreichung der Ziele „Verkürzung der Wartezeiten zwischen Verurteilung und Arrestantritt“ und „sukzessiver Abbau der hohen Zahl der unerledigten Vollstreckungsersuchen“ habe ich Folgendes veranlasst:
Ab dem 15. November 2005 wird in der Zweiganstalt Gerresheim der JVA Düsseldorf, die bisher für Zwecke der Untersuchungshaft genutzt wurde, Jugendarrest vollzogen. Die Einrichtung wird über etwa 60 Arrestplätze verfügen.
Nach Schaffung der organisatorischen und personalrechtlichen Voraussetzungen wird in der Einrichtung dauerhaft Jugendarrest gegen männliche Arrestanten vollstreckt.
Die Belegung wird ab dem 15. November 2005 sukzessive erfolgen. Bereits jetzt werden zu Arrest Verurteilte dorthin geladen.
Das Personal zum Betrieb der neuen Jugendarrestanstalt wird zur Verfügung stehen. Das bisherige Personal der Zweiganstalt Gerresheim wird größtenteils übernommen werden.
Die für einen erzieherisch ausgerichteten Jugendarrestvollzug erforderlichen Umbauplanungen sind abgeschlossen. Mit den Bauarbeiten ist begonnen worden.
Die namentlich für die Freizeitgestaltung und Erziehungsarbeit erforderlichen Ausstattungsgegenstände werden noch in diesem Haushaltsjahr beschafft.
Ich bin sehr dankbar dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses, des Landesjustizvollzugsamtes Nordrhein-Westfalen und der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf die Maßnahmen, die mit der Nutzungsänderung der Zweiganstalt Gerresheim verbunden sind, in aller Kürze so engagiert und konstruktiv in Angriff genommen haben.
Meine Damen und Herren, Statistiken zu Kriminalitätsentwicklung und Rückfall, die je nach Verfasser mal so mal so aussehen, sind mir bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität ebenso wenig wichtig wie die Rechtssystematik.
Jedes Kind, jeder Jugendliche, das oder der deviantes Verhalten zeigt, hat Anspruch darauf, dass man ihm alle erzieherischen Hilfen gibt, die möglich und notwendig sind, um einer kriminellen Karriere vorzubeugen. Wenn alle Maßnahmen der Jugendhilfe und Diversion nicht ausgereicht haben, dann kann der Arrest eine Möglichkeit zur intensiven Einwirkung sein, die ambulant nicht möglich ist. Ich betone noch einmal: Wir werden die Maßnahmen der Jugendhilfe und Diversion dadurch nicht ersetzen, sondern im Gegenteil ebenfalls fördern.
Wenn die aber alle nicht geholfen haben, dann haben wir nach meiner festen Überzeugung die Pflicht, dem oder der Jugendlichen auch diese Hilfe in der Jugendarrestanstalt zu geben. Dazu kann auch die Einführung eines Warnschussarrestes gehören, der die Bewährungszeit einleiten und sinnvoll vorbereiten kann.
Das ist keine Frage von Härte oder Durchgreifen, sondern eine Frage von Verantwortung und Unterstützung junger Menschen für ein straffreies, geordnetes und erfolgreiches Leben. - Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Frau Kollegin Düker, damit hat sich Ihre Zwischenfrage erübrigt. Es sind aber noch Redezeiten vorhanden. Gibt es noch Wortmeldungen? - Ich erteile dann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Düker das Wort.
Da meine Zwischenfrage, Frau Ministerin, nicht mehr zugelassen worden ist, möchte ich das gern in einem kleinen Wortbeitrag vortragen.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann teile ich Ihre These. Wenn jemand mit einer kriminellen Karriere vor dem Richter steht, dann hat das ja auch etwas damit zu tun, dass im Vorfeld eine ganze Menge schief gelaufen ist, sodass Sie berechtigt zu der These der Verzahnung von Jugendhilfe, Polizei und Justiz kommen. Die müssen Hand in Hand arbeiten.