Frank Schmädeke

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heu
te neben meinem Kollegen Martin Bosse unseren Antrag einbringen darf.
Ich kann dazu nur sagen: endlich - und ich bin da nicht ganz so locker, weil ich selbst von Wölfen im Lichtenmoor betroffen bin.
Meine Damen und Herren, die Regierungsfraktionen haben mit dem Antrag ein wirklich dickes Brett gebohrt. Teile der Opposition - allen voran unsere Kollegen von der FDP - haben ihn ja auch schon im Vorfeld begrüßt. Und dass Sie, Herr Meyer, als Grüner nicht über Ihren eigenen ideologischen Schatten springen können, ist uns, glaube ich, allen klar.
Ich möchte allen Mitwirkenden meinen Dank übermitteln - im Namen der von Wolfsrissen gebeutelten Region. Der Antrag ist ein wichtiges Signal für unsere Weidetierhalter, aber auch ein unmissverständliches Zeichen an Berlin, uns den - alternativlosen - Weg zu einem effizienten Wolfsmanagement zu ebnen - Sie sehen, Herr Meyer, es geht weiter; der Antrag bezieht sich nicht nur auf das Jagdrecht! -, um damit auch die notwendige Akzeptanz für den Wolf als Teil unserer Kulturlandschaft zu erreichen.
Meine Damen und Herren, wir wollen auf Bundesebene darauf hinwirken - Herr Meyer, ich führe die einzelnen Punkte jetzt noch einmal auf -, dass die Wolfszählung im Zuge des Monitorings an die französische Methodik angepasst wird. Nach französischem Vorbild soll über die Definition des günstigen Erhaltungszustandes eine Untergrenze für Wölfe festgelegt werden, um den Ländern auf Grundlage eigener Wolfsmanagementpläne ein Bestandsmanagement zu ermöglichen.
Darüber hinaus wollen wir die Landesregierung bitten, einen „Managementplan Wolf“ zu entwickeln, und schließlich, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Das Jagdrecht ist also nur ein Parameter. Darüber hinaus - Herr Meyer, jetzt kommt es - soll sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung weiterhin für eine Weidetierprämie für Schafe und Ziegen über die erste Säule der GAP einsetzen.
Meine Damen und Herren, viele Wege führen bekanntlich nach Rom, aber nur wenige Wege führen
zu einem vernünftigen Nebeneinander von Mensch und Wolf!
Die Forderung vieler Wolfsfreunde, unsere Weidetiere flächendeckend mit sogenannten wolfsabweisenden Zäunen zu sichern, womit dann alle Probleme gelöst wären, geht jedenfalls fehl. Ob 90 cm, 120 cm oder die aktuell geforderten 140 cm hohe Schutzzäune - kein Problem für viele Wolfsrudel! Die Erfahrung zeigt, dass sie an ihren Aufgaben wachsen. Auch erhöhte Kulturlandschaftsbarrikaden werden für eine deftige Mahlzeit einfach überwunden.
Am Ende der Ausführungen, Herr Meyer, dürfen Sie.
Viele unserer verbliebenen Weidetierhalter müssen zurzeit hilflos dabei zuschauen, wie ihre Weidetiere immer weiter dezimiert werden. Was bleibt, ist häufig nur die erhoffte Billigkeitsleistung durch das Land, um wenigstens einen Teil des materiellen Schadens abzupuffern.
Meine Damen und Herren, bei exponentiellem Wachstum der Wolfspopulation werden auch die damit verbundenen Schäden exponentiell ansteigen. Der Schadensausgleich wird in diesem Fall zu einer gewaltigen und kaum zu kalkulierenden finanziellen Belastung anwachsen. Wir haben in Niedersachsen mittlerweile 35 Wolfsrudel. Bei 37 Landkreisen hätte damit rein rechnerisch fast jeder Landkreis sein eigenes Rudel und die damit verbundenen Probleme. Bei fast 1 000 Nutztierrissen ist jeder Landkreis im Mittel ca. 30-mal betroffen.
Die Wolfsrudel sind jedoch noch nicht gleichmäßig über das Land verteilt. Es gibt noch viele wolfsfreie Landkreise, aber natürlich auch solche - das kenne ich -, die seit Jahren über eine hohe Wolfsdichte mit auffälligen Rudeln und damit verbundenen Problemen klagen. Die Wolfspopulation wächst exponentiell, und das schafft neue Probleme - auch in den bis dato nicht betroffenen Landkreisen, meine Damen und Herren.
Es zeigt sich mehr als deutlich, dass ein Beutegreifer, der sich ohne einen natürlichen Feind in unse
rer dichtbesiedelten Kulturlandschaft etabliert,
durch den Menschen gemanagt werden muss.
Fakt ist, dass nur unsere in der Fläche etablierten und ortskundigen Jagdausübungsberechtigten in der Lage sein werden, das überfällige effektive Wolfsmanagement umzusetzen. Deshalb ist es unsere Pflicht, uns für die Jägerinnen und Jäger in Niederachsen einzusetzen und Rechtssicherheit für eine gezielte Bejagung auffälliger Wölfe zu schaffen - hier ist Berlin gefragt -, eine auskömmliche Haftungsübernahme für die angerichteten Schäden durch das Land sicherzustellen und vor allem dafür Sorge zu tragen, dass die Jägerinnen und Jäger und ihre Familien nicht bedroht oder angegriffen werden.
Das versteht sich eigentlich von selbst, ist aber keineswegs so. Denn mit der Aufnahme ins Jagdrecht allein - da sind wir alle d'accord - werden wir in Niedersachsen keinen Wolf entnehmen können. Es müssen auch noch die Rahmenbedingungen geschaffen werden!
Und sicher ist auch, dass man uns Symbolpolitik vorwerfen wird.
Aber, Herr Kollege Meyer, wer sich nicht auf diesen Weg macht, der wird niemals ankommen, und der wird das Problem nicht lösen!
Das Bundesumweltministerium wird deshalb von uns aufgefordert, endlich Regeln für einen günstigen Erhaltungszustand zu schaffen; denn nicht nur Niedersachsen erwartet von Berlin eine zügige Umsetzung, um endlich ein rechtssicheres, effizientes und ein wissenschaftlich orientiertes Wolfsmanagement etablieren zu können.
Wir haben hier in Niedersachsen unsere Hausaufgaben gemacht, und wir zeigen den Weg auf. Wir wollen nicht, dass überzählige Wölfe nach der Rasenmähermethode entnommen werden, son
dern dass Problemwölfe oder auch Problemrudel gezielt, vollständig und vor allen Dingen unbürokratisch und schnell entnommen werden können. Jetzt ist Ministerin Schulze am Zug.
Ich sehe den weiteren sachlich fundierten Beratungen in den Fachausschüssen mit Spannung entgegen.
Die sollten wir allerdings recht zügig führen. Denn - gestatten Sie mir noch diese Anmerkung - wir sind schon recht lange damit beschäftigt, eine Lösung zu finden - zu lange für einige betroffene Regionen. Für mein heimisches Lichtenmoor kommt dieser Antrag und dieser Vorstoß bereits zu spät. Dort ist nicht mehr viel übrig, was noch gerissen werden könnte. Viele Weidetierhalter sind aus der Landwirtschaft ausgestiegen; zahlreiche Weidetierhalter haben bereits aufgegeben. Das macht auch mich persönlich sehr betroffen.
Wir sollten anderen Regionen, meine Damen und Herren, dieses Schicksal ersparen. Deswegen sollten wir mit Volldampf diesen Antrag unterstützen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Meyer, diese Auffassung teile ich natürlich nicht. Ein Teil unseres Antrages ist die Feststellung einer Untergrenze für Wölfe. Wenn wir diese Grenze überschritten haben, dann wissen wir, dass wir
den zusätzlichen Aufwuchs managen können und dürfen.
Da sprach ich eben von der Rasenmähermethode. Wir wollen nicht grundsätzlich alles wegrasieren. Wir wollen gucken, wo es Probleme gibt, und da wollen wir unbürokratisch anpacken können und mithilfe der Jägerschaft diese Wölfe entnehmen können, um die Probleme zu lösen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Abschließende Beratung - das hoffe ich sehr.
Erst kürzlich, meine Damen und Herren, habe ich hier zur angeblich verfehlten Wolfspolitik der Regierung und deren Auswirkungen auf das Pferdeland Niedersachsen ausführen dürfen. Heute steht „Wolf und Schaf“ auf der Tagesordnung. Der Kollege Hermann Grupe hat das Pferd eben noch schnell hinzugefügt. Das zeigt schon, wie überholt der Antrag eigentlich ist. Aber sei es drum!
- Das können wir noch diskutieren.
Minister Olaf Lies hat in der letzten Debatte ausdrücklich klargestellt, dass es keinen Unterschied macht, welche Nutztiere dem Wolf zum Opfer fallen. Wir wollen solche Übergriffe generell abstellen. Die Regierungskoalition hat sehr intensiv tragfähige Möglichkeiten ausgearbeitet, um Wölfe in Niedersachsen vernünftig und nachhaltig managen zu können.
Mit Ihren populistischen Forderungen, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, würden wir alle spätestens in der Umsetzung Schiffbruch erleiden.
- Was ich meine? Man kann die Forderung aufstellen: Ich muss im Hintergrund Arbeit leisten, damit das Schwert, wenn wir etwas umsetzen, auch geschärft ist.
Wir brauchen ein auf allen Ebenen, also von Hannover über Berlin bis Brüssel, abgestimmtes und vor allem umsetzbares Maßnahmenpaket. Und das bereiten wir - und zwar die in Verantwortung stehenden Fraktionen der CDU und der SPD - gerade vor: ein regulatorisches Werkzeug, um ein vernünftiges und tolerantes Nebeneinander von Menschen, Nutz- und Weidetieren und Wölfen zu ermöglichen. Dazu leisten wir wichtige Überzeugungsarbeit, in die sich dankenswerterweise auch unser Ministerpräsident Stephan Weil eingebracht hat.
Herr Weil, in einem Interview - wie haben es eben schon gehört; ich habe es etwas anders wahrgenommen - haben Sie kürzlich unmissverständlich dazu aufgefordert, auffällige Wölfe zukünftig schnell oder schneller abzuschießen, um Nutztiere besser vor Rissen zu schützen.
Dafür bedanken wir uns ausdrücklich. Es hat nämlich Gewicht, wenn sich der Ministerpräsident klar positioniert und auch betont:
„So mancher Städter spricht über den Wolf wie von einem Kuscheltier. Die Realität sieht anders aus.“
Gemeinsam mit Olaf Lies haben Sie darüber hinaus Ihren Unmut darüber zum Ausdruck gebracht, dass eine höhere Anzahl von Abschüssen bis dato nicht möglich war. Dafür habe ich eine Erklärung: Die fehlende Rechtssicherheit unserer Jagdausübungsberechtigten und deren Angst vor drohenden Repressalien durch sogenannte Wolfsfreunde dürften die Hauptursache dafür sein.
Für ein effektives Wolfsmanagement muss akzeptiert werden, dass der gute Erhaltungszustand in Deutschland erreicht ist. Auch Hermann Grupe hat es eben gesagt.
Hier ist Bundesministerin Svenja Schulze gefordert, um einen Namen zu nennen.
Dabei zählen wir natürlich auch auf die Unterstützung von Brüssel. Unsere EU-Abgeordneten haben unserer Bundesministerin in einem Schreiben ausführlich dargelegt, dass die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zwar den Wolf schützt und jeden Mitgliedstaat verpflichtet, den günstigen Erhaltungszustand herzustellen. Sie haben aber auch formuliert, dass die Feststellung dieses Erhaltungszustandes den Mitgliedstaaten obliegt.
Die Richtlinie sieht ausdrücklich vor, eine Entnahme und Tötung von Wölfen im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen zu erlauben, wenn der günstige Erhaltungszustand erreicht ist. Das Bundesumweltministerium wird in diesem Schreiben aufgefordert, endlich Regeln für einen günstigen Erhaltungszustand zu finden. Die Zeit dafür ist mehr als reif!
Nicht nur Niedersachsen erwartet jetzt eine zügige Umsetzung aus Berlin; denn der Status „streng geschützte Art“ im Bundesnaturschutzgesetz
macht ein effektives Wolfsmanagement überall fast unmöglich.
Meine Damen und Herren, 845 Nutztieropfer wurden dem Wolf in Niedersachsen in den vergangenen Monitoringjahren 2019 und 2020 zugeordnet und nachgewiesen. Gut 400 waren es im Erhebungsjahr zuvor. Das ist ein exponentieller Anstieg. Im laufenden Monitoringjahr 2021 werden wir eine vierstellige Zahl haben - plus der erheblichen Dunkelziffer, weil aus Angst vor Repressalien nicht mehr gemeldet wird. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.
Nach den aktuellen Monitoringdaten von Ende April entfallen 72 der 334 bundesweit nachgewiesenen adulten und geschlechtsreifen Wölfe auf Niedersachsen. Das sind 20 %.
In der Konsequenz dieser Zahlen werden wir in Kürze einen Entschließungsantrag mit folgenden Kerninhalten vorlegen:
Niedersachsen überführt den Wolf bei der jetzt anstehenden Jagdrechtsnovelle in das Jagdrecht.
Die Bundesrepublik Deutschland soll nach dem französischen Vorbild eine Untergrenze für die Wolfspopulation festlegen.
Im weiteren Vorgehen sollte Niedersachsen eine Bundesratsinitiative starten, die exakt das französische Modell zum Ziel hat.
Bei einer bundesweiten Untergrenze von 500 adulten Wölfen dürfte für Niedersachsen mit den derzeit 72 nachgewiesenen adulten Wölfen die Untergrenze damit erreicht sein. Zu der Zahl von 72 adulten Wölfen muss man immer auch sagen, dass die jungen Wölfe nachwachsen und in zwei Jahren auch adult sind.
Meine Damen und Herren, wir wollen erreichen, dass überzählige Wölfe nicht nach der Rasenmähermethode entnommen werden. Nein, wir wollen, dass eine klar definierte Untergrenze uns die Möglichkeit bietet, Problemwölfe -
- oder auch ganze Problemrudel unbürokratisch, rechtssicher und zeitnah mithilfe unserer Jagdausübungsberechtigten zu entnehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen -
- ich komme zum Schluss -, dann ist auch der Erhalt des Kulturguts Schäferei kein Problem mehr.
Ich bitte daher, der Empfehlung des Agrarausschusses zu folgen und den Antrag der FDP abzulehnen, da dieser bereits überholt wurde.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das möchte ich nicht weiter kommentieren. Ich glaube, das erklärt sich von allein.
Herr Meyer, ich habe nichts anderes erwartet. Ich habe nur eine Frage. Eben standen die Pferdehalter draußen vor dem Landtag. Ich weiß nicht, ob auch Sie sich den Fragen draußen gestellt haben.
Sie stehen ja auch sehr stark für eine andere Möglichkeit ein: Tiere einzuzäunen. Diese Möglichkeit besteht in der Tat. Aber bei Pferden ist, wie Sie wissen, der Schutz an sich zu berücksichtigen.
Ein Pferd ist ein Fluchttier. Die Frage, die sich mir stellt, ist: Mit welchem Recht können wir Pferde einzäunen und sie ihrer normalen Instinkte berauben? Wenn der Wolf dort, wo er sein Unwesen treibt, in ein Gehege einbricht, springen Pferde natürlich hinaus, weil es Fluchttiere sind.
Ein anderer Punkt: Man liest immer wieder, dass man Pferde dann nachts in die Behausungen - sprich: in die Stallungen - bringen sollte. Das geht so weit, dass Pferde, wenn der Wolf am Tag durch das Revier streift, auch tagsüber in den Stallungen gehalten werden sollen. Sind Sie wirklich der Meinung, dass das artenschutzrechtlich gut ist und es dem Tierschutz gerecht wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Noch vor gut zwei Jahren hätte ich es nicht für möglich gehalten: Es ist hier heute alles gesagt worden, allein die Taten fehlen.
Herr Grupe, ich will zunächst Ihre Frage beantworten. Die Antwort auf Ihre Frage ist kurz und einfach. Sie lautet: Ja. Eine hilflose Wolfspolitik gefährdet in der Tat das Pferdeland Niedersachsen. Wer abstreitet, meine Damen und Herren, wie es den Pferdehaltern und Züchtern in unserem Land geht, der weiß nicht, wovon er redet.
Der weiß nicht, wie sehr diese davon abhängig sind, dass internationale Kunden ihre Pferde zur Aufzucht und Ausbildung bei uns einstellen, und was es bedeutet, wenn diese Pferde aus Angst vor Wolfsrissen abgezogen werden. Es geht um unheimlich viel Geld.
Herr Grupe, einige Ansätze, die Sie vorhin vorgestellt haben, waren gut, aber eigentlich nichts Neues. Sie wissen: Wenn man mit dem Zahnstocher wedelt, den Sie hier vorstellen, dann kann man damit keine Sahne schlagen.
Ich denke, wir sind seit der letzten Anfrage zur Aktuellen Stunde ein gutes Stück vorangekommen. Als Grundvoraussetzung für ein effektives Wolfsmanagement hat die CDU-Fraktion beschlossen, sich für eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht einzusetzen.
Lassen Sie mich kurz auf vier wesentliche Hemmnisse unterschiedlicher Art eingehen, die im Auge des Laien vielleicht den Eindruck einer hilflosen Wolfspolitik entstehen lassen könnten.
Erstens: Das Ergebnis unserer Arbeit muss ein auskömmliches Verhältnis zwischen Wolf, Weidetierhaltung und wirtschaftlichen Interessen dieses Pferdelandes Niedersachsen sein. Wir brauchen zunächst unsere erfahrenen heimischen Jäger für ein erfolgreiches Wolfsmanagement, egal ob nach den Vorgaben des Umweltrechtes oder nach dem Jagdrecht. Die erfolglose Bejagung des Rodewalder Rüden, meine Damen und Herren, durch externe Wolfstrapper hat das eindeutig gezeigt.
Zweitens: Unsere Jäger brauchen Rechtssicherheit und Haftungssicherheit für Schäden des Wolfes, um diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen zu können. Es kann doch nicht sein, meine Damen und Herren, dass sogenannte Wolfsfreunde willkürlich und weitestgehend unbehelligt Jägerinnen und Jäger persönlich bedrohen und für den
Fall, dass sie die genehmigte Entnahme auffälliger Wölfe vornehmen, dieses vielleicht sogar noch umsetzen.
Drittens: Ein weiteres Hemmnis leitet sich unmittelbar aus diesem Umstand ab. Die Zahl der Wolfsrisse ist gestiegen. Ländliche Regionen wie das Deichland, der Heidekreis und das vermeintlich einsame Lichtenmoor stehen nicht mehr alleine da. Wie letzten Freitag in der HAZ zu lesen war, sind inzwischen auch in Burgdorf Weidetiere dem Wolf zum Opfer gefallen. Insgesamt haben wir in Niedersachsen mittlerweile 35 Wolfsrudel. Da wundert es einen natürlich nicht.
Aber, meine Damen und Herren, werden alle Risse wirklich gemeldet? - Ganz sicher nicht; denn auch die Pferdehaltenden und Bewohnenden werden beschimpft und bedroht durch marodierende Gruppen von sogenannten Wolfsfreunden, weil sie ihre Weidetiere angeblich nicht ordentlich durch Zäunung schützen.
Viertens: Ja, es geht in Niedersachsen um den weltweiten Ruf als Pferdeland, um die Pflege der schützenswerten Kulturlandschaft und darum, ein Nebeneinander von Menschen, Weidetieren und Wölfen so umzusetzen, dass jeder zu seinem Recht kommen kann.
Mit der Aufnahme in das Jagdrecht wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Wölfe und Rudel, die auffällig sind, zügig entnommen werden können.
Dazu, meine Damen und Herren, muss Bundesumweltministerin Schulze allerdings erkennen, dass die letzte Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes - sprich: § 45a -, die den Umgang mit dem Wolf regelt, zu kurz gesprungen ist. Sie muss dafür Sorge tragen, meine Damen und Herren, dass der günstige Erhaltungszustand der Wolfspopulation, der unseres Erachtens längst erreicht ist, offiziell anerkannt wird, und die EU den Wolf aus dem Anhang IV - das sind die streng geschützten Arten - der FFH-Richtlinie in den Anhang V überführt und damit ein Wolfsmonitoring erst möglich wird.
Meine Damen und Herren, spätestens nach dem Riss der Hannoveraner im Lichtenmoor sollte jedem klar sein, dass ein flächendeckendes, wolfssicheres Zäunen nun auch von Pferdekoppeln eine Utopie ist.
Jeder Freund einer flächendeckenden Wolfszäunung sollte sich bereits jetzt mit der Frage auseinandersetzen, ob wir in Zukunft auch die Jogger in der Eilenriede einzäunen wollen, um sie vor dem Wolf zu schützen.
Liebe FDP, alle Argumente sind bereits genannt. Ich fordere ein Ende der Diskussion auf dem Rücken der Weidetierhalter. Ich fordere ein Handeln, und zwar ein gemeinsames Handeln nicht nur hier in Hannover.
Bund und EU müssen einsehen, dass wir diesen Weg der Wiederansiedlung von Wölfen so nicht gehen können. Ich glaube auch nicht, dass man das bis zu diesen Konsequenzen vorgedacht hat.
Mittelfristig - und das ist mein letzter Satz -
- fordert die CDU daher eine Obergrenze für die Wolfspopulation, wie sie z. B. in Frankreich existiert. Dann müssen wir uns auch nicht mehr über eine hilflose Wolfspolitik austauschen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als jemand, der gerade ganz hinten im Saal sitzen muss, will ich erst einmal sagen: Es ist schön, wieder eine Ablage vor sich zu haben. Und die werde ich jetzt auch nutzen.
„Niedersachsen mit einem effizienten Wassermanagement für die Zukunft wappnen“ - ich freue mich, diesen Antrag für CDU und SPD einbringen zu können.
Meine Damen und Herren, wir müssen unser Wasser schützen, qualitativ und quantitativ, und zwar
mit einem Wassermanagement, das gleichzeitig auch den Hochwasserschutz berücksichtigt.
Trockene Sommer und aktuell ein April mit besonders wenig Regen liegen hinter uns. Waldbrandgefahr, nachhaltige Dürreschädigung, Einschränkungen in der Binnenschifffahrt, Probleme in der Industrie und in der öffentlichen Wasserversorgung waren die Folge. Zwischenzeitlich wurde mit Blick auf den Klimawandel sogar die Verlässlichkeit der öffentlichen Trinkwasserversorgung infrage gestellt.
Meine Damen und Herren, ein angstschürendes Szenario ist an dieser Stelle kein guter Ratgeber. Wir brauchen effektive Lösungen, um auftretende Probleme zu lösen. Und genau da setzt unser Entschließungsantrag an.
In Niedersachsen gibt es seit jeher trockenere Regionen, in denen beregnet werden muss. Aber Niedersachsen als Ganzes war nie eine Wassernotstandsregion und wird es in Folge von Klimaveränderungen auch nicht werden.
Meine Damen und Herren, wir entsorgen jährlich Millionen Kubikmeter von Süßwasser über die Deiche und leiten überschüssiges Niederschlagswasser ungesteuert aus dem Binnenland über die Flüsse in die Nordsee. Wir haben Wasser im Überfluss. Das Problem ist also kein Mengen-, sondern ein Verteilungsproblem.
Wassermanagement kann die Auswirkungen des Klimawandels entschärfen und Engpässe von Trink- und Brauchwasser für Industrie und Landwirtschaft vermeiden. Aus diesem Grund wollen wir nachhaltige Strategien entwickeln, um an jedem Ort in Niedersachsen für jedermann Wasser in ausreichender Menge und in einwandfreier Qualität zur Verfügung stellen zu können.
Wir wollen Maßnahmen prüfen und fördern, die der Grundwasserneubildung durch einen geregelten Wasserrückhalt im Binnenland nützen. Dazu gehören die Verlangsamung des Wasserabflusses in Fließgewässern niederer Ordnung durch Erweiterung des Abflussquerschnitts, die Verlängerung des Gewässers und die naturnahe morphologische Veränderung durch Sohlgleiter und Stauschieber.
Über eine intelligente Abflussregulierung über den Winter wollen wir überschüssige Niederschläge dem Grundwasser zuführen. Damit können wir unsere bestehenden Grundwasserkörper in ihrer Funktion wie Talsperren, Speicherbecken oder Zisternen effektiv nutzen und ausbauen - und das
vergleichsweise kostengünstig; das wird unseren Finanzminister interessieren.
Meine Damen und Herren, eine landwirtschaftliche Nutzung garantiert in den Wintermonaten naturbedingt die höchste Grundwasserneubildung. Deshalb muss gerade die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung durch ein intelligentes Absenken der Stauschieber im Frühjahr sichergestellt bleiben. Ein hochwassergeregelter Abfluss in hydraulisch leistungsfähigen Gewässern muss also zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Meine Damen und Herren, zusätzlich werden wir Trinkwasserverbände unterstützen und ortsnahe bzw. dezentrale Wasserversorgungsstrukturen
stärken. Trink- oder Brauchwasserfernleitungen können eine Option sein, um Wasser aus den Überschussregionen in die Mangelregionen zu transportieren. Beregnungs- und Abwasserverbände sollen gefördert und wassersparende Beregnungstechniken durch entsprechende Agrarförderungen unterstützt werden.
Sie alle ahnen schon, dass wir bei der Erarbeitung unseres Antrages das vorhandene Wissen von Fachverbänden, Institutionen und Unternehmen intensiv eingebunden haben. Wir sind überzeugt, dass wir Niedersachsen mit diesem effizienten Wassermanagement, das ich Ihnen gerade in Teilen vorgestellt habe, für die Zukunft wappnen.
Ich freue mich schon jetzt auf viele zielführende Diskussionen in den Fachausschüssen, und ich bitte um Überweisung dieses Antrages zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Agrarausschuss.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn ich mich jetzt an der einen oder anderen Stelle wiederhole, liebe Kollegin und Kollegen von der AfD: Deutschland und das BMEL haben sich zu keiner Zeit, wie es in dieser Presseberichterstattung heißt, dafür eingesetzt, die Einfuhr von pestizidbelasteten Lebensmitteln zu ermöglichen.
Im Gegenteil: Mit dem jetzigen Verfahren ist sichergestellt, dass die Ablehnung der Einfuhr auf der Basis größtmöglicher Rechtssicherheit und auf nicht angreifbarer wissenschaftlicher Grundlage ausgesprochen werden kann.
Damit wird dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher der absolute Vorrang eingeräumt. Das müsste eigentlich an dieser Stelle als Antwort schon genügen, alles ist gesetzlich geregelt.
Nichtsdestotrotz möchte ich meine verbleibende Redezeit noch nutzen, um Ihnen einiges zu erklären.
Wir alle wollen uns gesund ernähren. Unsere Gesetze sorgen dafür, dass das möglich ist. Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung überprüfen die Länderbehörden, ob Lebens- und Futtermittel die zulässigen Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einhalten. Das BVL, meine Damen und Herren, wertet die von den Ländern erhobenen Daten sowohl vierteljährlich in Form sogenannter Quartalsauswertungen als auch jährlich durch Erstellung eines entsprechenden Berichtes aus. Informationen finden Sie auf der Seite „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände“ des BVL. Darüber hinaus leitet das BVL diese Daten an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit weiter.
Zur Harmonisierung in der EU gehört eine gemeinsame Positivliste von Wirkstoffen, die in den Pflanzenschutzmitteln zulässig sind. Die Bewertung der Wirkstoffe und die Entscheidung über die Aufnahme in die Positivliste erfolgen in einem Gemeinschaftsverfahren. Das BVL ist die deutsche Koordinierungsstelle dieser europäischen Zusammenarbeit.
Gift, meine Kollegin und Kollegen von der AfD, ist immer eine Frage der Konzentration.
Ich möchte jetzt noch einmal auf die Nulltoleranz zu sprechen kommen.
Nulltoleranz ist bei unseren analytischen Nachweisgrenzen nicht zielführend. Dann gäbe es nämlich keine Importe mehr. Selbst in den heimischen Produkten lassen sich Spuren von Pestiziden und deren Abbauprodukten feststellen.
Ein dichtes Regelwerk sorgt jedoch dafür, dass diese Rückstände kein Risiko für Verbraucher darstellen und unsere Landwirte ihre Produkte unbesorgt vermarkten können, Herr Grupe. Insofern erübrigt sich Ihre Frage nach der Benachteiligung einheimischer Landwirte. Bevor in Europa der Wirkstoff eines Pflanzenschutzmittels eingesetzt werden darf, durchläuft er ein aufwendiges Genehmigungsverfahren. Nicht nur in Niedersachsen, sondern überall in Europa dürfen keine Wirkstoffe genehmigt und eingesetzt werden, die als krebserzeugend, erbgutschädigend, fortpflan
zungsschädigend oder endokrin schädlich eingestuft sind.
Für Lebensmittel aus Staaten außerhalb Europas, die andere Schädlinge bekämpfen müssen, können spezielle Rückstandshöchstgehalte für Wirkstoffe beantragt werden, wenn es keine entspre
chenden EU-Werte gibt. Die risikobasierte Bewertung hat bisher zur Ablehnung aller Anträge auf Importtoleranz geführt, weil die Verfahren in Brüssel, die Recht und Gesetz versprechen, wirksamen und größtmöglichen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sicherstellen.
Abschließend kann ich Ihnen empfehlen, bei weiterem Informationsbedarf das Gespräch mit unserem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu suchen, das alle diese Anforderungen vorbildlich umsetzt.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich an dieser Stelle für Ihre Zustimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes werben darf.
Die geplanten Änderungen folgen der in der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD aus dem Jahre 2017 verankerten Zielsetzung, eine Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen zu unterstützen.
Der am 14. Oktober 2019 direkt an die Ausschüsse überwiesene Gesetzentwurf zielt im Wesentlichen auf die Beschleunigung des Raumordnungsverfahrens. Zu diesem Zweck sieht er eine stärkere Nutzung elektronischer Beteiligungs- und Informationswege und teilweise vereinfachte Abläufe vor. Gleichzeitig werden einzelne raumordnungsrechtliche Verfahrensvorschriften im Sinne einer erleichterten Rechtsanwendung mit Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung harmonisiert.
Meine Fraktion begrüßt die geplante Änderung der §§ 10 bis 12 des NROG. Sie sieht eine nicht unerhebliche und unserer Meinung nach auch längst überfällige Verfahrenserleichterung und damit einhergehend auch eine seit Langem geforderte Verfahrensbeschleunigung der Regionalplanung vor. Gleichzeitig bleibt eine umfassende Bürgerbeteiligung im Vorfeld von Planverfahren gewährleistet. Besonders Plan- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben und Gewerbeansiedlungen können durch die Änderungen im NROG effektiver bzw. schneller gestaltet werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte kurz auf das abgeschlossene Anhörungsverfahren zur vorliegenden Gesetzesänderung eingehen, in dem Änderungswünsche von folgenden Stellen eingegangen sind: von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, dem Lan
desbüro Naturschutz Niedersachsen GbR und dem Anglerverband Niedersachsen.
Viele der eingereichten Anregungen könne im niedersächsischen Raumordnungsrecht nicht gelöst werden oder finden sich bereits in bundesgesetzlichen Regelungen wieder.
In fast allen Rückmeldungen wurde sowohl die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Beschleunigung von Raumordnungsverfahren durch eine stärkere Fokussierung auf elektronische Beteiligungs- und Informationswege als auch die Reduzierung der Auslegestellen begrüßt.
Bei ganzheitlicher Betrachtung wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass die Fokussierung auf den digitalen Datenaustausch natürlich eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet bedingt. Hier ist die Landesregierung jedoch mit dem laufenden Masterplan Digitalisierung bereits in der Umsetzung. Das macht die Digitalisierung dieses Verwaltungsverfahrens möglich.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Anhörung fand die Harmonisierung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes mit den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung breite Zustimmung. Gleichzeitig wurde jedoch angeregt, bei der Beteiligung öffentlicher Stellen mehr Spielraum für Fristverlängerungen zu belassen; denn grundsätzlich seien bei raumbedeutsamen Großprojekten zahlreiche regionalspezifische Aspekte zu berücksichtigen, die im Rahmen von Raumordnungsverfahren eine angemessene Bearbeitungszeit notwendig machten.
Es ist zwar zutreffend und unerlässlich, dass verschiedenste Belange intensivst zu prüfen sind. Unser gemeinsames Interesse an einer Planungsbeschleunigung setzt jedoch klare Fristen für die Beteiligung öffentlicher Stellen voraus. § 15 Abs. 4 ROG verlangt, dass Raumordnungsverfahren innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sieht eine klare Frist für die Prüfung öffentlicher Belange im Beteiligungsverfahren vor. Daran sollen sich die harmonisierten Fristenregelungen im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz orientieren: eine Regelfrist von zwei Monaten - wie bisher - und eine neue Begrenzung der Fristverlängerung auf einen Monat. Durch die digitale Beschleunigung der Prüfprozesse können Stellungnahmen innerhalb dieser Fristen abgegeben werden.
Die elektronischen Kommunikationswege ermöglichen außerdem der Bevölkerung in weniger gut angebundenen ländlichen Gebieten, Straßen und Co. eine einfachere Teilhabe am Verfahren.
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass in diesem Hohen Hauses grundsätzlich Einigkeit darüber besteht, dass zügigere Planungsprozesse eine gewichtige Grundvoraussetzung dafür sind, dass Niedersachsen im Standortwettbewerb bestehen kann und unsere Wirtschaft sich positiv entwickelt.
Im Namen meiner Fraktion möchte ich abschließend den Landtag bitten, der Beschlussempfehlung sowohl des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als auch des mitberatenden Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Folge zu leisten und den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zu beschließen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Grupe, wissen Sie, ich bin selbst vom Wolf betroffen. Trotzdem möchte ich etwas mehr Ruhe einkehren lassen.
Ich freue mich aber, dass die FDP die Aktuelle Stunde nutzt, um uns auf dem von uns bereits beschrittenen Weg zur Einführung des aktiven
Wolfsmanagements zu folgen - ich wiederhole: zu folgen.
Besonders freue ich mich darüber, da ich zu Hause das unrühmliche Reallabor „Wolf in der Kulturlandschaft“ ständig vor Augen habe. Meine Damen und Herren, unser Rodewalder Wolfsrudel besteht aktuell aus zwölf Tieren: zwei Elterntieren - darunter der glorreiche Rüde, der abgeschossen werden soll -, drei Jährlinge aus dem Jahre 2018 und sieben fast ausgewachsene Welpen aus dem Jahre 2019. Jeder kann sich ausrechnen, dass die immer wieder aufgeführte Vermehrungsrate von 30 % im Lichtenmoor deutlich überschritten wird.
Fehlendes Wolfsmanagement - da gebe ich Ihnen recht - hat dazu geführt, dass dieses auffällige Rudel sich so stark vermehren konnte. Die immer wieder verlängerte Abschussgenehmigung für die Leitrüden ist - auch da gebe ich Ihnen recht - gut gemeint, hat sich aber als wirkungslos erwiesen.
Die nachgewachsenen Jungtiere sind nun schwer vom Leitrüden zu unterscheiden und haben bereits dessen Handwerk gelernt.
Die Unterstützer einer ungeregelten Vermehrung der Wölfe, die wir vor Ort haben, weisen gerne darauf hin, dass im Lichtenmoor die Nutztierrisse 2019 im Vergleich zu 2018 zurückgegangen sind, und werten dies als Hinweis darauf, dass sich alles auf natürliche Weise einpendeln werde.
Meine Damen und Herren, das mag auf den ersten Blick sogar als richtig erscheinen. Aber es ist ein großer Trugschluss. Zahlreiche Nutztierhalter haben nämlich aufgegeben. Sie haben die Weidetiere aufgestallt oder ortsnah untergebracht, oder sie melden die Risse aus Angst vor weiterer Schikane einfach nicht mehr. Die verbliebenen, noch aktiven Weidetierhalter sind von den arroganten Parolen einiger Wolfsbefürworter frustriert, die gebetsmühlenartig „zäunen oder weichen“ fordern.
Wenn wir im Landkreis Nienburg für das gesamte Beuteschema dieses Wolfsrudels - also für Schafe, Ziegen, Rinder, Pferde, Alpakas - auch nur ein Drittel der Grünlandflächen einzäunen wollten, müssten wir mindestens 1 000 km Zaun ziehen. Um Ihnen einmal ein Bild zu geben: Die innerdeutsche Grenze war 1 400 km lang. Für einen allumfassenden Grundschutz Wolf hätten wir dann eine solche Kulturlandschaftsbarrikade allein im Landkreis Nienburg aufzustellen.
Meine Damen und Herren, welche Dimensionen haben solche Zäune? - Vor zwei Jahren noch dachte man, die Grundschutzhöhe von 80 cm reicht aus. Inzwischen fordern sogar unsere selbsternannten Wolfsversteher vor Ort wolfsabweisende Zäune von 140 cm Höhe, am besten noch mit einem Flatterband oben drüber, weil der Wolf 120 cm überspringt. Das kann wirklich keiner wollen, dem unsere Kulturlandschaft am Herzen liegt.
Das Aufstellen und Erhalten solcher Zäune - das haben wir vorgestern auf der Demo gehört - ist den Weidetierhaltern auch bei 100-prozentiger Förderung der einmaligen Einrichtung nicht zuzumuten.
- Ich komme gleich zum Punkt.
Die Betroffenen fordern zu Recht, die Wölfe durch Schutzjagd in Problemregionen so zu konditionieren, dass diese lernen, Menschen und Nutztiere zu meiden. Nur wenn das damit erhoffte geregelte Nebeneinander von Wölfen, Menschen und Weidetierhaltung gewährleistet ist, wird die notwendige Akzeptanz für den Wolf in unserer Kulturlandschaft nachhaltig sichergestellt.
Ich lasse eine Frage zu.
Herr Wenzel, das ist eine schöne Frage. Aber Sie vergleichen hier Äpfel mit Birnen.
Ich habe immer wieder die Frage gestellt: Wie pflege ich einen wolfsabweisenden Zaun? Es wächst Gras hinein. - Da sagen die Wolfsbefürworter: Jagt da doch 10 000 V durch! - Die haben wir in den Schonungszäunen nicht. Das ist der große Unterschied. Sie können sich vorstellen, wie Lurche oder kleine Kaninchen 10 000 V wahrnehmen.
Meine Damen und Herren, die Bundesratsinitiative der Niedersächsischen Landesregierung zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die eine Grundlage für eine geregelte Entnahme von Wölfen bieten soll, ist auf einem guten Weg.
Eine gute Nachricht aus Berlin: Ein positiver Beschluss dürfte noch in diesem Jahr gefasst werden.
Der Zeitplan für die sogenannte Lex Wolf ist ehrgeizig. Die Landesregierung geht trotzdem davon aus, dass nach der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes bis Frühjahr 2020, also pünktlich zum Weideaustrieb, ein aktives Wolfsmanagement in die Wege geleitet werden kann.
Zeitgleich arbeitet das Ministerium an einer niedersächsischen Wolfsmanagementverordnung. Herr Grupe, auch über diese kann eine gezielte Entnahme auffälliger Wölfe sichergestellt werden.
Um den Einsatz von Jägern rechtlich abzusichern, wird aktuell an einer unbedingt notwendigen Allgemeinverfügung gearbeitet.
Der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht - auch das gebe ich jetzt zu Protokoll - sollte somit nichts mehr im Wege stehen.
Liebe Kollegen von der FDP, die Landesregierung ist also auf einem guten Weg zu einem aktiven Wolfsmanagement schon weit vorangekommen. Es ist schön, dass Sie uns auf unserem Weg folgen. Ich hoffe, dass Sie auf unserem gemeinsamen Pfad nicht den Anschluss verlieren.
Vielen Dank.
Herr Meyer, glauben Sie wirklich, mit der Einführung einer Weideprämie das Problem Wolf ad acta legen zu können? Das hörte sich eben ganz so an.
Schön, dass Sie sich freuen.
Herr Grupe, Sie sprachen gerade davon, dass die Klärwerke bei starken Niederschlagsereignissen ihre Wässer in die Flüsse ableiten würden. Da stellt sich für mich die Frage: Was hat denn das Abwasser, das in die Flüsse abgeleitet wird und dann in der Nordsee landet, mit dem Grundwasser zu tun? Erklären Sie mir das einmal.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass ich in Ergänzung zu meinem Kollegen Gerd Hujahn im Rahmen dieser Haushaltsberatung einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt von CDU und SPD herausheben darf, nämlich unser Wasser.
Ich möchte mit ein paar positiven Aspekten dieses Themas beginnen.
Wir leben hier in Niedersachsen in einem gesegneten Land. Wir haben den Luxus, jederzeit auf Süßwasser zurückgreifen zu können, das wir in großem Überschuss aus Speichern, Grundwasserkörpern, Vorflutern, Seen und künstlichen Wasserspeichern wie Retentionsbecken oder auch Talsperren beziehen können. Von vielen unserer dezentralen Wasserversorgungsunternehmen können wir über öffentliche Wasserversorgungsnetze zu jedem Zeitpunkt Trinkwasser in ausreichender Menge und bester Qualität für unsere vielfältigen Bedürfnisse entnehmen. Unsere nach der Wasserrahmenrichtlinie ausgewiesenen Grundwasserkörper werden nachhaltig bewirtschaftet. Es wird deutlich mehr Grundwasser neu gebildet, als vom Menschen entnommen wird.
Dass wir in Niedersachsen, bilanztechnisch gesehen, Wasser im Überfluss zur Verfügung haben, kann man auch daran erkennen, dass unsere Flüsse riesige Mengen Süßwasser der Nordsee zuführen und leistungsstarke Sielpumpwerke entlang der Küstendeiche Millionen Kubikmeter von Süßwasser in das Salzwasser jenseits der Deiche pumpen.
Sind die Verhältnisse in Niedersachsen insofern ausschließlich paradiesisch? - Jetzt kommt das Aber: natürlich nicht, meine Damen und Herren. Die letzten Sommer haben gezeigt, dass der Bedarf an Trink- und Brauchwasser partiell höher war als die genehmigten Entnahmemengen. Einige öffentliche Wasserversorger riefen zum Sparen auf, um die technischen Grenzen der Versorgungssicherheit nicht zu überschreiten. Trotz bewilligter und eingehaltener Entnahmemengen für die öffentliche Wasserversorgung und weiterer Entnehmer, z. B. private Industrie und Landwirtschaft, kam es regional zur temporären Überbeanspruchung des Grundwasserleiters. Deshalb haben wir als CDU und SPD uns auf die Fahnen geschrieben, uns besonders um unseren Wasser
garten zu kümmern und ein wirksames Grundwassermengenmanagement - wie Gerd Hujahn es betitelt hat - einzuführen.
Ich möchte an dieser Stelle nur einzelne unserer Vorhaben nennen, die bereits mit vielen verantwortlichen Akteuren aus den Bereichen der öffentlichen Wasserversorgung, der Beregnungsverbände, der Wasserunterhaltung und der Abwasserentsorgung erörtert wurden.
Unser Ziel ist es, den Wasserrückhalt während der Wintermonate im Binnenland zu verbessern. Hierzu wollen wir wasserbauliche Maßnahmen fördern, die eine periodische Verlangsamung des Wasserflusses im Winter bewirken und damit zu einer deutlichen Erhöhung der Grundwasserneubildung und einer effektiven Reduktion des Hochwasserrisikos führen.
Während der Vegetationsperiode, meine Damen und Herren, muss die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung durch intelligente Regelmechanismen sichergestellt bleiben. Ein intelligent geregelter Abfluss in hydraulisch leistungsfähige Gewässer muss deshalb weiter optimiert werden.
Zur weiteren Entlastung unserer Grundwasserkörper werden wir im engen Austausch mit den Abwasser- und Beregnungsverbänden prüfen, inwieweit die Nutzung kommunaler Abwässer ihren Beitrag für Bewässerungszwecke leisten kann. Zusätzlich wollen wir wassersparende Beregnungstechniken durch entsprechende Agrarförderung unterstützen.
Durch Zisternen und Versickerungsanlagen wollen wir in Neubaugebieten und im Bestand Regenwasserkanäle entlasten und das Hochwasserrisiko der Unterlieger verringern.
Wir wollen den Bau technischer Anlagen wie Talsperren und Fernleitungen fördern, ohne den Ausbau regionaler Verbundsysteme zu vernachlässigen.
Die Anpassung bestehender Wasserrechte und die Erschließung neuer Brunnensysteme hat regional besondere Bedeutung. Deshalb werden wir in Nie
dersachsen die gesetzlich verankerte ortsnahe Wasserversorgung besonders unterstützen, um regionalen Gegebenheiten besser Rechnung zu tragen und das Bewusstsein der Bürger für ihr Wasser zu stärken.
Wir wollen auch technische Möglichkeiten prüfen lassen, die es erlauben, Wasser aus Schöpfwerken über Fernleitungen in die Wasserbedarfsregionen zu befördern, anstatt z. B. wertvolles Süßwasser einfach in die Nordsee zu entsorgen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir haben uns viel vorgenommen. Um die Ernsthaftigkeit unseres Anliegens zu unterstreichen, werden wir als CDU- und SPD-Fraktion Verantwortung übernehmen und für diese wichtige und in die Zukunft gerichtete Aufgabe des Grundwassermengenmanagements - noch einmal das Wort - über die politische Liste zusätzlich 2,6 Millionen Euro einsetzen.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Vorhaben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit zu so später Stunde. Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Lies, wie wollen Sie gewährleisten, dass wir auf dem Weg zu mehr Klimaschutz wirklich alle Bevölkerungsteile mitnehmen, dass keine neuen sozialen Härten entstehen?
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie schlagen ja nun vor, nach Möglichkeit nicht einen festen Mindestabstand von 1 000 m für Windenergieanlagen zur Wohnbebauung festzulegen. Wie erklären Sie sich, dass man gerade in dem windenergiereichen Land Brandenburg den umgekehrten Weg geht und einen deutlich höheren Abstand als 1 000 m zur Wohnbebauung fordert? Wie ist das zu erklären?
Da schließt sich auch der Kreis zu Frau Byl. Ich glaube, daran haben die Freunde der Grünen auch ihren Anteil.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal Dank an Marcus Bosse. Du hast ja eben schon sehr viel vorweggenommen. Wir wollen uns hier ja nicht wiederholen, und daher kann ich meinen Part jetzt etwas eindampfen.
Aber eines muss ich doch zurechtrücken. Du hast eben gesagt, dass Helmstedt von den Fördermitteln profitiert hat und dass sich Olaf Lies dafür eingesetzt hat. Ich möchte nur daran erinnern, dass es Bernd Althusmann und auch meine Kollegin Veronika Koch waren, die sich dafür stark gemacht haben. Das nur als Ergänzung!
Aber jetzt komme ich zum Klimapaket des Bundes. Mit diesem werden wir den CO2-Ausstoß bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 reduzieren. Bis 2050 wollen wir in Deutschland klimaneutral sein. Unser Klimaschutzpaket ist das größte, das jemals verabschiedet worden ist, und wir als CDU/SPDRegierung in Niedersachsen werden unseren Teil dazu beitragen, dass die Umsetzung auch funktioniert.
Wir werden dabei allerdings zu keinem Zeitpunkt die Menschen aus den Augen verlieren, die dieses Paket umzusetzen und damit zu tragen haben. Bei allen Maßnahmen, meine Damen und Herren, die wir als Gesellschaft zweifelsfrei umsetzen müssen, werden wir eines immer berücksichtigen: Der Klimaschutz darf keine neue soziale Frage werden. Denn Erderwärmung kann man nicht mit sozialer Kälte bekämpfen.
Unser Gesetzentwurf legt im Gegensatz zum Entwurf der Grünen großen Wert auf entschiedenes, aber planvolles sozial- und wirtschaftsverträgliches Handeln. Klimaschutz funktioniert nur gesamtgesellschaftlich. Das heißt, es muss uns gelingen, alle Gruppen mit auf den Weg zu nehmen. Darum werden wir besondere Rücksicht nehmen auf Familien, auf den ländlichen Raum und auf unsere Pendler. Alles andere wäre sozial verantwortungslos und der Sache nicht förderlich.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch ein Beispiel anführen. Über die Anhebung der Benzin- und Dieselpreise lässt sich gut diskutieren, wenn der Bus, die Straßenbahn und auch die U-Bahn im Zehn-Minuten-Takt fahren. Das entspricht aber nicht der Lebensrealität der meisten Menschen in unserem Bundesland. Die meisten Menschen - damit erzähle ich nichts Neues - leben im ländlichen Raum. Sie leben in dem ländlichen Raum, von dem man verlangt, Standorte für Windenergie, Biogasanlagen und Photovoltaik zur Verfügung zu stellen sowie Korridore für Stromleitungen zu akzeptieren.
Da die Umsetzung unseres Klimapaketes zuallererst von unser aller Akzeptanz lebt, müssen wir uns die Zeit nehmen, den Betroffenen die Ängste vor Veränderungen und Anpassungen zu nehmen.
Finanzielle Härten müssen erkannt, geprüft und auch ausgeglichen werden. Dieses Projekt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht auf den Schultern weniger abgeladen werden darf.
Ich erinnere daran: Neben der Betroffenheit einzelner zeichnet sich ab, dass infolge der Umsetzung des Klimaprogrammes erheblicher Druck auf die Landkreise als Träger der Regionalplanung abgeladen wird. Es geht um 1 000 m; vielleicht mehr als 1 000 m, Frau Byl, vielleicht weniger als 1 000 m. Aber auch die Mehrbelastung unserer Verwaltung durch z. B. Ausweisung zusätzlicher Standorte für Windenergie, Solar- und Biogasanlagen wird es nicht zum Nulltarif geben.
Ich möchte das Ganze jetzt auf die positive Schiene schieben. Ich sehe in erster Linie eine Win-WinSituation infolge unseres Klimaschutzprogrammes. Die Bepreisung von CO2 stellt für uns eine effektive Maßnahme dar, die sukzessiv eine Reduktion des CO2-Ausstoßes zur Folge haben wird. Die generierten finanziellen Mittel wollen wir u. a. dafür einsetzen, Kommunen und Bürger zu entlasten.
Von der stufenweisen Besteuerung von CO2 versprechen wir uns darüber hinaus die Freisetzung von wirtschaftlicher Dynamik und von Kreativität, ohne unsere Wirtschaft zu überfordern. Wir setzen auf diese Dynamik bei Wissenschaft und Wirtschaft, die uns mit neuer, innovativer Technik versorgen wird. Diese brauchen wir, um uns mittel- und langfristig am Weltmarkt erfolgreich behaupten zu können. Ganz nebenbei werden wir - das ist sehr wichtig - damit einen weltweiten Beitrag zu mehr Klimaschutz leisten.
Unser Klimapaket erscheint vielen Menschen als eine Bürde. Diese Menschen gilt es, abzuholen und mitzunehmen. Wir sind jedoch davon überzeugt, meine Damen und Herren, dass unser Klimapaket eine Verpflichtung und eine Chance für das Klima und für uns alle ist.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage an die Landesregierung lautet: Was genau hat die Landesregierung unternommen, um in den „roten Gebieten“ effizientere Lösungen zu finden als eine pauschale Kürzung der Stickstoffdüngung um 20 %?
Vielen Dank.