- die offenen Einzelhandelsgeschäfte am Leben erhalten. Wird die Landesregierung diesen Personenkreis auch in die Aufzählung aufnehmen, damit er nicht in jeder Schule eine Diskussion über die Notbetreuung der Kinder führen muss?
Es antwortet der Kultusminister Herr Tonne, der die ganze Zeit signalisiert hat, dass er sich alles merken konnte. Ich bin sehr begeistert.
(Minister Grant Hendrik Tonne: Das habe ich nicht gesagt! - Zuruf: Ich bin von Herrn Tonne immer begeistert! - Weitere Zurufe)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die erste Frage war, was passiert, wenn es am 20. April tatsächlich mit den Prüfungen losgeht.
Ja, selbstverständlich sind alle Termine, die dann stattfinden - seien es Prüfungen, sei es Unterricht -, immer nur dann möglich, wenn die entsprechenden Vorgaben des RKI zum Schutz vor Infektionen und die aktuellen Auflagen auch des Sozialministeriums zur Kontaktbeschränkung berücksichtigt und eingehalten werden. Das kann dann auch in den Aufzählungen, die Sie gerade genannt haben, darin bestehen, dass die Frage der Belüftung der Räume zu klären ist, dass deutlich größere Abstände eingehalten werden müssen.
Ich will aber ganz deutlich sagen: Das kommt sowieso nur dann in Betracht, wenn wir aufgrund der Entwicklung der Lage zu der Einschätzung kommen, dass wir es verantworten können, Prüfungen durchzuführen. Nur dann kann es überhaupt stattfinden. Abstandsregelungen gehören dazu, Belüftung auch; das hatte ich gesagt. Und natürlich muss man sich in der Planung und Umsetzung der Schutzmaßnahmen jeweils die Gegebenheiten vor Ort anschauen, d. h. was das konkret bedeutet.
Die Schulbegleitung orientiert sich ja jeweils am individuellen Assistenzbedarf des Schülers bzw. der Schülerin. Bei diesem Unterstützungsbedarf sind die Bedarfe auch derzeit sicherzustellen. Aufgrund der unterschiedlichen Bedarfe ist jedoch im Einzelfall über die Notwendigkeit des Einsatzes der Schulbegleitung zu entscheiden.
Wichtig ist, noch einmal klarzustellen: Die Schulbegleitungen dürfen keine unterrichtsspezifische pädagogische Arbeit leisten, sondern nur eine am Schüler bzw. an der Schülerin direkt orientierte. Es gibt dazu einen entsprechenden klarstellenden Vermerk - in Abstimmung mit dem Krisenstab -, der zwingend erforderliche Leistungen zur Teilhabe an Bildung gestattet, wobei diese jedoch auch vorrangig über fernmündliche oder digitale Kontakte zu erbringen sind. Sofern der persönliche Kontakt unumgänglich ist, weil der Unterstützungsbe
Sie hatten in dem Kontext auch danach gefragt, wer in diesem Fall kompensiert. Die Frage wird nach einer Fortzahlung der Leistungen an Schulbegleiter bei nicht erbrachter Leistung aufgrund der Schulschließung verstanden.
Es gibt derzeit in der Tat keine eindeutige gesetzliche Grundlage, die es den hinter diesen Angeboten stehenden Leistungsträgern ermöglicht, ihre Zahlungen an die sozialen Dienstleister und Einrichtungen fortzusetzen. Der vorliegende Bundesgesetzentwurf des Sozialdienstleister-Einsatz
gesetzes berücksichtigt nun allerdings auch die Leistungen der Eingliederungshilfe. Danach soll der für Leistungen der Eingliederungshilfe bestehende Sicherstellungsauftrag durch monatliche Zuschüsse der Leistungsträger unter Zugrundelegung von 75 % des Durchschnittsbetrags der letzten zwölf Monate an die sozialen Einrichtungen und Dienste erfolgen. Voraussetzung ist die Bereitstellung der vorhandenen Betriebsmittel seitens der Leistungserbringer zur Krisenbewältigung, um vorhandene, aber derzeit nicht genutzte Ressourcen einsetzen zu können.
Ein vergleichbarer Vorschlag wurde in Niedersachsen bereits vor Bekanntwerden des Gesetzentwurfes diskutiert. Nach derzeitigem Stand auf Bundesebene ist die Veröffentlichung des Gesetzes - vorbehaltlich der Befassung durch den Bundesrat am Freitag - für Montag, den 30. März 2020, geplant.
Ihre dritte Frage bezog sich, glaube ich, auf den Punkt, wie wir mit den Ferienterminen umgehen mit Blick auf die Schließungen.
Wir haben auf Basis der jetzt feststehenden Schließung keinerlei Veränderung der Ferientermine geplant, weil wir nach einer intensiven Abwägung davon ausgehen, dass die jetzige Schließungszeit kompensierbar ist, ohne dass wir am Gesamtkonstrukt rütteln müssen.
Wenn das nicht funktioniert, weil wir länger schließen müssen, gilt auch hier das gestufte Verfahren, wie ich es Ihnen beim Abitur, bei den Abschlussprüfungen und bei der Notengebung dargestellt habe. Wenn die Schließungszeit verlängert wird, wird zunächst versucht, die dadurch entfallende Vermittlung von Inhalten über entsprechenden Unterricht zu Hause zu kompensieren. Sollte das Schuljahr über kein Unterricht stattfinden können, dann gilt es, über eine Anpassung der entspre
chenden Vorgaben Defizite bezüglich der Inhalte, die jetzt in den nächsten Wochen hätten vermittelt werden sollen, in späteren Jahren auszugleichen bzw. auch curriculare Vorgaben dafür anzupassen. Wir haben aber nach derzeitigem Stand nicht vor, an Ferienterminen in grundsätzlicher Art zu rütteln.
Wir sind derzeit dabei, die anfallenden Stornokosten zu ermitteln, und bemühen uns dazu um eine tragfähige Lösung, die alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten mit einbezieht. Hier gilt genau das Gleiche wie bei Ihrer eingangs gestellten Frage, ob wir die Kosten für den Krippen- oder Hortbesuch übernehmen: Diese Entscheidungen sind noch nicht abschließend gefallen. Wir tragen die Summe der Stornokosten zusammen, um dann zu schauen, wo wir mit welchen Möglichkeiten unterstützen können. Abschließend ist das noch nicht festgelegt.
Wir haben bei der Notbetreuung - um möglichst kleine Gruppen zu haben - absichtlich natürlich einen sehr einengenden Vorschlag gemacht, wer überhaupt Zugang zur Notbetreuung hat. Gleichwohl ist es sicherlich jedem klar, dass es auch in den von Ihnen genannten Berufsgruppen sehr, sehr unterschiedliche Betroffenheiten geben kann. Das heißt, wir haben uns auf die Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur konzentriert, mit einem Schwerpunkt auf dem gesundheitlichen, medizinischen und pflegerischen Bereich. Aber wir haben ganz ausdrücklich eine Härtefallregelung aufgenommen, die davon unabhängig ist. In Einzelfällen muss also vor Ort geprüft werden, ob im individuellen Fall ein Anspruch besteht, der es tatsächlich notwendig macht, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen, oder ob das Problem anderweitig gelöst werden kann.
Dass wir damit alle Erziehungsberechtigten vor gewaltige Herausforderungen stellen, ist unbestritten. Deshalb wurde das Zusammenspiel zwischen der Aufzählung von Regelfällen und der Härtefallregelung gewählt, weil wir damit von der berufsbezogenen allgemeinen Diskussion zur anlassbezogenen Betroffenheit der Erziehungsberechtigten vor Ort kommen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Eine weitere Zusatzfrage stellt für Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Eva Viehoff.
Auch ich möchte dazu übergehen, mehrere Fragen zu stellen - ich stelle drei Fragen -, damit man die Schaumstoffabdeckung des Mikrofons nicht so oft wechseln muss. Ist das okay?
Die erste Frage: Werden den Schulen finanzielle Hilfen für sehr kurzfristige Umsetzungen im Bereich der Digitalisierung von Unterricht zugesprochen?
Zweite Frage: Wird es über den Digitalpakt hinaus weitere Landesmittel zum Aufbau einer langfristigen digitalen Schulausstattung geben? Denn es kann ja sein, dass wir eventuell wieder mit Schulschließungen rechnen müssen.
Drittens: Gibt es aufsuchende Unterstützung für Kinder, deren Eltern ihnen nicht bei den anfallenden Hausaufgaben etc. helfen können? Das ist ja, denke ich, in einigen Familien wirklich dringend notwendig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu der ersten Frage, ob es kurzfristige Umsetzungen im Bereich der Digitalisierung des Unterrichts gibt: Ja, natürlich, unmittelbar wie mittelbar!
Ich will - Stichwort: „unmittelbar“ - auf die Gelder hinweisen, die über den Digitalpakt zur Verfügung stehen. Das sind 470 Millionen Euro aus Bundesmitteln zuzüglich 52 Millionen Euro aus Landesmitteln. Ich weise darauf hin, dass wir auch noch 10 Millionen Euro aus dem Masterplan Digitalisierung für die Schulen zur Verfügung haben.
Zweitens. Was wir dazu parallel - „mittelbar“ - gerade machen? - Ich hatte eben darauf hingewiesen, dass wir die Niedersächsische Bildungscloud sehr kurzfristig ausrollen werden. Wir befinden uns
in länderübergreifenden Abstimmungen. Sie wissen, dass aus dem Digitalpakt eine bestimmte Summe für länderübergreifende Maßnahmen vorgesehen ist. Wir prüfen, ob wir es auf diesem Wege ermöglichen können, dass Content - also Inhalte - sehr kurzfristig beschafft werden kann. Das ist eine Maßnahme, die derzeit in der Abstimmung ist. Wir haben den Vorsatz und den Willen, zügig zueinander zu kommen.
Wir werden die derzeitige Richtlinie für Mittel aus dem Digitalpakt vorübergehend verändern, um den Erwerb von Endgeräten über diese Mittel zu erleichtern, die dann auch Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden können, die kein eigenes Endgerät haben.
Sie fragten, ob es über den Digitalpakt hinaus Gelder und Unterstützung geben soll. - Es wird dadurch Unterstützung geben - insofern beziehe ich mich auf die Aussagen von eben -, dass wir eine Reihe von geplanten Maßnahmen - Bildungscloud, Inhalte bereitstellen, Unterstützung für Schülerinnen und Schüler, die kein eigenes digitales Endgerät haben - zeitlich sehr weit nach vorne ziehen und die Umsetzung sehr stark beschleunigen.
Drittens fragten Sie, ob es eine aufsuchende Unterstützung geben soll. - Es wird auch zur Sicherung der Gesundheit der Lehrkräfte keine aufsuchende Unterstützung geben. Es wird aber einen Hinweis an Schulen wie auch Lehrkräfte für den Fall geben, dass die Schulen über den 20. April hinaus geschlossen bleiben, Unterstützungsangebote telefonisch, postalisch, per E-Mail oder - dort, wo es geht - über IServ zu unterbreiten. Es wären auch Sprechstunden nach terminlicher Absprache in der Schule möglich. Diese sind allerdings nachrangig anzubieten, weil sich dann sofort wieder die Frage nach der Einhaltung der Hygieneregeln des RKI stellt. Es soll also eine Unterstützung geben, aber auf anderem Wege als der aufsuchenden Arbeit bei Schülerinnen und Schülern zu Hause.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, es gibt den Wunsch, weitere Zusatzfragen zu stellen; zwei am Stück sind avisiert. Kollegin Susanne Menge von Bündnis 90/Die Grünen, bitte sehr! - Alles clean, bitte!
Erstens. Werden Familien, die durch die Sozialsysteme unterstützt werden, einen einmaligen Zuschuss zu gegebenenfalls notwendigen Anschaffungen von digitalen Endgeräten und/oder Druckern bekommen?
Zweitens. Wie ist sichergestellt, dass alle Schulformen die Notbetreuung und virtuelles Lernen bzw. die Zusendung von Aufgaben gewährleisten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zweite Frage habe ich akustisch nicht komplett verstanden; dazu werde ich gleich noch nachfragen, falls meine Antwort Ihre Frage nicht ganz trifft.
Die erste Frage bezog sich auf einkommensschwache Haushalte. - Ich verweise auf die Änderung, die ich Ihnen gerade vorgestellt habe. Wir werden die Richtlinie, wie mit den Geldern aus dem Digitalpakt umzugehen ist, dahin gehend ändern, dass es Schulen sehr kurzfristig ermöglicht wird, digitale Endgeräte in deutlich größerem Umfang als bisher vorgesehen anzuschaffen, die dann an diese Schülerinnen und Schüler vergeben werden können.