Protocol of the Session on March 25, 2020

Beginnend ab dem 16. März bis einschließlich der Osterferien bleiben Kindertagesstätten unter Beibehaltung der Gebühren für Krippen und Hort und Schulen mit Ausnahme der Notbetreuung geschlossen. Zahlreiche Schulen nutzen in dieser Zeit die Möglichkeit von IServ und anderen Plattformen, um ihren Schülerinnen und Schülern Aufgaben zur Bearbeitung zukommen zu lassen. Ebenso nutzen Schulen und Lehrkräfte die Angebote von privaten Anbietern, Online-Unterricht anzubieten. Das Engagement der Schülerinnen und Schüler, diese Aufgaben zu bearbeiten bzw. am Online-Unterricht teilzunehmen, hat allerdings

schlagartig abgenommen, nachdem der Kultusminister klargestellt hat, dass diese Aufgaben nicht in die Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler einfließen dürfen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wird das Land Niedersachsen den Eltern von Krippen- und Hortkindern die Gebühren für die Zeit der Nichtbetreuung erstatten?

2. Welche Planungen hat die Landesregierung hinsichtlich der zentralen Abschlussprüfung, der Notengebung und der Möglichkeit des digitalen Unterrichts für den Fall, dass die Schulschließungen über das Ende der Osterferien hinaus notwendig sind?

3. Welche Planungen hat die Landesregierung hinsichtlich der Betreuung der Kinder und Jugendlichen für den Fall, dass die Kita- und Schulschließungen über das Ende der Osterferien hinaus notwendig sind und viele Eltern einen Großteil des Urlaubs schon aufgebraucht haben werden?

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Kollege Försterling. - Für die Landesregierung antwortet der Kultusminister, Herr Tonne.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Auswirkungen und das Engagement zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie stellt natürlich auch das gesamte Bildungssystem vor große Herausforderungen. Auch hier gilt: Höchste Priorität hat der Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Und um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, ist der Betrieb sämtlicher Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte und der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege mit Wirkung vom 16. März 2020 bis einschließlich 18. April 2020 untersagt. Ebenso ist der Unterricht an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft unterbunden. Ausschließlich für Abiturientinnen und Abiturienten wird der Unterricht nach heutigem Stand bereits wieder am 15. April 2020 in der Schule angeboten.

Ziel der Schul- und Kitaschließungen ist und bleibt die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus sowie der Gesundheitsschutz von Kindern, deren Eltern, Geschwistern und Großeltern. Der massive Anstieg der Neuinfektionen zeigt die Notwendigkeit dieser Maßnahme. Alle Schulleitungen, Lehrkräfte, die anderen Fachkräfte in der Schule, Kitafachkräfte, Tagespflegpersonen inklusive der Träger haben hier sehr schnell und auch sehr professionell reagiert. Dafür danke ich allen Beteiligten recht herzlich.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ausgenommen von diesen Maßnahmen ist die Notbetreuung in kleinen

Gruppen in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie an den Schulen in der Zeit von 8 bis 13 Uhr für die Schülerinnen und Schüler des Schuljahrgangs 1 bis 8. Über diesen zeitlichen Rahmen hinaus kann eine Notbetreuung in Ganztagsschulen stattfinden.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder und Jugendliche aufzunehmen, von denen mindestens eine erziehungsberechtigte Person in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig ist. Dazu zählen insbesondere die Berufsgruppen von Beschäftigten im Gesundheitsbereich, im medizinischen und pflegerischen Bereich. Etliche weitere werden aufgeführt. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Darüber hinaus soll es vor Ort anlass- und bedarfsbezogene Härtefallprüfungen für Einzelfälle geben.

In der aktuellen Situation sind gesamtgesellschaftliche Solidarität und Zusammenhalt gefragt. Die gegenseitige Unterstützung ist so wichtig wie nie zuvor. Das Land Niedersachsen wird mit allen Kräften das gesundheitspolitisch Notwendige umsetzen, um die Menschen in Niedersachsen zu schützen. Darüber hinaus wird niemand in dieser Situation in Bezug auf seine schulische Zukunft alleingelassen oder soll daraus einen Nachteil erleiden. Die Notenvergabe wird sichergestellt, ebenso auch die Abschlüsse des Sekundarbereichs I und das Abitur.

Dies vorangeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zunächst ist wichtig zu betonen: Die Entscheidung über die Erhebung von Kosten- und Teilnahmebeiträgen für die Betreuung in Krippen und Horten liegt im Ermessen der Einrichtungsträger. Das bedeutet, dass die Einrichtungsträger selbst entscheiden müssen, ob sie weiterhin Beiträge erheben. Bei der Nutzung dieses Ermessensspielraums können und müssen alle sachgerechten Umstände, insbesondere auch die aktuelle Situation, berücksichtigt werden.

Mit Blick auf die finanzielle Unterstützung der Einrichtungsträger durch das Land weise ich darauf hin, dass für genehmigte Kindertagesstätten die Finanzhilfe grundsätzlich weiterhin gezahlt wird, sofern der Betrieb nur vorübergehend wegen der Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus eingestellt werden muss, also wie im vorliegenden Fall. Ob es darüber hinaus eine weitergehende Unterstützung seitens des Landes gibt, ist derzeit nicht abschließend beraten.

Zu Frage 2. Ich unterteile die Antwort in die Punkte Zentralabitur, die Abschlussarbeiten, die Notengebung und die Möglichkeiten des digitalen Unterrichts.

Erstens zum Zentralabitur: Das Kultusministerium hat am 13. März 2020 zwei Erlasse für die zentralen Prüfungen veröffentlicht, je einen für die Abschlussarbeiten und das Zentralabitur. Die Erlasse enthalten jeweils ein Stufenkonzept. Im Falle von länger andauernden Schulschließungen nach Ostern wäre eine Anpassung der Prüfungstermine gefordert. Eine Verschiebung um bis zu drei Wochen würde den gesamten Rahmen der Prüfungen zum Abitur noch einhalten, der davon ausgeht, dass die Abiturzeugnisse spätestens am 9. Juli 2020 ausgehändigt sein müssen.

Sowohl heute, nämlich gerade aktuell, wie auch in den kommenden Tagen finden auf Ebene der Kultusministerkonferenz Telefonschaltkonferenzen zur Abstimmung des Verfahrens statt. Ziel ist es, eine Abstimmung zu gemeinsamen Prüfungsterminen länderübergreifend zu erreichen. Ob das gelingt, ist mit Blick auf das Vorpreschen einzelner Bundesländer schwierig zu beurteilen. Niedersachsen steht weiterhin dazu, länderübergreifende Lösungen erreichen zu wollen, um auch möglichst gemeinsame Prüfungstermine wahrnehmen zu können. Wir machen daher ganz ausdrücklich dieses Angebot, sich mit anderen Bundesländern zu einigen.

Wie zu Beginn der Schließungen angekündigt, werden wir spätestens bis Freitag Informationen zum weiteren Ablauf bekanntgeben. Spätestens am 9. Juli müssen nach derzeitiger KMK-Vereinbarung die Abiturzeugnisse ausgehändigt werden, um eine rechtzeitige Bewerbung an den Universitäten und Fachhochschulen bis zum 15. Juli 2020 zu gewährleisten. Verschiebungen über diesen Termin hinaus können nur erwogen werden, wenn der Bewerbungstermin 15. Juli an Universitäten und Fachhochschulen ebenfalls verschoben wird. Sollte auch der nach hinten geschobene Terminplan nicht eingehalten werden, würden die Prüfungen entfallen, und das Abitur würde auf Basis der Noten in den vier zurückliegenden Schulhalbjahren erteilt.

Zweitens, die Abschlussarbeiten: Ausgehend von der derzeitigen Planung, dass die Schulen bis einschließlich 18. April geschlossen bleiben und anschließend der Unterricht wieder beginnen kann, waren Regelungen nur bezüglich der Verschiebung des mündlichen Teils der Prüfungen in der

ersten Fremdsprache zu treffen. Diese Termine können Schulen gemäß dem vorgenannten Erlass eigenverantwortlich so planen, dass sie in den schulischen Ablaufplan integriert werden können. Es kann in dem Fall zeitlich nach hinten verschoben werden.

Für den Fall, dass die Schulschließungen länger andauern und in der Folge geplante Prüfungs- und Nachschreibetermine betroffen wären, wurde vorsorglich je zentralem Prüfungstermin ein weiterer Ausweichtermin avisiert: der 8. Juni für Deutsch, der 10. Juni für Englisch, der 12. Juni für Mathematik. Diese Termine setzen allerdings voraus, dass die Schule spätestens am 25. Mai wieder beginnt und eine intensive Prüfungsvorbereitung für die Schülerinnen und Schüler möglich ist.

Zu regeln war in diesem Zusammenhang auch, welche Arbeiten an den möglichen Prüfungsterminen zu schreiben sind. Für zwei Termine stehen pro Fach jeweils zentrale Abschlussarbeiten zur Verfügung. Für den Fall, dass drei Termine benötigt würden, können die Lehrkräfte, orientiert an den Abschlussarbeiten des Vorjahres, selbst Abschlussarbeiten konzipieren.

Gemäß dem Erlass verschieben sich gegebenenfalls auch die Zeitfenster für die mündlichen Prüfungen auf die 25. oder 26. Kalenderwoche. Dies können die Schulen intern selbst festlegen. Hier gilt dasselbe wie beim Abitur. Sollte auch dieser verschobene Zeitplan nicht zu halten sein, würden die Abschlussprüfungen ersatzlos entfallen.

Bezogen auf die Notengebung: In dem derzeitigen Zeitfenster der Schulschließungen werden zu Hause erbrachte Schülerleistungen grundsätzlich nicht bewertet. Ich darf vielleicht noch ergänzen: Für die Bewertung des zweiten Schulhalbjahres bei Ganzjahresfächern und epochal erteilten Fächern ist eine zweiwöchige Schulschließung unproblematisch. Auch wenn die Schulen länger geschlossen bleiben müssen - für einen Zeitraum, der den Mai hineinreicht -, ergibt sich aus den sieben Wochen seit dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres und den dann noch möglichen mindestens sechs Unterrichtswochen ein bewertbarer Zeitraum.

Auch hier gilt die Dreistufigkeit. Falls die Schulen bis zum Ende des Schuljahres geschlossen werden müssen, bilden bei Ganzjahresfächern die Noten des ersten Schulhalbjahres sowie die Bewertung der sieben Wochen im zweiten Schulhalbjahr bis zum Zeitpunkt der Schulschließungen die Grundlage zur Ermittlung der Zeugnisnoten. Leistungen in Fächern, die ausschließlich im zweiten

Schulhalbjahr epochal erteilt werden, werden bewertet. Sie werden nur dann berücksichtigt, wenn sie zum Ausgleich schwacher Leistungen in anderen Fächern bzw. zur Verbesserung des Notendurchschnitts sowohl bei Versetzungen als auch bei Abschlüssen beitragen können.

Viertens die Möglichkeiten des digitalen Unterrichts: Grundsätzlich sind die Möglichkeiten, ausschließlich digital zu unterrichten, begrenzt, und zwar völlig unabhängig von der derzeitigen Situation, da der Unterricht interaktiv zwischen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern stattfindet und Lehren und Lernen immer auch eine Beziehungsarbeit darstellt. Dies ist umso wichtiger, je jünger die Schülerinnen und Schüler sind. Es wird aber, insbesondere für den Fall, dass die Schulen über die Osterferien hinaus geschlossen bleiben, notwendig sein, Schülerinnen und Schülern altersgerechte Lernangebote auch digital zur Verfügung zu stellen und sie beim häuslichen Lernen bestmöglich durch die Lehrkräfte zu unterstützen.

Ich will es vielleicht noch einmal klarstellen, weil es gelegentlich zu Missverständnissen geführt hat. Der Hinweis, dass die Leistungen zu Hause freiwillig sind, gilt ausschließlich für den jetzt verkündeten Zeitraum der Schließung. Das wurde immer sehr deutlich gesagt. Für den Fall, dass die Schließungen länger dauern, muss hierfür ein anderes Verfahren gefunden werden.

Wir arbeiten daher mit Nachdruck daran, ab Ende der Osterferien auf der bereits vorhandenen Plattform des Niedersächsischen Bildungsservers

NiBiS unterschiedlichste Lernangebote für Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler bereitzustellen. Dies umfasst Unterrichtsmaterialien für einzelne Schulstufen und Fächer, Selbstlernangebote, Linklisten, Apps sowie andere Angebote.

Auch hier ergänzend: Wir haben in den letzten Tagen mit Hochdruck daran gearbeitet - und ich bin sehr froh, dass man dort auf einem guten Stand ist -, dass entgegen der bisherigen Planung auch der bestehende Prototyp der Niedersächsischen Bildungscloud ab Anfang Mai dieses Jahres flächendeckend angeboten werden kann. Auch das ist eine wichtige Ergänzung. Sie kann dann nicht nur als ein Lernmanagementsystem genutzt werden, in dem Materialien, Termine und Dateien bereitgestellt werden, sondern ermöglicht auch schulbezogene und schulübergreifende Kommunikation und Zusammenarbeit miteinander aus der Ferne.

Ein Punkt, den wir bei allem, was wir machen, berücksichtigen werden müssen: Wenn die Schülerinnen und Schüler nach wochenlangen Schulschließungen und Kontaktsperren zurück in Schule kommen, wird sicherlich nicht von Anfang an ein regulärer Unterricht möglich sein. Das wird nicht möglich und auch nicht angemessen sein. Auch dieser Umstand wird bei den Planungen für das weitere Schulhalbjahr mit berücksichtigt.

Zu Frage 3. Gemeinsam werden wir im Krisenstab - für den Bildungsbereich natürlich auch im Ministerium - zum Ende der Osterferien eine neue Bewertung der Lage vornehmen.

Wie wir alle wissen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, wie sich die Ausbreitung des Coronavirus in den nächsten drei Wochen entwickeln wird. Sie können aber sicher sein, dass wir derzeit alle Szenarien prüfen und für alle Szenarien auch Lösungen vorbereiten bzw. vorbereitet haben. In der vergangenen Woche hat sich bereits gezeigt, dass viele Arbeitgeber flexibel reagieren und Eltern z. B. im Homeoffice arbeiten. Die Auswertung der letzten Woche hat gezeigt, dass derzeit richtigerweise nur wenige Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Viele Arbeitgeber versuchen, die Anzahl ihrer Beschäftigten am eigentlichen Arbeitsplatz auf ein Minimum zu reduzieren und tragen damit dazu bei, dass sich die Verbreitung des Coronavirus verlangsamt. Wir setzen daher zum einen darauf, dass flexible Lösungen auch weiterhin Bestand haben. Zum anderen wissen wir aber auch um unsere Verantwortung und werden die Notbetreuung gegebenenfalls - im Falle von weiteren Schließungszeiten - auch nach den Osterferien der Situation angepasst weiter anbieten.

Wir sind uns der schwierigen Situation, in der sich die Erziehungsberechtigten befinden, sehr bewusst, müssen aber den Spagat zwischen Notbetreuung auf der einen Seite und möglichst kleinen Gruppen auf der anderen Seite immer wieder hinbekommen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU Vizepräsidentin Petra Emmerich-Kopatsch Vielen Dank, Herr Minister. - Zu fünf Zusatzfragen hintereinander - aus arbeitsökonomischen Grün- den - hat sich der Kollege Björn Försterling von der FDP gemeldet. Björn Försterling (FDP):

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Ich frage die Landesregierung erstens, ob es für den Fall, dass am 20. April die Abiturprüfungen tatsächlich aufgenommen werden, besondere

Schutzmaßnahmen für die Abiturienten während der Prüfung gibt, beispielsweise größere Abstände, besser belüftete Räume etc.

Zweitens frage ich die Landesregierung, welche Unterstützung diejenigen Schülerinnen und Schüler bekommen, die in der Schule auf Schulbegleitung angewiesen sind, auch vor dem Hintergrund, dass ja auch diesen Schülerinnen und Schülern Aufgaben gestellt werden, die sie zu Hause zu bearbeiten haben, und wer den Schulbegleitern bzw. der institutionellen Schulbegleitung die durch die Schließung bedingten Einnahmeausfälle kompensiert.

Drittens. Beabsichtigt die Landesregierung in irgendeiner Art und Weise, die zwei Wochen oder gegebenenfalls auch weitere Wochen von Schulschließungen dahin gehend zu kompensieren, dass die Sommerferien, die Herbstferien oder die Osterferien des nächsten Schuljahres verkürzt werden, bzw. wie stellt sich die Landesregierung die Aufholung des jetzt entfallenen Unterrichtsinhalts vor?

Viertens. Wer erstattet den Schulen die Stornokosten für Klassen- und Schulfahrten, die ja vom Ministerium untersagt worden sind? Soll das aus dem Schulbudget erstattet werden oder von den Eltern?

Fünftens. Wir haben heute Morgen viel gehört über die Wichtigkeit der Verkäuferinnen und Verkäufer, der Lkw-Fahrer, die sozusagen -

Vizepräsidentin Petra Emmerich-Kopatsch

Herr Försterling, wir alle wissen, was Sie meinen!