Ich möchte Sie bitten, über Ihre Kontakte zu den grün-mitregierten Ländern mit dafür zu werben, dass wir diese Mehrheit bekommen.
Frau Kollegin Staudte, mir wäre es dann auch egal, wer mir dabei hilft; denn am Ende zählt, was dabei herauskommt. Deshalb ist diese Bitte wirklich ausdrücklich ernst und aufrichtig gemeint.
Herr Kollege Grupe, ich habe die FDP immer als eine liberale Partei erlebt, insbesondere als eine Partei, für die rechtsstaatliche Prinzipien gelten. Davon bin ich sehr überzeugt. Insbesondere diese rechtsstaatlichen Prinzipien aber vermisse ich hin und wieder in Ihrer Argumentationskette. Denn wenn Sie ehrlich wären, dann würden Sie voranstellen, dass die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof in allen Anklagepunkten dahin gehend verurteilt ist, dass die Bundesrepublik Deutschland seit 1991 die EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht einhält. Das wäre eine gute Voraussetzung, um den betroffenen Landwirten offen und ehrlich gegenüberzutreten; denn das sind rechtsstaatliche Prinzipien, das ist ein europäisches Urteil. Eine Berufungsinstanz gibt es nicht.
Die Kommission hat mit diesem Urteil im Rücken gegenüber der Bundesrepublik eine äußerst starke Verhandlungsposition. Das schwächt natürlich ganz maßgeblich die Position der Bundesregierung. Um nicht falsch verstanden zu werden, sage ich auch in Richtung von Kollegin Staudte und Herrn Grupe: Auch wir seitens der CDU-Landtagsfraktion wissen, dass die pauschale Anwendung einer Minus-20-%-Regelung fachlich gesehen absoluter Nonsens und kontraproduktiv ist.
Aber wir müssen doch anerkennen, welche Verhandlungsposition wir haben. Und diese ist in der Tat keine besonders gute.
Jetzt will ich aber meine Rede mit einem wirklichen Hoffnungsschimmer beenden. Es gibt am heutigen Tage nämlich eine sehr aktuelle Meldung, wonach gestern die Nordrhein-Westfälische Landesregierung eine Düngeverordnung mit Binnendifferenzierung verabschiedet hat. Diese Landesverordnung
zur Binnendifferenzierung baut auf zwei Säulen auf: erstens Monitoringdatum - bedeutet Messstellennetz - und zweitens Modellierungsdaten. Und - siehe da! - was lese ich daraus? Man ist ganz nah beim niedersächsischen Ansatz; denn wir wollten diese Binnendifferenzierung im Idealfall heruntergebrochen bis auf den Einzelbetrieb. In NordrheinWestfalen wird nun sogar bis auf einen Feldblock heruntergegangen. Warum ist das eine so gute Nachricht? Weil es mit Nordrhein-Westfalen jetzt offensichtlich ein weiteres großes Agrarland gibt, das auf unseren niedersächsischen Kurs einschwenkt. Deshalb: Lassen Sie uns dieses Thema konstruktiv angehen!
Als letzten Punkt muss ich die Kritik meiner Kollegin Logemann in Richtung des Kollegen Grupe ausdrücklich bekräftigen. Seit Monaten diskutieren wir dieses Thema. Ich habe vor den liberalen Freunden bis heute nichts anderes als Ablehnung gehört. Von Verantwortlichen in der Politik erwarte ich mehr, als einfach nur zu sagen: Wollen wir nicht!
Vielen Dank, Herr Dammann-Tamke. - Es gibt den Wunsch nach einer Kurzintervention. Die Saalmikrofone rechts und links sind okay. Kollege Grupe, bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Lieber Kollege Dammann-Tamke, auch ich will mich bemühen, ruhig und sachlich zu argumentieren. Sie haben bemängelt, dass wir die Saisonarbeitskräfte, die nach jüngster Meldung nicht mehr nach Deutschland einreisen dürfen, nicht in unserem Antrag haben.
Das war ein zusätzliches, aktuelles Argument, um zu zeigen, wie sich die Situation weiter verschärft hat und warum diese Forderungen, die Sie jetzt ständig kritisierten, die wir aber von Ihnen wortwörtlich übernommen haben, genau richtig sind. Deswegen war es auch vollkommen in Ordnung, das hier anzuführen.
Die Minus-20-%-Regelung pauschal anzuwenden - Sie haben es eben selber wiederholt -, ist unter Nr. 1 explizit genannt. Sie mahnen immer wieder an, wir hätten keine Vorschläge gemacht. Wir wol
len - und ich hatte Sie so verstanden, dass Sie das auch wollen - kooperativ mit den Landwirten die Situation weiter verbessern, ähnlich wie in den Wasserschutzgebieten.
Das heißt auch, wie die Ministerin wiederholt gesagt hat, dass die Landwirtschaft für die Einschränkungen, die vorgenommen wurden, entschädigt werden muss. Das können an Stellen, wo man wirklich etwas tun und gezielt handeln muss, im Zweifelsfall auch weitaus mehr als 20 % sein. Ich dachte, beim emissionsbasierten Ansatz waren wir uns darüber einig.
Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg haben, wie man hört, im Agrarausschuss die Vorschläge der Bundesregierung abgelehnt. Können Sie mir vielleicht die Frage beantworten, ob es richtig ist, dass Niedersachsen nicht einmal dagegengestimmt, sondern sich nur enthalten hat?
Herr Kollege Grupe, die Saisonarbeitskräfte habe ich nur beispielgebend erwähnt, weil sie überhaupt nichts mit ihrem ursprünglichen Antrag zu tun haben, zu dem Sie auch relativ wenig gesagt haben; das muss man einfach mal eingestehen. In unserem Änderungsantrag ist die Minus-20-%-Regelung pauschal weiter fortgeführt. Wir stehen nach wie vor dazu, dass wir das ablehnen.
Das Basisemissionsmonitoringmodell, Herr Kollege Grupe, setzt nicht auf Freiwilligkeit, sondern gibt uns Transparenz, um herauszufinden, welche Landwirte nicht nach guter fachlicher Praxis arbeiten und welche es tun und deshalb grundlos in Sippenhaft genommen wurden oder würden.
Der letzte Punkt: Ich habe Ihnen gesagt, dass es diese Meldung von Agra-Europe aus NRW gibt, die ich nun zitiere. Der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbands hat demnach gesagt: Dieser Weg ist beispielgebend und vorbildlich. - Ich habe keinen Zweifel daran, dass unsere Niedersächsische Landesregierung für diesen Ansatz kämpft. Deshalb verdient sie unsere volle Unterstützung.
Jetzt wäre noch die Landesregierung gefordert. Wenn ich das richtig sehe, möchte Herr Wissenschaftsminister Thümler für die Landesregierung reden. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen der FDP, Sie überschreiben Ihren Antrag mit dem Titel „Für eine Kurskorrektur in der Agrarpolitik!“ Die Frage ist, welche Korrektur Sie meinen. Wir haben hierzu gerade ja einiges gehört.
Über die Novellierung der Düngeverordnung haben wir uns in den letzten Monaten im Agrarausschuss und hier im Landtag immer wieder ausgetauscht. Sie kennen den Standpunkt der Landesregierung und wissen, wo unserer Ansicht nach die neue Düngeverordnung geändert werden muss. Im aktuell laufenden wie auch in dem vorherigen Bundesratsverfahren haben wir unseren Standpunkt sehr deutlich gemacht und viele Anträge hierzu eingebracht. Lassen Sie mich nur die beiden wichtigsten nennen.
Erstens: unser Antrag, der das Basis-Emissionsmonitoring zur Grundlage der Binnendifferenzierung in den sogenannten roten Gebieten macht. Dieser Antrag stellt sicher, dass a), anders als bisher, das Verursacherprinzip Einzug in die Binnendifferenzierung hält und b) die Ergebnisse eines verbesserten betrieblichen Nährstoffmanagements wesentlich schneller mess- und sichtbar werden. Dies eröffnet Landwirten eine faire Perspektive für den Umgang mit dem neuen Düngerecht.
Zweitens: unser Antrag zur weiterhin sichtbaren Überprüfung der Einhaltung der 170-kg-Stickstoffobergrenze. Bereits im Vorfeld erfolgreich war unsere Forderung, dass Landwirte die Minus20-%-Vorgabe nicht schlag-, sondern betriebsbezogen einhalten müssen. Warum sollten wir also eine Kurskorrektur vornehmen? Sie wissen genau - das betone ich deutlich -, dass die Landesregierung nicht nur nicht für die Minus-20-%Vorgabe verantwortlich ist, sondern der Bundesre
Das Messnetz, das der aktuellen Berichterstattung nach der Nitratrichtlinie dient, ist nach einheitlichen bundesweiten Standards ausgewiesen worden. Auch das wissen Sie. Die Anzahl der Messstellen richtet sich für alle Länder einheitlich nach der Landesfläche und dem Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Es erfolgte keine Fokussierung auf belastete Messstellen. Vielmehr sollte eine für die Nitratkonzentration repräsentative Auswahl getroffen werden. Damit ist eine bewusste Abkehr von dem bis dahin verwendeten Belastungsmessnetz hin zu einem Messnetz erfolgt, das repräsentativ für den Einfluss der landwirtschaftlichen Nutzung auf die Grundwasserbeschaffenheit ist. Darüber hinaus hat die Landesregierung begonnen, die Qualität der niedersächsischen Messstellen erneut umfassend zu prüfen.
Auch Ihre dritte Forderung zur Planungssicherheit in der Nutztierhaltung ist schon lange Inhalt der Politik dieser Landesregierung. Auch hier bedarf es keiner Kurskorrektur.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, das Kabinett hat ja in dieser Woche bereits getagt, und die Bundesratssitzung findet am 27. März 2020 statt. Wie lautet denn das Votum des Kabinetts für die Abstimmung im Bundesrat zur Düngeverordnung?
Freie Hand, Herr Kollege Birkner, und zwar aus dem Grund - ich komme da gleich noch drauf -, dass sehr viele Dinge im Fluss sind. Am gestrigen Tage habe ich mit meiner Kollegin - - -