Protocol of the Session on March 25, 2020

- Sie haben doch dazwischengerufen. Von daher: Wenn Sie eine Antwort wollen, dann kriegen Sie eine.

Vieles ist im Fluss. Und die Kollegin, mit der ich - - -

(Zurufe)

So, jetzt machen wir eine ganz kurze Besinnungspause. Der Minister redet, und sonst niemand!

Ich habe gestern Abend noch mit der Kollegin telefonieren können, nachdem sie gestern an sechs unterschiedlichen Telefonkonferenzen teilgenommen hat. Das zeigt: In dieser Frage ist zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung nicht nur sehr viel, sondern im Grunde genommen alles im Fluss. Deswegen ist es auch klug, dass die Landesregierung hier keine Vorfestlegung getroffen hat, um aktuell auf das reagieren zu können, was bis morgen zwischen den Bundesländern ausverhandelt werden wird.

Sie haben den Kollegen Dammann-Tamke ja gerade gehört: Es bewegt sich vieles in die Richtung Niedersachsens und der Politik, die wir in den letzten Wochen und Monaten hier vertreten haben. Dementsprechend bin ich noch relativ zuversichtlich, dass es gelingt, auch den Bund davon zu überzeugen, auf diese Linie einzuschwenken, auch im Zusammenspiel mit der Europäischen Kommission.

(Beifall bei der CDU)

Um zu Ihrem vierten Punkt zu kommen: Die Gesellschaft hat neue Anforderungen an die Landwirtschaft, und das zu Recht. Es kann aber nicht sein, dass die Kosten für mehr Tierwohl, mehr Klimaschutz und mehr ökologische Nachhaltigkeit ausschließlich von den Landwirten getragen werden müssen. Niedersachsen fördert diese Bereiche bereits heute mit hohen Summen, beispielsweise mit den Agrarumweltmaßnahmen, im ökologischen Landbau oder beim Tierwohl.

Die Landesregierung will eine sachgerechte Weiterentwicklung der Düngeverordnung, ein transparentes Grundwassermessnetz, Planungssicherheit für die Landwirtschaft und eine angemessene Be

zahlung von Mehrleistungen. Daher werden wir unseren Kurs nicht korrigieren, sondern konsequent weiterverfolgen.

Der von Ihnen eingebrachte Antrag ist somit obsolet und sollte daher abgelehnt werden.

Der Änderungsantrag der Regierungskoalition zeigt dagegen auf, wo aktuell besonders akuter Handlungsbedarf in der Agrarpolitik besteht und welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind.

Für eine wirksame Umsetzung der Düngeverordnung ist es insbesondere wichtig, dass eine sachgerechte und vor allem verursacherorientierte Ausweisung der nitratsensiblen Gebiete möglich wird, die emissionsbezogene Daten berücksichtigt. Für diesen Punkt setzt sich Niedersachsen auch im laufenden Bundesratsverfahren sehr nachdrücklich ein. Sie kennen die entschiedene Haltung der Landesregierung hierzu.

Von der Landwirtschaft wird eine immense Bereitschaft und Fähigkeit zum Wandel und zur Anpassung an neue Herausforderungen erwartet. Die Landwirte erwarten zu Recht, dass sie mit dieser Herkulesaufgabe nicht alleingelassen werden. Deshalb ist es wichtig, dass eine langfristig angelegte Transformationsstrategie mit Perspektiven für die Zukunft der Nutztierhaltung kommt. Zusätzliche Leistungen, die die Gesellschaft nicht nur in der Tierhaltung von der Landwirtschaft wünscht, müssen fair honoriert und ausgeglichen werden. Gesellschaftliche Erwartungen an die Landwirtschaft und deren angemessene Entlohnung - wie dies gelingen kann, muss die Kernfrage eines Zukunftsvertrages zur Land- und Ernährungswirtschaft sein.

Der Änderungsantrag benennt diese Themen und weist in genau die richtige Richtung.

Erlauben Sie mir, zum Schluss meiner Kollegin alles Gute zu wünschen. Sie befindet sich in häuslicher Quarantäne. Ich hoffe, dass wir sie bald gesund hier wiedersehen werden.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall)

Vielen Dank, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen sehe ich zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. Wir können somit die Beratung schließen.

Wir treten in die Abstimmung ein.

Sie haben sicherlich bemerkt, dass es neben der Beschlussempfehlung des Ausschusses einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU gibt.

Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitergehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Nur falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab. Mit anderen Worten: Um zu einer Abstimmung über den von der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU eingereichten Änderungsantrag zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung des Ausschusses abgelehnt werden.

Wir kommen also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Frau Kollegin Naber? - Sie haben mir ein Handzeichen gegeben.

(Zuruf: Das war ein Versehen! - Jörg Bode [FDP]: Aber sie hat keine Mehr- heit! - Heiterkeit)

- Also: Für die Beschlussempfehlung des Ausschusses habe ich hier keine Stimme wahrgenommen. Wer möchte die Beschlussempfehlung ablehnen? - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist die Beschlussempfehlung abgelehnt. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde also nicht gefolgt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/6148. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war jedenfalls die eindeutige Mehrheit. Damit ist dem Änderungsantrag von SPD und CDU zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren, wir können diesen Tagesordnungspunkt verlassen und treten ein in

Tagesordnungspunkt 12: Fragestunde

Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus. Ich weise wie üblich besonders darauf hin,

dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind.

(Susanne Menge [GRÜNE] reicht dem Präsidenten einen Zettel)

- Ich ahne, was Sie wollen.

Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.

Hinsichtlich des Umgangs mit den Mikrofonen am Redepult und im Saal bitte ich darum, das ebenso zu machen, wie das vorhin schon bei den Dringlichen Anfragen praktiziert worden ist.

Wir kommen zu der Anfrage zum Thema

Subsidiärer Schutz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus den Flüchtlingslagern - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/6115

Die Anfrage wird von der Kollegin Menge vorgetragen. Bitte sehr, Frau Menge!

Herr Busemann, darf ich als die Fragestellerin jetzt einen einleitenden Text vorlesen?

Gut. - Sehr geehrte Damen und Herren! Um Missverständnissen vorzubeugen: Es dreht sich in diesem Fall nicht um einen Erlass, mit dem eine Relocation- oder eine Resettlementmaßnahme angeordnet werden soll. Unsere Frage an die Landesregierung betrifft einen Erlass zum Familiennachzug und subsidiären Schutz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, und zwar ohne dass der Nachweis von Lebensunterhalt und Wohnraum erbracht werden muss.

Das Ministerium in Kiel trägt der Tatsache Rechnung, dass es eine unzumutbare Härte bedeutet, wenn die Kinder wegen der bestehenden Gesetzeslage im Herkunftsland oder im Flüchtlingslager in einem Transitland allein oder mit einem Elternteil zurückbleiben müssen.

Mit dem Erlass vom 9. März 2020 hat das schleswig-holsteinische Innenministerium gezeigt, dass die Problematik des Geschwisternachzugs zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und sub

sidiär Schutzberechtigten auf Basis des Aufenthaltsgesetzes so geregelt werden, dass eine gemeinsame Einreise der Geschwisterkinder mit den Eltern im Rahmen des normalen Visumverfahrens ohne den Nachweis von Lebensunterhalt und Wohnraum ermöglicht werden kann. Bisher gibt es dafür rechtliche Hürden, die in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern bereits ausgeräumt wurden.

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass das niedersächsische Innenministerium sich bereits im März 2017 selbst für eine Lösung dieser Problematik an das BMI gewandt und eine gesetzliche Änderung angeregt hat.

Wir möchten nun wissen, ob Niedersachsen plant, ebenfalls einen solchen Erlass auf den Weg zu bringen. Wir fragen deshalb:

1. Ist ein entsprechender Erlass zum Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Innenministerium in Arbeit?

2. Wann können wir mit einem entsprechenden Familiennachzug rechnen?

3. Welche Antwort auf das Schreiben des Innenministeriums an das BMI 2017 oder andere Signale hinsichtlich der angeregten Gesetzesänderung hat das Innenministerium aus dem BMI erhalten?

Vielen Dank, Frau Kollegin Menge. Mir ist aufgefallen, dass Sie beim Verlesen etwas von der Originaldrucksache abgewichen sind - aber nicht substanziell entscheidend.

Sehr geehrter Herr Busemann, deshalb habe ich die einleitenden Worte zur Erläuterung vorgetragen. Ich hatte das auch ans Präsidium geschickt, damit diese Widersprüche geklärt sind.