Protocol of the Session on January 30, 2020

Das ist sozusagen das, was immer genannt wird. Der Satz „Ihr habt ja nur schlechte Messstellen“ stammt aus der Vergangenheit. Das ist ganz bewusst geändert worden, nachdem das diskutiert wurde. Ich glaube, es ist ganz gut, das noch mal aufzuklären, damit man nicht auf Fakten der Vergangenheit zurückgreift, sondern auf aktuelle Fakten.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister Lies. - Es folgt wiederum die FDP. Kollege Grupe!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass Sie gesagt haben, Herr Minister Lies, Sie wollen nicht etwa irgendjemanden mit falschen Werten in ein falsches Licht rücken - ich sage das mal mit meinen Worten -, vor dem Hintergrund, dass bei den Messungen in Nordrhein-Westfalen 100 % der neuen, per Kamera geprüften Brunnen starke technische Mängel zeigten, und vor dem

Hintergrund, was kommt - Sie haben den Gutachtenauftrag des Landvolkes angesprochen -, wenn die Untersuchung von Herrn Dr. Hannappel ähnliche Werte aufzeigt, stelle ich meine Kernfrage: Werden Sie dann die jetzt ausgewiesenen „roten“ Gebiete aufheben, weil sie überhaupt nicht der Realität im Lande entsprechen?

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. - Herr Minister Lies!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grupe, zum einen, glaube ich, gehört dazu, dass wir sowieso bei den Ausweisungen der „roten“ Gebiete - sagen wir mal ehrlicherweise: - relativ alte Werte haben, die in dem Jahr 2013 gemessen wurden. Das heißt, man muss sich immer fragen: Wann wurden die Werte eigentlich gemessen? - Dann wurde 2015 entschieden, welche Gebietskulisse entsteht. Deswegen müssen wir zu Ende 2021 eine neue Kulisse ausweisen; denn wir haben im Jahr 2019 nochmal in allen Brunnen gemessen. Das ist schon mal ganz interessant, weil man sieht, dass sich natürlich auch Veränderungen ergeben.

Das heißt übrigens nicht, dass „rote“ Gebiete „grün“ werden. Es kann auch sein, dass „grüne“ Gebiete „rot“ werden. Ich will es nur sagen. Das weiß man eben nicht. Aber natürlich muss es diese Aktualisierung geben. Die Aktualität der Werte ist, glaube ich, der erste ganz entscheidende Punkt, weil wir eine Düngeverordnung haben, die erst 2017 in Kraft getreten ist.

Das Zweite ist, ich kann im Moment noch nicht sagen, welche Schlussfolgerungen NordrheinWestfalen aus diesen Messungen gezogen hat. Ich habe bisher auch nicht die Rückmeldung bekommen, dass 100 %, also alle Messstellen, falsch sind. Das wusste ich nicht. Aber wenn das so ist, nehme ich das mal zur Kenntnis. Ich werde von meiner Kollegin sicherlich einen Hinweis dazu bekommen, wie sie gedenkt, damit umzugehen.

Für uns ist völlig klar, die Überprüfung der Messstellen und damit der Messwert sowie die Tatsache, dass wir sowieso die Kulisse neu ausweisen müssen, führen dazu, dass wir mit aktuellen und auch geprüften Messstellen und Messwerten in die weitere Bearbeitung der Kulisse gehen. Man muss immer sagen, wir reden über eine Übergangszeit,

weil wir sowieso zu einer neuen Kulissenausweisung kommen - völlig losgelöst von dieser Fragestellung der Düngeverordnung und der Veränderung.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt wiederum eine Zusatzfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Herr Kollege Christian Meyer, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den Flächen der „roten“ Gebiete gibt es ganz viele Zweifel aus Kreisen der CDU-Abgeordneten. Sogar Minister Althusmann kritisiert die Flächen. Herr Thümler stellt eine Frage an die Landesregierung, wie die Auswahl im eigenen Kabinett getroffen wurde.

Ich frage die Landesregierung, ob sie an der von ihr als Große Koalition im Kabinett beschlossenen Kulisse der „roten“ Gebiete irgendwelche Zweifel hat, ob sie ihre Entscheidung für falsch hält oder ob sie sie für richtig hält.

(Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Berechtigte Frage!)

Danke schön. - Herr Minister Lies!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Meyer, ich habe das gerade schon beschrieben. Erst mal stehen wir sowieso vor der Aufgabe, mit den aktuellen Werten eine neue Kulisse für das Jahr 2021 auszuweisen. Die definieren wir nicht erst 2021. Das heißt, es ist sowieso kein statisches System.

Das Zweite ist, wenn es tatsächlich Messwerte gibt, die eben nicht unter den notwendigen Bedingungen gemessen wurden - dann übrigens schon über sehr lange Zeit, muss man sagen, weil die Brunnen eine Tendenz haben, die sich nicht sprunghaft verändert hat -, wird man das bei der Frage der Binnendifferenzierung, also der Teilkörper, berücksichtigen müssen. Es kann sein, dass ein Teilkörper rot gekennzeichnet ist, weil ein Brunnen in diesem Teilkörper zu hohe Werte aufweist; das ergibt sich ja aus der Düngeverordnung.

Oder man muss es möglicherweise bei den Grundwasserkörpern berücksichtigen. Das kann ich nicht sagen. Das können wir erst sagen, wenn wir die Messwerte aus den Brunnen der Gebiete ausgewertet haben.

Ich will aber Folgendes dazu sagen: Wir gehen davon aus - das sind ja langjährige Messungen -, dass wir in den Grundwasserkörpern, die als „rote“ Gebiete ausgewiesen wurden, auch schon ein erhebliches Problem haben. Wir gehen aber auch davon aus - und das ist genau die Botschaft, die wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben -, dass wir das Verursacherprinzip adressieren müssen.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Genau!)

Deswegen ist der emissionsbezogene Ansatz - wer trägt eigentlich dazu bei, dass dieses Problem entsteht? - etwas, was wir wollen.

Genau das war die Kritik, die wir hatten. Die Berliner Düngeverordnung lässt es nicht zu, anders als nach Teilkörpern und über „rote“ Brunnen binnenzudifferenzieren. Unsere Maßgabe ist: Wenn der Grundwasserkörper „rot“ ist, dann gibt es - weil eine Vielzahl von Messungen vorliegt; da hilft mir ein Brunnen nicht - vielleicht gute Gründe dafür. Die Differenzierung im Bereich des Grundwasserkörpers muss aber verursachergerecht sein. Aus diesem Grund treten wir vehement - im Übrigen auch nicht erst jetzt - dafür ein, dass man, dem Verursacherprinzip folgend, emissionsbasiert klärt, wo das Problem wirklich ist und wo man konsequente Maßnahmen ergreifen muss.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister Lies. - Aus der AfDFraktion kommt die nächste Zusatzfrage. Noch einmal Kollegin Dana Guth, bitte!

Vielen Dank. - Zum Thema der Messungen generell frage ich die Landesregierung: Entspricht es bei den aktuellen Messstellen den Tatsachen, dass die Beprobungen in unterschiedlichen Höhen zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlichen Häufigkeiten erfolgen und dass damit die Auswertungskriterien für den EU-Einheitswert

überhaupt nicht eingehalten werden?

Danke schön. - Herr Minister Lies, bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Messungen erfolgen ein- bis zweimal im Jahr. Sie werden auch in unterschiedlichen Höhen durchgeführt. Das liegt daran, dass die Messungen repräsentativ sein müssen. Deswegen erfolgen die Messungen in unterschiedlichen Höhen, weil dort auch unterschiedliche langjährige Einflüsse gemessen werden können, und daraus wird dann der entsprechende Wert bestimmt.

Ob sie zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden und wann sie stattfinden, kann ich bei der Vielzahl der Messstellen an dieser Stelle nicht sagen.

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die FDP-Fraktion Dr. Stefan Birkner. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Ausführungen von Frau Ministerin Otte-Kinast, dass die Landesregierung eine Stellungnahme zu der Düngeverordnung an die Bundesregierung geschickt hat, und vor dem Hintergrund, dass die Bundesagrarministerin und auch die Bundesumweltministerin sich bisher nicht von den Hinweisen aus Niedersachsen haben beeindrucken lassen, frage ich die Landesregierung, ob sie denn der Düngeverordnung im Bundesrat zustimmen wird, wenn es zu keinen substanziellen Veränderungen kommt.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Die Stellungnahmen sind zum 15. Januar dieses Jahres abgegeben worden. Es werden täglich Änderungen eingearbeitet. Derzeit handelt es sich um einen Referentenentwurf. Wenn es einen endgültigen Entwurf zur Düngegesetzgebung gibt, der uns zur Abstimmung vorliegt, werden wir aus Niedersachsen natürlich schauen, ob das der niedersächsische Weg ist, den wir uns für unsere Land

wirtinnen und Landwirte wünschen, und im Bundesrat dann dementsprechend agieren.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Und wenn nicht?)

Danke schön, Frau Ministerin. - Die vierte Zusatzfrage für die FDP kommt vom Kollegen Bode. Bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die Niedersächsische Landesregierung immer wieder von einer stärkeren Berücksichtigung der trinkwasserschutzfördernden Bewirtschaftung spricht und ich mir darunter noch nichts Konkretes vorstellen kann, frage ich die Landesregierung: Wie definieren Sie eine trinkwasserschutzfördernde Bewirtschaftung, eventuell auch in Abstufungen, und wie sieht die stärkere Berücksichtigung in „roten“ und „grünen“ Gebieten konkret aus?

Danke schön. - Herr Minister Lies, bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bode, die trinkwasserschonenden Maßnahmen werden gemeinsam mit den Wasserverbänden vereinbart. Wir haben eine Kulisse und geben auch Geld dazu, um die Form der Bewirtschaftung so zu organisieren, dass man die Einträge reduzieren kann. Ich halte das, was wir da machen, für extrem erfolgreich. Man darf aber nicht vergessen, dass es sich dabei um freiwillige Maßnahmen handelt, die nicht in Form einer Verpflichtung stattfinden.

Nun gibt es aber auch Gebiete, in denen wir nur in Teilen dafür sorgen, dass solche Maßnahmen zu einer veränderten Form der Bewirtschaftung führen. Die Form der Bewirtschaftung wäre ein zu berücksichtigendes Kriterium im Rahmen der Umsetzung der Düngeverordnung. Das andere ergibt sich aus unserem bereits geschilderten Ansatz; denn bei der Emissionsbetrachtung würde sich diese andere Form der Bewirtschaftung natürlich schon positiv bemerkbar machen und berücksichtigt werden können.

Unsere Botschaft lautet also: Die Maßnahmen, die dort stattfinden, führen zu einer grundwasserschonenden Form der Bewirtschaftung. Diejenigen, die das schon machen, können nicht doppelt zur Verbesserung der Situation herangezogen werden. Auch das haben wir in unseren Stellungnahmen, die wir gegenüber dem Bund zur Düngeverordnung abgegeben haben, deutlich gemacht.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Jörg Bode [FDP]: Und was für Maß- nahmen wären das?)

Noch einmal, Herr Minister!

Ich will nur kurz darauf eingehen. Die Form der Bewirtschaftung, die dann erfolgt, kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nicht beschreiben. Ich kann Ihnen aber gerne im Nachgang einige Beispiele zukommen lassen, was da so gemacht wird; selbstverständlich.

(Jörg Bode [FDP]: Geht doch!)

Danke schön. - Jetzt ist wieder die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Reihe. Kollegin Staudte stellt die dritte Zusatzfrage. Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Was Sie ausgeführt haben, geht ja in die Richtung: weg von „roten“ Gebieten hin zu „roten“ Betrieben. Wenn Sie hier vom Verursacherprinzip sprechen, frage ich mich, ob Sie auch die Maßnahmen, die Sie anordnen, verändern wollen. Denn diese Landesmaßnahmen gelten im Moment pauschal für alle Betriebe. Wie will man dann, wenn man Verursacherbetriebe erkennt, eigentlich auf diese Risikobetriebe eingehen und einwirken?