Protocol of the Session on September 13, 2019

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rufe ich Herrn Limburg auf. Bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegen Fredermann, Becker und Genthe haben in der Tat sehr viel Richtiges gesagt, und deswegen kann auch ich es relativ kurz halten.

Ich bin Herrn Dr. Genthe dankbar, dass er noch einmal auf den Aspekt der freiwilligen Ausreise hingewiesen hat. Dieser ist nicht nur Priorität von FDP und Grünen, sondern er ist auch Priorität im Aufenthaltsgesetz. Das wird in der Debatte immer gerne vergessen. Das Gesetz normiert ausdrücklich einen Vorrang der freiwilligen Ausreise, der in der Tat für alle Beteiligten, für die Ausreisepflichtigen, für den deutschen Staat und für die Beamtinnen und Beamten mit den geringsten Belastungen verbunden ist, und der de facto ja auch funktioniert. Es ist schon sehr bezeichnend, dass die AfD in ihren Debatten und Anträgen immer wieder den Eindruck erweckt, als gäbe es so etwas gar nicht. Jedenfalls habe ich dazu von Ihnen noch nicht ein einziges Wort vernommen.

Mir scheinen noch zwei Aspekte wichtig zu betonen:

Mit Ihrem Antrag suggerieren Sie ja, dass Flüge nach Afghanistan, Mali oder auch anderswohin quasi eine Art Spaziergang wären und man dabei ohne Probleme ausreisepflichtige Migranten mitnehmen könnte. Aber Sie wissen ganz genau, dass das nicht der Fall ist. Solche Flüge, insbesondere in Gegenden wie Afghanistan, sind immer auch mit einer Belastung für alle Beteiligten verbunden. Das ist eine angespannte Einsatzsituation und kein Urlaubsflug. Da den Soldatinnen und Soldaten noch eine zusätzliche Belastung aufzubürden, finde ich, ehrlich gesagt, unverantwortlich, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP sowie Zustim- mung von Rainer Fredermann [CDU])

Der zweite Aspekt ist: Wenn Sie hier in Ihrer Rede und in Ihrem Antrag suggerieren, die zivilen Flugkapitäne würden sich oft weigern, Migranten, die nicht ausreisen wollen oder nicht reisefähig sind, mitzunehmen, was ja bei der Bundeswehr nicht zu erwarten wäre, dann ist das ein erschreckendes Bild von dem Verhalten der Bundeswehr. Natürlich haben auch Flugkapitäninnen und Flugkapitäne der Bundeswehr eine Verantwortung dafür, dass sie nur Passagiere mitnehmen, die auch tatsächlich reisefähig sind.

Die Bundeswehr ist zum Glück in den 50er-Jahren nicht als eine klassische Armee aufgebaut worden, bei der es nur und ausschließlich um Befehl und Gehorsam geht, sondern - und das wissen Sie ja in Wahrheit - die Bundeswehr hat das wirklich vorbildhafte Konzept der inneren Führung. Das heißt, natürlich sind Soldatinnen und Soldaten im Dienst auch ihrem Gewissen verpflichtet, und natürlich bedeutet das in der konkreten Situation, dass auch ein Bundeswehrflugkapitän nur Personen mitnimmt, die auch tatsächlich reisefähig sind.

Ihr Bild von Soldaten, die sich blind zum Werkzeug einer Politik machen würden, habe ich ausdrücklich nicht; das ist nicht der Eindruck, den ich von der Bundeswehr habe. Schon allein deshalb gehört dieser Antrag abgelehnt.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg.

Aus dem Plenum liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich denke auch, dass die Landesregierung in dieser ersten Beratung nicht das Wort nehmen will. - Das ist so.

Damit schließe ich die Beratung, und wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Der Ausschuss für Inneres und Sport wird vorgeschlagen. Wer dafür ist, den Antrag diesem Ausschuss zu überweisen, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist mit der erforderlichen Mehrheit so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 43: Erste Beratung: Fake-Shops bekämpfen und nationales ITGütesiegel etablieren - digitale Sicherheitslücken schließen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/4488

Der Antrag wird eingebracht - das aber nur, wenn Sie die notwendige Aufmerksamkeit herstellen, meine Damen und Herren - für die SPD-Fraktion von der Kollegin Immacolata Glosemeyer. Frau Glosemeyer, bitte sehr! Ich erteile Ihnen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Internet lässt sich heutzutage fast alles, was das Herz begehrt, schnell und preiswert einkaufen. Doch die Welt der OnlineShops birgt unterschätzte Gefahren.

Einer Statistik der Verbraucherschutz-Plattform „Marktwächter Digitale Welt“ zufolge sind in der Bundesrepublik bereits 4,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger Opfer von Fake-Shops geworden. Die sogenannten Fake-Shops - gefälschte Internetseiten angeblicher Versandhändler - wirken auf den ersten Blick seriös. Sie locken die Verbraucherinnen und Verbraucher mit günstigen Angeboten zu einem Kauf mittels Vorkasse, doch das gewünschte Produkt bekommen diese nie zu Gesicht.

In den vergangenen Jahren sind die Fake-Shops zunehmend professioneller geworden. Die Internetnutzerinnen und -nutzer müssen ganz genau hinsehen, um nicht auf die betrügerische Masche dieser falschen Versandhändler hereinzufallen. Mit einem flüchtigen Blick in die entsprechenden Internetseiten sind die Fake-Shops leider kaum zu identifizieren. Die notwendige Überprüfung, klagen Verbraucherinnen und Verbraucher, gestaltet sich mitunter aufwendig und undurchschaubar.

Gütesiegel wie z. B. das allseits bekannte TrustedShop-Siegel sind keine Garanten dafür, nicht die Seiten eines Fake-Shops angeklickt zu haben. Deren Betreiber stehlen die Gütesiegel und kopieren die Aufmachung seriöser Online-Shops im Detail.

Fake-Shops stellen in zweifacher Hinsicht eine gefährliche Falle für Internetnutzerinnen und -nutzer dar. Zum einen ziehen sie den Menschen mit Heimtücke das Geld aus der Tasche, und zum anderen entwenden sie deren persönliche Daten. Kaufen Sie bei einem Fake-Shop ein, erhalten Betrüger Zugang zu Ihren Daten und können diese illegal weiterverwenden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ein OnlineShop Produkte anbietet, die die Kundinnen und Kunden nach Entrichtung des Kaufpreises nie erhalten, dann ist das schlichtweg kriminell. Wir müssen diesen Fake-Shop-Betreibern endlich das Handwerk legen.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Im Jahr 2017 hat Bitkom eine repräsentative Studie zum Thema Internetkriminalität, Cybercrime

veröffentlicht. Nach dieser Studie ist jeder zweite deutsche Internetnutzer, 49 %, in den vergangenen zwölf Monaten ein Opfer von Schadprogrammen, von Hacker-Angriffen, von Fake-Shops oder von vergleichbaren kriminellen Machenschaften im digitalen Raum geworden.

Das nordamerikanische IT-Sicherheitsunternehmen Norton Internet Security kam ebenfalls 2017 zu dem Ergebnis, dass ca. 23 Millionen deutsche Internetuser von Internetkriminalität betroffen waren. Der Bundesrepublik ist daraus ein finanzieller Schaden in Höhe von sage und schreibe 2,6 Milliarden US-Dollar erwachsen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema ist bereits an vielen Stellen angekommen. Die Verbraucherzentralen in den Bundesländern und die Polizeibehörden leisten Aufklärung und Präventionsarbeit. Um die Ermittlungsarbeit effizient gestalten zu können, sollte diese allerdings noch stärker mit internen und externen Informationsaustauschen vernetzt werden.

Des Weiteren hat die Verbraucherschutzministerkonferenz dazu aufgefordert, die Veröffentlichung einer Liste bekannter Fake-Shops im Internet zu prüfen. Dies ist ein richtiger Ansatz. Er ist allerdings noch nicht ausreichend; denn Fake-Shops werden immer professioneller.

Daher bitten wir die Landesregierung, sich auf bundespolitischer Seite dafür einzusetzen, Bildungsangebote für digitale Aufklärung auszubauen und zu erweitern, eine zentrale Ansprechstelle zu etablieren, an die sich Geschädigte sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband wenden können, um gezielt gegen Fake-Shops vorzugehen, die Kompetenzen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zu erweitern, die bereits existierenden Gütesiegel durch ein Verfahren zu ergänzen, mit dem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher leichter die Unrechtmäßigkeit des Siegels prüfen kann und geprüft wird, inwieweit verstärkte Verpflichtungen zur Bereitstellung von Updates durch die Hersteller von softwaregestützten IT-Produkten umgesetzt werden können.

Hierzu hat die EU zum Teil bereits entsprechende Regelungen auf freiwilliger Basis getroffen. Unser Ziel muss jedoch eine europaweit verpflichtende Zertifizierung sein. Einkaufen in der digitalen Welt kennt keine nationalen Grenzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen angstfrei an der digitalen Gesellschaft teilhaben dürfen und diese

aktiv mitgestalten. Eine digitale Bildungsoffensive, verbunden mit der Bekämpfung von Fake-Shops, sowie die Einführung eines bundesweiten ITGütesiegels sind die probaten Mittel, um diese Ziele zu verwirklichen.

Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung im Ausschuss.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Glosemeyer. - Jetzt spricht für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Veronika Koch. Bitte sehr, Frau Koch!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem in diesem Plenarabschnitt so spät behandelten Tagesordnungspunkt geht es um den wirtschaftlichen Verbraucherschutz, und zwar um eine der Gefahren des Internets.

Grundsätzlich stehen wir als CDU für Regionalität. Wir werben dafür, die Produkte vor Ort zu kaufen. Denn unsere Geschäfte in den Städten und Gemeinden sind natürlich auf die Kundschaft aus der Region angewiesen. Und nicht zuletzt sind die Serviceleistungen unseres heimischen Handels besser als ihr Ruf. Ich erlebe die Geschäfte zunehmend serviceorientiert.

Der genervte Spruch „wenn es nicht im Regal ist, ist es auch nicht da“ ist mir schon lange nicht mehr begegnet. Es wird sehr viel unternommen und organisiert, um den Kunden schließlich glücklich zu machen. Der Kunde - oder die Kundin - ist eben doch König - oder Königin.

Aber die gesellschaftlichen Veränderungen führen eben auch dazu, dass immer mehr Verträge über das Internet abgewickelt werden. In diesem Zusammenhang müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass das Internet im Jahr 2019 Fluch und Segen zugleich ist.

Meine Damen und Herren, Frau Glosemeyer hat bereits dargestellt, dass nach einer Studie der Bitkom im Jahr 2017 jeder Zweite Opfer von kriminellen Machenschaften im digitalen Raum geworden ist. Jeder zweite Internetuser in zwölf Monaten! Es gibt also definitiv Handlungsbedarf.

Nun mag es dabei sicherlich einen gewissen Anteil von Usern geben, die die gebotene Sorgfalt nicht

beachtet oder etwas blauäugig agiert haben. Aber es wird eben auch immer schwieriger; denn FakeShops werden immer professioneller und authentischer nachgebildet. Es wird also immer schwieriger, seriöse Seiten von Fälschungen zu unterscheiden. Und ist man dann auf eine solche FakeSeite hereingefallen, so werden eben nicht nur Daten von Verbrauchern systematisch abgefischt, sondern es werden damit auch weitere betrügerische Handlungen ermöglicht.

Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion sind der Meinung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ein Anrecht darauf haben, frei von Angst vor Verbrechen an der digitalen Gesellschaft teilhaben zu dürfen und diese aktiv mitzugestalten. Das Internet ist und darf kein rechtsfreier Raum sein.

(Beifall bei der CDU)

Dem Schutz dieser Verbraucherinnen und Verbraucher dient unser Entschließungsantrag. Einige Maßnahmen haben wir uns dazu bereits erarbeitet:

Aus unserer Sicht müssen Bildungsangebote ausgebaut werden, die einer besseren digitalen Aufklärung dienen.

Deutsche Sicherheitsbehörden wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik müssen umfangreichere Kompetenzen erhalten, um gemeinsam mit den weiteren Sicherheitsbehörden wie den Polizeibehörden effektiv gegen FakeShops vorgehen zu können.