Immacolata Glosemeyer
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Meyer, das, was Sie hier vorgetragen haben, war für mich ein klares Bekenntnis zu diesem Ministerium. Vielen Dank! Denn Sie haben noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass die Fördermittel an die richtigen Stellen kommen. Ich werde in meiner Rede darauf eingehen und Ihnen berichten, dass das auch genau so erfolgt.
Heute beraten wir den Einzelplan 16 des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Der Haushalt des Ministeriums sieht für 2021 ein Volumen von rund 43 Millionen Euro vor. Das ist nicht der größte Haushalt. Der größte Haushalt ist, wie wir vorhin gehört haben, der Sozialhaushalt. Aber auch mit 43 Millionen Euro können wir eine ganze Menge wuppen.
Sehr geehrte Frau Ministerin Honé, ich möchte Ihnen und dem gesamten Ministerium für Ihre geleistete Arbeit danken. Sie haben viele wegweisende Projekte auf den Weg gebracht.
Einige möchte ich besonders erwähnen: das Förderprogramm „Zukunftsräume“ für zentrale Orte in ländlichen Regionen, die Zukunftsregionen, die eine bedarfsorientierte Förderung und Unterstützung erhalten, und das Modellprojekt der Regionalen Versorgungszentren, die Dienstleistungen zur Daseinsvorsorge an gut erreichbaren Orten bündeln sollen.
Darüber hinaus hat sich Frau Ministerin Honé im Europäischen Ausschuss der Regionen in Brüssel als Berichterstatterin erfolgreich für die EU-Wasserstoffstrategie eingesetzt. Sie hat früh erkannt, dass Europa nur dann bis 2050 klimaneutral werden kann, wenn die grüne Wasserstoffwirtschaft aktiv gefördert wird. Davon profitiert auch Niedersachsen; denn durch Innovationen und Wertschöpfung entstehen Arbeitsplätze.
Allein in Niedersachsen gibt es mehr als 20 Wasserstoffprojekte. Ein Vorzeigeobjekt befindet sich am Standort Salzgitter. Ich hoffe, Herr Meyer, Sie werden jetzt sagen: „Das ist auch gut so“; denn Salzgitter gehört zur Region Braunschweig, und Sie haben ja gerade kritisiert, dass zu wenig Geld dorthin fließt. Mit dem Wasserstoff-Campus ist dort ein wegweisendes Projekt entstanden. Es ist ein Ankerpunkt der Wasserstoffwirtschaft in der Region Braunschweig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Jahr haben wir das fünfjährige Jubiläum des erfolgreichen Südniedersachsenprogramms gefeiert. Insgesamt wurden mit dem Südniedersachsenprogramm in sechs Handlungsfeldern bislang 39 Leuchtturm- und landkreisübergreifende Kooperationsprojekte bewilligt und umgesetzt. Über
107 Millionen Euro an zusätzlichen Fördergeldern sind inklusive der Kofinanzierung bisher in die Region geflossen. Mit der neuen Regionalstrategie 2020 bis 2025 wird das Konzept weiterentwickelt.
Allein an diesen zwei Beispielen sehen wir, wie wichtig es ist, alle Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie die kommunalen Spitzen zusammenzubringen, um mit ihnen eine gemeinsame Entwicklungsstrategie zu erarbeiten. Denn nur so können wir langfristig erfolgreich sein. Diese wichtige Aufgabe übernimmt das Europaministerium mit den Landesbeauftragten. Sie sind die Schnittstelle zu den Fördermöglichkeiten der Europäischen Union und kennen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr 2020 zurück, in dem die COVID-19-Pandemie alles auf den Kopf gestellt hat. Hier bei uns in Niedersachsen stehen besonders die kleinen und mittleren Zentren in unseren Kommunen vor großen Herausforderungen. Ladengeschäfte, die mit dem Onlinehandel nicht konkurrieren können, müssen oft schließen. Das ist ein Trend, der spürbare Auswirkungen auf Stadt- und Dorfzentren und auch auf Begegnungsorte für Jung und Alt hat. Sie gehen verloren.
Kulturelle Angebote und Mobilität sind ein Standortfaktor, den es zu erhalten gilt. Wir müssen die Strukturen vor Ort stärken. Niedersachsen als Flächenland ist in seinen jeweiligen Regionen vielfältig und divers. Keine Region gleicht der anderen. Um diesen regionalen Unterschieden gerecht zu werden, müssen und werden wir bedarfsge
rechte Förderungen vornehmen - anders, als Sie das hier dargelegt haben, Herr Meyer.
Im kommenden Jahr stehen für das Programm „Zukunftsräume“ und die soziale Daseinsvorsorge insgesamt 8,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ich freue mich sehr, dass die SPD-Fraktion für dieses erfolgreiche Herzensprojekt 4 Millionen Euro über die politische Liste bereitgestellt hat und so die ursprünglich vorgesehenen 4,5 Millionen Euro auf 8,5 Millionen Euro aufgestockt hat.
Eine zweite wichtige Säule für den ländlichen Raum sind die Modellprojekte der Regionalen Versorgungszentren. Diese ergänzen die soziale Daseinsvorsorge in ländlichen Gebieten unseres Bundeslandes. Durch den demografischen Wandel sieht der Gesundheits- und Pflegebereich gerade in der Fläche großen Herausforderungen und auch höheren Anforderungen entgegen. Gleichzeitig erleben wir, dass vielerorts Strukturen wegbrechen. Dieser Entwicklung wollen wir entgegenwirken und gemeinsam mit den Städten und Landkreisen der Modellprojekte unter kommunaler Steuerung diverse Angebote der sozialen Daseinsvorsorge anbieten: vor Ort, gut erreichbar und lokal.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 2019 wurden dem Ministerium für das Haushaltsjahr 2020 über die politische Liste 250 000 Euro für die Umsetzung unseres Antrages „Europa-Chancen für alle!“ zur Verfügung gestellt. Das, was Sie als Kürzung empfunden haben, Herr Meyer, sind genau diese 250 000 Euro, die dann auf das neue Jahr übertragen worden sind. Die konnten nicht ausgegeben werden; denn verständlicherweise konnten wir in der Zeit der Pandemie keine Schülerinnen und Schüler ins Ausland schicken. Für den Ideenwettbewerb „#MEinEU“ hat das Europaministerium daraufhin eine Verlängerung der Bewerbungsphase bis zum 1. Juni 2021 ausgeschrieben.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, auf die europäische territoriale Zusammenarbeit, besser bekannt als INTERREG-Programm, möchte ich an dieser Stelle ebenfalls eingehen.
Durch die zunehmende Globalisierung wird für Niedersachsen die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg immer wichtiger. In der neuen Förderperiode soll das INTERREG-A-Programm Deutschland-Nederland fortgesetzt werden. Für den Zeitraum 2021 bis 2027 soll es mit insgesamt 20 Millionen Euro aus Landesmitteln unterstützt werden.
Die Zustimmung der EU-Kommission vorausgesetzt, würde Braunschweig in den Genuss des INTERREG-B-Programms Zentraleuropa kommen. Das Programm Nordwesteuropa würde Anwendung für die Region Leine-Weser und Weser-Ems finden.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, Niedersachsen wird in der Kohäsionspolitik über 1 Milliarde Euro erhalten. Circa 775 Millionen Euro sind für den EFRE vorgesehen, beim ESF sind es 283 Millionen Euro. Der ELER wird auf 1,4 Milliarden Euro anwachsen. Mit diesem Geld können wir u. a. die Folgen von Corona im ländlichen Raum bekämpfen.
Angesichts der derzeitigen Lage hatten wir mit weniger Fördermitteln aus der EU gerechnet. Doch in den Fonds EFRE, ESF und ELER ist zusammengenommen eine Erhöhung zu verzeichnen. Die Mittel steigen für Niedersachsen um 8 %. Der ELER steigt um ganze 300 Millionen Euro.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Haushalt endlich beschlossen werden kann. So können wir auch Planungssicherheit für unsere Jugendwerkstätten und unsere Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft sicherstellen, deren Arbeit wir sehr schätzen.
Allerdings blockieren Polen und Ungarn momentan mit ihrem Veto die im Trilog erreichte Einigung in Bezug auf den Mehrjährigen Finanzrahmen und den Corona-Wiederaufbaufonds.
Ich hoffe, dass auf dem EU-Gipfel am kommenden Donnerstag eine Einigung erzielt wird. Die Bundesrepublik muss das Gewicht der EU-Ratspräsidentschaft dafür nutzen. Am Rechtsstaatsprinzip darf jedenfalls nicht gerüttelt werden. Wir haben im Landtag schon in unserem Antrag „Grundwerte der Europäischen Union achten und schützen - für wirksame Maßnahmen gegen Verstöße“ gefordert, dass bei schwerwiegenden Verletzungen der Grundwerte Gelder einbehalten werden sollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas zum FDP-Antrag „Erwartungen der EU-Ratspräsidentschaft erfüllen“ sagen. Keine Frage: Die Erwartungen an Deutschland als vorsitzendes Land waren von Anfang an sehr hoch, und die deutsche Ratspräsidentschaft ist nun gerade in der Schlussphase noch einmal besonders gefordert worden. Aber eine Vielzahl von Themen wurde beraten, und ich bin mir sicher,
dass die deutsche Ratspräsidentschaft auch die verbleibenden Tage intensiv nutzen wird. Ich denke nur alleine an die Herausforderungen von Corona und Brexit, die auch weiterhin ein Thema sein werden. Ich möchte eigentlich meinen Kollegen Pantazis zitieren, der mehrfach sagte:: Der Antrag ist obsolet. - Ich habe mir immer mal gewünscht, das sagen zu dürfen. An der Stelle möchte ich also sagen: Dieser Antrag ist absolut obsolet.
Zu guter Letzt möchte ich mich für die gute kollegiale Zusammenarbeit bei meinen Kolleginnen und Kollegen bedanken. Auch wenn wir ab und zu im Clinch lagen, sind wir aber doch immer zu einem guten Ergebnis gekommen.
- Ich sprach von meinen Kolleginnen und Kollegen, die ja nicht nur der CDU angehören. Es gibt auch einen Kollegen Ihrer Partei. Auch mit Ihnen kann man mal im Clinch liegen.
Wir haben ja hier keine Diskussion, sondern einen Redebeitrag. - Sie haben mich jetzt doch noch aus der Fassung gebracht. Trotzdem wünsche ich Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und weiterhin gute Beratungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Änderungsantrag und möchte mich zunächst bei den Kollegen bedanken, die im Ausschuss auf uns zugegangen sind. Wir haben daraus einen guten Antrag auf den Weg gebracht. Vielen Dank noch einmal an Bündnis 90/Die Grünen und an die FDP, dass wir hier zu einem gemeinsamen Antrag kommen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, Artikel 2 EUV in der Fassung des Vertrages von Lissabon legt fest:
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“
Leider fühlen sich nicht alle Mitgliedstaaten diesem Wertekanon verpflichtet, oder sie legen ihn nach Ihrem Gutdünken und Belieben aus.
Unser Antrag sieht vor, dass bei schwerwiegenden Verletzungen der Grundwerte EU-Mittel aus dem mehrjährigen Finanzrahmen einbehalten werden können. Ich habe mit großem Interesse verfolgt, dass sich am 30. September eine Mehrheit der EU-Länder für genau diese Forderung ausgesprochen hat. Allerdings hätte ich mir dort mehr Mut gewünscht; denn der Vorschlag sieht vor, dass nur bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit eingegriffen wird, die sich auf die wirtschaftlichen - Haushaltsführung - und die finanziellen Interessen der EU auswirken. Ich hoffe, dass sich in der weiteren Beratung noch etwas bewegen wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen dieser Tage den ersten Prüfbericht der EUKommission zur Rechtsstaatlichkeit zur Kenntnis nehmen. Es ist ein großer Fortschritt für die EU, dass die Kommission nun jährlich einen Prüfbericht zur Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten vorlegen wird. Der Bericht zeigt eklatante Mängel bei der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn und Polen auf. Die Brüsseler Behörde kritisiert in dem Report Versuche, die Unabhängigkeit der Justiz zu beschneiden, und beklagt den staatlichen Druck auf Medien und jene Teile der Zivilgesellschaft, die der Regierung kritisch gegenüberstehen. Auch müsse der Kampf gegen die Korruption verstärkt werden.
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung wurde auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein weiterer Punkt mit in unseren Antrag aufgenommen, der auch diesem Bericht Rechnung trägt. Ich zitiere aus dem Antrag: Die Landesregierung wird gebeten, sich konsequent für die
„Umsetzung des Grundrechtschutzes sowie die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag von Lissabon für einen Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarats einzusetzen“.
Ich bin mir sicher, dass unsere Ministerin Birgit Honé mit unserem Antrag Rückenwind für ihre weitere Arbeit bekommt, und bitte um Unterstützung dieses Antrages.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit großer Sorge blickt man in Deutschland und anderen europäischen Staaten dieser Tage auf Polen. Unser Nachbarland wird von der rechtsnationalen PISPartei regiert, die homo- und intersexuelle Menschen diskriminiert und bedroht. Maßnahmen wie die Ausrufung von sogenannten LGBT-ideologiefreien Zonen oder die Festnahme von 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer LGBT-Demonstration im vergangenen Monat treten die Grundwerte der Europäischen Union mit Füßen und dürfen von uns nicht unbeantwortet bleiben.
Leider ist Polen kein Einzelfall. In Ungarn unter Viktor Orbán und in weiteren EU-Mitgliedsländern wird gegen europäische Grundwerte wie die Pressefreiheit oder eine unabhängige Justiz verstoßen. Deswegen wollen wir heute unseren Entschließungsantrag „Grundwerte der Europäischen Union achten und schützen - für wirksamere Maßnahmen gegen Verstöße“ zur ersten Beratung einbringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir die Bürgerinnen und Bürger für Europa begeistern wollen, müssen wir unsere europäischen Werte leben und verteidigen. Verstöße müssen Folgen haben; denn die große Idee der europäischen Gemeinschaft kann nur überleben, wenn wir uns alle unter dem Dach der europäischen Werte versammeln und bei Verstößen ein Verfahren finden, diese auch zu ahnden.
Der eine oder die andere unter Ihnen wird sicherlich denken: Regelt das nicht Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union? Nach Artikel 7 kann der Rat der EU im Fall einer schwerwiegenden Verletzung der Werte mit Zustimmung des EUParlaments Empfehlungen an den betroffenen Mitgliedstaat richten, ihn zu einer Stellungnahme auffordern und dann einstimmig feststellen, dass eine eindeutige Gefahr vorliegt. Stellt auch der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs eine schwerwiegende Verletzung fest, können dem
Mitgliedsland zuletzt unionsvertragliche Rechte entzogen werden.
Herr Juncker, der ehemalige EU-Kommissionspräsident, hat das Artikel-7-Verfahren vor Kurzem in einem Interview als zahnlosen Tiger bezeichnet. Die Kritik dieses leidenschaftlichen Europäers ist berechtigt; denn im Europäischen Rat gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Das heißt, betroffene Länder wie Polen oder Ungarn können das Verfahren einfach mit ihrer Stimme blockieren.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, es braucht hier neue Lösungsansätze auf europäischer Ebene, die nicht wirkungslos verpuffen. Wir fordern, dass auch im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen EU-Mittel, beispielsweise aus dem Kohäsionsfonds, in bedeutendem Umfang einbehalten werden können, sofern in einem Mitgliedstaat eine schwerwiegende Verletzung der Grundwerte festgestellt wird. Hierfür muss ein Abstimmungsverfahren eingeführt werden, mit welchem eine Blockade im Europäischen Rat durch eine Minderheit verhindert wird.
Gerade wenn man mit jungen Menschen spricht, stellt man fest, dass für sie die Europäische Union viel mehr ist als eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie wird als Friedensprojekt wahrgenommen, das auf der Achtung von Menschenrechten und gemeinsamen Grundwerten aufbaut. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Religion oder der sexuellen Orientierung haben in der EU keinen Platz.
Die Entscheidung der EU-Kommission, polnischen Kommunen, die gegen die LGBTI-Community Stimmung machen, Fördergelder für die Städtepartnerschaften zu streichen, begrüße ich ausdrücklich. Dass Herr Ziobro, der polnische Justizminister und Vorsitzende der rechtspopulistischen Partei Solidarna Polska, dem südpolnischen Tuchów, einer Anti-LGBT-Stadt, Haushaltsmittel zur Verfügung stellt, um die gestrichenen EUFördergelder zu kompensieren, macht mich fassungslos. Ich frage Herrn Ziobro: Wie können Sie als Justizminister guten Gewissens Homophobie belohnen? Ein Justizminister hat die Aufgabe, für Gerechtigkeit einzutreten, nicht aber, Ungerechtigkeit zu fördern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Fall und viele weitere Fälle zeigen uns, dass es notwendig ist, ein unabhängiges Expertengremium, bestehend aus jeweils einer geeigneten Persönlichkeit eines jeden Mitgliedstaats, einzusetzen, dessen
Aufgabe in der kontinuierliche Evaluierung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten der EU besteht.
Es ist mir wichtig zu betonen, dass es nicht darum geht, Polen oder einen anderen europäischen Nachbarn an den Pranger zu stellen. Wir sind froh, dass zwischen Polen und Deutschen nach dem Schrecken des Zweiten Weltkriegs ein Austausch entstanden ist, der von Freundschaft und gegenseitigem Respekt geprägt ist. Ich denke insbesondere an die gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen der Woiwodschaft Niederschlesien und dem Land Niedersachsen und die gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen der Woiwodschaft Großpolen und dem Land Niedersachsen, also an zwei Partnerschaften mit polnischen Verwaltungsbezirken.
Sollte es zu einer substanziell nachhaltigen Missachtung der EU-Grundwerte in einer niedersächsischen Partnerregion kommen, erwarten wir allerdings von der Landesregierung, dies im Dialog mit den Partnern zu thematisieren. Die Einhaltung der EU-Grundwerte sollte in die Kriterien für künftige regionale Kooperationen des Landes Niedersachsen aufgenommen werden.
Neben den bereits genannten Punkten bitten wir die Landesregierung, im europäischen Austausch der Regionen die Bedeutung der europäischen Prinzipien zu betonen und für ein vehementes Vorgehen gegen Demokratie- und Rechtsstaatsverstöße zu werben.
Vor dem Hintergrund der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bitten wir die Regierung, sich gegenüber dem Bund für das Thema Rechtsstaatlichkeit als einen der Schwerpunkte in der Ratspräsidentschaft stark zu machen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Heute übernimmt die Bun
desrepublik Deutschland für die kommenden sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Das ist eine große Ehre, die mit großer Verantwortung verbunden ist.
Wir wollen zum Erfolg der deutschen EU-Ratspräsidentschaft beitragen und heute unseren Antrag „Forderungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft“ ganz unter dem Motto der Bundesregierung „Gemeinsam Europa wieder stark machen“ zur abschließenden Beratung einbringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland hat die historische Verantwortung, Europa in der Krise zusammenzuhalten. Die Wirtschaft wieder anzukurbeln, ist eine der wichtigsten Aufgaben, die es anzupacken gilt. Ansonsten droht Europa ein verlorenes Jahrzehnt. Wenn die Europäische Union nicht wieder auf die Füße kommt, dann wird uns das in Deutschland auch nicht gelingen. Wir sind Exportregion und brauchen die Belebung des europäischen Binnenmarktes. Gemeinsam mit anderen proeuropäischen Ländern muss Deutschland eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und beim Klimaschutz einnehmen.
Nie zuvor war die Ratspräsidentschaft so bedeutend wie heute. Corona und seine medizinischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen stellen alle 27 EU-Mitgliedstaaten vor gewaltige Herausforderungen.
Den Vorschlag von Bundeskanzlerin Merkel und Bundesfinanzminister Scholz, einen europäischen Wiederaufbaufonds einzurichten, unterstützen wir mit Nachdruck. Ich hoffe, dass sich alle EU-Mitgliedstaaten auf die Pläne der Kommission - 750 Milliarden Euro für den Wiederaufbaufonds und 1,1 Billionen Euro für den Mehrjährigen Finanzrahmen - verständigen werden.
Das schuldenbasierte Programm der EU-Kommission soll die vom Coronavirus und dessen wirtschaftlichen Folgen besonders hart getroffenen EU-Staaten wiederaufrichten. Italien und Spanien sind die am stärksten von der Pandemie betroffenen Länder und hoffen zu Recht auf unsere Solidarität. Ich glaube, niemand wird jemals die Bilder von den vielen Menschen vergessen, die zu Grabe getragen worden sind. Wir werden alles dafür tun, um zu verhindern, dass die gemeinsame Wirtschafts- und Währungszone zerbricht.
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, das wird für alle Nationen ein gewaltiger Kraftakt werden. Aber nur mit gemeinsamer Solidarität werden wir diese
Krise bewältigen können und die Zukunft Europas sichern.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, das Schengener Abkommen hat am 14. Juni seinen 35. Geburtstag gefeiert - und die Grenzen waren zum ersten Mal wieder geschlossen. Die Pandemie hat uns auf eine harte Bewährungsprobe gestellt. Das zeitweise erforderliche Schließen der Grenzen zu unseren Nachbarländern hat zu Verunsicherung und Vertrauensverlust geführt. Erstmals haben wir gespürt, wie verletzlich wir sind und wie sehr wir unsere europäischen Nachbarn brauchen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir konkrete Forderungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Mit Fleiß und Engagement muss Deutschland Europa zusammenhalten, damit wir gemeinsam die Herausforderungen unserer Zeit meistern können.
Das Vereinigte Königreich ist zum 31. Januar dieses Jahres aus der EU ausgetreten. Die Gefahr eines ungeregelten Brexits konnte zunächst gebannt werden. Der Juli dürfte ein entscheidender Monat für die zukünftigen Beziehungen werden. Es steht die vorerst letzte Verhandlungsrunde zwischen beiden Seiten an.
Die EU muss dem britischen Premierminister während der deutschen Ratspräsidentschaft selbstbewusst gegenübertreten und einen für beide Seiten ökonomisch verträglichen Deal aushandeln. Die Bedeutung einer fairen Verständigung über die Fischereirechte für den Fortbestand der niedersächsischen Hochseefischerei muss dabei angemessen Berücksichtigung finden.
Eine Pandemie zeigt Probleme wie unter einem Brennglas, sagte unsere Sozialministerin. In Europa und in Deutschland waren Schutzanzüge und Masken Mangelware. Gesundheitspersonal musste geschützt werden, und der Markt sollte es angeblich richten. Allerdings war der leergefegt. Der Markt bestimmt den Preis. Eine Maske, die vorher 35 Cent kostete, konnte man bei Ebay für 50 Euro erwerben. Ein Wahnsinn!
Zeitweise war ein Engpass bei Arzneimitteln zu spüren. Die Abhängigkeit vom asiatischen Markt hat zu besorgniserregenden Lieferengpässen geführt. Wir müssen bei unserer Arznei- und Medizinversorgung darauf achten, dass sie wieder hier in Europa einen Standort findet. Nur so können wir verhindern, dass wir noch einmal in eine solche Situation kommen und wir unser Gesundheitspersonal nicht schützen können.
Der Friedensnobelpreisträger und einstige Bundeskanzler Willy Brandt soll einmal gesagt haben:
„Wir brauchen die Herausforderungen der jungen Generation, sonst würden uns die Füße einschlafen.“
Wie recht er doch hatte! Das gilt insbesondere im Hinblick auf die europäische Umweltpolitik. Dem Engagement von Fridays for Future ist es mit zu verdanken, dass sich die EU ein ehrgeiziges Ziel gesetzt hat und bis 2050 klimaneutral werden will.
Wir stehen an der Seite der Jugend und fordern, dass die Bundesregierung die EU-Kommission bei ihren Bemühungen um den Green Deal weiterhin aktiv unterstützt. Wir müssen zum Wohle Europas und seiner kommenden Generationen investieren. Nur so hinterlassen wir unseren Kindern keine neuen Schuldenberge, sondern Märkte, Arbeitsplätze,
Innovationen und damit die Grundlage für den Wohlstand von morgen. Dies gilt für alle Mitgliedstaaten.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die Koalitionsfraktionen CDU und SPD fordern neben den bereits genannten Punkten mit Blick auf die anstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft, sich für die Stärkung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten sowie der Europäischen Arzneimittel-Agentur einzusetzen.
Wir fordern, dass auch die jungen Menschen weiterhin in Europa reisen können und das Programm Erasmus ausgeweitet wird. Ich bin mir sicher, dass mein Kollege noch viel mehr aus dem Antrag zitieren wird.
- Doch, bestimmt ist noch etwas übrig!
Eines möchte ich aber trotzdem noch sagen: Uns ist es ganz wichtig, dass wir eine breite Zustimmung zu unserem Antrag bekommen, auch wenn ich weiß, dass es andere Anträge dazu gegeben hat.
Ja.
Wir hätten Sie gerne mit eingebunden, aber aufgrund der Zeit konnten wir das vorher schon nicht, und jetzt, wie Sie hören, können wir es auch nicht. Es tut mir leid.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Unseren Antrag „Zulassung für Medizinprodukte reformieren - Sicherheit des Patienten muss an erster Stelle stehen“ haben wir im Juni 2019 zur ersten Beratung in das Plenum eingebracht. Seitdem hat sich auf bundespolitischer Ebene Einiges getan.
Wie von uns gefordert, hat der Bundestag ein Implantateregister-Errichtungsgesetz verabschie
det. Das ist ein erster guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Allerdings muss der Schutz der Patientinnen und Patienten weiter ausgebaut werden; denn Medizinprodukte sind ein zweischneidiges Schwert. Sie lindern große Schmerzen und retten Leben, können aber auch verheerende Auswirkungen haben.
Es war eine Sensation, als 1961 zum ersten Mal in der Bundesrepublik ein Herzschrittmacher implantiert wurde. Heute gehört ein solcher Eingriff zum Krankenhausalltag. Laut Statistischem Bundesamt wurde 2018 in Deutschland sage und schreibe 127 000 Mal ein Herzschrittmacher implantiert. Implantate sind für viele Menschen überlebenswichtig, und dennoch sind sie nicht ausreichend kontrolliert.
In der Vergangenheit hatte dies zu Skandalen, Rückrufaktionen, Folgeoperationen und schlimmstenfalls sogar Todesfällen geführt.
Im November berichtete die Süddeutsche Zeitung über einen entlassenen Arzt aus Nordfriesland, der sich voraussichtlich 2020 wegen Körperverletzung in 59 Fällen vor Gericht verantworten muss. Der Mann soll seinen Patientinnen und Patienten defekte Bandscheibenprothesen, für die er vom Hersteller Geld kassiert haben soll, implantiert haben. Die Patienten litten unter verrutschten und zerbröselten Prothesen und mussten sich Folgeoperationen unterziehen.
Ich könnte noch zahlreiche weitere Skandale von giftigen Hüftprothesen aus Metall, von das Schlaganfallrisiko erhöhenden Stents oder von sich selbst entladenden Herzschrittmachern schildern.
Ein Problemverursacher sind u. a. die von der EU sogenannten Benannten Stellen der EU. Dabei handelt es sich um private Unternehmen, die staatlich benannt wurden, die Zulassung von Medizinprodukten zu übernehmen.
An dieser Stelle möchte ich aus einer Stellungnahme der Bundesärztekammer zitieren.
„Die Befugnis der Hersteller, eine Benannte Stelle europaweit frei auszuwählen, begründet einen Preiswettbewerb der Benannten Stellen, der dazu verleitet, Ermessensspielräume zugunsten der Hersteller und des schnellen Marktzutritts neuer Medizinprodukte zulasten der Produktsicherheit auszunutzen.“
Auch nach Inkrafttreten der neuen EU-MDR werden die Benannten Stellen selbstständig ausgewählt werden können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Hier besteht eindeutig ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Benannten Stellen und den Pharmakonzernen.
Das höchste Sicherheitsniveau für die Patientinnen und Patienten können wir nur mittels einer finanziell unabhängigen zentralen Zulassungsstelle für Hochsicherheitsmedizinprodukte und Implantate erreichen.
Am 26. Mai 2020 soll die EU-Medizinprodukte-Verordnung in Kraft treten, gefolgt von der Verordnung über In-Vitro-Diagnostik, die im Mai 2022 in Kraft treten soll. Diese Neuregelungen versprechen u. a. eine einheitliche Benennung und Überwachung der Benannten Stellen, die aus konkretisierten und verschärften Anforderungen bestehen sollen, sowie die Einführung eines Konsultationsverfahrens für Hochsicherheitsmedizinprodukte.
Dr. Marc-Pierre Möll, der Geschäftsführer des Bundesverbandes Medizintechnologie, warnt im Hinblick auf die Implementierung der EU-MDR vor einem Zertifizierungschaos.
Diese Aussage konnte aber im Ausschuss vom Ministerium entkräftet werden. Für alle Produkte der Klassen IIa, IIb und III, die nach aktuellen Medizinprodukte-Richtlinien zugelassen sind, gelten Übergangsfristen bis maximal 2024. Die Übergangsfristen beziehen sich natürlich nicht auf die Produkte, die neu zugelassen werden müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier muss der Verbraucherschutz vor den medizinischen Innovationen stehen. Pharmakonzerne können ihre Interessen eigenständig behaupten, kranke Menschen sind auf sich allein gestellt. Ihre Gesundheit und ihre Sicherheit müssen für uns das erste Ziel sein.
In der Vergangenheit war es leider oft der Fall, dass Patientinnen und Patienten keine Unterstützung erhielten. Die Kosten wälzen die Pharmaindustrie und die Produkthersteller auf die Sozialversicherung ab oder sogar auf die Betroffenen selbst.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die SPDFraktion strebt gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner, der CDU, die bestmögliche Versorgung mit der höchstmöglichen Sicherheit für alle Patientinnen und Patienten an. Die hohe Dynamik und Innovation des Medizinmarktes haben wir selbstverständlich im Blick.
Das Implantateregister-Errichtungsgesetz ist ein ebenso wichtiger Schritt wie die ab Mai 2021 gültige EU-Verordnung, die eine Zertifizierungsnummer vorsieht, die es den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, Hochsicherheitsmedizinprodukte sofort zu erkennen.
Darüber hinaus bitten wir die Niedersächsische Landesregierung, dass Hochsicherheitsmedizinprodukte, die in die Körper der Patientinnen und Patienten implantiert werden oder Arzneimittel in den Körper abgeben - ich nenne beispielsweise Insulinpumpen -, einen zentralen Marktzugang analog zur Arzneimittelzulassung bekommen, dass die Zulassung durch die Europäische Arzneimittelagentur in Amsterdam erfolgt, dass es für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten in Europa keine Möglichkeit mehr geben soll, eine Benannte Stelle selbst auszuwählen, und dass die sachgerechte Verwendung von Implantaten gewährleistet wird.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, es geht um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersachsen. Stellen Sie die Patientensicherheit an die erste Stelle, und stimmen Sie unserem Antrag zu!
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Bruns hat eingangs schon berichtet, wie es bei diesem Personenkreis zu der Kostenbeteiligung kommt. Ich möchte noch einmal ein paar Zahlen sagen.
Es handelt sich um 80 000 Pflegekinder, die in Familien groß werden, und weitere 100 000 Kinder leben in Heimen oder Betreuungseinrichtungen. In diesem Falle können wir den Pflegeeltern und den pädagogischen Fachkräften nicht genügend dafür danken, dass sie den Kindern Wärme, Sicherheit und Orientierung für ihr weiteres Leben geben. Sie leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. An dieser Stelle möchte ich ihnen herzlich dafür danken.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Viele wussten nicht - da schließe ich mich mit ein -, dass die Jugendlichen bis zu 75 % von ihrem verdienten Geld an das Jugendamt als Kostenheranziehung abführen müssen, wenn der Erziehungsauftrag gelungen ist und sie eine Ausbildung oder ein freiwilliges - auch ein freiwilliges! - soziales Jahr beginnen. So ist es in § 94 SGB VIII geregelt. Statt die Jugendlichen in ihrer Selbstständigkeit zu stärken, fühlen sie sich bestraft. Frau Bruns sagte das bereits anhand einiger Beispiele, die ja sehr eindrucksvoll waren.
Wenn Pflegekinder Verantwortung für ihr Leben übernehmen sollen und wollen, dann sollten wir ihnen nicht das Gefühl geben, dass sich ihr Engagement nicht lohnt. Das Ansparen von selbst verdientem Geld, z. B. für einen Führerschein, kann den Jugendlichen Teilnahme ermöglichen. So können sie sich den anderen Jugendlichen gegenüber in der Schule und anderswo ebenbürtig fühlen.
Eigenverantwortlichkeit und das Sorgen um die eigene Zukunft sollten gestärkt werden. Eine positive Entwicklung und ein selbstständiges Leben sollten wir als Gesellschaft fördern, zumal die Jugendlichen die Letzten sind, die für ihre Situation verantwortlich gemacht werden können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein weiteres Problem bei der Abgabe ist die Willkürlichkeit der Ausgestaltung. Auch das sagte Frau Bruns. Es
gibt durchaus Möglichkeiten, dass das Jugendamt von den 75 % abweichen kann. Das bedeutet aber, dass es eine Einzelprüfung geben muss, die sehr bürokratisch ist und nicht unbedingt nach einem stringenten Verfahren läuft, sondern recht willkürlich ist. Das stigmatisiert die Pflegekinder erneut in ihrer Andersartigkeit.
Das neue Bundesfamilienministerium hat die Reformierung des SGB VIII gestartet. Dazu hat es einen umfangreichen Dialogprozess gegeben, der nun in ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz münden soll. Die Familienministerin will den Entwurf im Herbst 2020 vorlegen. Dort soll es auch eine Veränderung des § 94 geben. Dabei wird besonders auf die Kostenbeteiligung eingegangen. Wahrscheinlich wird ein Vorschlag um die 25 % beraten werden.
Wir möchten aber einen Schritt weiter gehen und werden den Antrag der FDP unterstützen. Auch wir würden da mitgehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne Frage steht der Kinderschutz in Deutschland derzeit vor sehr großen Herausforderungen. Zum Entsetzen aller kommt es immer wieder zu sexuellen Übergriffen auf Schutzbedürftige.
Die Stadt Lügde hat aufgrund der Vorkommnisse auf einem Campingplatz traurige Berühmtheit erlangt; doch es handelt sich dabei nicht um einen Einzelfall. Zahlreiche Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche haben in BadenWürttemberg und in Nordrhein-Westfalen die Gesellschaft und die Politik gleichermaßen erschüttert.
Die Opfer sind noch heute traumatisiert, und ihr Vertrauen in Einrichtungen, die ihnen Schutz gewähren sollten, ist nachhaltig zerstört. Sie werden lebenslang das Leid, das ihnen zugefügt wurde, nicht vergessen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind es den Opfern schuldig, dass wir über die Fraktions- und Parteigrenzen hinweg alles in unserer Kraft Stehende unternehmen, damit sich solche Verbrechen nicht wiederholen. Das ohrenbetäubende Schweigen, wie es der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung nennt, muss ein Ende haben.
Wir haben uns im Parlament intensiv mit der Aufarbeitung beschäftigt. In einer umfassenden Anhörung im Sozialausschuss haben wir uns von Expertinnen und Experten, der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter, den kommunalen Spitzenverbänden und vielen anderen wichtigen Akteuren deren fachliche Einschätzung zu Handlungsbedarfen erläutern lassen. Auch eine Betroffene wurde gehört. Über die Offenheit, mit der sie über das ihr angetane Leid berichtete, möchte ich mich an dieser Stelle besonders bedanken. Viele wichtige Hinweise aus dieser Anhörung sind in unseren Antrag eingeflossen.
Unsere Sozialministerin, Carola Reimann, hat nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle umgehend gehandelt und die Präventionskette überarbeitet sowie Schnittstellen zu anderen Ministerien gründlich überprüft. Sie hat ihren Fokus auf die Zielgruppen gerichtet, das Hilfesystem nach Defiziten durchleuchtet und daraufhin eine Bildungs- und Informationsinitiative ergriffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das allein ist aber leider nicht ausreichend. Wenn man sich vor Augen führt, dass laut Statistik in jeder Klasse ein Kind sitzt, das von Missbrauch betroffen ist, so muss man sich doch auch die Frage stellen, warum die Signale der Kinder nicht erkannt werden.
Kinder vertrauen sich am ehesten ihnen nahestehenden Personen an, z. B. ihrer Lieblingserzieherin, ihrem Lehrer, ihrer Lehrerin. Aber nicht immer sind sie in der Lage, die Situation richtig einzuschätzen, oder sie haben Sorge, jemanden unbegründet zu beschuldigen. Deshalb ist es unabdingbar, dass Kinderschutz und Kindeswohl zu festen Bestandteilen der Curricula in Ausbildung und Studium sowie ein verpflichtender Baustein bei Fortbildungen werden.
Zur Erarbeitung der Curricula ist es notwendig, auch mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten. Sie haben Erkenntnisse darüber, wie Täterinnen und Täter vorgehen. Sie können wichtige Hinweise auf Täterverhalten geben und so dazu beitragen, dass Kindesmissbrauch frühzeitig erkannt wird. Dieses Wissen ist für zukünftige Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte essenziell.
Die Zusammenarbeit von Kindergärten, Schulen und Gesundheitswesen sowie den Ermittlungsbehörden muss so gestaltet werden, dass der Schutzauftrag zum Wohle der Kinder lückenlos erfüllt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kinderschutzzentren in Niedersachsen leisten schon jetzt wichtige Arbeit. Sie helfen, Problemlagen wahrzunehmen und geben Sicherheit bei der Einschätzung von Gefahrensituationen. Sie bieten neben Fachberatungen auch Schutzkonzepte für Fortbildungen und Fachtagungen an.
Es ist notwendig, diese Fachkompetenzen bekannter zu machen und die Beratungsfunktion weiter auszubauen. Wir brauchen ein flächendeckendes Angebot - Frau Joumaah sagte schon, wo überall Schutzzentren eingerichtet sind. Wir werden darüber hinaus ein weiteres Zentrum einrichten, und zwar im Raum Südniedersachsen. Wir werden ein Netzwerk schaffen, das wohnortnah gleichwertige Schutzbedingungen für Kinder ermöglicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben den Kinderschutzzentren müssen auch die Jugendämter bei ihrer Arbeit unterstützt werden, wie uns die Missbrauchsfälle gezeigt haben. Neben einer Vereinheitlichung der Prozesse und Abläufe zwischen den einzelnen Jugendämtern, basierend auf den Empfehlungen und Handlungsvorschlägen der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter, muss auch eine Überprüfung des uneingeschränkten Elternrechtes erfolgen. Wir wissen anhand des Falles von Lügde, dass das Jugendamt durchaus Sorge hatte, vor Gericht zu scheitern, wenn es gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter angeht. Das kann nicht sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinderschutz muss auf Zusammenarbeit setzen. Es ist darum notwendig, die Verpflichtung zur Kooperation und Information gesetzlich zu verankern. Wir fordern mit unserem Antrag auch eine Änderung des SGB VIII auf der Bundesebene, um so die Schaffung einheitlicher Standards bei Dokumentations- und Informationspflichten insbesondere auch zum
Austausch zwischen den Bundesländern voranzutreiben; denn auch dort wurde festgestellt, dass uns der Datenschutz so manches Mal einen Strich durch die Rechnung macht.
Hierzu gehört auch die Schaffung einer Fach- und Rechtsaufsicht des Landes. Dadurch kann eine zentrale Stelle gegen Missbrauch beim Landesjugendamt angesiedelt werden, die den Jugendämtern und den Betroffenen ebenfalls als Ansprechpartner dienen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt an uns, zu handeln. Es liegt in unserer Hand, den Opfern zu helfen. Mit unserem Antrag werden wir mithelfen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen. Ich bin auf die Beratung im Ausschuss gespannt. Ich glaube, da wird es noch den einen oder anderen Hinweis geben. Das Thema wird damit nicht abgeschlossen sein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema unseres Entschließungsantrages „Fake-Shops bekämpfen und nationales IT-Gütesiegel etablieren - digitale Sicherheitslücken schließen“ ist brandaktuell. Bisher sind noch keine Verbesserungen eingetreten. Dies verdeutlicht die mediale Berichterstattung seit Weihnachten.
Mit diesem Antrag wollen wir falschen OnlineVersandhändlern den Kampf ansagen und den wirtschaftlichen Verbraucherschutz in Niedersachsen stärken. Weihnachten liegt erst einige Wochen zurück. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher suchten online nach preiswerten Geschenken für ihre Liebsten und landeten sicherlich auch auf einem Fake-Shop. Dort animieren kleine Preise zu einem Kauf, doch das gewünschte Smartphone oder die Sneakers, das Designerkleid usw. treffen nie bei Kundinnen und Kunden ein. Da diese FakeShops immer professioneller werden, kann jeder ihrer Betrugsmasche zum Opfer fallen.
Sie und ich sind von dieser Gefahr nicht ausgenommen. Der ARD-„Kriminalreport“ deckte auf, dass bereits 4,4 Millionen Deutsche durch Fake
Shops betrogen worden sind. Dass es auch aufgeklärte Verbraucher treffen kann, zeigte der Fall eines jungen Mannes aus Peine, den der NDR veröffentlichte. Er achtete eigentlich auf alles, was die Polizei empfiehlt: Es sah alles seriös aus, erklärte er, nachdem er eine Kaffeemaschine kaufen wollte und um rund 650 Euro geprellt worden war. „10 % Neukundenrabatt“ war für ihn interessant geworden: durch eine seriös wirkende Internetadresse mit deutscher Domain, also mit einem „de“ am Ende; das Geld wurde an ein deutsches Bankkonto gesendet; ein ordentliches Impressum. Gleichwohl tappte der Mann in die Falle. Daran erkennt man, dass Verbraucher besser aufgeklärt werden müssen, und zwar möglichst schon im Jugendlichenalter.
Deshalb ist es nötig, die digitalen Bildungsangebote auszubauen. Wachter Digital Partners, eine renommierte Digitalberatungsagentur, hat ermittelt, dass mehr als 16 000 deutsche Domains von Fake-Shops missbraucht werden. Auch das haben Sie sicherlich in den Medien schon zur Kenntnis nehmen müssen. Sie nisten sich auf den Internetseiten von bankrotten Firmen oder auf Seiten ein, die früher von Parteien genutzt wurden. Zum Beispiel wird auf der Homepage der FDP Mölln mit Markenturnschuhen und bei der Zwickauer Grünen-Fraktion mit rosa Babyschühchen geworben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, die falschen Versandhändler sind schwer zu enttarnen. Hinzu kommt, dass vergleichsweise günstige Preise die Zweifel in den Hintergrund rücken lassen. Will man einen Online-Shop auf Seriosität hin überprüfen, kann sich das aufwendig gestalten und in die Länge ziehen. Rund 70 % aller OnlineKäufer kennen das „Trusted Shops“-Gütesiegel, mit dem vertrauenswürdige Online-Versandhändler ausgezeichnet werden. Wer ein Gütesiegel im Internet entdeckt, sollte jedoch auf keinen Fall die Vorsicht über Bord werfen, sondern es überprüfen. Die Kriminellen, die hinter dem Fake-Shop stecken, stehlen dieses Siegel oder die Daten seriöser Händler für ihre Zwecke.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Internet darf nicht zu einem Tummelplatz für Verbrecher werden! Um die Ermittlungsarbeit so effizient wie möglich zu gestalten, müssen der interne und externe Informationsaustausch der Institutionen ausgebaut werden sowie eine intensive Vernetzung zwischen Verbraucherschutzzentralen und Ermittlungsbehörden stattfinden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf Bundesebene geht es im Kampf gegen Fake-Shops schon voran. Der Bundesinnenminister plant ein freiwilliges ITSicherheitskennzeichen, wobei erst geprüft werden muss, ob das ausreichend ist. Die Verbraucherschutzministerinnen der Länder, z. B. von Niedersachsen, unsere Ministerin voran, haben sich für öffentliche Listen bekannter Fake-Shops starkgemacht. Es ist eine zentrale Ansprechstelle bei den Ermittlungsbehörden geplant, an die sich Geschädigte ebenso wie an die Verbraucherzentrale Bundesverband wenden können, um gezielt gegen Fake-Shops vorzugehen.
Der Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 des Bundesinnenministeriums sieht vor, die Kompetenzen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu erweitern. Im Hause findet im Moment eine Abstimmung statt.
Darüber hinaus bitten wir die Landesregierung, sich auf bundespolitischer Ebene dafür einzusetzen, dass Bildungsangebote für digitale Aufklärung ausgebaut und erweitert werden, dass die bereits existierenden Gütesiegel durch ein Verfahren ergänzt werden, mit welchem alle Verbraucherinnen und Verbraucher die Rechtmäßigkeit des Siegels leichter prüfen können, und geprüft wird, inwieweit eine verstärkte Verpflichtung zur Bereitstellung von Updates durch die Hersteller softwaregeschützter IT-Produkte umgesetzt werden kann.
Das Internet, liebe Kolleginnen und Kollegen, kennt keine Grenzen. Deshalb sollte auf europäischer Ebene geprüft werden, langfristig verpflichtende Zertifizierungen einzuführen. Bislang gibt es nur Regelungen, die freiwillig sind. Eines ist doch klar: Wenn wir in Europa alle an einem Strang ziehen, kann die Sicherheit im Online-Kauf erheblich verbessert werden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die regierungstragenden Fraktionen der SPD und der CDU haben für den Haushalt 2020 drei grundlegende Säulen festgelegt: erstens Stärkung der Verbraucherzentrale, zweitens gesunde Ernährung von Kindern bis hin zu Seniorinnen und Senioren, drittens Lebensmittelsicherheit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das erfolgreiche Projekt der Verbraucherzentrale „Beratung im ländlichen Raum“ kann mit 50 000 Euro aus der politischen Liste im vollen Umfang weitergeführt werden. Ihr innovatives Modell einer Chat-Beratung über Kamera ist besonders für Verbraucherinnen und Verbraucher in der Fläche wichtig. Gerade älteren Menschen ist es so möglich, zu ihrem Recht zu kommen.
Auch die Erhöhung der Mittel für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz zeigt, dass wir die Verbraucher gegenüber Neppern, Schleppern und Bauernfängern stärken.
Unser zweiter Schwerpunkt liegt auf dem Thema gesunde Ernährung von Kindern bis hin zu Seniorinnen und Senioren. Sich gesund und ausgewogen zu ernähren, ist eine Kompetenz, die in unserer zunehmend schnelllebigen Zeit oftmals schwer zu vermitteln ist. Wie bereits erwähnt wurde, hat eine Langzeitstudie des Robert Koch-Instituts festgestellt, dass 15 % aller Kinder und Jugendlichen übergewichtig sind und an Fettleibigkeit leiden.
Wir wollen Eltern und Kinder dabei unterstützen, gesund zu bleiben. Deshalb fördern wir für drei Jahre das Projekt „Kita-Regio-Web-Ernährung“ mit 70 000 Euro.
Mit dem digitalen Format „Blended Learning“, kombiniert mit Präsenzveranstaltungen, sollen Multiplikatoren in Krippen und Kitas zum Thema Ernährung qualifiziert und fortgebildet werden. So implementieren wir ein digitales Informationsnetzwerk.
Um das Gelernte gleich umsetzen zu können, fördern wir das Projekt „Kochen mit Kindern“ mit 110 000 Euro.
Darüber hinaus werden wir zwei besonders wichtige Projekte zur gesunden Ernährung und Wertschätzung unserer regionalen Produkte fördern. Dazu gehören das erfolgreiche Schulobstprogramm, das wir mit 200 000 Euro fördern, und das Projekt „Biolebensmittel in öffentlichen Kantinen, Kindergärten und Krankenhäusern“, das wir mit 225 000 Euro fördern. Das ist nicht nur gesund für die Verbraucherinnen und Verbraucher, es kann auch zu einem Umdenken im Konsumverhalten beim Verzehr von Fleischprodukten führen und somit auch das Tierwohl stärken.
Im vergangenen Jahr wurde die Gründung des Zentrums für Ernährung beschlossen. Dort werden zukünftig viele wichtige Projekte vorangetrieben. Ein wichtiger Partner bei der Umsetzung ist die Landesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft. Um sie weiter zu professionalisieren, stärken wir sie mit 50 000 Euro. Jeder Cent davon ist sinnvoll investiert, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der wichtigste Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Lebensmittelsicherheit. Die vor Kurzem aufgedeckten Lebensmittelskandale verdeutlichen, dass Lebensmittelbetriebe besser kontrolliert werden müssen. Die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher muss gewährleistet sein.
LAVES, das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, stärken wir personell durch 4 zusätzliche Planstellen. Die bis dato 65 Stellen werden jetzt auf 69 Stellen erhöht. Damit stellen wir die Wirksamkeit der Kontrollen sicher und unterstützen die Kommunen.
Zudem nehmen wir 19 Millionen Euro in die Hand, um das LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg zu sanieren. Diese Maßnahme stärkt den Verbraucherschutz nachhaltig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Haushalt verdeutlicht: Wir haben eine Strategie. Wir haben einen Plan. Wir packen es gemeinsam mit der Landwirtschaftsministerin an. Vielen Dank dafür!
Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie steht der Bund bzw. die Bundesregierung zur Pflegekammer?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um Lebensmittelverschwendung. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass diese wohl eines der beschämendsten Probleme unserer Wohlstandsgesellschaft ist. Während wir hier in Deutschland Millionen Tonnen an Lebensmitteln wegwerfen, leiden über 800 Millionen Menschen im Rest der Welt Hunger.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unsere Pflicht, uns mit allen Möglichkeiten der Reduzierung von Lebensmittelabfällen zu beschäftigen.
Der Antrag „Lebensmittel retten - Containern und ‚Bändern‘ entkriminalisieren“ zeigt uns ein Problem auf, mit dem wir uns, wie schon eingangs gesagt, in verschiedenen Ausschüssen auseinandergesetzt haben, u. a. auch im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Da es sich hierbei um ein Verbraucherschutzanliegen handelt, das viele
komplexe Rechtsfragen aufwirft - z. B. die Haftung bei gesundheitlichen Schäden oder die Einhaltung der Kühlkette von bestimmten Lebensmitteln und die Einhaltung von Hygienestandards sowie die Eigentumsfrage -, ist es uns leider nicht gelungen, diese Fragen befriedigend zu klären. Für uns standen in der Diskussion immer die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Menschen im Vordergrund.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen das Thema Lebensmittelverschwendung an einer anderen Stelle anpacken. So, wie schon Frau Staudte sagte, gibt es jetzt eine freiwillige Spendenverpflichtung der Wirtschaft; anderswo gibt es eine verbindliche Spendenverpflichtung. Daran sollten wir weiterarbeiten und die Resultate der zurzeit noch freiwilligen Abgabe überprüfen, inwieweit diese greift.
Es gibt bereits viele Initiativen sowohl auf der Bundesebene als auch auf der Landesebene, welche gezielt der Verschwendung von Lebensmitteln entgegenwirken. Im Oktober dieses Jahres eröffnete das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft, welches in Abstimmung mit der Bundesstrategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung gezielte Maßnahmen entwickeln soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen bei der ganzen Diskussion um die müllproduzierenden Lebensmittelhändler eines nicht vergessen: Auch wir Verbraucherinnen und Verbraucher sind es, die Unmengen an Müll produzieren. Deshalb müssen wir uns ganz konkret fragen, was jeder Einzelne von uns tun kann, um Müll zu vermeiden. Planen wir unseren Einkauf, und beginnen wir wieder, den Wert der Lebensmittel zu schätzen, so werden auch die Lebensmittelketten darauf reagieren. Das ist zurzeit eben nicht der Fall. Sobald ein Apfel eine kleine Delle hat, wird er nicht gekauft.
Die Verbraucherbildung wird dabei eine große Rolle spielen. Aber auch die Digitalisierung kann bei der Reduktion von Lebensmittelverschwendung helfen. Den Anbietern der App „Too Good To Go“ zufolge hat ihre App bereits 24 Millionen Mahlzeiten gerettet - eine, wie ich finde, sehr gute Initiative.
Sowohl private Initiativen als auch staatliche leisten bereits jetzt einen großen Beitrag. Wo es möglich ist, sollten wir diese Initiativen stärker fördern und Hindernisse beseitigen, um ihre Arbeit nicht zu beeinträchtigen.
Genau das ist der Punkt, an dem wir ansetzen sollten: Eine Bekämpfung der Ursachen bringt bei der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung mehr als eine Bekämpfung der Symptome durch die Entkriminalisierung des Containerns und Bänderns. Ich bedanke mich aber trotzdem bei den Lebensmittelrettern dafür, dass sie dieses Thema noch stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bedarf keiner verfassungsrechtlich äußerst schwierigen Änderung des Gesetzes, sondern einer Stärkung der bereits existierenden Strukturen. Deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Internet lässt sich heutzutage fast alles, was das Herz begehrt, schnell und preiswert einkaufen. Doch die Welt der OnlineShops birgt unterschätzte Gefahren.
Einer Statistik der Verbraucherschutz-Plattform „Marktwächter Digitale Welt“ zufolge sind in der Bundesrepublik bereits 4,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger Opfer von Fake-Shops geworden. Die sogenannten Fake-Shops - gefälschte Internetseiten angeblicher Versandhändler - wirken auf den ersten Blick seriös. Sie locken die Verbraucherinnen und Verbraucher mit günstigen Angeboten zu einem Kauf mittels Vorkasse, doch das gewünschte Produkt bekommen diese nie zu Gesicht.
In den vergangenen Jahren sind die Fake-Shops zunehmend professioneller geworden. Die Internetnutzerinnen und -nutzer müssen ganz genau hinsehen, um nicht auf die betrügerische Masche dieser falschen Versandhändler hereinzufallen. Mit einem flüchtigen Blick in die entsprechenden Internetseiten sind die Fake-Shops leider kaum zu identifizieren. Die notwendige Überprüfung, klagen Verbraucherinnen und Verbraucher, gestaltet sich mitunter aufwendig und undurchschaubar.
Gütesiegel wie z. B. das allseits bekannte TrustedShop-Siegel sind keine Garanten dafür, nicht die Seiten eines Fake-Shops angeklickt zu haben. Deren Betreiber stehlen die Gütesiegel und kopieren die Aufmachung seriöser Online-Shops im Detail.
Fake-Shops stellen in zweifacher Hinsicht eine gefährliche Falle für Internetnutzerinnen und -nutzer dar. Zum einen ziehen sie den Menschen mit Heimtücke das Geld aus der Tasche, und zum anderen entwenden sie deren persönliche Daten. Kaufen Sie bei einem Fake-Shop ein, erhalten Betrüger Zugang zu Ihren Daten und können diese illegal weiterverwenden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ein OnlineShop Produkte anbietet, die die Kundinnen und Kunden nach Entrichtung des Kaufpreises nie erhalten, dann ist das schlichtweg kriminell. Wir müssen diesen Fake-Shop-Betreibern endlich das Handwerk legen.
Im Jahr 2017 hat Bitkom eine repräsentative Studie zum Thema Internetkriminalität, Cybercrime
veröffentlicht. Nach dieser Studie ist jeder zweite deutsche Internetnutzer, 49 %, in den vergangenen zwölf Monaten ein Opfer von Schadprogrammen, von Hacker-Angriffen, von Fake-Shops oder von vergleichbaren kriminellen Machenschaften im digitalen Raum geworden.
Das nordamerikanische IT-Sicherheitsunternehmen Norton Internet Security kam ebenfalls 2017 zu dem Ergebnis, dass ca. 23 Millionen deutsche Internetuser von Internetkriminalität betroffen waren. Der Bundesrepublik ist daraus ein finanzieller Schaden in Höhe von sage und schreibe 2,6 Milliarden US-Dollar erwachsen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema ist bereits an vielen Stellen angekommen. Die Verbraucherzentralen in den Bundesländern und die Polizeibehörden leisten Aufklärung und Präventionsarbeit. Um die Ermittlungsarbeit effizient gestalten zu können, sollte diese allerdings noch stärker mit internen und externen Informationsaustauschen vernetzt werden.
Des Weiteren hat die Verbraucherschutzministerkonferenz dazu aufgefordert, die Veröffentlichung einer Liste bekannter Fake-Shops im Internet zu prüfen. Dies ist ein richtiger Ansatz. Er ist allerdings noch nicht ausreichend; denn Fake-Shops werden immer professioneller.
Daher bitten wir die Landesregierung, sich auf bundespolitischer Seite dafür einzusetzen, Bildungsangebote für digitale Aufklärung auszubauen und zu erweitern, eine zentrale Ansprechstelle zu etablieren, an die sich Geschädigte sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband wenden können, um gezielt gegen Fake-Shops vorzugehen, die Kompetenzen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zu erweitern, die bereits existierenden Gütesiegel durch ein Verfahren zu ergänzen, mit dem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher leichter die Unrechtmäßigkeit des Siegels prüfen kann und geprüft wird, inwieweit verstärkte Verpflichtungen zur Bereitstellung von Updates durch die Hersteller von softwaregestützten IT-Produkten umgesetzt werden können.
Hierzu hat die EU zum Teil bereits entsprechende Regelungen auf freiwilliger Basis getroffen. Unser Ziel muss jedoch eine europaweit verpflichtende Zertifizierung sein. Einkaufen in der digitalen Welt kennt keine nationalen Grenzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen angstfrei an der digitalen Gesellschaft teilhaben dürfen und diese
aktiv mitgestalten. Eine digitale Bildungsoffensive, verbunden mit der Bekämpfung von Fake-Shops, sowie die Einführung eines bundesweiten ITGütesiegels sind die probaten Mittel, um diese Ziele zu verwirklichen.
Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich heute auf die abschließende Beratung unseres Antrages „40 Jahre Erfolgsgeschichte - Niedersächsische Jugendwerkstätten nachhaltig stärken“.
Vor 40 Jahren wurden unsere Jugendwerkstätten als Antwort auf die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Niedersachsen gegründet. In dieser Zeit ist es uns gelungen, vielen jungen Frauen und jungen Männern einen erfolgreichen Start in ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat uns die Nachricht, dass aufgrund der ungewissen Förderkulisse durch den Brexit unsere Jugendwerkstätten vielleicht vor dem Aus stehen könnten, sehr betroffen gemacht. Viele Träger waren besorgt, dass ohne die rund 15 Millionen Euro Fördergelder aus dem EU-Haushalt eine Fortführung der Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren nicht möglich wäre.
Angesichts dieser Dringlichkeit waren wir sehr froh darüber, dass die Landesregierung gleich nach Einbringung unseres Antrags gehandelt hat. Unsere Sozialministerin Carola Reimann hat den Arbeitskreis „Zukunft der Jugendwerkstätten und ProAktiv-Centren ab 2021“ ins Leben gerufen, und unsere Europaministerin Birgit Honé hat die Verhandlungen in Brüssel intensiviert.
Darüber hinaus waren wir auch als Abgeordnete überfraktionell aktiv und haben Initiative ergriffen. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen haben in ihrem Wahlkreis die Jugendwerkstätten zum „Aktionstag Jugendwerkstatt“ besucht und zeigten dadurch ihre Wertschätzung für die sehr gute Arbeit, die vor Ort geleistet wird. Auch die SPD-Fraktion hatte zu einer gemeinsamen Diskussionsrunde mit Vertreterinnen und Vertretern des Arbeitskreises IDA eingeladen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die regierungstragenden Fraktionen haben in ihrem Koalitionsvertrag die Jugendwerkstätten verankert und werden weiterhin daran festhalten. Ich möchte Ihnen und den Jugendlichen zusichern, dass wir weiterhin daran arbeiten werden, eine langfristige Lösung zu finden, um über das Jahr 2022 hinaus nicht nur Planungssicherheit zu haben, sondern auch ein modernes und zukunftsfähiges Konzept vorstellen zu können. Dafür wird der Arbeitskreis mit allen maßgeblichen Akteuren unter Leitung der Sozialministerin bereits in Kürze erneut tagen und
die Arbeit fortführen. Er wird über folgende Punkte beraten: längere Laufzeiten angesichts der verschiedenen Fördertöpfe, Synchronisierung und Pool-Finanzierung in Niedersachsen, rechtsübergreifende Angebote, ein Rechtsanspruch auf Jugendsozialarbeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als SPD-Fraktion stehen wir für Chancengerechtigkeit. Dabei geht es uns um die Überwindung von möglichen Nachteilen und die Möglichkeit der vollen Potenzialentwicklung und Selbstverwirklichung von allen Jugendlichen. Niemand darf zurückgelassen werden. Darum werden wir hinter unseren Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren und den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die ihre Arbeit nach dem Motto „Keiner darf verloren gehen“ als Herzensangelegenheit leisten, weiterhin gemeinsam stehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Arbeit ist der Grundstein für ein selbstständiges Leben und soziale Teilhabe. Ich danke Ihnen für die Beratung im Ausschuss und bitte um Beschluss des Antrages.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Medizinprodukte können wahre Wunder bewirken, aber auch großen Schaden anrichten. 1958 wurde der erste im Körper eingebettete Herzschrittmacher erfunden. Seitdem ist der Markt explodiert. Heute setzt die Branche im Jahr rund 280 Millionen Euro um.
Obwohl Implantate unter Umständen lebenswichtig bzw. überlebensnotwendig sein können, werden sie weder unabhängig noch besonders streng kontrolliert. Die Folge: Skandale, Rückrufe, Folgeoperationen und sogar Todesfälle. Im Jahr 2010 sorgte der Fall des französischen Brustimplantateherstellers PIP für einen der größten Gesundheitsskandale dieses Jahrzehnts und löste umfassende Diskussionen über das bestehende Medizinprodukterecht aus. Die Implantate wurden aus billigem Industriesilikon gefertigt, rissen leichter als hochwertige Kissen und standen im Verdacht, das Krebsrisiko zu erhöhen. Es folgten weitere Skandale um Metall-auf-Metall-Hüftprothesen, die zu Gewebeschäden und bedrohlicher Veränderung der Blutwerte führten, Stents, welche die Gefahr, einen Schlaganfall zu erleiden, offenbar verdoppelten, sich selbst entladende Herzschrittmacher und fehlerhafte Bandscheibenprothesen - die Liste ließe sich beliebig fortführen.
Eine Mitschuld daran tragen auch die sogenannten Benannten Stellen in der EU. Sie erzeugen mit ihrem Prüfsiegel den Eindruck einer größeren Sicherheit, als tatsächlich gewährleistet ist. Das Kontrollsystem für Medizinprodukte ist fragwürdig und manipulierbar. Die betroffenen Patientinnen und Patienten erhielten oft keinerlei Unterstützung, und die Kosten wurden von den Herstellern der Medizinprodukte auf die Sozialversicherung oder schlimmstenfalls auf die Betroffenen selbst abgewälzt. Sie wurden allein gelassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so etwas darf sich nicht wiederholen!