Protocol of the Session on September 12, 2019

Frau Präsidentin, wir werden noch beste Freunde. Das verspreche ich Ihnen. Ich fasse mich auch kürzer.

Ich habe jetzt eine ganz andere Frage. Nach Aufstellung der Zäune haben wir Probleme bei der Grabenräumung. Die Satzungen der Unterhaltungsverbände geben eine maximale Höhe vor, die von den wolfsabweisenden Zäunen überschritten wird. Jetzt meine Frage: Wer wird im Endeffekt für den Mehraufwand aufkommen, der sich daraus ergibt, dass die Zäune flachgelegt werden müssen, weil die Technik sonst nicht funktioniert? Was für Lösungen gibt es da?

(Hermann Grupe [FDP]: Und wie kommt Dammann-Tamke unter dem Zaun durch? - Gegenruf von Christian Meyer [GRÜNE]: Oder drüber?)

(Zustimmung bei der CDU und von Helge Limburg [GRÜNE])

Vielen Dank Ihnen. - Herr Minister Lies antwortet.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schmädeke, Sie hatten mir diesen Hinweis bereits zukommen lassen. Ich kann das jetzt nicht beurteilen. Ich kann auch nicht beurteilen, ob das in anderen Unterhaltungsverbänden ähnlich geregelt ist. Aber diesen Punkt müssen und werden wir selbstverständlich aufnehmen und klären.

Vielen Dank. - Eine Zusatzfrage aus der Frage der AfD: Herr Stefan Wirtz, bitte!

Vielen Dank. - Auch meine Frage kommt aus dem Bereich der technischen Machbarkeit: Welche Arten von Herdenschutzmaßnahmen am Deich sollen im gleichnamigen Pilotprojekt erprobt werden?

(Zustimmung bei der AfD)

Herr Minister Lies antwortet auch Ihnen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wirtz, es geht auch da um wolfsabweisende Zäune. Es geht um die besondere Situation am Deich mit Wind, Sturm und auch Bewuchs. Es geht darum, wie die Schafbewirtschaftung damit in Einklang zu bringen ist.

Es werden Zaunmaterialien unterschiedlicher Art und Struktur getestet, um Erfahrungen damit zu sammeln. Man wird klären müssen, ob man damit vollumfänglich den Schutzstatus erreicht, den man sich vorstellt, und welche Kosten da eigentlich entstehen.

Abschließend will ich sagen: Die Entscheidung, die wir herbeigeführt haben, die Ausnahme, die wir auf den Weg gebracht haben, ist in beiden Instanzen gehalten worden. Ein entsprechender Zaun ist natürlich gute fachliche Praxis. Aber eine Herde erwachsener Rinder stellt auch einen Schutz dar. Da braucht man nicht noch einen wolfabweisenden Zaun.

Das sorgt dafür, dass wir eben nicht in bestimmten Landkreisen - gerade im Nordwesten, wo auch die Grünlandhaltung und Weidetierhaltung ein Thema ist - für Hunderte Millionen Euro Zäune aufstellen müssen. Ich glaube, es ist klug, zu sagen: Da, wo der Schutz in der Struktur gewährleistet ist, braucht es keine zusätzlichen Zäune, die übrigens die Biodiversität eher zerstören als ihr nutzen. - Zu dieser klugen Abwägung sind wir dort gekommen.

Wir werden bei den Prüfungen, die wir dort mit den Zäunen am Deich vornehmen, sehen müssen: Was geht überhaupt? Welche Lösungen lassen sich damit erzielen? Ist das wirklich der Schutz, den man gewährleisten will? - Am Ende, denke ich, werden wir zu einer klaren Bewertung kommen, die dann - ähnlich wie bei den Rindern - in der Verordnung abgebildet werden kann.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Eine weitere Zusatzfrage der AfDFraktion: Herr Abgeordneter Wirtz, bitte!

Vielen Dank. - Versuchen wir es noch einmal konkret: Vor dem Hintergrund, dass die Geheimniskrämerei um den Rodewalder Rüden bisher nichts gebracht hat, außer dass der Wolf selber im Verborgenen geblieben ist - - -

Herr Wirtz, kommen Sie zu Ihrer Frage!

Wann und wo genau wurde der Rodewalder Rüde zuletzt gesehen, geortet, festgestellt oder sonst wie definierbar erkannt?

(Hermann Grupe [FDP]: Und wie geht es ihm? Wie ist er so drauf? Eine der berühmtesten Persönlichkeiten in die- sem Lande!)

Sie bekommen jetzt eine Antwort von Herrn Umweltminister Lies. Bitte, Herr Lies!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wirtz, das genaue Datum habe ich jetzt nicht parat. Wir liefern es nach.

Gut, die Antwort wird nachgeliefert.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu Zusatzfragen vor. Wir schließen damit diese Dringliche Anfrage.

Wir kommen zu

c) Regionalprämien für Beamte als Steuerungsinstrument der Personalführung. Was plant die Landesregierung? - Anfrage der Fraktion der AfD - Drs. 18/4540

Die Anfrage wird eingebracht von dem Herrn Abgeordneten Peer Lilienthal. Bitte, Herr Lilienthal!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In ländlichen Regionen Niedersachsens, beispielsweise an der Küste oder in Südniedersachsen, mangelt es an geeigneten Bewerbern zur Besetzung offener Lehrerstellen. Kultusminister Tonne hat Ende August ein Sonderprogramm zur Verbesserung der Lehrerversorgung im ländlichen Raum angekündigt. Hieran sollen fünf ländliche Regionen mit geringer Lehrerversorgung teilnehmen. Neben anderen Maßnahmen sei auch eine Prämie für Lehrer angedacht, wenn diese eine offene Stelle in einer der ländlichen Regionen annehmen. Bei der

Prämie soll es sich um einen dreistelligen Betrag monatlich handeln.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz zusätzlicher finanzieller Anreize als Steuerungsinstrument für Beamte?

2. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Landesregierung geschaffen sein, um eine wie durch Kultusminister Tonne vorgeschlagene Regionalprämie zu gewähren?

3. Hält die Landesregierung finanzielle Anreize für geeignet, dem Mangel an Bewerbern auch bei anderen Landesbeamten zu begegnen?

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung wird Herr Finanzminister Hilbers antworten. Bitte, Herr Hilbers!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dem Alimentationsprinzip auf der Grundlage von Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes müssen Beamtinnen und Beamte angemessen - unter Berücksichtigung ihres Dienstranges, der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit - besoldet werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Grundsätzlich positiv. Das Besoldungsgesetz bietet schon jetzt einen finanziellen Anreiz in Form eines Personalgewinnungszuschlags. Allerdings ist der Personalgewinnungszuschlag als Personalgewinnungsinstrument konzipiert, um bestimmte Dienstposten im Einzelfall anforderungsgerecht besetzen zu können. Dadurch ist eine abstrakt-generelle Anwendung grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gewährung würde also voraussetzen, dass die jeweilige Behörde/Schule belegt, dass die konkret zu besetzende Stelle für einzelne Lehrkräfte oder Beamtinnen und Beamte ohne Gewährung des Zuschlags nicht anforderungsgerecht besetzt werden könnte.

Zu Frage 2: Das Kultusministerium prüft derzeit im Rahmen seines Sonderprogramms „Starke Sek I

Schulen“ die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung einer Prämie für Lehrkräfte an Sek I-Schulen in Regionen mit einem Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern. Vor Abschluss der Prüfung kann die Frage nicht beantwortet werden.

Zu Frage 3: Ja. Das Besoldungsgesetz eröffnet in besonderen Mangelberufen die Möglichkeit der Gewährung von Anwärterzuschlägen, wenn ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern für einen Vorbereitungsdienst festgestellt wird. Von dieser Möglichkeit wird in einigen Bereichen wie z. B. in den Laufbahnen der Justiz, der Feuerwehr und des Technischen Dienstes erfolgreich Gebrauch gemacht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Hilbers. - Die erste Zusatzfrage kommt aus der Fraktion der AfD. Herr Lilienthal, bitte!

Vielen Dank. - Wie bewertet die Landesregierung die Erfahrungen, die andere Bundesländer, beispielsweise Schleswig-Holstein oder MecklenburgVorpommern, mit sogenannten Dorflehrerprämien gemacht haben?

Herr Minister Tonne antwortet für die Landesregierung.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Erfahrungen, die andere Bundesländer gemacht haben, sind nur sehr schwer vergleichbar, weil es unterschiedliche Voraussetzungen gibt. Es gibt Regelungen, denen zufolge eine monatliche Zulage gezahlt wird, beispielsweise in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder SachsenAnhalt. Dort gibt es aber im Regelfall Tarifbeschäftigte, sodass wir das nicht in Bezug auf beamtenrechtliche Regelungen hier in Niedersachsen spiegeln können. In Sachsen wird Lehrkräften im Vorbereitungsdienst eine Zulage gezahlt. Das ist eine Maßnahme, die auch hier grundsätzlich möglich ist. Schleswig-Holstein plant eine solche Möglichkeit.