Protocol of the Session on December 13, 2017

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dammann-Tamke. - Aus dem Plenum liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich jetzt die Landesregierung bitten möchte, zu sprechen. Es spricht die Landwirtschaftsministerin, Frau Otte-Kinast. Bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Birkner, Sie können sicher sein, dass ich dieses Thema mit großer Sorge vor Augen habe. Ich bin am Mittwoch vereidigt worden, und am Montag darauf habe ich zwei Abteilungen meines Hauses plus die Landesjägerschaft zu einem Gespräch eingeladen, um vorbeugende Maßnahmen zu diesem Thema von allen Seiten zu beleuchten.

(Beifall bei der CDU)

Bei der Schweinepest wird zwischen der Klassischen Schweinepest (KSP) und der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unterschieden. Wir haben es schon einige Male gehört: In Europa wurde die Klassische Schweinepest bei Hausschweinen zuletzt 2014 in Lettland in einer Hinterhofhaltung an der Grenze zu Weißrussland nachgewiesen. Im gleichen Gebiet wurde der letzte Ausbruch von KSP bei Wildschweinen im März 2015 festgestellt. Insofern trifft die Landesregierung bezüglich der

Klassischen Schweinepest derzeit keine Maßnahmen.

Im Falle eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest in die Wildschweinpopulation sind unverzüglich umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen, die eine enge Abstimmung zwischen den Jagd- und Veterinärbehörden erfordern. Das Bundesinstitut für Tiergesundheit hat dazu in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jagdverband Empfehlungen erarbeitet. Niedersachsen hat bereits 2014 die nach EU-Recht geforderte Sachverständigengruppe eingerichtet, die für Niedersachsen einen Tilgungsplan erarbeitet hat. Der Tilgungsplan beschreibt die anzuordnenden erforderlichen Maßnahmen und stellt für die zuständigen Behörden den Rahmen für die eigenen Bekämpfungspläne dar. Er enthält Empfehlungen zur Einrichtung der Restriktionszonen, zu den jagdlichen Maßnahmen, zur Fallwildsuche und zur Bergung von Wildschweinen sowie zur Einrichtung von Wildsammelstellen. Als Hilfestellung für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wird mein Haus einen Leitfaden erstellen, um die Verantwortlichkeiten zu Anordnungsbefugnissen zu definieren.

Folgende Maßnahmen wurden in Niedersachsen bereits umgesetzt: Mit Erlass vom 14. Juli 2017 wurden die niedersächsischen kommunalen Veterinärbehörden aufgefordert, Schweinehalter, Jagdausübungsberechtigte, Viehhändler und -transporteure über die Gefahr und über Vorsichtsmaßnahmen zu informieren. Die Schutzmaßnahmen der Schweinehaltungshygieneverordnung sind strikt einzuhalten. Das betrifft im besonderen Maße die Freilandhaltungen. Auf verschiedenen Informationsveranstaltungen seitens Landwirtschaft und der Behörden wurde über die Gefahren der Einschleppung und die Konsequenzen eines solchen Ausbruches informiert. Umfangreiche aktuelle Informationen zur ASP sind auf der Homepage des LAVES eingestellt.

Im Rahmen des Schweinepestmonitorings werden bereits seit 2016 erlegte Wildschweine auf ASP und KSP untersucht. Wichtig zur Früherkennung ist die Untersuchung verendet aufgefundener Wildschweine. Die Veterinärbehörden sind hierzu mit Material zur Probenentnahme ausgestattet, welches den Jägern zur Verfügung gestellt wird. Bisher wurden im ersten Halbjahr 2017 im sogenannten passiven Monitoring 48 Stück verunfalltes Schwarzwild und 6 Stück Fallwild auf ASP untersucht. Außerdem wurden 2 756 Wildschweine aus der Jagdstrecke ebenfalls auf ASP untersucht.

In der von meinem Haus zusammen mit anderen betroffenen Verbänden und Institutionen unterzeichneten gemeinsamen Erklärung zum Schwarzwildmanagement - unterzeichnet am 14. April 2010 - werden bereits effektive Jagdstrategien zur Reduktion der Wildschweinpopulation vereinbart.

Niedersachsen hat im Übrigen am 20. und 21. November 2017 an einer bundesweiten Übung zur Vorbereitung auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest teilgenommen.

Das ML prüft aktuell sämtliche Maßnahmen zur Intensivierung der Schwarzwildbejagung unter den Gesichtspunkten der finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt und notwendiger rechtlicher Anpassungen.

Vorbehaltlich der Ergebnisse erforderlicher Beteiligungsverfahren ist beabsichtigt, die Schonzeit für Schwarzwild unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes aufzuheben.

In Dienstbesprechungen mit den Landesforsten und den unteren Jagdbehörden wurde ferner darum gebeten, die Jagd auf Schwarzwild zu intensivieren bzw. darauf hinzuwirken. Zumindest in den Landesforsten und im Nationalpark Harz wird die Jagd auf Schwarzwild in den Grenzen der Rechtsordnung ohne Einschränkung durchgeführt. Der Einsatz von Nachtzielgeräten und Wärmebildkameras hingegen wird in Abstimmung mit der Landesjägerschaft eher kritisch gesehen und bedarf noch eingehender Prüfung.

Zudem bietet sich der Fallenfang als ein ergänzendes und wirksames Instrument an. Die verantwortungsbewusste und effiziente Durchführung der Fallenjagd auf Schwarzwild ist genehmigungspflichtig und erfordert ein hohes Maß an praktischen handwerklichen Fähigkeiten und, wie auch bei der Jagd mit der Waffe, eine tierschutzgerechte Verfahrensweise. Um die praktischen Erfahrungen in großer Breite an fangbereite Jägerinnen und Jäger zu bringen, sollen geeignete Schulungsangebote initiiert werden.

Für die Durchführung einiger dieser zielführenden Maßnahmen wird eine gesonderte haushaltsrechtliche Ermächtigung benötigt, die wegen der Dringlichkeit des Handlungsbedarfs im Rahmen der zur Verfügung stehenden haushaltsrechtlichen Instrumente zeitnah und im erforderlichen Umfang geschaffen werden soll. Ich schaue jetzt mal zu Herrn Hilbers: Derzeit gehen wir von geschätzten 3,5 Millionen Euro aus. Wir haben Sie bereits mündlich darüber informiert.

Meine Damen und Herren, ich betrachte den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest mit großer Sorge. Ich bin sicher, dass wir uns alle gemeinsam, mit der Landesjägerschaft und über Parteigrenzen hinaus, diesem schwierigen Seuchenthema annähern werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, alle Fraktionen, soweit sie sich gemeldet haben, haben ihre Redezeit überschritten. Die AfD hatte sich nicht gemeldet. Es besteht aber der Wunsch von Herrn Dr. Birkner für die FDP und von Frau Staudte für Bündnis 90/Die Grünen, noch weitere Redezeit zu bekommen. Ich wende § 71 Abs. 3 an. Herr Dr. Birkner, bitte sehr! Eine Minute! Frau Staudte ebenfalls. Ich wende ihn aber restriktiv an, wie Sie merken. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe im Wesentlichen zwei Anmerkungen:

Erstens. Sie haben viele Maßnahmen beschrieben, die in Überlegung sind - man könnte, man sollte, man müsste. Ich würde von Ihnen gerne wissen: Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigen Sie, einen konkreten Maßnahmenkatalog vorzulegen? Das scheint mir alles noch sehr offen zu sein. Bei allem Verständnis dafür, dass Sie erst kurz im Amt sind: Das Seuchengeschehen nimmt darauf keine Rücksicht. Deshalb müssen Sie da handeln, und deshalb erwarten wir schon klare Ansagen, wann tatsächlich mit konkreten Entscheidungen zu rechnen ist.

Der zweite Punkt, der mir wichtig ist: Was gedenkt die Landesregierung eigentlich im Hinblick auf all die tierschutzrechtlichen Fragestellungen zu tun? Sie haben viel über Bejagung und über vorbeugende oder eindämmende Maßnahmen gesprochen. Aber was wird denn eigentlich unter Berücksichtigung des Tierschutzgedankens passieren, wenn die Seuche tatsächlich ausbrechen sollte? Wie wird dann mit den Schweinen umgegangen, die nicht befallen, aber nicht mehr verkäuflich sind? - Darauf müssen Sie doch jetzt vorbeugend Antworten finden und sich idealerweise mit den anderen Ländern abstimmen.

Der letzte Gedanke ist bemerkenswert; wir werden sehen, wie wir das dann mit den Haushaltsberatungen in Einklang bringen. Sie sagen, dass Sie 3,5 Millionen Euro angemeldet haben. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Finanzminister eigentlich keine großen Debatten mehr haben will. Es ist gut, wenn wir das auf diesem Wege tun können; denn dann wird das Parlament vielleicht doch noch hinreichend gewürdigt, um eine solche politische Debatte tatsächlich zu führen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Birkner. - Zur Korrektheit gehört auch der Hinweis, dass die Landesregierung ebenfalls mehr als eine Minute überzogen hat. Sie hätten also im Grunde doppelt eine Minute zusätzliche Redezeit bekommen können. Fast zwei Minuten haben Sie gebraucht. - Jetzt spricht Frau Staudte. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident, für die zusätzliche Redezeit. Ich möchte auch nur auf einen Punkt eingehen, den Herr Dammann-Tamke erwähnt hat.

Es wurde der Eindruck erweckt, die bisherige Landesregierung hätte den AMK-Beschluss vom 29. September in Lüneburg in Gänze nicht mitgetragen. - Es gab einen ganzen Katalog von besseren Vorschriften, angefangen beim Transport über das Erforschen besserer Impfmöglichkeiten etc. bis zu dem Punkt, effizientere Bejagungsmethoden entwickeln zu wollen. Das ist alles von Niedersachsen mitgetragen worden.

Es gab nur einen einzigen Satz, der nicht mitgetragen wurde, und das zu Recht: Es sollten nämlich rechtlich nicht alle Maßnahmen der Bejagung vorangetrieben werden. Sie hatten eben ja auch Kritik an dem Vorschlag mit den Nachtzielgeräten geäußert. Insofern hätten Sie diesen Satz auch nicht mittragen dürfen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Staudte. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Punkt nicht mehr vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Bevor wir die Tagesordnung mit Punkt 3 fortsetzen, nehmen wir kurz einen Präsidentenwechsel vor.

(Vizepräsidentin Petra Emmerich- Kopatsch übernimmt den Vorsitz)

Vielen Dank, Herr Präsident Busemann. - Wir kommen nun zu dem

Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 18/41

Zu der Geschäftsordnung hat der Ältestenrat, der nach § 4 Satz 4 unserer Geschäftsordnung auch die Aufgaben des Geschäftsordnungsausschusses wahrnimmt, Ihnen nach § 100 Abs. 2 der Geschäftsordnung in der Drucksache 18/41 eine Beschlussempfehlung mit Vorschlägen zur Änderung dieser Geschäftsordnung vorgelegt. Diese Vorschläge behandelt der Landtag nach der Geschäftsordnung sogleich in zweiter Beratung.

Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Helge Limburg übernommen.

(Jens Nacke [CDU]: Das ist aber nett!)

Herr Limburg, ich erteile Ihnen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ältestenrat empfiehlt dem Landtag einstimmig gemäß § 100 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung, diese Geschäftsordnung in folgenden Punkten zu ändern:

In Anpassung an die vergleichbare Regelung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll in § 2 Abs. 1 eine Fraktionsmindeststärke von 5 % der Mitglieder des Landtages festgelegt werden.

In § 10 Abs. 1 sollen die Ausschussbezeichnungen an die entsprechenden Bezeichnungen der Ministerien der Landesregierung angepasst werden.

In § 27 Abs. 2 soll die Zahl der Mitglieder des Landtages, die die Ausschussüberweisung eines Gesetzentwurfs beschließen können, zur Stärkung der Rechte der Opposition von 30 auf 20 Mitglieder verringert werden.

Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, bin ich auch schon am Ende dieses vielleicht nicht historischen, aber natürlich gleichwohl wichtigen Berichtes.

Ich bitte darum, die entsprechende Empfehlung zu beschließen und möchte nicht versäumen, mich bei der Landtagsverwaltung für die Erstellung der Vorlage und des Berichts zu bedanken. Und ganz besonders möchte ich natürlich dem Kollegen Jens Nacke für die Gelegenheit danken, diesen wunderbaren Bericht vorzutragen.

(Dirk Toepffer [CDU]: So ist er!)

Ich bin sicher, Herr Nacke, dass ich im Laufe der Legislaturperiode noch Gelegenheit haben werde, mich dafür zu revanchieren.

(Beifall und Heiterkeit bei den GRÜ- NEN, bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Limburg. - Wie schon erwähnt, waren sich im Ältestenrat die Fraktionen einig, dass diese Änderung der Geschäftsordnung ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre auch jetzt keinen Widerspruch.

Wir kommen dann sogleich zur Einzelberatung.