Protocol of the Session on December 13, 2017

Wir kommen dann sogleich zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

§ 2 Abs. 1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ältestenrates zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das war einstimmig.

§ 10 Abs. 1 Nrn. 6 bis 10. - Wer der Änderungsempfehlung des Ältestenrates zustimmen möchten, den bitte ich, die Hand zu heben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das war ebenfalls einstimmig.

§ 27 Abs. 2 Satz 1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ältestenrates zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer dagegen ist, möge sich jetzt melden! - Wer enthält sich? - Das war auch einstimmig.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer der so geänderten Geschäftsordnung in dieser Fassung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Auch dies war einstimmig.

Wir kommen jetzt zu einem ganz besonderen Tagesordnungspunkt, nämlich zum

Tagesordnungspunkt 4: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs - Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs - Drs. 18/42

Ich begrüße zunächst alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs, die in den Logen Platz genommen haben, um den vor uns liegenden Wahlvorgang zu verfolgen. Mein besonderer Gruß gilt dabei dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Dr. van Nieuwland - seien Sie ganz herzlich willkommen bei uns! -, sowie dem heute zur Wahl stehenden zukünftigen Mitglied Herrn Dr. Smollich und dem ebenfalls zur Wahl stehenden stellvertretenden Mitglied Herrn Professor Burmeister. Seien auch Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Gemäß Artikel 55 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtags, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder, auf sieben Jahre gewählt. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof geschieht dies in geheimer Wahl. Diese geheime Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt. Grundlage ist der Wahlvorschlag in der Drucksache 18/42.

Für die Wahl jeder der beiden vorgeschlagen Personen erhalten Sie einen Stimmzettel. Sie geben Ihr Votum ab, indem Sie „Ja“ ankreuzen, wenn Sie die zur Wahl stehende Person wählen möchten, und „Nein“ ankreuzen, wenn Sie sie nicht wählen möchten. Wenn Sie sich enthalten möchten, kreuzen Sie „Enthaltung“ an. Ich mache darauf aufmerksam, dass in diesem Fall Enthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.

Die Mitglieder des Landtags werden durch den Schriftführer Herrn Emden aufgerufen und kommen dann bitte einzeln hier nach vorn. Auf der von mir aus gesehen rechten Seite des Präsidiums erhalten Sie Ihre Stimmzettel. Gehen Sie dann bitte einzeln in die Wahlkabine. Nachdem Sie Ihr

Votum vermerkt haben, falten Sie Ihre Stimmzettel und werfen Sie sie bitte in die entsprechenden Wahlurnen.

Mit Ihrem Einverständnis beauftrage ich

die Schriftführerin Frau Hövel - unterstützt durch eine Beamtin der Landtagsverwaltung -, die Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen,

Herrn Schriftführer Markus Brinkmann, Aufsicht darüber zu führen, dass immer nur ein Mitglied des Landtags zur Wahlkabine geht,

Frau Schriftführerin Hillgriet Eilers - ebenfalls unterstützt durch eine Beamtin der Landtagsverwaltung -, die Aufsicht und Namenskontrolle bei den Wahlurnen durchzuführen.

Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass die Kreuze auf dem Stimmzettel korrekt angebracht werden, sodass kein Zweifel an ihrer Gültigkeit besteht. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in der Wahlkabine bereitliegenden Kugelschreiber zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgeräts ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.

Die Mitglieder des Landtages bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihren Plätzen sitzen zu bleiben und nach der Stimmabgabe diesen Platz auch wieder einzunehmen. Unnötiges Herumlaufen und Herumstehen stören den Wahlablauf.

Ich bitte nun die drei genannten Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. Frau Kollegin Eilers bitte ich, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurnen leer sind.

(Hillgriet Eilers [FDP]: Die Urnen sind leer!)

- Das ist der Fall.

Bevor wir jetzt zum Namensaufruf kommen, weise ich die an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach Beendigung des Namensaufrufs gesondert aufgerufen werden, ihre Stimmen abzugeben. Für die Zeit, in der ich meine Stimme abgebe, bitte ich Herrn Vizepräsidenten Busemann, mich zu vertreten.

Wir beginnen nun mit dem Namensaufruf. Herr Emden!

(Schriftführer Christopher Emden ver- liest die Namen der Abgeordneten: Thomas Adasch (CDU)

Dirk Adomat (SPD)

Jens Ahrends (AfD)

Dr. Bernd Althusmann (CDU)

Dr. Gabriele Andretta (SPD)

Holger Ansmann (SPD)

Matthias Arends (SPD)

Martin Bäumer (CDU)

Karsten Becker (SPD)

Jochen Beekhuis (SPD)

Dr. Stefan Birkner (FDP)

Karl-Heinz Bley (CDU)

André Bock (CDU)

Jörg Bode (FDP)

Marcus Bosse (SPD)

Stephan Bothe (AfD)

Axel Brammer (SPD)

Markus Brinkmann (SPD)

Sylvia Bruns (FDP)

Bernd Busemann (CDU)

Imke Byl (GRÜNE)

Christian Calderone (CDU)

Helmut Dammann-Tamke (CDU) Dr. Karl-Ludwig von Danwitz (CDU)

Jörn Domeier (SPD)