Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Limburg!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass es bis zum Jahr 2007 in diesem Land ein Sammlungsgesetz gab, das die Durchführung von öffentlichen Spendensammlungen von einer Genehmigung durch die jeweilige Kommune abhängig gemacht hat, und vor dem Hintergrund, dass dieses Gesetz dann weggefallen ist und dass die Landesregierung, dieser Innenminister, auf eine Anfrage des Kollegen Belit Onay und von mir aus diesem Jahr geantwortet hat, dass aus Sicht der Landesregierung keine Gründe für eine Wiedereinführung dieses Sammlungsgesetzes ersichtlich sind, frage ich die Landesregierung noch einmal: Gibt es vor dem Hintergrund der Aspekte, die die FDP hier aufgeworfen hat, dass es offensichtlich keine Handhabe für die Kommunen gibt, gegen solche Aktionen in der Öffentlichkeit vorzugehen, mittlerweile nicht doch Gründe, die für eine Wiedereinführung des Sammlungsgesetzes sprechen, nämlich diese salafistischen Aktionen in unseren Innenstädten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Soweit ich zutreffend informiert bin, wurde das Sammlungsgesetz damals aufgegeben, weil es entsprechende Regelungen im SOG gab. Wir sehen keine Anhaltspunkte dafür, warum wir ein Sammlungsgesetz jetzt wieder einführen sollten, zumal die Voraussetzungen die gleichen wären. Auch bei der Anwendung eines solchen Gesetzes müssten wir entsprechende Anhaltspunkte haben. Von daher hat sich an der Auffassung der Landesregierung bislang nichts geändert.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Jan-Christoph Oetjen. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund Ihrer Aussage, dass die Erkenntnisse Ihrer Meinung nach nicht ausgereicht haben, möchte ich von Ihnen wissen, welche Erkenntnisse hätten vorliegen müssen, um ein solches Verbot zu ermöglichen, insbesondere vor
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Oetjen, diese hypothetische Frage lässt sich nicht ohne Weiteres beantworten. Entscheidend ist, was zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannt war. Wenn das nicht ausreicht, reicht es eben nicht aus. Am Ende ist es eine Entscheidung der Landeshauptstadt bzw. der jeweiligen Gebietskörperschaft, das zu tun, was nach dem Gesetz möglich ist. Aber eine hypothetische Antwort auf die Frage kann ich Ihnen nicht geben.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Stefan Henze, AfDFraktion. Bitte sehr!
Ich stelle dem Herrn Minister die Frage, wie viele Personen bzw. Islamisten an dem viel beworbenen Aussteigerprogramm in Niedersachsen zurzeit teilnehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Abgesehen davon, dass diese Frage nicht Gegenstand der Dringlichen Anfrage ist, kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nicht aus der Hüfte heraus sagen, wie viele Personen im Aussteigerprogramm sind.
Ich frage die Landesregierung: Welche Aktivitäten von Islamisten in der Öffentlichkeit sind neben diesen hier in der Anfrage bezeichneten Kuchen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Außer diesen Ständen sind der Landesregierung nur gelegentlich Informationsstände bekannt geworden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie im Rahmen der Novelle des Niedersächsischen Straßengesetzes nach meiner Erinnerung erklärt haben, dass diese Novelle dazu führt, dass künftig solche Stände - insbesondere die „Lies!“-Informationsstände - effektiv verhindert werden können, und vor dem Hintergrund, dass dieses Instrument jetzt offenbar nicht greift - es wurden bezüglich des ersten, von Herrn Krass angemeldeten Stands nicht einmal die Informationen zwischen Sicherheitsbehörden und Stadt Hannover ausgetauscht -, frage ich: Was ist die politische Konsequenz daraus? Wollen Sie dem weiterhin so zugucken? Oder sehen Sie einen gesetzgeberischen oder verwaltungsmäßigen Handlungsbedarf?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Birkner, das Gesetz ist jetzt gerade erst seit ein paar Monaten in Kraft. Das waren die ersten beiden Anwendungsfälle. Im zweiten Fall hat es offenbar keine Erkenntnisse gegeben, die für eine Untersagung ausgereicht hätten. Und im ersten Fall hat die Landeshauptstadt keinen Kontakt aufgenommen.
Wir können zunächst einmal nicht mehr tun, als die gesetzliche Grundlage zu schaffen. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass in den Fällen, in denen es sich um Organisationen oder Einzelpersonen handelt, bei denen die Erkenntnislage eindeutig ist, die Sondernutzung untersagt werden kann. Daran besteht kein Zweifel. Aber wenn die Erkenntnisse nicht vorliegen, dann entspricht es dem Wesen eines Rechtsstaats - daran sind auch die Kommunen gebunden -, dass Gesetze nur in dem Rahmen angewendet werden können, wie es sich aus den Voraussetzungen ergibt.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Kollege Stephan Bothe von der AfDFraktion. Bitte!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass Herr Minister Pistorius die erfolgreiche Arbeit gegen den Islamismus hervorgehoben hat: Wie viele Islamisten haben das landeseigene Aussteigerprogramm bisher erfolgreich beendet?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn ich nicht nachvollziehen kann, was die Frage mit dem hier zugrunde liegenden Sachverhalt der Stände in der Innenstadt von Hannover zu tun hat, weise ich darauf hin, dass Sie die Möglichkeit haben, dazu eine separate Kleine Anfrage zu stellen. Ich laufe nicht permanent mit dem aktuellen Stand zu den Aussteigerprogrammbeteiligten, Aussteigerprogrammaussteiger und Aussteigerprogrammabsolventen durch die Gegend.
Danke schön. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion platziert jetzt Herr Abgeordneter Jörg Bode. Bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Pistorius, vor dem Hintergrund, dass Ihr Haus in den Beratungen zur Novellierung des Straßengesetzes im Wirtschaftsausschuss die besondere Bedeutung dieser Regelung dargestellt und darauf hingewiesen hat, dass man die zusammen mit dem GBD geänderte Regelung unbedingt brauche, damit dieses wichtige Instrument des Neosalafismus den betreffenden Akteuren aus der Hand geschlagen werden könne, und Sie auch der Kommunalminister sind, frage ich Sie ganz konkret: Nachdem das so in die Hose gegangen ist, was tun Sie dafür, dass künftig Kommunen - und sei es auch die Landeshauptstadt Hannover - bei derartigen Anfragen nach Genehmigungen vorher Rücksprache mit den Sicherheitsbehörden halten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Bode, manchmal wundert man sich schon, warum man die Dinge mehrmals sagen muss.
Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für die Versagung einer Sondernutzung, und zwar unter klaren Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen hat es früher nicht gegeben. Wir haben nach dem Vorfall mit den beiden Ständen in der Hannoveraner Innenstadt Anfang Oktober noch einmal die Gelegenheit genutzt, die Kommunen darauf hinzuweisen, über welchen Weg sie sich kurzschließen sollten und müssten. Aber wir können niemanden dazu zwingen, um das sehr deutlich zu sagen. Wir haben nochmals auf die Möglichkeiten des Gesetzes hingewiesen, ebenso auf die Möglichkeiten, die entsprechenden Amtsermittlungen durchzuführen - wir haben auch auf die dafür zur Verfügung stehenden Kanäle hingewiesen -, damit im Einzelfall eine Untersagung erfolgen kann.
Im ersten Fall hätte es möglicherweise zu einer Untersagung geführt, im zweiten nach unserer Kenntnislage, zu der ich gerade nachgefragt habe, nicht, weil die Voraussetzungen, was die Erkenntnisse über diejenigen, die die anderen Stände angemeldet haben, eben nicht vorgelegen haben. Dann kann niemand eine solche Sondernutzung
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, die einstweilen letzte Zusatzfrage zur Dringlichen Anfrage stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Helge Limburg. Bitte!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal bitte ich Sie darum, das noch einmal zu prüfen, Herr Innenminister: Nach den Informationen, die ich zur Abschaffung des Sammlungsgesetzes gefunden habe, ging es weniger darum, dass alle Normen im ausreichenden Umfang im Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz vorhanden seien. Vielmehr wurde argumentiert, es sei zu bürokratisch, und solche Regelungen brauche man gar nicht. Aber es mag sein, dass mir dazu falsche Angaben vorliegen. Von daher ich möchte Sie bitten, nachzuschauen, was damals die Beweggründe für die Abschaffung des Sammlungsgesetzes waren.
Vor dem Hintergrund auch Ihrer Ausführungen hier im Plenum, dass Sie überhaupt keine Notwendigkeit sehen, das Sammlungsgesetz wieder aufleben zu lassen, und vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen auf die Nachfragen der Kollegen Dr. Birkner und Bode frage ich Sie, ob es demnach so ist, dass die Kommunen in Niedersachsen derzeit keinerlei Handhabe hätten, um gegen eine Spendensammelaktion salafistischer Vereinigungen vorzugehen, sofern nicht die von Ihnen gerade eben skizzierten besonderen Erkenntnisse vorliegen. Ist das richtig? Die Kommunen müssten so etwas also in jeder Innenstadt in Niedersachsen erdulden und ertragen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Limburg, ich will es mal so formulieren: Das Sammlungsgesetz wieder einzuführen, stand bislang nicht auf der Agenda. Ich schließe nicht aus, dass man sich
damit beschäftigen kann. Von mir aus gerne! Wenn dafür Handlungsbedarf gesehen wird und Ansatzpunkte vorhanden sind, die das sinnvoll erscheinen lassen, bin ich der Letzte, der sich dem verschließt.
Was die andere Frage angeht: Ich wundere mich ein bisschen darüber. Wir diskutieren gerade über die Novellierung des Niedersächsischen Polizeigesetzes, und aus einigen Richtungen kriege ich permanent zu hören, wie bürgerrechtsfeindlich und wie furchtbar dieser Gesetzentwurf ist.