Vielen Dank, Kollege Domeier. - Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nunmehr keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wer dafür ist, diesen Antrag in den Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Dann haben Sie so überwiesen.
Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Hausärztliche Versorgung flächendeckend in Niedersachsen sicherstellen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1401 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/2040 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 18/2053 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 18/2053
Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/2053 zielt auf eine Annahme des Antrags in geänderter Fassung.
Der auf Annahme in geänderter Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich am weitesten von dem ursprünglichen Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit Einbringung des Antrages von CDU und SPD hat es viele Berichte zur hausärztlichen Versorgung in den Medien gegeben. Offensichtlich bewegt dieses Thema die Menschen. Es ist deshalb richtig, dass sich auch der Landtag damit beschäftigt.
Dies ist nur ein erster Schritt; denn auch eine Enquetekommission wird sich mit der medizinischen Versorgung in der Fläche beschäftigen. Diese Enquetekommission wird der Landtag am Donnerstag einsetzen.
Bei der Einbringung des Antrages zur hausärztlichen Versorgung habe ich mich sehr darüber gefreut, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Grünen und auch der FDP angekündigt haben, diesen Antrag zu unterstützen. Nun liegt ein gemeinsamer Antrag vor. Der Ursprungsantrag wurde um die hausarztzentrierte Versorgung ergänzt, und die Telemedizin wird stärker betont.
Bei der Unterrichtung in den Ausschüssen für Soziales, Gesundheit und Gleichberechtigung sowie Wissenschaft und Kultur wurde deutlich, dass Niedersachsen auf einem guten Weg ist, wir aber noch weitere Maßnahmen ergreifen müssen.
Minister Björn Thümler hat darauf hingewiesen, dass Teilstudienplätze in Göttingen umgewandelt werden. Mehr als 60 Studierende werden in Zukunft in Braunschweig das klinische Semester beenden. In Oldenburg soll die Zahl der Medizinstudienplätze aufgestockt werden. Dies ist deshalb sehr wichtig, weil sie sehr praxisnah sind. Inzwischen beteiligen sich schon 148 Hausarztpraxen an diesem Modell.
Die Vergabe der Studienplätze muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts novelliert werden. Ich begrüße es sehr, dass die Landesregierung vorgeschlagen hat, eine sogenannte Talentquote einzuführen. So haben junge Menschen, die sich im Gesundheitswesen schon qualifiziert haben, die Möglichkeit, ein Medizinstudium zu ergreifen.
Die nächsten Punkte des Antrags beschäftigen sich mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen. Unsere Ministerin Carola Reimann hat schon viele Gespräche geführt, um die vorhandenen Instrumente noch zu verbessern. Aber die Programme, die wir bereits haben, greifen schon. Seit Dezember 2016 konnten 28 Stipendien vergeben werden. Man musste sich verpflichten, Facharzt für Allgemeinmedizin zu werden und im ländlichen Raum zu arbeiten. 168 Studierende mit dem Wahlfach Allgemeinmedizin wurden seit 2010 erfolgreich gefördert.
Zur hausarztzentrierten Versorgung gibt es in Niedersachsen Verträge der Kassenärztlichen Vereinigung und der beiden Hausarztverbände mit der AOK, der Barmer, der DAK und verschiedenen Betriebskrankenkassen. Dieses System wollen wir zur Steuerung der Patientinnen und Patienten und damit auch zur Qualitätssteigerung weiter verbessern.
Überprüft werden sollten aus meiner Sicht auch genossenschaftliche Modelle. Ich habe gelesen, dass es so etwas in Rheinland-Pfalz gibt. Wir sollten Genossenschaften nutzen, weil sie die Möglichkeit für flexible Arbeitszeiten und Teilzeitbeschäftigung bieten. Wir sollten uns überlegen, inwieweit wir solche Modelle auch hier in Niedersachsen implementieren können.
Die Möglichkeiten zur Weiterbildung eines Facharztes zum Hausarzt sollten wir verbessern. In Nordrhein-Westfalen gibt es inzwischen solch ein Modell. Ich habe das dem Ministerium schon mitgeteilt. - Übrigens herzlichen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit! Man bekommt sofort eine Antwort vom Ministerium. - In Nordrhein-Westfalen werden pro Hausarztpraxis 9 000 Euro bezahlt. Zur Hälfte wird dies von den Krankenkassen und zur anderen Hälfte von der Kassenärztlichen Vereinigung finanziert. 500 Euro gibt es zusätzlich vom Land, wenn die Praxis im ländlichen Raum liegt. Niedersachsen hat eine lange Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Wir sollten verhindern, dass Quereinsteiger abwandern. Also sollten auch wir ein entsprechendes Programm auflegen.
Die letzten Punkte dieses Antrages beschäftigen sich mit der Digitalisierung. Durch Digitalisierung können die Versorgung der Patienten verbessert und die Qualität gesteigert werden. All dies macht natürlich nur Sinn, wenn der Masterplan umgesetzt wird. Er wird von Minister Bernd Althusmann vorangetrieben.
Erfreulich ist, dass die Menschen in unserem Lande für entsprechende Maßnahmen im Gesundheitswesen sehr offen sind. Drei Viertel finden, dass die elektronische Gesundheitsakte eine gute Idee ist. Jeder Vierte ist schon bereit, in eine Video-Sprechstunde zu gehen.
Zur Modifizierung des Fernbehandlungsverbots hat es am 26. September 2018 einen Beschluss unserer Ärztekammer hier in Niedersachsen gegeben. Dieser muss jetzt umgesetzt werden.
Dieser Antrag zeigt: Der Landtag ist nah an den Menschen. Er will die medizinische Versorgung sicherstellen. Dieser Antrag wird einen Beitrag dazu leisten. Weitergehen wird es mit der Enquetekommission, die weitere Impulse in die politische Diskussion einbringen wird. Dieser Landtag wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Menschen in Niedersachsen eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung haben.
Danke schön, Kollege Jasper. - Für Bündnis 90/ Die Grünen hat sich Meta Janssen-Kucz zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor Ihnen liegt der gemeinsame Entschließungsantrag zur Sicherstellung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung. In diesem gemeinsamen Antrag ist es gelungen, 15 Puzzleteile für die dringend erforderliche Verbesserung der medizinischen Versorgung in Niedersachsen auf den Weg zu bringen.
Die Inhalte stehen. Wichtig ist jetzt, dass - Sozial- und Gesundheitsministerium voran, aber auch Wissenschaft und Kultur sowie Wirtschaftsministerium - intensiv an der Umsetzung dieser 15 Punkte mit den unterschiedlichen Akteuren im Gesundheitswesen gearbeitet wird. Ich will ein paar Punkte nennen: Es müssen zusätzliche Medizinstudienplätze geschaffen werden, die praktische Ausbil
dung von Hausärzten muss verbessert werden, und neue Kooperationsformen für Ärzte müssen erprobt werden, die auch flexiblere Arbeitszeiten ermöglichen.
Wir Grünen haben uns zudem für eine Stärkung der hausärztlichen Lotsenfunktion und für eine patientenorientierte Strategie für die Digitalisierung im Gesundheitswesen stark gemacht. Das finden Sie in diesem Antrag. Wir führen damit auch Maßnahmen aus rot-grünen Regierungszeiten fort. Aber wir müssen endlich auch die notwendigen rechtlichen Schritte und Rahmenbedingungen schaffen, damit es auch wirklich umsetzbar ist. Die dicksten Pflöcke, meine Damen und Herren, müssen auf der Bundesebene eingeschlagen werden. Ich nenne nur das Stichwort „Bedarfsplanung“. Vor allem der Sicherstellungsauftrag darf nicht zur Makulatur verkommen.
Rein rechnerisch haben wir alle ja eine gute ärztliche Versorgung. Aber schaut man sich das an, sieht man, dass die Realität vor allem auf dem Lande anders ist. Hier muss wirklich das System umgekrempelt werden. Hier geht es um eine Neuverteilung von Pfründen auf dem großen Markt der Gesundheitswirtschaft, und das wird hart. Deshalb bin ich dankbar, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen.
Wir wissen um die Situation, was Hausärzte angeht. 364 Stellen sind schon nicht besetzt. In den nächsten Jahren werden höchstwahrscheinlich über 1 000 nicht besetzt sein. Wir werden aber auch neue zusätzliche Hausarztstellen brauchen, wenn wir die Lotsenfunktion der Hausärzte stärken wollen und wenn wir die geplanten offenen Sprechstunden auf den Weg bringen wollen. Denn das erfordert mehr Zeit für den Patienten. Gerade die Lotsenfunktion ist da sehr, sehr wichtig.
Wir müssen aber auch die Arbeitsbedingungen den Bedürfnissen der jungen Menschen in den medizinischen Berufen anpassen. Das bedeutet, den Ausbau unserer Infrastruktur auch auf dem flachen Land voranzutreiben, also nicht nur von Work-Life-Balance zu reden, sondern auch für sie zu sorgen.
Meine Damen und Herren, wir reden täglich über Digitalisierung. Sie bietet gerade in der medizinischen Versorgung Chancen, aber sie braucht klare Beteiligungsstrukturen und Transparenz für die Patienten. Die Patienten sind die Fachmänner und
Fachfrauen in eigener Sache. Da fehlt einiges im Masterplan Digitalisierung der Landesregierung, sie wird den Bedarfen in Medizin und Pflege nicht gerecht. Wir brauchen wirklich praxistaugliche Strategien, die vom Patienten her gedacht und vom Präventionsgedanken getragen werden.
Ich glaube, das sind wichtige Punkte. Andere wie das Fernbehandlungs- und Fernverschreibungsverbot sind angesprochen. Ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg, aber wir haben noch viel zu tun. Wir werden Donnerstag im Kontext der Enquetekommission weiter darüber sprechen. Ich freue mich, dass es gelungen ist, diesen Antrag mit breiter Mehrheit auf den Weg zu bringen.
Danke, Frau Kollegin Janssen-Kucz. - Wir kommen jetzt zu dem Beitrag von Dr. Thela Wernstedt für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns in diesem Parlament schon häufig mit dem Problem der hausärztlichen Versorgung auf dem Lande beschäftigt. Ich weise zu Beginn meiner Rede noch einmal darauf hin, dass der Sicherstellungsauftrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegt und nicht bei der Landesregierung oder dem Parlament.