Protocol of the Session on October 25, 2018

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Zur gleichen Petition möchte für die CDU Dr. Karl-Ludwig von Danwitz sprechen. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich spreche zu der Petition, in der es um die Weiterbeschäftigung geht.

Die Petentin hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, der leider nicht verlängert werden konnte. Da die Landesregierung aber ein großes Interesse daran hat, tüchtige Beschäftigte im Schuldienst zu halten, wurden Gespräche angeboten und intensiv geführt. Wie die Kollegin schon ausgeführt hat, erfüllt die Petentin die Voraussetzung, als Lehrerin an einer niedersächsischen Schule zu unterrichten, aber nicht, da sie ihre Ausbildung nur in einem Fach gemacht hat.

Ihr wurde gesagt, dass sie einen Antrag stellen und einen Eignungstest machen könnte. Diesen Antrag hat sie bis jetzt nicht gestellt. Deswegen ist im Moment keine Weiterbeschäftigung, auch nicht als Quereinsteigerin, möglich. Eine Weiterbeschäftigung als pädagogische Mitarbeiterin wurde ange

boten. Das wurde aus finanziellen Gründen abgelehnt. Von daher kommen wir im Moment mit der Petentin nicht weiter.

An der Schule geht es mit dem Sprachförderunterricht weiter, leider nur im Umfang von acht Stunden. Es wurde aber eine Kraft gefunden, die die Sprachförderung und die Alphabetisierung der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler übernehmen kann. Von daher können wir heute nur für „Sach- und Rechtslage“ plädieren.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Zu dieser Thematik hat sich ebenfalls Herr Kollege Santjer von der SPD-Fraktion gemeldet. Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Eilers, uns eint, dass wir Wege finden müssen, damit wir für die Leute, die schon in Schule tätig sind und dort erwiesenermaßen gute Arbeit machen - das ist auch in diesem Fall sehr deutlich dokumentiert -, Brücken bauen, damit sie ihrer Beschäftigung weiterhin nachgehen können.

Wir haben im Petitionsausschuss darüber diskutiert, wie wir mit dieser Eingabe umgehen können. Ich bin sehr dankbar dafür, dass das Kultusministerium signalisiert hat, dass es durchaus Wege gibt, wenn der Antrag der Lehrerin - sie ist ja nicht die Petentin - vorliegt, zu einer Lösung zu kommen, sodass die Weiterbeschäftigung stattfinden kann.

Daher ist es richtig, mit „Sach- und Rechtslage“ zu votieren, weil wir Wege aufzeigen können. Wenn wir diese nicht hätten, müsste man vielleicht zu einer anderen Bewertung kommen. Das ist hier nicht der Fall.

Ich will aber auch betonen: In der Großen Koalition sind wir - mit dem Kultusminister zusammen - angesichts der Frage von Unterrichtsversorgung und Lehrermangel förmlich getrieben. Wir suchen immer wieder nach Wegen, wie wir Möglichkeiten schaffen können, dass wir den Unterricht in den Schulen gewährleisten können. Wir gehen genau dieser Frage gerade nach, wie wir in Zukunft mit in einem Fach ausgebildeten Lehrkräften verfahren. Es scheint, dass wir da Bewegung hineinbekommen und in Zukunft Möglichkeiten und Türen öff

nen können, damit wir in diesen Fällen zu einer Anstellung kommen können.

Von daher bin ich davon überzeugt, dass mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses Türen aufgemacht wurden. Das kann dazu führen, dass dieser Schule, dieser Lehrerin und den Schülerinnen und Schülern geholfen wird.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Santjer. - Wir wenden uns jetzt der Petition mit der laufenden Nr. 00266 zu. Es hat sich Kollege Detlev Schulz-Hendel, Bündnis 90/Die Grünen, zu Wort gemeldet. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Petition geht es um die kostenlose Fahrradmitnahme in niedersächsischen Regionalzügen.

Im Koalitionsvertrag heißt es: Einheitliche Standards zur Fahrradmitnahme im ÖPNV sollen entwickelt und eingeführt werden. - Es gibt aber in Niedersachsen derzeit keine einheitlichen Standards; denn sowohl im GVH als auch im HVV gibt es die Möglichkeit der kostenlosen Fahrradmitnahme außerhalb der Hauptverkehrszeiten.

Insofern plädieren wir für die Berücksichtigung der Eingabe. Wenn man die Stärkung des Fahrrades im Umweltverband wirklich will, müssen u. a. auch finanzielle Anreize geschaffen werden. Alle Bedenken der Landesregierung teilen wir nicht. Insofern fordern wir die Landesregierung auf, Lösungen für die Probleme zu finden, die offensichtlich eine kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern unmöglich machen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege. - Zur gleichen Petition spricht der Kollege Bode, FDP-Fraktion. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Das Anliegen des Petenten ist absolut berechtigt. Gerade wenn man will, dass Pendler vom Pkw auf andere Verkehrsmittel umsteigen, muss man die Möglichkeit der

Kombination von Zug und Fahrrad ausweiten. Deshalb ist ein finanzieller Anreiz zur Mitnahme richtig. Wir können dem Vorschlag der Grünen aber leider nicht folgen, „Berücksichtigung“ zu beschließen.

Ein Gegenargument ist schlicht und ergreifend überzeugend: Bei vielen Strecken haben die Züge zu den Hauptverkehrszeiten nicht die ausreichende Länge, sodass die Fahrräder tatsächlich mit hineinpassen würden. Das darf uns aber nicht davon abhalten, zur Verbesserung in diesem Bereich tatsächlich etwas zu tun und an dem Problem zu arbeiten.

Deshalb schlagen wir bei der Petition „Erwägung“ vor, sodass die Landesregierung aufgefordert wird, Lösungen für dieses Problem, was Zuglängen angeht, zu finden. Das wird vielleicht in Richtung Hamburg wegen der Größe des Hamburger Bahnhofs nicht ganz einfach sein; das gebe ich gerne zu. Die Landesregierung sollte vielleicht auch über Zeitfenster reden, in denen die Fahrradmitnahme gestattet und auch kostenfrei möglich sein könnte.

Solche kreativen Maßnahmen sollten tatsächlich eingeleitet werden. Dann würden wir es in der Tat noch mehr schaffen, vom Auto auf den ÖPNV umzusteigen. Das ist gerade in den belasteten Städten - das hatten wir bei der Dieselthematik bereits diskutiert - ein sinnvoller und ergänzender Weg. Deshalb „Erwägung“ und nicht „Berücksichtigung“!

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Jetzt kommen wir zu der Petition mit der laufenden Nr. 03652. Hierzu hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Piel gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Petent aus Delmenhorst bemängelt, dass taktile Elemente, die er als sehbehinderter Mensch braucht, infolge der Marktnutzungen regelmäßig zugebaut werden, sodass er im Grunde genommen nur in Begleitung auf den Wochenmarkt gehen kann.

Wir haben gerade gestern über Barrierefreiheit im Internet geredet. Hier verstehen wir sicherlich die Stadt Delmenhorst, die einen Interessenausgleich schaffen möchte. Grundsätzlich ist es aber so: Wenn man akzeptiert, dass sehbehinderte Menschen nur in Begleitung auf Wochenmärkte gehen

können, dann verweigert man ihnen in vielen Fällen tatsächlich den Zugang.

Darum bitten wir, für diese Petition „Berücksichtigung“ zu entscheiden, um noch einmal nachzuschauen, ob man die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen kann, dass die Elemente, die Sehbehinderten den Weg erleichtern, bei Wochenmärkten nicht regelmäßig zugebaut werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Piel. - Zur gleichen Petition gibt es noch eine Wortmeldung aus der SPD-Fraktion, von Herrn Rüdiger Kauroff. Herr Kollege, bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich spreche ebenfalls zu der Petition, die Delmenhorst betrifft, bei der es um die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention geht.

Der Petent beantragt, das Niedersächsische Straßengesetz zu ändern und die Sonderrechte, die für Straßen und Plätze darin genannt sind, aufzuheben. Lassen Sie uns einmal schauen, was dazu geführt hat, dass der Petent diese Petition eingereicht hat. Dazu geführt hat, dass es dort in der Innenstadt ein Café gibt, vor dem Außenmöbel so ungünstig standen, dass Kinderwagen, Rollatoren und auch Rollstühle nicht passieren konnten.

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses ist in Delmenhorst gewesen, hat dort nachgeschaut. Das ist abgestellt, sodass sich die behinderten Menschen nun rund um dieses Cafè einwandfrei und frei bewegen können.

Das einzige Problem, das es noch gibt, ist der Markt. Der Markt ist vormittags - nicht jeden Tag - da, und teilweise überbauen die Marktstände, die nun einmal gewisse Ausmaße haben müssen, die Blindenleitstreifen tatsächlich.

Der Petent - das bleibt ausdrücklich festzuhalten - sagt nicht, dass er diesen Markt abschaffen möchte. Der Petent ist aber jemand, der die Blindenleitstreifen dauerhaft nutzen möchte. Das ist verständlich. Dieses Verständnis kann man auch aus der Stellungnahme herauslesen, die das Sozialministerium am 26. März dieses Jahres abgegeben hat.

Nun ist es sehr schwierig. Diese Marktstände kann man ja nicht zurechtsägen, so wie man sie gerne haben möchte. Auch muss man sehen - das ist auch ein Hinweis des Sozialministeriums -, dass die Grundlagen dieser Märkte nicht in Sondernutzungsrechten, sondern im Marktrecht und in § 67 der Gewerbeordnung verankert sind.

Als Kompromiss hat die Stadt Delmenhorst angeboten und ihre Marktbetreiber dazu verpflichtet, dass diese, wenn sie die Blindenleitstreifen überbaut haben, dort, wo die Blindenleitstreifen aufhören, Schilder in Blinden- und in Schreibschrift aufstellen, die darauf hinweisen, dass sehbehinderte Menschen von den Marktbetreibern auf Wunsch zu Zielen auf dem Markt, über den Markt hinweg oder aber bis zum Wiederbeginn des Blindenleitstreifens geführt werden.

Laut Sozialministerium müssen beim Überbauen von Blindenleitstreifen Vorkehrungen getroffen werden, den sehbehinderten Menschen zu helfen. Nach Aussage des Sozialministeriums ist das von der Stadt Delmenhorst eingeführte Projekt eine solche geforderte angemessene Vorkehrung, um den sehbehinderten Menschen zu helfen.

Deshalb bleiben wir bei unserem Votum „Sach- und Rechtslage“, mit dem Vorteil, dass dem Petenten dieses Ergebnis und auch dieser Kompromiss - mit der Zusage des Sozialministeriums, sich noch einmal mit der Stadt Delmenhorst in Verbindung zu setzen und damit sicherzustellen, dass dieser Kompromiss auch eingehalten wird - mitgeteilt werden.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Kauroff. - Zu den strittigen Eingaben liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir in die Abstimmung eintreten können.

Wir stimmen also jetzt über die Eingaben ab, zu denen die diskutierten Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie einzeln auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden, dann über die Ausschussempfehlungen abstimmen.

Ich beginne mit der laufenden Nr. 4 der Eingabenübersicht, der Eingabe 03652/11/17, betr. die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention; Sicherung der Rechte der Menschen mit Behinderung durch Einschränkungen straßenverkehrs