Rüdiger Kauroff

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Innenpolitiker der SPD-Fraktion waren Ende September eine ganze Woche in Niedersachsen unterwegs und haben sich in der sogenannten Blaulichtwoche ein aktuelles Bild von den Blaulichtinstitutionen in unserem Lande gemacht. Außer mit der Polizei haben wir den direkten Austausch mit unseren Feuerwehren und unseren Hilfsorganisationen gesucht.
Ob die Berufsfeuerwehr in Osnabrück, die freiwillige Feuerwehr in Stadthagen, das DRK in Hannover oder die Johanniter in Delmenhorst, eines ist uns auf unserer Reise klar geworden: Niedersachsen kann sich auf seine Feuerwehren, auf seine vielen Hilfsorganisationen und auf den Katastrophenschutz verlassen. Ihr Einsatz rettet Leben und leistet einen großen Beitrag zur Sicherheit für die Menschen in unserem Land. Sie sind es, die dafür Sorge tragen, dass wir beruhigt zu Bett gehen können: diejenigen, die Brände bekämpfen, Menschenleben retten, medizinische Erstversorgung sicherstellen, Bergungen vornehmen und präventive Maßnahmen ergreifen. Häufig stellen sie dabei ihr eigene Familie, ihre Arbeit, ihre Freizeit und vor allem ihre eigene Sicherheit und ihr eigenes Leben hintenan. Sie gehen für uns im wahrsten Sinne des Wortes durchs Feuer.
Doch statt Anerkennung zu finden, sind immer mehr unserer Einsatzkräfte in ihrem Alltag Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt. Sie werden am Einsatzort beschimpft, bedroht oder sogar gewaltsam angegangen. Ich sage hier in aller Entschiedenheit: Das darf nicht sein; denn helfende Hände schlägt man nicht.
Insgesamt wurden im Jahr 2019 über 23 000 Brandeinsätze gefahren. Das zeigt der Brand- und Hilfeleistungsbericht der niedersächsischen Feuerwehren. Die Herausforderungen, mit denen sich die Einsatzkräfte konfrontiert sehen, nehmen konstant zu und stellen die Helferinnen und Helfer vor schwere Aufgaben: Vegetationsbrände, Hochwasser und Extremwettersituationen führen dazu, dass die Einsatzlagen nicht einfacher werden.
Klar ist: Für unser gesellschaftliches Miteinander ist eine flächendeckende Feuerwehrstruktur unerlässlich. Die Ergebnisse der Strukturkommission zur Zukunft der Feuerwehr wollen wir so bald wie möglich in ein modernes Brandschutzgesetz gießen. Hier gilt es, die vorhandenen Kräfte und Kapazitäten in den Kommunen zugunsten eines ergänzenden überörtlichen Brandschutzes zu bündeln und somit noch stärker den veränderten Umweltbedingungen anzupassen.
Die Stärkung und Entlastung des Ehrenamtes, angefangen bei Freistellungsregelungen bis hin zur besseren Vereinbarkeit von Ehrenamt, Familie und Beruf, war eine zentrale Forderung auf unserer Tour durch Niedersachsen. Wir sind daher umso überzeugter, dass wir die Rahmenbedingungen des Ehrenamtes verbessern und weiter dafür werben müssen, dass sich Mitbürgerinnen und Mitbürger freiwillig in unseren Feuerwehren engagieren. Hier braucht es eine Fortsetzung der Imagekampagnen für den Brandschutz wie z. B. „Ja zur Feuerwehr“ und „Frauen am Zug“.
Besonders freut mich, dass die Zahl der Kinder- und Jugendfeuerwehren in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Wir haben heute mehr als 44 000 Nachwuchskräfte in den Reihen der Feuerwehren.
„112 % für Niedersachsen“ spiegelt auch die Belastung und das Engagement vieler Menschen in unserem Land im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes wider.
Das Ehrenamt ist und bleibt hierbei die wichtigste Säule Niedersachsens. Wir müssen dringend dafür Sorge tragen, dass das Ehrenamt attraktiver wird und sich noch mehr Menschen in den freiwilligen Feuerwehren und den Hilfsorganisationen engagieren. Ich freue mich daher auf die Erkenntnisse der Enquetekommission zum Ehrenamt, die in der letzten Woche ihre Arbeit aufgenommen hat.
Lassen Sie mich jetzt noch auf die Notwendigkeit zur Reorganisation des Brand- und Katastrophenschutzes in Niedersachsen eingehen! Auch hier gilt, dass wir die bestehenden Organisationen grundlegend modernisieren wollen.
Auf die angekündigte Bildung eines neuen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz an den Standorten Celle und Loy freuen wir uns. Dort sollen zukünftig neben der Akademie alle operativen Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes wahrgenommen werden. Die bestehenden Ressourcen der sechs dezentralen Ämter für Brand- und Katastrophenschutz werden zusammen mit den zuständigen Referaten des Innenministeriums in einem neuen und modernen Landesamt gebündelt.
Wir sind froh über diesen neuen Weg und danken unserem Innenminister, Boris Pistorius, für seine Unterstützung.
Die letzte Station unserer Blaulichtwoche war der neue Standort der NABK in Celle. Wir waren beeindruckt von dem Potenzial dieser einzigartigen Feuerwehrliegenschaft. Meine Fraktion und ich werden uns in den kommenden Jahren für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Standortes einsetzen und uns mit 112 % für die Feuerwehren und den Katastrophenschutz in Niedersachsen einsetzen.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Mitbürgerinnen und Mitbürger sich in unseren Feuerwehren und Rettungsdiensten und in unserem Katastrophenschutz engagieren! Lassen Sie uns gemeinsam das Ehrenamt stärken, die Rahmenbedingungen verbessern und Sorge dafür tragen, dass jene, die sich für das Gemeinwohl engagieren, nicht in das Fadenkreuz von Hass, Bedrohung und Gewalt geraten!
Nochmals: Wir stehen an eurer Seite, liebe Kameradinnen und Kameraden! Danke für euren täglichen Einsatz! Er ist für Niedersachsen und für uns alle unendlich wertvoll.
Danke schön.
Ich will nicht zur Windenergie sprechen, sondern in Erwiderung auf Herrn Wirtz zu der Eingabe 01535 sprechen.
Herr Wirtz, ich weiß nicht, ob Sie die Unterlagen, die zu dieser Petition gehören, richtig gelesen haben. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich
die Zielsetzung und die Ausrichtung des New Green Deals und arbeitet meines Wissens schon seit etwas längerer Zeit an der Umsetzung. Für die Dauer der Legislaturperiode ist bereits eine Lenkungsgruppe des Landes Niedersachsen eingesetzt worden. Unter der Leitung des Staatssekretärs des MU sind die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Staatskanzlei und aller anderen Ministerien vertreten, um an dieser Umsetzung zu arbeiten.
Deshalb ist diese Petition eigentlich zu spät gekommen und hat der Petitionsausschuss in seiner letzten Sitzung mit großer Mehrheit die Beschlussempfehlung „Sach- und Rechtslage“ beschlossen, um den Petenten mitzuteilen, dass das umgesetzt werden soll.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, Sie in diesen Tagen wohlauf hier im Niedersächsischen Landtag zu sehen.
Die Corona-Pandemie hat das Leben aller Mitbürgerinnen und Mitbürger von heute auf morgen vor große Herausforderungen gestellt. Ausdrücklicher Dank - das will ich hier vorwegstellen - gilt allen,
die täglich das Virus an vorderster Front bekämpfen, unsere Versorgung und Sicherheit gewährleisten, und letztlich allen Bürgerinnen und Bürgern, die die gesundheitsschützenden Maßnahmen der letzten Wochen mitgetragen haben.
Nicht zuletzt: Die Corona-Pandemie hat die Institutionen des Katastrophenschutzes in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Wir mussten in den vergangenen Jahren klar feststellen, dass sich die Gefährdungslagen für unser Bundesland drastisch verändert haben. Der Moorbrand bei Meppen, ein gesteigertes Waldbrandrisiko, das dritte drohende Dürrejahr in Folge, Pandemien oder terroristische Risiken stellen unseren Bevölkerungs- und Katastrophenschutz vor gewaltige Hürden, die jedoch mit Weitsicht, Strategie und kühlem Kopf zu meistern sind.
Der Titel unseres Antrages zur Aktuellen Stunde beinhaltet bewusst den Passus: „Jetzt die Weichen für einen modernen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Niedersachsen stellen!“ Hierbei darf aber keineswegs der Eindruck entstehen, dass der Katastrophenschutz in unserem Bundesland
schlecht aufgestellt sei, ganz im Gegenteil. Doch die vergangenen Jahre haben uns gelehrt, dass sich die Welt in einer rasanten Geschwindigkeit verändert und wir stets getroffene Entscheidungen auf den Prüfstand stellen müssen. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Strukturen, die vor Jahren sinnvoll und effektiv erschienen, vor dem Kontext aktueller Veränderungen angepasst werden müssen.
Um diesen neuen Herausforderungen gerecht zu werden, braucht es eine Reform des derzeitigen Katastrophenschutzes. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Folgen auch für die kommunalen Haushalte braucht es zur Sicherstellung des Katastrophenschutzes in unseren Städten und Gemeinden ein Unterstützungsprogramm für unsere Hilfsorganisationen. Da kommen ganz schnell 50 bis 60 Millionen Euro zusammen. Alle erleiden beispielsweise durch das Wegbrechen von Sanitätsdiensten bei Großveranstaltungen erhebliche Einnahmeausfälle. Da muss das Land unterstützend eingreifen; denn die massiven Liquiditätsausfälle dürfen nicht dazu führen, dass die Bewältigung zukünftiger Katastrophenfälle vorübergehend auf Eis gelegt wird.
Zusätzlich bedarf es mit Blick auf eine stark gesteigerte Waldbrandgefahr und Moorbrände in
unserem Bundesland eines Förderprogramms zur Stärkung unserer Feuerwehren und der Katastrophenschutzeinheiten, z. B. mit geländegängigen Feuerwehrfahrzeugen mit größerem Wassertank.
Eines ist in unseren Augen zwingend erforderlich: Es braucht zur besseren Vorsorge künftiger Katastrophenfälle die zeitnahe Einrichtung eines eigenen niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz in Celle und in Loy. Dieses ist mit ausreichenden Ressourcen zur Bewältigung künftiger Katastrophenfälle auszustatten. Im ersten Schritt sind aus unserer Sicht die aktuellen Betriebskosten der COVID-19-Krisen- und -Stabsorganisation in Höhe von 5 Millionen Euro und für die notwendige Ausrüstung von Sonder- und Hilfseinrichtungen im Katastrophenschutz 17 Millionen Euro bereitzustellen.
Ziel muss es sein, dass das Landesamt den Landkreisen fachliche Unterstützung bei der Katastrophenbewältigung leistet und eine koordinierende Rolle bei Landes-, Bundes- und EU-Einsätzen übernimmt.
Nachdem bereits das Kompetenzzentrum Großschadenslagen zur NABK verlegt worden ist, gilt es, diesen Standort weiter zu stärken und zur Schlagader des niedersächsischen Katastrophenschutzes auszubauen.
Das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz könnte nach unseren Vorstellungen bereits zum Beginn des kommenden Jahres errichtet werden. Hier könnten auch zentrale Lagerkapazitäten und Logistikmöglichkeiten für medizinische Schutzkleidung angesiedelt sein, um im Bedarfsfall schnell handlungsfähig zu sein. Wir stehen hierzu in guten Gesprächen mit unserem Koalitionspartner und hoffen, Ihnen zeitnah Ergebnisse präsentieren zu können.
Der niedersächsische Katastrophenschutz und die zahlreichen Hilfsorganisationen nehmen eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Corona-Pandemie wahr, ob bei der Schaffung von Behelfskrankenhäusern oder der Logistikbündelung zur Beschaffung medizinischer Güter. Ohne die Arbeit der vielen Frauen und Männer sähe die Situation in unserem Bundesland anders aus.
Wir müssen aber auch darüber reden, dass wir den Katastrophenfällen besser präventiv begegnen können. Wir müssen die Debatte darüber führen, ob neue Kategorien jenseits des Katastrophenfalls
geschaffen werden, z. B. eine Art Katastrophenvoralarm oder auch Maßgaben für außergewöhnliche Ereignisse.
Gleichzeitig - dies ist meiner Fraktion außerordentlich wichtig - müssen wir uns um eine Freistellung aller Helferinnen und Helfer kümmern. Wer sich für unser Land und den Schutz der Bevölkerung bemüht, darf keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen spüren, sondern muss für das Engagement gefördert werden.
- Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen für eine Stärkung unseres Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. Wir setzen uns dafür ein, dass das Katastrophenschutzgesetz schnellstmöglich novelliert wird. Wir freuen uns auf interessante Gespräche in den kommenden Wochen und Monaten.
Bleiben Sie alle gesund!
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wiedereinführung der Meisterpflicht im deutschen Handwerk - so steht es in der Überschrift unseres Entschließungsantrags. Dort steht aber auch:
„starkes Signal für Niedersachsen, Deutschland und Europa.“ Lassen Sie mich ausdrücklich darauf hinweisen: Das ist natürlich auch ein starkes Zeichen für das Handwerk hier in unserem Land.
Nach der Einführung der Meisterprämie im Jahr 2017 und 2018 und der jüngst beschlossenen Gründungsprämie im Handwerk folgt nun ein nächstes gutes, richtiges und deutliches Zeichen an das Handwerk in Niedersachsen mit seinen ca. 83 000 Betrieben und seinen knapp 44 000 Auszubildenden.
Bei der Wiedereinführung der Meisterpflicht, von der wir sprechen, handelt es sich rechtlich gesehen eigentlich um die Wiedereinführung der Zulassungspflicht im Handwerk, damit wir in den zwölf Gewerken den Meisterbrief wiedereinführen können. Der Meisterbrief ist zusammen mit der Ausübungsberechtigung der Nachweis, ein Handwerk auszuüben und junge Menschen im Handwerk ausbilden zu können. Ausgebildete Meister haben gerade für die Ausbildung junger Menschen eine entsprechende arbeits- und berufspädagogische Grundlagenqualifikation erhalten.
In vielen Gesprächen in den letzten zwei Jahren mit dem Präsidenten der Handwerkskammer Hannover, Herrn Steinmann, und mit dem Hauptgeschäftsführer, Herrn Karst, ist immer wieder die Forderung nach der Wiedereinführung der Meisterpflicht auch von der Handwerkskammer in Hannover an mich herangetragen worden.
Nun hat es auch Berlin gehört; der Kollege Bley hat es gesagt. Im Sommer fand eine Anhörung im Deutschen Bundestag zu diesem Thema statt. Ich habe mich auf den Weg nach Berlin gemacht, um an dieser Anhörung teilzunehmen. Ich konnte den Ausführungen der geladenen Verbände folgen. Zu hören war von fast allen Verbänden, dass es in den Gewerken negative Folgen in Form erheblicher Qualitätseinbußen bei der Ausführung der Gewerke, einer erheblichen Abnahme von qualifizierten Fachkräften und starker Rückgänge bei der Zahl der Auszubildenden gegeben hat.
Die Qualitätseinbußen bei der Ausführung der Gewerke haben in nicht unerheblichem Maße auch dazu geführt, dass sich die betroffenen Auftraggeber an die zuständigen Handwerkskammern gewandt haben. Die Kammern konnten die Anzahl dieser Beschwerden teilweise kaum bewältigen.
Auch der Rückgang der Fachkräfte und die sinkenden Zahlen bei den Auszubildenden in den Handwerksbetrieben ohne Meisterbrief haben ge
rade im Hinblick auf den Fachkräftemangel ein Handeln des Bundes notwendig gemacht.
Die Bundesregierung hat folgerichtig am 9. Oktober 2019 die Wiedereinführung der Zulassungspflicht - also die Einführung des Meisterbriefes - für die von Herrn Bley genannten Gewerke beschlossen.
Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich und freuen uns, damit ein Signal für die Qualität und die Qualifikation im ausführenden zulassungspflichtigen Handwerk zu setzen.
Wir verbinden damit ausdrücklich den Wunsch, dass die noch ausstehenden Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat zur Einführung dieser Meisterpflicht so schnell wie möglich getroffen werden, sodass diese Regelungen möglichst schnell - wenn es geht, zum 1. Januar 2020 - in Kraft treten könnten.
Ich möchte auf die Aufzählung unserer Bitten an die Landesregierung verzichten, weil sie der Kollege Bley schon vorgetragen hat. Wir haben diesen Entschließungsantrag gemeinsam eingebracht.
Deswegen verzichte ich darauf und freue mich, mit Ihnen gemeinsam dieses Thema in den Ausschüssen besprechen zu können.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Pancescu, alles das, was Sie aufgelistet haben, ist vom Prinzip her richtig. Aus meiner Sicht haben Sie nur etwas ganz Entscheidendes dabei vergessen: Der Petent, der diese Petition eingereicht hat, war zu der Zeit, als er den Blindenhund haben wollte, 81 Jahre alt. Eine Forderung war, dass er ein Orientierungs- und Mobilitätstraining macht, um mit dem Blindenhund umgehen zu können. Dieses Orientierungs- und Mobilitätstraining hat er bis zum heutigen Tage
verweigert. Insofern sind auch alle beim Sozialgericht anhängigen Verfahren eingestellt worden. Er hat zwar Einsprüche eingelegt. Darüber ist aber juristisch noch nicht entschieden. Man muss das also noch einmal abwarten.
In der Stellungnahme des Sozialministeriums heißt es zu der Beschwerde über die Ärztekammer Niedersachsen: Die Prüfung des Sozialministeriums hat ganz klar ergeben, dass die Ärztekammer sachgerecht entschieden hat und dass es keine Unregelmäßigkeiten bei der Ärztekammer gegeben hat.
Deswegen bleiben wir bei dem Votum „Sach- und Rechtslage“.
Danke schön. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Pancescu, in einem sind wir uns bei der Petition 00857/11/18, in der es um die Unterstützung Geflüchteter geht, ja einig: Natürlich wollen auch wir eine vernünftige Integration erreichen. Aber da der Petent in seiner Auflistung eigentlich nur allgemeine Kommentare und Meinungen geäußert hat und insofern in seinen Gedankengängen nichts Neues zu lesen war, sind wir der Meinung, dass das, was wir zurzeit haben, völlig ausreichend ist.
Einig sind wir uns darin, dass wir einen Bedarf an qualifizierten Sprachmittlern haben und sie brauchen. Das Land Niedersachsen setzt sich bei der Gesundheitsministerkonferenz dafür ein, dass genau diese Sprachmittlung stattfinden kann und standardisiert wird und dass ihre Finanzierung für die Zukunft sichergestellt wird.
Der Petent regt auch an, dass es landesweit Verzeichnisse über Sprachmittler geben soll. Wir sind aber der Meinung, dass wir mit der Vielfalt und Anzahl an regionalen und lokalen Pools zur Sprachmittlung eigentlich ganz gut aufgestellt sind. Es gibt Laiendolmetscher, es gibt geschultes bilinguales Personal, es gibt Gemeindedolmetscher und Dolmetscherdienste.
Insofern sind wir aus unserer Sicht gut aufgestellt und bleiben deswegen bei dem Votum „Sach- und Rechtslage“.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist fast nicht zu glauben, aber leider werden Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräfte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit immer häufiger Opfer von Gewalt und Pöbeleien, von Beleidigungen und Übergriffen.
Meine Damen und Herren, das ist auf keinen Fall hinnehmbar. Bedenken Sie, dass es sich hierbei um Kräfte handelt, die in Not geratenen Menschen helfen. Neben den hauptamtlich Tätigen sind es zu großen Teilen auch ehrenamtliche Helfer, die diese Aufgaben in ihrer Freizeit übernehmen. Diese unerträglichen Straftaten müssen ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht werden.
Immer häufiger müssen daher eingesetzte Helfer über ein Einsatzgeschehen vor Gericht aussagen. Diese Aussagen können psychisch sehr belastend sein. Wichtig ist es dabei, dass diese Menschen, die anderen in ihrer Not geholfen haben, eventuell bei Vernehmungen oder bei Zeugenaussagen vor Gericht juristische Unterstützung zur Verfügung gestellt bekommen, ohne selbst dafür in die Tasche greifen zu müssen. Durch die Schaffung eines Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte kann den Rettern und Helfern in belastenden Situationen juristische Hilfe ermöglicht werden.
Meine Damen und Herren, vielleicht kennen Sie es aus eigener Erfahrung: Wenn man Aussagen bei der Polizei oder vor Gericht machen muss, ist man sehr aufgeregt und hat manchmal das Gefühl, eher Angeklagter als Zeuge zu sein. Wir dürfen unsere ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräfte in einer solchen Situation nicht im Regen stehen lassen. Der Staat muss dafür sorgen, dass Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräfte auf Augenhöhe aussagen können, damit die Täter der Übergriffe dingfest gemacht werden können. Wir müssen dafür sorgen, dass in allen Fällen für die gesamte Dauer Rechtsschutz zur Verfügung steht. Dieser ist unabhängig davon zu gewähren, ob der Zeuge seine Rechten und Pflichten alleine wahrnehmen kann oder nicht.
Auf Anregung des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes, Hartmut Ziebs, der auf dieses Thema hingewiesen hat, wurden im Bundeshaushalt erstmalig für das Jahr 2019 finanzielle Mittel dafür eingestellt. Nun soll das Bundesin
nenministerium im Auftrage des Bundestages in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz ein Konzept zur Verwendung des Geldes entwickeln. Die niedersächsischen Hilfsorganisationen haben ihre Bereitschaft erklärt, an einer praxisgerechten Ausarbeitung und Formulierung mitarbeiten zu wollen.
In dem vorliegenden Antrag wird die Landesregierung u. a. gebeten, sich beim Bundesinnenministerium für schlanke Verfahren einzusetzen, mit den niedersächsischen Hilfsorganisationen eigene Vorschläge für eine unbürokratische Handhabung zu erarbeiten, den „Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte“ mit Unterstützung des Landespräventionsrates bei den Helfern bekannt zu machen, damit er auch genutzt wird, und zu prüfen, inwieweit die Bundesländer an dem Fonds beteiligt werden sollten.
Wenn es uns gelingt, durch diesen rechtlichen Beistand dafür zu sorgen, dass mehr Täter, die Einsatz- und Hilfskräfte gewalttätig, beleidigend oder wie auch immer attackiert haben, durch Zeugenaussagen rechtskräftig verurteilt werden, dient das sicherlich auch der Abschreckung für andere.
Meine Damen und Herren, noch einmal ganz deutlich: Gewalt gegen helfende Hände dürfen und werden wir auf keinen Fall zulassen und hinnehmen.
Ich bin dankbar dafür, dass im Innenausschuss alle Fraktionen des Hauses der Einführung dieses Rechtsschutzfonds zugestimmt haben. Das ist das richtige Signal für alle Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräfte in Niedersachsen. Sie arbeiten für uns, und wir werden sie nicht alleine lassen. Das sind wir diesen Helfern schuldig.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn meines Redebeitrages noch einmal ganz kurz auf die Begriffe „Bürokratie“ und „Bürokratieabbau“ schauen.
Das Wort „Bürokratie“ gibt es schon seit 1894. Da taucht es nämlich das erste Mal in „Meyers Konversations-Lexikon“ auf. Man hat mit dem Wort „Büreaukratie“ damals die „Schreibstubenherrschaft“ bezeichnet und meinte damit „eine kurzsichtige … Beamtenwirtschaft“.
Der Soziologe Max Weber hat 1922 die Bürokratie als „rationale“ Form der „legalen Herrschaft“, auch für Unternehmen, bezeichnet.
Das Wort oder der Begriff „Bürokratieabbau“ ist ein Schlagwort in der Politik und bezeichnet die Reduzierung der Überregulierung eines Behördenhandelns bzw. die Reduzierung von Kosten.
Nun hat Herr Minister Althusmann auch davon gesprochen, wie viele Milliarden eingespart werden können. Das sind für mich immer fiktive Summen. Deswegen habe ich einfach einmal nachgeschaut: Was hat das denn für einzelne Firmen bedeutet? - Ich bin auf ein Muster gestoßen. Das ist zwar schon aus dem Jahr 2003, aber ich glaube, es wird doch ganz deutlich, was für Kosten hier entstehen. Dort geht es nämlich um Kleinbetriebe mit 10 Beschäftigten, die Bürokratiekosten von knapp 3 800 Euro pro Jahr aufbringen müssen. Kleinbetriebe mit 20 bis 49 Mitarbeitern kommen da etwas günstiger weg; die liegen bei knapp 2 000 Euro pro Jahr. Also bedeutet Bürokratieabbau tatsächlich auch die Senkung finanzieller Belastungen für Betriebe.
Aber lassen Sie uns doch einfach einmal in unseren Koalitionsvertrag schauen! Was steht dort eigentlich zum Bürokratieabbau? - Auf Seite 88 unseres Koalitionsvertrages können Sie lesen, dass die SPD und die CDU sich zum gemeinsamen „Abbau überflüssiger Bürokratie“ bekennen. Weiter können Sie dort lesen, dass die Landesregierung „den Abbau überflüssiger Bürokratie … vorantreiben“ will. Wie man das gemeinsam erreichen will, ist im Koalitionsvertrag an Beispielen beschrieben - zugegebenermaßen noch nicht ganz ausführlich.
Herr Minister Althusmann hat Ihnen aber hier heute Morgen eine ausführliche Auflistung der Maßnahmen zum Bürokratieabbau erläutert. Ich glaube, das hat ganz deutlich gemacht, dass die Landesregierung an einem Strang zieht. Und glauben Sie mir: Sie zieht auch in die richtige Richtung.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Drucksache 18/3922 geht es um den Antrag der FDP „Wald- und Flächenbrandschutz jetzt in Niedersachsen ausbauen!“, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der Drucksache 18/3933 den Antrag „Niedersachsen in Zeiten des Klimawandels schützen: Wald- und Moorbrandkonzept erarbeiten“ vorgelegt.
Beide Anträge haben auf insgesamt acht Seiten viele Vorschläge gemacht, die für mich als feuerwehrpolitischen Sprecher meiner Fraktion zwar in die richtige Richtung gehen, aber von der Landesregierung zum Teil schon längst konzeptionell bearbeitet oder erarbeitet werden.
Mit ihren mehr als 127 000 ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitgliedern leisten die Feuerwehren einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und - das dürfen wir auch nicht vergessen - für ein funktionierendes gesellschaftliches Zusammenleben in unseren Städten und Gemeinden.
Wie in allen gesellschaftlichen Bereichen müssen wir uns auch im Brand- und Katastrophenschutz den Herausforderungen der Zukunft stellen. In Niedersachsen nimmt die Bevölkerungszahl ab, das Durchschnittsalter steigt, und ein wachsender Anteil von Menschen aus zugewanderten Familien macht die Gesellschaft bunter und vielfältiger. Von
dieser Entwicklung sind natürlich auch die Feuerwehren betroffen. Im Jahr 2016 wurde unter dem Titel Perspektivprogramm 2025 ein Bündel von Maßnahmen vorgestellt, um die niedersächsischen Feuerwehren langfristig, zukunftsfähig und leistungsstark aufzustellen.
Dreh- und Angelpunkt der strategischen Ausrichtung ist eine bedarfsgerechte und attraktive Aus- und Fortbildung an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz. Ziel ist es, eine den fachlichen Anforderungen geschuldete, moderne, praxisnahe und ganzheitliche Ausbildung als Fundament eines dauerhaft leistungsfähigen Brand- und Katastrophenschutzes. Damit reagierte die Landesregierung nicht nur auf stetig steigende Lehrgangsbedarfe, sondern erhöhte auch insgesamt die Attraktivität des Dienstes in den Feuerwehren. Dieses wird anhand der laufenden baulichen Erweiterungsmaßnahmen an den Akademiestandorten in Celle, Celle-Scheuen und Loy unmittelbar und für jeden sichtbar.
Die in den vergangenen Jahren getroffenen Maßnahmen der Landesregierung zur Mitgliederwerbung wirkten, und die Mitgliederzahlen entwickeln sich positiv. Für das Jahr 2016 konnte sogar die höchste Anzahl an Mitgliedern in den Feuerwehren in den zurückliegenden fünf Jahren verzeichnet werden.
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes im Mai 2018 setzten wir bereits zentrale Verbesserungen und Forderungen des Landesfeuerwehrverbandes um. Mit der Änderung des Gesetzes wurde aber auch unter dem Motto „Einsatzort Zukunft - Niedersachsen stellt sich den Herausforderungen der Zukunft zur Sicherstellung des Brandschutzes“ eine Strukturkommission eingesetzt. Die Strukturkommission soll unterschiedliche Themen und Handlungsfelder bearbeiten. Hierzu gehören strukturelle organisatorische Themen genauso wie personelle und technische Fragestellungen.
Unter dem Vorsitz des Ministers für Inneres und Sport wurden bis Ende 2018 die vorhandenen Strukturen und Potenziale geprüft, Herausforderungen beschrieben und ein Zukunftskonzept entwickelt. Niedersachsen ist ein Flächenland, und daher stützen sich der Brandschutz und die Hilfeleistung traditionell im Wesentlichen auf die freiwilligen Feuerwehren. Die Feuerwehrfrauen und -männer stehen an 365 Tagen rund um die Uhr bereit, um in Not geratenen Bürgerinnen und Bürgern helfen zu können. Die Strukturkommission
wird den Brandschutz in Niedersachsen für die nächsten 10 bis 20 Jahre zukunftsfest machen.
Dafür werden von der Kommission folgende Handlungsfelder und Themen behandelt: Da geht es z. B. um die Nachwuchsgewinnung, da geht es um die Stärkung des Ehrenamtes, die Arbeitgeberakzeptanz, die aus meiner Sicht extrem wichtig ist. Es geht um die Anforderung, eine zukunftsfähige Aus- und Fortbildung sicherzustellen, und es geht auch um die Feuerwehren im Klimawandel.
In der ersten Jahreshälfte 2019 - in der befinden wir uns ja noch - soll dem Landtag in Abstimmung mit den Beteiligten und den Verbänden über die Ergebnisse berichtet werden, damit die Ergebnisse unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände, des Landesfeuerwehrverbands, der Arbeitsgruppe der Leiter der Berufsfeuerwehren, der Jugendfeuerwehren, der Gewerkschaften und Unternehmerverbände im Jahr 2020 in eine weitere Novellierung des Brandschutzgesetzes einfließen können.
Die Ergebnisse der Strukturkommission liegen nun seit wenigen Tagen vor. Jetzt können wir, wie geplant, gemeinsam diskutieren und die Ergebnisse bewerten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP und von den Grünen, wie Sie sehen, setzt die Landesregierung bereits seit Jahren erfolgreich die Planung und Weiterentwicklung unseres Brand- und Katastrophenschutzes um, damit die Menschen in Niedersachsen sicher sein können, dass sich unsere lebensnotwendigen Versorgungssysteme in einem sehr guten Zustand befinden und dass selbst in schlimmsten Fällen ein integriertes System aus Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen effektiv hilft. Um dem dauerhaft gerecht zu werden, bedarf es neben der Verfolgung einer erfolgreichen Strategie zum Erhalt auch der Stärkung der Flächenorganisation des Brandschutzes.
Ich gehe davon aus: Beim Lesen der Ergebnisse der Strukturkommission werden wir viele der Ideen aus Ihren beiden Anträgen wiederfinden.
Ich freue mich auf eine interessante Diskussion im Innenausschuss nach der Sommerpause und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr schön, Herr Grascha. Das haben Sie gut gemacht.
Herr Dr. Genthe, vom Prinzip her habe ich inhaltlich zu den Anträgen gesprochen. Ich habe Ihnen gesagt, dass die Ansätze, die Sie haben, sehr gut sind.
Ich habe aber lange überlegt, ob ich Ihnen erzähle, dass Sie mit Ihrem Antrag zu früh - die Ergebnisse der Strukturkommission sind ja erst Anfang dieser Woche bekannt gegeben worden - oder zu spät kommen; denn wir haben im Mai letzten Jahres mit der Novellierung des Brandschutzgesetzes diese Strukturkommission eingesetzt.
Zu den Inhalten habe ich etwas zum Ende meiner Rede gesagt haben. Sie werden feststellen, dass sich viele Ihrer Forderungen in den Ergebnissen der Strukturkommission wiederfinden. Dann werden wir sie auch umsetzen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Seit längerer Zeit müssen wir bedauerlicherweise vermehrt zur Kenntnis nehmen, dass Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräfte immer häufiger im Einsatz Opfer von Beleidigungen, Übergriffen und sogar Gewalt werden. Hierbei handelt es sich oft um strafrechtlich zu verfolgende Tatbestände, zu denen Helfer und Helferinnen unter Umständen als Zeugen aussagen müssen. Vor Gericht allerdings haben die Helfer und Helferinnen häufig den Eindruck, mehr Angeklagter als Zeuge zu sein. Viel zu oft sind die Einsatzkräfte der außergewöhnlichen Situation vor Gericht schutzlos ausgeliefert.
Meine Damen und Herren, zwar sieht § 68 b der Strafprozessordnung seit 2015 vor, dass Zeugen für die Dauer der Vernehmung ein Rechtsanwalt beigeordnet werden kann. Problematisch hierbei sind jedoch die sehr hohen Voraussetzungen, um das zu erreichen.
Möchte ein Zeuge dennoch nicht auf die Unterstützung eines Anwalts verzichten, so muss der Zeuge selbst für die entstehenden Kosten aufkommen. Aus diesem Grund scheuen insbesondere viele ehrenamtliche Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräfte die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes. Dieser Umstand ist nicht hinnehmbar. Wir müssen unsere Einsatzkräfte in dieser Situation besser unterstützen.
In diesem Zusammenhang sollte der Staat sicherstellen, dass die Helferinnen und Helfer in allen Fällen Rechtsschutz für die Dauer der Vernehmung in Anspruch nehmen können. Der Rechtsschutz muss unabhängig davon gewährt werden können, ob ein Zeuge seine Rechte und Pflichten selbst wahrnehmen kann oder nicht. Somit wäre eine gerechte Urteilsfindung gesichert, und vor allem wäre der Persönlichkeitsschutz der Helferinnen und Helfer gewahrt.
Die Regelungen der Strafprozessordnung passen oftmals nicht auf die besondere Situation der Helferinnen und Helfer. Im Bundeshaushalt 2019 wurden Haushaltsmittel bereitgestellt, um Rechtsschutz auch dann gewähren zu können, wenn im Einzelfall die Schwelle zur Beiordnung eines anwaltlichen Beistandes nach § 68 b der Strafprozessordnung nicht überschritten ist.
Meine Damen und Herren, unsere Aufgabe sollte es nun sein, sich an dieser Stelle in die Diskussion über die konkrete Ausgestaltung eines solchen Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte unter Einbindung der in Niedersachsen tätigen Hilfsorganisationen aktiv einzubringen. Ziel sollte ein schlankes Verfahren mit einer unbürokratischen Handhabung sein.
Adressaten sind hierbei das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, denen der Deutsche Bundestag als Haushaltsgesetzgeber aufgegeben hat, ein Konzept zur Verwendung der Mittel zu erarbeiten.
Des Weiteren sollten wir in Zusammenarbeit mit dem Landespräventionsrat Niedersachsen und weiteren Hilfsorganisationen den Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte öffentlichkeitswirksam bewerben.
Auf diesem Weg ließe sich vielleicht eine Abschreckungswirkung gegenüber denjenigen entfalten, die Ehrenamtliche angreifen. Zumindest aber sollte der Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte zum kraftvollen Signal eines wehrhaften Gemeinwesens werden und unsere Wertschätzung und Unterstützung für die Helferinnen und Helfer unterstreichen.
Lassen Sie uns in den weiteren Beratungen im Ausschuss gemeinsam nach Wegen suchen, um den Rechtsschutzfonds mit Leben zu erfüllen und den in Niedersachsen lebenden Einsatzkräften die notwendige juristische Unterstützung zukommen zu lassen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Fachkräftemangel im Handwerk ist vielleicht spürbarer denn je. Die Auftragsbücher der Handwerksbetriebe sind voll, viele Kunden müssen mit langen Wartezeiten rechnen. Ergo: Die Meisterausbildung muss attraktiver werden, damit sich mehr Menschen für diese entscheiden und so die Voraussetzung für eine eigene Betriebsgründung bzw. Betriebsübernahme schaffen. Um dies zu erreichen, rief die Niedersächsische Landesregierung im Jahr 2017 die Meisterprämie ins Leben. Nach nun eineinhalb Jahren lässt sich mit voller Überzeugung feststellen: Die Meisterprämie im Handwerk ist ein großer Erfolg.
Seit Mai 2018 kann jeder, der seit dem 1. September 2017 in Niedersachsen seine Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat, diese Prämie in Höhe von 4 000 Euro beantragen. Die Betriebe loben die effiziente, unbürokratische und digitale Abwicklung. Von den Handwerkskammern sowie den Absolventinnen und Absolventen wird die Erstattung der Meisterprämie als große Wertschätzung angesehen. Dies verdeutlicht auch die große Nachfrage. In den ersten Monaten seit ihrer Einführung wurden bis zum Jahresende 2018 2 112 Anträge auf die Meisterprämie bei der NBank bewilligt und ausgezahlt. Prognosen gehen künftig von 2 500 Förderfällen pro Jahr aus, Tendenz steigend. Insgesamt wurden im Jahr 2018 somit die angesetzten Landesmittel in Höhe von 10 Millionen Euro ausgegeben.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, wollen nun mit Ihrer Vorlage in der Drucksache 18/30 „Die uneingeschränkte Gebührenfreistellung bei allen Aufstiegsfortbildungen des dualen Systems einführen“ und mit der Vorlage in der Drucksache 18/1625 erreichen, dass dauerhaft Mittel für Meis
terprämien in den Landeshaushalt eingestellt werden.
Wir sind mit unseren Anträgen eigentlich ganz dicht beieinander. Die Meisterprämie ist ein Erfolgsmodell, und sie muss weiter gezahlt werden.
Allerdings sehen wir, die regierungstragenden Fraktionen, den Weg zur Finanzierung etwas anders. Und deshalb haben wir zu Ihren Anträgen einen Änderungsantrag vorgelegt. Sie wissen genau wie wir, dass im Berliner Koalitionsvertrag geplant ist, die Hürden für den beruflichen Aufstieg abzubauen und Meisterinnen und Meistern im Handwerk bei bestandener Meisterprüfung die Kosten ganz oder teilweise vom Bund zu erstatten.
Unser Änderungsantrag sieht nun vor, falls die Bundesregierung bis zur Aufstellung des Landeshaushaltes 2020 keine Kosten für das Fördergesetz zur Aufstiegsfortbildung bereitstellt, dass das Land Niedersachsen die Förderrichtlinien zur Erstattung der Meisterprämien über den 31. Dezember 2019 hinaus verlängern wird und damit allen Interessierten an einer Meisterschulung im Handwerk die Meisterprämie auch im Jahr 2020 auszahlt.
Auf gut Deutsch gesprochen heißt das: Die Kosten für die Meisterausbildung werden auch im Jahr 2020 erstattet, wenn nicht vom Bund, dann eben vom Land.
Mit der Fortführung des Landesprogramms senden wir ein starkes Signal für die Meisterausbildung im Handwerk und steigern die Attraktivität des Berufszweigs. Die Erstattung der Meisterprämie in Höhe von 4 000 Euro schafft Planungssicherheit sowie einen zusätzlichen Anreiz für die Nachwuchskräfte, sich im Handwerk kontinuierlich weiterzubilden und die fachliche Qualifikation zu erhöhen.
Gleichzeitig stärken wir durch die erhöhten Anreize die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung. Die SPD-Fraktion wird sich zudem weiterhin dafür einsetzen, dass die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren der Meisterprüfung im Rahmen des Fördergesetzes zur Aufstiegsfortbildung durch die Bundesregierung übernommen werden.
Wir werden auch zukünftig dafür Sorge tragen, die Meisterprämie im Haushaltsjahr 2020 und darüber hinaus zu gewährleisten, und so die Erfolgsgeschichte der Meisterprämie weiter fortschreiben.
In diesem Sinne herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich spreche ebenfalls zu der Petition, die Delmenhorst betrifft, bei der es um die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention geht.
Der Petent beantragt, das Niedersächsische Straßengesetz zu ändern und die Sonderrechte, die für Straßen und Plätze darin genannt sind, aufzuheben. Lassen Sie uns einmal schauen, was dazu geführt hat, dass der Petent diese Petition eingereicht hat. Dazu geführt hat, dass es dort in der Innenstadt ein Café gibt, vor dem Außenmöbel so ungünstig standen, dass Kinderwagen, Rollatoren und auch Rollstühle nicht passieren konnten.
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses ist in Delmenhorst gewesen, hat dort nachgeschaut. Das ist abgestellt, sodass sich die behinderten Menschen nun rund um dieses Cafè einwandfrei und frei bewegen können.
Das einzige Problem, das es noch gibt, ist der Markt. Der Markt ist vormittags - nicht jeden Tag - da, und teilweise überbauen die Marktstände, die nun einmal gewisse Ausmaße haben müssen, die Blindenleitstreifen tatsächlich.
Der Petent - das bleibt ausdrücklich festzuhalten - sagt nicht, dass er diesen Markt abschaffen möchte. Der Petent ist aber jemand, der die Blindenleitstreifen dauerhaft nutzen möchte. Das ist verständlich. Dieses Verständnis kann man auch aus der Stellungnahme herauslesen, die das Sozialministerium am 26. März dieses Jahres abgegeben hat.
Nun ist es sehr schwierig. Diese Marktstände kann man ja nicht zurechtsägen, so wie man sie gerne haben möchte. Auch muss man sehen - das ist auch ein Hinweis des Sozialministeriums -, dass die Grundlagen dieser Märkte nicht in Sondernutzungsrechten, sondern im Marktrecht und in § 67 der Gewerbeordnung verankert sind.
Als Kompromiss hat die Stadt Delmenhorst angeboten und ihre Marktbetreiber dazu verpflichtet, dass diese, wenn sie die Blindenleitstreifen überbaut haben, dort, wo die Blindenleitstreifen aufhören, Schilder in Blinden- und in Schreibschrift aufstellen, die darauf hinweisen, dass sehbehinderte Menschen von den Marktbetreibern auf Wunsch zu Zielen auf dem Markt, über den Markt hinweg oder aber bis zum Wiederbeginn des Blindenleitstreifens geführt werden.
Laut Sozialministerium müssen beim Überbauen von Blindenleitstreifen Vorkehrungen getroffen werden, den sehbehinderten Menschen zu helfen. Nach Aussage des Sozialministeriums ist das von der Stadt Delmenhorst eingeführte Projekt eine solche geforderte angemessene Vorkehrung, um den sehbehinderten Menschen zu helfen.
Deshalb bleiben wir bei unserem Votum „Sach- und Rechtslage“, mit dem Vorteil, dass dem Petenten dieses Ergebnis und auch dieser Kompromiss - mit der Zusage des Sozialministeriums, sich noch einmal mit der Stadt Delmenhorst in Verbindung zu setzen und damit sicherzustellen, dass dieser Kompromiss auch eingehalten wird - mitgeteilt werden.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, lange haben die Feuerwehren auf die Änderung des Brandschutzgesetzes in Niedersachsen gewartet. Heute ist es nun soweit, und der Landtag kann den Änderungen nach abschließender Beratung zustimmen. Nach der Anhörung u.a. der Spitzenverbände wie des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen und des Niedersächsischen Städtetages ist der Gesetzentwurf nun fertiggestellt. Lassen Sie mich in meinen Ausführungen auf ein paar Änderungen genauer eingehen!
Im Gesetzentwurf heißt es: Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung einer freiwilligen Feuerwehr endet spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres. - Damit ist ein großer Wunsch der freiwilligen Feuerwehren umgesetzt worden; denn dadurch kann der Brandschutz - gerade im ländlichen Bereich - sichergestellt werden. Meine Damen und Herren, den Mitgliedern der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren ist es zukünftig möglich - wenn die Feuerwehr eine Altersabteilung unterhält -, ab dem Tag der Vollendung des 55. Lebensjahres ohne Angabe von Gründen in die Altersabteilung überzutreten. Dies war ein Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes, damit es verdienten Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden möglich ist, den aktiven Dienst ohne Nennung von Gründen zu beenden und gleichzeitig Mitglied der Feuerwehr bleiben zu können.
Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz werden Mitglieder der Einsatzabteilungen von freiwilligen Feuerwehren für die Dauer von Feuerwehreinsätzen freigestellt. Hier werden in § 32 des Gesetzentwurfes die Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes an die Arbeitnehmer, nämlich die Feuerwehrkameradin oder den Feuerwehrkameraden, und die Erstattung des Arbeitsentgeltes an die Arbeitgeber durch die Kommunen genauer erläutert.
Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, die Arbeitgeber aufzurufen, ihre Arbeitnehmer, die Mitglieder einer Einsatzabteilung einer freiwilligen Feuerwehr sind, im Einsatzfall freizustellen!
Denken Sie bitte daran: Immer dann, wenn Feuerwehren gerufen werden, sind Menschen oder ihr Hab und Gut in Gefahr. Sie selbst wären auch froh, wenn Sie dann Hilfe erfahren können. Ich danke Ihnen dafür.
Meine Damen und Herren, in Artikel 1 Nr. 2 d des Gesetzentwurfs - § 12 Abs. 6 - wird nun ausführlicher etwas über die Verschwiegenheitspflicht von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr ausgeführt. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht nur für die Führungskräfte, die Ehrenbeamte sind, sie gilt für alle Mitglieder der Einsatzabteilungen. Dies ist ganz klar und deutlich herausgearbeitet worden.
In § 2 wird folgender Absatz 5 eingefügt:
„Die Gemeinde kann für die Ausbildungs- und Übungsdienste der Feuerwehr, soweit
diese nicht an Werktagen erfolgen können, Ausnahmen von den Beschränkungen des § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage zulassen.“
Damit können die Feuerwehrkameraden am Sonntag wirklich üben.
Im § 32 wird die Einrichtung eines Unfallfonds erläutert. Hier geht es darum: Wenn ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr einen Gesundheitsschaden beim Feuerwehrdienst erleidet, der allein aus medizinischer Sicht kein Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung darstellt, können trotzdem Mehrleistungen bezahlt werden. Ab dem 1. Januar 2019 wird dafür bei der Feuerwehrunfallkasse ein Fonds eingerichtet.
Meine Damen und Herren, gleichzeitig mit der Verabschiedung der Änderung des Brandschutzgesetzes wird unter dem Motto „Einsatzort Zukunft - Niedersachsen stellt sich den Herausforderungen der Zukunft zur Sicherstellung des Brandschutzes“ eine Strukturkommission eingesetzt. Unter dem Vorsitz des Ministers für Inneres und Sport sollen bis Ende 2018 die vorhandenen Strukturen und Potenziale geprüft, Herausforderungen beschrieben und ein Zukunftskonzept für den Brandschutz entwickelt werden.
Niedersachsen ist ein Flächenland. Daher stützen sich der Brandschutz und die Hilfeleistung traditionell im Wesentlichen auf die freiwilligen Feuerwehren. Die Feuerwehrfrauen und -männer stehen an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr parat, um in Not geratenen Bürgerinnen und Bürgern helfen zu können. Die Strukturkommission soll nun für die nächsten 10 bis 20 Jahre den Brandschutz in Niedersachsen zukunftsfest machen. Dafür sollen von der Kommission im Wesentlichen folgende Handlungsfelder, die ich Ihnen hier kurz nennen möchte, behandelt werden: Da geht es um die Nachwuchsgewinnung, den demografischen Wandel, Integration und Gleichstellung, die Stärkung des Ehrenamtes, die Arbeitgeberakzeptanz, Feuerwehr und Schule, eine Imagekampagne, Anforderungen an zukunftsfähige Aus- und Fortbildung, die Absicherung einer dauerhaft auskömmlichen Finanzierung, die Digitalisierung und die Zukunftstechnologien sowie um die Rolle und die Funktion innerhalb des Katastrophenschutzes. All diese Themen sollen in der Strukturkommission besprochen werden.
Spätestens im Frühjahr 2019 soll in Abstimmung mit den Beteiligten und den Verbänden dem Landtag über die Ergebnisse berichtet werden, damit diese Ergebnisse unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und der weiteren relevanten Verbände - das sind der Landesfeuerwehrverband, die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren, die Jugendfeuerwehren, die Gewerkschaften, die Unternehmerverbände - spätestens zum Frühjahr 2020 in eine weitere Novellierung des Brandschutzgesetzes einfließen können. Damit wollen wir dazu beitragen, dass Niedersachsen auch zukünftig in der Zusammenarbeit der Polizei, der Hilfsorganisationen und der niedersächsischen Feuerwehren sicher bleibt.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion wird der Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes und der Einsetzung der Strukturkommission zustimmen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Einsatzort Zukunft“ heißt es gerade. Dieser Entschließungsantrag steht eindeutig im Zusammenhang mit dem am 21. Februar von der Landesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes. Der Gesetzentwurf zum Brandschutzgesetz wird vom Kabinett direkt an den Innenausschuss weitergeleitet, damit die parlamentarische Beratung unverzüglich beginnen kann. Er beinhaltet neben der Anhebung der Altersgrenze von 63 Jahre auf 67 Jahre noch weitere wichtige und notwendige Änderungen.
Lassen Sie mich auf eine Änderung genauer blicken. Der Gesetzentwurf enthält eine Neuerung, durch die Niedersachen zu den ersten Ländern gehören wird, die die Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner zusätzlich gegen Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst absichern.
Es geht um Gesundheitsschäden, die eigentlich aus medizinischen Gründen nicht als Arbeitsunfälle anerkannt werden dürften. Daran können Sie erkennen, wie wichtig uns unsere Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner sind, ganz besonders aber
auch die 125 000 ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden, die an 365 Tagen im Jahr Tag und Nacht bereit sind, um in Not geratenen Bürgerinnen und Bürgern zu helfen.
Ich möchte Ihnen gern anhand eines Beispiels mal erläutern, was das eigentlich heißt, 365 Tage im Jahr 24 Stunden in Alarmbereitschaft zu sein. Ich selbst war bis vor kurzer Zeit insgesamt 18 Jahre lang Ortsbrandmeister einer Schwerpunktfeuerwehr. Ich hatte ein Erlebnis, über das ich ganz kurz berichten will. Ich glaube, Sie verstehen dann, was ich meine.
Es war der 24. Dezember 2013. Unschwer zu erkennen war das der Heilige Abend. Es war 17.50 Uhr, und ich war auf dem Weg zum Gottesdienst. Dann klingelte mein Handy. Am anderen Ende war unsere Einsatzleitstelle. Der Disponent erklärte mir, dass er einen Einsatz für unsere Feuerwehr habe. Ich fragte ihn dann: Warum alarmierst du denn nicht? - Dann hat er zu mir gesagt: Schau mal auf die Uhr. Es ist zehn vor sechs und Heilig Abend. Soll ich jetzt deine ganzen Feuerwehrkameraden rausklingeln? - Dann habe ich ihn gefragt: Was liegt denn eigentlich an? - Er hat zu mir gesagt: Wir haben eine technische Hilfeleistung. Ein Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes hat sich in einer Schneewehe, unter der eine Eisplatte verdeckt war, festgefahren. Das Paradoxe an der Geschichte ist, dass der Rettungswagen einen Patienten aufgenommen hatte. - Ich habe dann überlegt und gesagt: Dafür müssen wir wirklich nicht 50 Feuerwehrkameraden rausklingeln. Ich kümmere mich darum.
Ich habe überlegt und mir fielen postwendend zwei Feuerwehrkameraden ein, die sich mit unseren Bergungsgeräten gut auskennen und die auch mit der Seilwinde gut umgehen können. Ich habe dann um 17.55 Uhr diese beiden Feuerwehrkameraden angerufen. Um 18.05 Uhr habe ich die Leitstelle darüber informiert, dass diese beiden Feuerwehrkameraden zugesagt haben, den Einsatz zu übernehmen. Um 18.15 Uhr bekam ich eine SMS während des Gottesdienstes, in der mir mitgeteilt wurde: Der Rettungswagen ist frei und befindet sich mit dem Patienten auf dem Weg zum Krankenhaus.
Ich glaube, hieran kann man ganz klar und ganz deutlich sehen, was es heißt, 365 Tage im Jahr 24 Stunden lang dienstbereit zu sein, selbst an solchen christlichen Feiertagen.
Deshalb ist es aus meiner Sicht wichtig, dass wir die größtmögliche Unterstützung und Versorgung
für unsere Feuerwehrmitglieder gewährleisten. In Niedersachsen sind nur in Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern Berufsfeuerwehren eingerichtet. Im ganzen Land wird der Brandschutz daher durch Freiwillige Feuerwehren im Ehrenamt sichergestellt. Das ist ein Grund mehr, die Novellierung des Brandschutzgesetzes so schnell wie möglich umzusetzen.
Wie schon die Überschrift dieses Entschließungsantrages zeigt, ist mit der Novellierung des Brandschutzgesetzes aber nicht Schluss. Wir wollen den Brandschutz auch in Zukunft sicherstellen und dafür sorgen, dass die Feuerwehren die Herausforderungen der Zukunft bewältigen können. Wir wollen an der Flächenorganisation des Brandschutzes festhalten. Wir wollen die Ausbildungsstelle der Feuerwehren, nämlich die Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz, ständig weiter verbessern. Wir wollen das Ehrenamt bei den Feuerwehren demografiefest aufstellen.
Deshalb begrüßen wir die Einführung einer Strukturkommission, die unter dem Vorsitz des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport bis Ende 2018 - der Kollege Fredermann hat es gesagt - die vorhandenen Strukturen und Potenziale prüfen, Herausforderungen beschreiben und ein Zukunftskonzept entwickeln soll. Die Strukturkommission soll die in der Vorlage einzeln aufgezählten Themen und Handlungsfelder bearbeiten. Das Ergebnis dieser Kommission soll im Frühjahr 2019 in Abstimmung mit den Verbänden und Beteiligten dem Landtag vorgestellt werden.
Der durch die Kommission erörterte Veränderungsbedarf soll in einer weiteren Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes aufgegriffen und bis zum Frühjahr 2020 vom Landtag verabschiedet werden, selbstverständlich - Kollege Fredermann hat es gesagt - in Abstimmung mit den Spitzenverbänden, mit dem Landesfeuerwehrverband und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren.
So, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden unsere Feuerwehren ihre vielfältigen Aufgaben mit genügend gut ausgebildetem Personal auch in den nächsten 10 bis 20 Jahren zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger erledigen können.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, welche Rolle spielt bei den Start-up-Zentren die Zusammenarbeit mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Drucksache 18/30 geht es um den Antrag der FDP-Fraktion, die uneingeschränkte Gebührenfreiheit bei allen Aufstiegsfortbildungen des dualen Systems einzuführen. Nun hätte man schon Angst haben können, dass die Damen und Herren der FDP, nachdem sie die Übernahme von Verantwortung in einer Ampelkoalition abgelehnt haben,
abgetaucht sind. Dem war aber gar nicht so. Überall kann man nun lesen, was die FDP in den letzten Wochen aufgeschrieben hat.
Da fordert die FDP, dass ab August 2018 alle Lehrer mindestens nach A 13 bezahlt werden sollen. Dabei können Kosten in Höhe von 90 Millionen Euro entstehen.
Da fordert die FDP die kostenlose Beförderung von Oberstufenschüler schon ab August 2018. Auch hier könnten Mittel in Höhe von 80 Millionen Euro zu Buche schlagen.
Dann fordert die FDP mit dem Nachtragshaushalt auch noch, die Schulden des Landes mit zwei Sonderzahlungen für 2017 und 2018 zu tilgen. Dafür wäre 1 Milliarde Euro fällig. Sollten Sie allerdings der Meinung sein, dass die Kolleginnen und Kollegen der FDP gleich Finanzierungsvorschläge mitgeliefert hätten, dann haben Sie sich getäuscht, meine Damen und Herren. Die FDP hat lediglich Forderungen aufgestellt, aber nicht für eine einzige Forderung Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Man darf also mit ruhigem Gewissen feststellen: Die Mitglieder der FDP-Fraktion sind in ihrer Oppositionsrolle angekommen, und es scheint so, als dass sie sich darin auch wohlfühlen.
Bevor uns aber angesichts Ihrer Geschwindigkeit, das Geld auszugeben, schwindelig wird, erlauben Sie mir ein paar Anmerkungen.
Herr Bode, politisch gesehen sind wir in dem Punkt duale Ausbildung ja gar nicht so weit auseinander. In unserem Koalitionsvertrag - Sie haben ihn auch schon erwähnt - können Sie dazu lesen, dass wir die beruflichen und akademischen Bildungswege gleichstellen wollen. Dafür wollen wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Meister-, Fachwirt- und Technikerkursen Schritt für Schritt von Beiträgen für Lehrgangs- und Prüfungskosten befreien. Darüber hinaus soll eine Förderung zum Unterhalt erfolgen.
Weil der Meisterbrief meist Zugangsvoraussetzung zur selbstständigen Handwerksausübung und damit ein Schlüssel für die Nachfolge ist, wollen wir eine Meisteroffensive starten. Dazu gehören eine Meisterprämie für eine abgeschlossene Meisterausbildung sowie eine Gründungsprämie.
Die allgemeine und die berufliche Bildung sind gleichwertig. Wesentliches Element ist dabei die duale Berufsausbildung durch das Zusammenspiel zwischen Betrieben und möglichst wohnortnahen berufsbildenden Schulen.
Nach wie vor ist die duale Berufsausbildung ein Erfolgsmodell. Sie bietet vielen jungen Menschen eine gute berufliche Qualifizierung, sichert der Wirtschaft den dringend benötigten Fachkräftenachwuchs und trägt zu einer im europäischen Vergleich geringen Jugendarbeitslosigkeit bei. Deshalb verdient die duale Berufsausbildung eine besondere Förderung.
Allerdings stehen wir mit Blick auf eine zunehmende digitalisierte und internationalisierte Arbeitswelt sowie durch den demografischen Wandel vor großen Herausforderungen. Die berufsbildenden Schulen spielen in der Bildungslandschaft eine entscheidende Rolle.
Sie sehen also, meine Damen und Herren von der FDP: Die meisten Ihrer Forderungen in der Drucksache 18/30 finden Sie so oder so ähnlich im Koalitionsvertrag der rot-schwarzen Koalition.
Allerdings erlauben wir uns die Umsetzung so, wie wir es bereits in der letzten Legislaturperiode bei der Abschaffung der Studiengebühren gemacht haben, nämlich mit Fingerspitzengefühl und ohne eine Neuverschuldung im Haushalt - eben, wie vorhin schon gesagt, Schritt für Schritt.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.