terial wird erwartet. Die Ermittlungen zu diesen Aktiengeschäften sind also noch nicht abgeschlossen.
Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die neuerlichen Veröffentlichungen der Presse habe ich das Landesamt für Steuern bereits darum gebeten, diese dahingehend auszuwerten und zu prüfen, ob sich für Niedersachsen neue Ermittlungsansätze ergeben. Ein Vertreter des Landesamtes nimmt zudem seit 2012 an einem bundesweiten Erfahrungsaustausch zur Aufarbeitung von Cum-Ex-Geschäften teil.
Ich gehe derzeit davon aus, dass Deutschland von den laut Presse in Europa nach wie vor vorkommenden Gestaltungen nicht mehr betroffen ist. Sollte sich etwas anderes herausstellen, werde ich mich auf der Bundesebene für entsprechende gesetzliche Nachbesserungen einsetzen, meine Damen und Herren.
Zu der laut Presse noch einmal aufgewachsenen Schadenhöhe ist anzumerken, dass nur die Zahlen für die europäischen Länder neu sind. Außerdem muss man deutlich sagen, dass es sich bei den genannten Beträgen immer nur um Schätzungen handelt.
Im Abschlussbericht des genannten Untersuchungsausschusses kann man nachlesen, dass bereits die ersten Schätzungen, die in 2009 für die Cum-Ex-Geschäfte von jährlich 12 Milliarden Euro ausgingen, letztlich nur auf Hochrechnungen beruhen, die an das geschätzte Dividendenvolumen der DAX-Unternehmen anknüpfen. Die Schätzungen folgern jeweils aus dem Dividendenvolumen auf dessen Steuervolumen und leiten hieraus den potenziellen Steuerschaden ab.
Der Untersuchungsausschuss ging für die CumEx-Geschäfte von einer Gesamtschadenuntergrenze von 7,2 Milliarden Euro aus, hielt aber auch einen Schaden von 10 Milliarden Euro für realistisch. Auch hierüber ist allerdings trefflich gestritten worden.
Auch Professor Spengel, auf den sich die Schätzungen in der aktuellen Berichterstattung beziehen, ging für seine sogenannten Berechnungen des Steuerschadens von den Dividenden aus, die 2001 bis 2016 von deutschen Unternehmen an Anleger im Ausland gezahlt wurden. Hinsichtlich der Cum-Cum-Gestaltungen unterstellt Professor Spengel, dass jeder zweite Anleger im Ausland die Cum-Ex-Methode genutzt hat und kommt deshalb hierfür auf einen Schaden von 24,6 Milliarden Eu
ro. Dieser Betrag ist insofern neu. Hierzu addiert er die bereits erwähnten 7,2 Milliarden Euro für CumEx-Geschäfte. Das macht für Deutschland einen Gesamtschaden von 31,8 Milliarden Euro. Das ist die Zahl, die bereits im Sommer letzten Jahres in der Presse diskutiert wurde.
Neu sind nur die Zahlen, die für die anderen europäischen Länder Frankreich, Italien, Dänemark und Belgien geschätzt worden sind. Hier soll sich der Schaden auf 23,4 Milliarden Euro belaufen. Dieser Betrag beruht vermutlich auf ähnlichen Schätzgrundlagen. Daraus ergibt sich dann der behauptete europaweite Gesamtschaden von insgesamt 55,2 Milliarden Euro.
Ich halte es allerdings nicht für sinnvoll, sich hier und heute über die genaue Schadenhöhe oder um die bessere Schätzmethode zu streiten. Letztlich sind wir uns darüber einig, dass es ein erheblicher Schaden gewesen ist und dass das nachteilig für unser Gemeinwesen, für unsere Volkswirtschaft und für die Steuermoral in Deutschland ist.
Bevor ich auf die einzelnen Fragen eingehe, lassen Sie mich noch erwähnen, dass die oben beschriebenen Aktiengeschäfte in der öffentlichen Darstellung nach meiner Einschätzung sehr häufig in einen Topf geworfen werden. Zwar haben CumEx-Geschäfte, Cum-Cum-Gestaltungen und strukturierte Wertpapiere gemein, dass es sich um steuerinduzierte Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag handelt. In der konkreten Zielsetzung und Ausgestaltung der steuerlichen und vor allem strafrechtlichen Bewertung unterscheiden sich diese Gestaltungen aber erheblich.
Cum-Ex-Geschäfte haben durch ungedeckte Leerverkäufe die bankentechnische Besonderheit bei der Dividendenregelung bei girosammelverwahrten Aktien ausgenutzt und sich auf diesem Weg doppelt oder mehrfach Steuererstattungen erschlichen. Das war aus meiner Sicht Steuerbetrug,
Bei Cum-Cum-Geschäften und strukturierten Wertpapieren handelt es sich dagegen regelmäßig um Inhabergeschäfte. Hier wurden Aktien von Inhabern allein zu steuerlichen Zwecken auf eine andere Person übertragen, die dann steuerrechtlich günstigere Regelungen in Anspruch nehmen konnte. Es handelt sich also um eine steuergetriebene künstliche Gestaltung, die allein auf die sogenannte Steuerarbitrage abzielten.
Damit handelt es sich aus meiner Sicht um missbräuchliche Steuergestaltungen, die aber nicht mit den steuerbetrügerischen Cum-Ex-Gestaltungen in einen Topf geworfen werden sollten. Dies zeigt sich auch an den unterschiedlichen Verwaltungsregelungen, die wir für diese Gestaltungsmittel haben, und daran, dass für die Unterbindung der verschiedenen Gestaltungen unterschiedliche gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden mussten.
Zu Frage 1: Die Frage 1 kann schon deswegen nicht beantwortet werden, weil die Ermittlungen der Finanzämter noch nicht abgeschlossen sind. Insbesondere hinsichtlich der Cum-Ex-Geschäfte steht noch eine Auswertung der Ergebnisse eines Sammelauskunftsersuchens an den Zentralverwahrer Clearstream Banking AG in Frankfurt aus. Hier wird sich zeigen, ob und inwieweit sich hieraus Erkenntnisse für Niedersachsen ergeben.
Auch Kontrollmaterial zur Cum-Cum-Gestaltung wird derzeit noch im Rahmen von Betriebsprüfungen überprüft. Überdies können auch Angaben zum Erstattungsumfang durch Finanzämter in Niedersachsen unter bestimmten Umständen steuergeheimnisrelevant sein, sodass hierdurch mittelbar Rückschlüsse auf die Beteiligung oder Nichtbeteiligung einzelner Steuerpflichtiger aus Niedersachsen an den angefragten Gestaltungen gezogen werden könnten.
Zu Frage 2: Soweit sich die Frage 2 auf Informationen aus den Verfahren in Steuersachen oder aus einem Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten bzw. einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat bezieht, steht der Beantwortung der Frage das Steuergeheimnis entgegen.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses - das steht in § 30 Abs. 1 der Abgabenordnung - ist es der Landesregierung verwehrt, entsprechende Auskünfte zu erteilen, soweit diese in einem Verfahren in Steuersachen oder in einem Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten bzw. anlässlich eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat bekannt geworden sind. Dies ist unabhängig davon, ob ein solches Verfahren in eigener Sache des Betroffenen oder gegen Dritte geführt wurde. Dabei erstreckt sich das Verbot der Offenbarung und Datenweitergabe schon auf die Frage, ob überhaupt derartige Daten in einem solchen Verfahren bekannt geworden sind.
Auch das Verwaltungsverfahren selbst, die Art der Beteiligung der Verwaltungsverfahren, unterliegt dem Steuergeheimnis. Eine Verletzung des Steuergeheimnisses durch unbefugtes Offenbaren - § 30 Abs. 2 der Abgabenordnung - ist gemäß § 355 des Strafgesetzbuches strafbar. Soweit sich diese Frage auf Erkenntnisse beispielsweise der Staatsanwaltschaft aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bezieht, ist klarzustellen, dass die Frage formal nur auf Banken und Sparkassen sowie deren Tochtergesellschaften abzielt. Diese können regelmäßig nicht Beschuldigte eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, sondern als Unternehmen nur Betroffene eines Verfahrens gemäß § 30 des Ordnungswidrigkeitengesetzes sein.
Cum-Ex-Geschäfte oder Cum-Cum-Verfahren werden zudem von den Staatsanwaltschaften nicht gesondert erfasst. Im Übrigen könnte auch hier das strafbewehrte Steuergeheimnis greifen.
Zu Frage 3: Weder der Börsenaufsicht in Hannover noch den anderen kurzfristig dazu befragten Börsenaufsichtsbehörden in Deutschland liegen entsprechende Erkenntnisse über Cum-Ex-Geschäfte oder Cum-Cum-Gestaltungen vor. Die Aufsicht einer Börsenaufsichtsbehörde umfasst die Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Handels an der Börse und der Geschäftsabwicklung. Umstände, die außerhalb dieses Rahmens liegen, sind deshalb nicht bekannt. Bei Cum-ExGeschäften oder Cum-Cum-Gestaltungen handelt es sich um steuerinduzierte Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag. Steuerliche Fragen haben aber für den Ablauf des Handels an der Börse keine Relevanz und werden auch dort nicht bekanntgegeben oder bemerkt. Möglicherweise steuerrelevante Problematiken liegen ausschließlich bei den Verkäufern und Käufern der Aktien, sodass auch der Börse in Hannover hierüber keine Informationen vorliegen.
Nur der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass mir in dieser Frage noch keine Antwort von der ebenfalls angesprochenen Bundesanstalt für Finanzendienstleistungsaufsicht vorliegt.
Vielen Dank, Herr Minister. - Und als ob er das gewusst hätte, hat Herr Wenzel sich schon zu einer Zusatzfrage gemeldet. Bitte schön!
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass die Zahlen, die Sie hier genannt haben, in ihrer Dimension wirklich erschreckend sind, frage ich Sie: Richten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln, über die ZEIT ONLINE am 18. Oktober berichtete, auch gegen Kunden oder Depotgeschäfte der Asset-Management-Tochter von Warburg und NORD/LB?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Fragen, die die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen betreffen, müssten sie in Nordrhein-Westfalen entsprechende Fragen adressieren. Die kann ich Ihnen hier nicht beantworten. Darüber liegen mir keine Erkenntnisse vor.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass der Minister gerade ausgeführt hat, dass die Finanzämter prüfen usf., frage ich die Landesregierung, welche Rolle denn die Task Force in Oldenburg bei der Aufklärung dieser Sachverhalte spielt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Task Force in Oldenburg spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie hat eine Risikoanalyse vorgenommen und ist auch weiter in diese Verfahren eingebunden. Wenn es neue Erkenntnisse geben sollte, wird sich die Task Force auch wieder mit diesen neuen Erkenntnissen beschäftigen. Insofern ist die Task Force bei uns ein wichtiger Adressat für diese Themen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Bevor ich die nächste Zusatzfrage aufrufe, weise ich darauf hin, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigt haben, den Tagesordnungspunkt 25 zum Thema Dieselfahrverbote vorzuziehen und noch vor der Mittagpause zu behandeln.
Jetzt hat sich der Kollege Limburg, Bündnis 90/Die Grünen, zu einer Zusatzfrage gemeldet. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister - oder auch Frau Justizministerin, das geht in beide Richtungen -, Sie sind gerade, in Ihrer ersten Antwort, schon auf die Unterscheidung von Cum-Ex und Cum-Cum eingegangen - die Unterscheidung aus Ihrer Sicht: strafrechtlich relevantes Verhalten und missbräuchliche Steuergestaltung, die nur zu einer Rückzahlung führt -; ich denke, dass Einigkeit darüber besteht, dass auch missbräuchliches Steuerverhalten einen Schaden an der sozialen Marktwirtschaft bzw. der Gemeinschaft hervorruft und frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung, ob Sie nicht der Auffassung ist, dass man das Sanktionsrecht an diesem Punkt verschärfen oder sogar ein Unternehmensstrafrecht einführen müsste, um nicht nur zu einer Rückforderung der Steuern, sondern auch zu echten Bußen und Strafen für die beteiligten Unternehmen zu kommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für das Thema Strafrecht ist das Justizministerium die richtige Adresse. Ich kann nur sagen, dass wir
Interesse daran haben, dass Steuergestaltungsmodelle aufgedeckt werden und missbräuchliche Steuergestaltung auch entsprechend geahndet wird. Deswegen gehen wir diesen Dingen nach.
Ich will noch einmal deutlich sagen, dass die Anzeigepflicht für Steuersparmodelle, die jetzt auf internationaler Ebene vereinbart worden ist, dazu führt, dass solche Gestaltungsmodelle nicht mehr unentdeckt bleiben können. Zukünftig sind solche Gestaltungsmodelle anzeigepflichtig. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass auf es auf internationaler Ebene eine Anzeigepflicht für Steuersparmodelle gibt. So können solche Möglichkeiten für eine missbräuchliche Gestaltung früher erkannt und eine Gesetzeslücke früher geschlossen werden, sodass ein Schaden gar nicht erst entsteht bzw. im Entstehen schon verhindert wird.
Deswegen ist diese zukünftige gesetzliche Regelung auch sehr wichtig, und es ist sehr wichtig, dass wir das jetzt zügig umsetzen und damit auch deutlich machen, dass wir daran interessiert sind, dass sich unser Gemeinwesen vernünftig finanziert und sich niemand durch missbräuchliche Steuergestaltung oder Steuerbetrug entziehen kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will das nur kurz ergänzen. Sie haben im Grunde eine Frage aufgegriffen, die sich auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wiederfindet. Der Bund prüft gerade eine Verschärfung des Sanktionsrechts gegen Unternehmen, Stichwort: „Unternehmensstrafrecht“. Was dabei herauskommt, wird abzuwarten sein. Das ist auf Bundesebene im Prüfverfahren.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die dritte Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Wenzel. Bitte sehr!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass hier offenbar ausgerechnet Akteure, die während der Finanzkrise mit Steuergeld gerettet worden sind, einen fundamentalen Angriff auf die soziale Marktwirtschaft gefahren haben, frage ich Sie, Herr Hil