Ich will damit deutlich machen, dass die Landesregierung in Gänze der Auffassung ist, dass in Niedersachsen Fahrverbote vermieden werden können, weil wir zahlreiche Maßnahmen ergriffen haben, um die Grenzwerte tatsächlich einzuhalten. Die ersten Auswirkungen sind erkennbar.
Nur eine Aussage will ich noch ergänzen, weil ich gerade auf der Verkehrsministerkonferenz in Hamburg-Finkenwerder war: Die Aussage, dass es in Nordrhein-Westfalen keine Unregelmäßigkeiten bei den derzeitigen Messungen bzw. beim Gutachten gegeben habe - der Deutsche Wetterdienst ist vom Bundesverkehrsministerium beauftragt worden, dies zu begutachten -, bezieht sich ausschließlich auf die vom Land aufgestellten Messstationen. In Aachen hat es bei der Aufstellung einer kommunalen Messstation sehr wohl massive Verstöße gegeben. Die Messstation dort hat demnach deutlich höhere Werte gemessen.
Die Deutsche Umwelthilfe ist da auch nicht ganz ehrlich. Sie bezieht sich nämlich sehr häufig gerade auf die Messstationen, die ihr mal eben in den Kram passen, und zieht dann genau solche Messstationen, die nachweislich falsch gemessen haben, zurate. Das halte ich persönlich für einen unehrlichen Umgang.
Vielen Dank, Herr Minister. - Eine weitere Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt nun der Kollege Schulz-Hendel. Bitte schön!
Sie haben das ja auch schon ausgeführt - müssen Luftbelastungen in Atemhöhe gemessen werden. Ich frage die Landesregierung vor diesem Hintergrund: Wie viele Menschen - damit meine ich natürlich ausdrücklich auch die Kollegen der CDU, der SPD und der FDP - atmen für gewöhnlich in einer Höhe von mindestens 3,5 m?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manch einer fühlt sich vielleicht in 3,50 m Höhe, wenn er atmet; das mag sein. Aber ob das so ist, kann ich nicht beurteilen.
Die Botschaft dahinter ist - daran will ich noch einmal erinnern - die Frage: Was ist die Grundlage der Messung gewesen? - Der Messkorridor schreibt eben nicht vor, in einer Höhe von 1,50 m Höhe zu messen.
Ich als Ingenieur würde sagen: Das, was die BImSchV da vorgibt, ist schon ziemlich abenteuerlich. Sie sagt: Du kannst auf einem halben Meter messen. Du kannst auf 4 m messen. - Sie sagt: Du musst den höchsten Wert nehmen. - Sie sagt: Du hast Spielräume. - Sie könnte auch sagen: Nimm den höchsten Wert entweder an einem für die Stadt repräsentativen Ort oder an einem repräsentativen Ort für ein Gebäude. Genau das haben wir in der Göttinger Straße. Das alles ist in Ordnung. Denn solange ich das relativ betrachte und die Situation besser wird, macht das ja Sinn. Es ist dann völlig egal, ob man in 4 m oder 1,50 m Höhe misst. Man sieht ja, ob es besser wird.
Wenn die Botschaft von Beginn an gewesen wäre - ich habe die Messcontainer nicht aufgestellt; die standen da schon -: „Wir wollen aus den Messungen, die wir dort machen, perspektivisch ableiten, ob es noch Diesel-Pkws in der Stadt geben soll“ - das hat man damals gar nicht diskutiert -, dann hätte man sicherlich überlegt, wie man anders messen muss, damit man signifikante Aussagen bekommt.
Zum einen messen wir den Stundenmittelwert, der elementar ist, der interessanter; denn die wenigsten Menschen werden sich an 365 Tage im Jahr 24 Stunden dort aufhalten. Der Stundenmittelwert ist entweder gar nicht oder, ich glaube, zweimal im Jahr überschritten. 18-mal - ich müsste gleich noch einmal nachgucken - dürfte er überschritten sein.
Zum anderen messen wir den Jahresmittelwert, bei dem wir immer wieder erhebliche Schwankungen haben, der natürlich dieser Breite unterliegt. Wenn von Beginn an der Gedanke gewesen wäre, daraus irgendwann einmal die Konsequenz von Fahrverboten abzuleiten, dann hätte man das sicherlich in die Überlegung der Auswahl der Messorte mit einbezogen.
Das ist der Unterschied, weshalb wir in Niedersachsen die Messpunkte sehr richtig und konsequent aufgestellt haben. Die will ich gar nicht anzweifeln. Das ist nicht von mir gemacht worden; trotzdem sind sie gut ausgewählt worden. Aber sie sind eben nicht ausgewählt worden, um irgendwann am Ende daraus abzuleiten: Gibt es Fahrverbote, oder gibt es keine? - Das war nie Teil der Überlegung. Deswegen ist die Höhe von 1,50 m, die man gewählt hat, richtig.
Die Frage - da läuft ja niemand an 365 Tage 24 Stunden im Jahr lang - der direkten Aufnahme würde sich heute im Zusammenhang mit der Frage der Fahrverbote noch einmal ganz anders stellen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt jetzt der Kollege Wirtz. Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Minister Lies, Sie sprachen u. a. von Messtoleranzen, die ja nicht gering ausfallen: plus/minus 15 %.
Aus einem anderen Zusammenhang kennen wir die Anrechnung von Messtoleranzen, z. B. bei Geschwindigkeitsmessungen. Ich frage Sie daher: In welchem Maße werden diese großen Toleranzen jetzt bei Angaben oder meinetwegen auch bei Verfahren berücksichtigt? Wird sich diese Einstellung dann in Zukunft so fortsetzen, oder gibt es da Änderungen?
An dieser Stelle gar nicht. Man hat sich darauf festgelegt, dass der Messwert, den man dann am Ende misst, die Entscheidungsgrundlage bildet. Das war die Vorgabe.
Vielen Dank. - Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion der FDP stellt der Kollege Bode. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Minister Althusmann, dass Sie die unvollständige Antwort des Umweltministers bezüglich NRW korrigiert haben. Das spart mir eine Zusatzfrage.
Ich werde jetzt auf eine Antwort von Minister Lies eingehen und dazu eine Nachfrage stellen. Vor dem Hintergrund, dass Minister Lies gesagt hat, dass in Niedersachsen alle Messungen korrekt erfolgen, und dies auch intern von der Gewerbeaufsicht geprüft worden ist, frage ich nach den Ergebnissen der Messstation in Oldenburg am Heiligengeistwall. Einige sagen ja schon, da sei der Name Programm für die Messergebnisse. An dieser Messstation gab es bei einer Teilsperrung der Straße, wie der NDR berichtete, mit wenig Verkehr exakt die gleichen Höchstwerte wie bei vollem Verkehr. Am letzten Sonntag war die Straße für einen Marathon komplett gesperrt. Man hat bei der Messung ebenfalls Höchstwerte verzeichnet. In Oldenburg waren die Werte ohne Autoverkehr höher als in Wolfsburg mit Autoverkehr. Daher frage ich Minister Lies, da diese Messwerte ja stimmen sollen: Wie reagieren Sie darauf, und planen Sie Betretungsverbote für Fußgänger in Oldenburg?
Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Das alles war auf jeden Fall hochinteressant. Es war vielleicht ein bisschen lang, und es waren auch zwei Fragen.
(Jörg Bode [FDP]: Was? - Christian Grascha [FDP]: Das war eine Frage! - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Wo war denn die zweite?)
Ich bemühe mich mal, eine Antwort zu geben. Vielleicht wird dann noch eine Frage daraus. Dann passt das ja wieder.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Bode. Wir messen Jahresmittelwerte. Das heißt, wir messen Stundenwerte, die dann über das Jahr gemittelt aufsummiert werden. Dabei kommen 40 µg heraus. Wenn man sich einmal die Tagesverläufe ansieht, dann stellt man fest, dass die natürlich keinen absolut konstanten Wert haben. Das heißt, wir haben nicht die Situation, dass wir dort, wo wir 43 µg als Jahresmittelwert haben, täglich nicht mehr als 43 µg, sondern im Gegenteil: Das geht hoch und runter.
Wir nehmen deshalb dort Stundenwerte, die angesichts der Tatsache, dass es, wenn es denn so war, dort überhaupt keine Verkehrsbelastung gab, erstaunlich hoch sind. Entscheidend ist sicherlich die Frage: Wie groß waren die Hintergrundwerte, und in welcher Form passt das zusammen? - Wir werden das noch einmal sehr genau prüfen; denn wir haben überhaupt kein Interesse daran, Fehler - sollte es diese geben - als Grundlage für eine Entscheidung zu nehmen. Also: Der erste Schritt ist, das noch einmal zu prüfen.
Wenn es weiter Zweifel an der Funktion der Messstelle dort gibt, dann lässt sich das sicherlich über einen weiteren Passivsammler ergänzen, sodass man sehen kann: Stimmen die Werte des Passivsammlers, damit überein? - Ich gehe davon aus, dass es da keine Zweifel gibt. Aber selbstverständlich werden wir das noch einmal prüfen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Kollege Bode, wir haben uns eben verständigt: Da war eine Formulierung etwas unklar. Wir werten das als eine
Der nächste Fragesteller für die SPD ist der Kollege Bosse. Das ist die erste Zusatzfrage. Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass Minister Althusmann ausgeführt hat, dass der Trend und die Luftreinhaltewerte an der Stelle offenbar besser werden, frage ich: Wann sind denn die verschiedenen Messstellen eingerichtet worden?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bosse, auch ich habe natürlich die Frage gestellt: Wann sind sie aufgestellt worden, und welche Intention hatte der Zeitpunkt der Aufstellung? Was wollte man also messen?
Ich will nur die Daten für die betroffenen Messstellen nennen - ich glaube, das reicht auch aus -: in Hannover an der Göttinger Straße am 1. Juli 1989, in Hannover an der Bornumer Straße am 29. Dezember 2011, in Hannover an der Friedrich-EbertStraße am 29. Dezember 2011, in Hannover an der Marienstraße ebenfalls im Dezember 2011 und an der Vahrenwalder Straße ebenfalls im Dezember 2011, in Hildesheim an der Schuhstraße am 1. Januar 2011, in Oldenburg am Heiligengeistwall am 3. Januar 2012, in Osnabrück am Schlosswall am 1. Juli 2005 und in Osnabrück am Neuen Graben am 19. Januar 2015.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die dritte Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Limburg. Bitte schön!