Protocol of the Session on October 25, 2018

kann, beides zu erreichen! Das zeigen die neuen Technologien auch. Lassen Sie uns vielmehr dafür sorgen, dass eine vernünftige, versachlichte Diskussion geführt wird! Ich glaube, dass die Debatte hier dazu beitragen kann. Ein Beitrag dazu wäre aber sicherlich auch, dass sich die Automobilhersteller auch zu den Dieselfahrzeugen bekennen, die schon auf der Straße sind, und nicht nur zu denen, die sie morgen verkaufen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Lies.

Meine Damen und Herren, bevor wir an die Zusatzfragen herangehen, darf ich unterstellen, dass die Geschäftsordnungsbestimmungen dazu Ihnen bekannt sind. Ich darf darum bitten, dass keine umschweifenden einleitenden Bemerkungen gemacht werden, dass keine Werturteile eingebaut werden und auch sonst nichts Unzulässiges eingebaut wird. Jede Zusatzfrage möge bitte mit dem Gegenstand, der abgefragt wird, zu tun haben.

Es beginnt jetzt Herr Bode von der FDP.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass Sie hier eben gerade in Ihrer Antwort erklärt haben, dass die in Niedersachsen aufgestellten Messstationen zu der Zeit, als ihre Standorte gewählt und sie aufgestellt wurden, andere Kriterien erfüllen mussten und dass ihnen damals ein anderes Zweck zugedacht war, als zu bewerten, ob aufgrund der EU-Richtlinie Fahrverbote erforderlich sind, und vor dem Hintergrund, dass die Bewertung der Messergebnisse nicht von Ihnen, sondern von den Gerichten in den Verfahren nach den Klagen durchgeführt wird und diese die Messergebnisse zur Grundlage für die Entscheidung „Fahrverbote - ja oder nein?“ nehmen, frage ich Sie: Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, damit die Gerichte die Erfüllung der Kriterien der EU-Richtlinie für Fahrverbote an den Berichten zur Luftreinhaltung messen, die die Landesregierung über das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim abgibt, und nicht an anderen Werten, die dann vom Gericht falsch interpretiert werden?

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Herr Minister Lies, bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bode, ich habe vorhin versucht, deutlich zu machen, dass die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung gestern genau diesen Weg eröffnet hat. Sie sagt nämlich, dass im Bereich zwischen 40 und 50 µg - das macht angesichts der Interpretation von Messorten und auch angesichts von Messungenauigkeiten Sinn - Fahrverbote nicht verhältnismäßig wären und dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz dahin gehend geändert werden soll. Das halte ich für den richtigen Weg.

Der andere Weg - deswegen sage ich: es gibt zwei Wege, die man gehen kann - ist: Wir messen einfach anders, haben dann geringere Werte und erklären dem Gericht, warum wir von einem Tag auf den anderen andere Werte messen. - Ich bin nicht sicher, ob das klug wäre.

Ich persönlich halte den Weg, den die Bundesregierung jetzt geht, für richtig: das BundesImmissionsschutzgesetz anzupassen, das Thema der Verhältnismäßigkeit vernünftig aufzusetzen, ganz klar zu sagen: „Die vorhandenen Messpunkte hatten nie das Ziel, diese Frage zu klären, sondern sollten dem Ziel der Luftreinhaltung dienen, und dieses Ziel haben wir gut erfüllt“, und deswegen den Interpretationsspielraum der Verhältnismäßigkeit bei 50 µg anzusetzen. - Diesen Weg sollten wir gemeinsam gehen.

Nichtsdestoweniger prüfen wir selbstverständlich - wie ich es angekündigt habe - auch alle Fragen des Standortes und der Positionierung. Aber noch einmal: Dem Gericht zu erklären, warum ich morgen andere Werte liefere - weil ich an anderer Stelle oder anders gemessen habe -, halte ich für schwieriger, als dem Gericht mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu belegen, dass die Verhältnismäßigkeit vernünftig zu prüfen ist.

Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollegin Imke Byl. Bitte!

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gerne von der Landesregierung wissen, ob sich die Luft in den belasteten niedersächsischen Städten zum Besseren verändert, wenn wir Messstationen, wie die FDP es anscheinend vorschlägt, verschieben oder wenn wir, wie es Merkel und die CDU vorschlagen, die Grenzwerte erhöhen.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Herr Minister Lies, bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Byl, zunächst einmal - ich habe versucht, das mit den Werten darzustellen - hat sich die Situation erheblich verbessert. Das Ziel, das mit der Definition der Messstationen und den Messungen verbunden war - natürlich hat sich in den letzten beiden Jahren erheblicher Druck aufgebaut -, wurde also erreicht. Das ist erst einmal das Entscheidende.

Die Luftqualität verändere ich nicht mit der Lage des Messpunktes. Deswegen sage ich ja: Nicht der Messpunkt sollte Thema der Debatte sein. Ich kann keinem Gericht erklären, warum ich morgen anders messe - es sei denn, wir hätten falsch gemessen. Wir messen aber nicht falsch. Wir messen genau so, wie es die BImSchV vorgibt. Kein Zweifel!

Wir messen nicht falsch. Die Botschaft muss vielmehr sein: Es muss einen Interpretationsspielraum der Verhältnismäßigkeit der Entscheidung geben. Ein gemessener Wert von 43 µg, der auch einer Messungenauigkeit von plus/minus 15 % unterliegt - es hätten also genauso gut 5 µg weniger sein können; dann wäre der Grenzwert unterschritten -, und ein Messpunkt, der nicht gewählt wurde, um irgendwann einmal zu entscheiden, ob Fahrverbote angeordnet werden müssen, dürfen nicht die alleinige Grundlage sein. Deswegen finde ich den Weg, den die Bundesregierung geht, richtig.

(Imke Byl [GRÜNE]: Das ist doch Au- genwischerei!)

- Nein, ist es eben nicht. Augenwischerei wären Fahrverbote.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich will es an dieser Stelle noch einmal offen sagen: Was Herr Resch von der Umwelthilfe macht, ist völlig absurd.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP und bei der AfD - Helge Limburg [GRÜNE]: Jetzt ist die Umwelthilfe schuld! Wer Recht und Gesetz einfordert, der ist schuld!)

Jetzt will ich es doch noch einmal beschreiben. Das entspricht dem Grundsatz der Verbotsmentalität: Ich messe an einem Punkt, der für die Luftqualität in der Stadt überhaupt nicht signifikant ist. Der ist signifikant für einen kurzen Messbereich, in dem ich mich bewege. Diesen Messpunkt nehme ich.

(Zurufe von den GRÜNEN)

- Nun hören doch erst einmal Sie einmal zu! Sie können hinterher meckern und Fragen stellen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der AfD - Helge Limburg [GRÜ- NE]: Wir dürfen die ganze Zeit me- ckern!)

Von diesem einzelnen Messpunkt mache ich abhängig, ob in größeren Bereichen der Stadt ein Fahrverbot verhängt werden soll. - Das ist überhaupt nicht der Gedanke, der sich daraus ergeben hat.

(Anja Piel [GRÜNE]: Uns geht es nicht um Fahrverbote, sondern um - - -)

- Herr Resch will nichts anders als Fahrverbote. Die Deutsche Umwelthilfe sorgt mit ihrem Handeln dafür, dass die billigste Lösung - das Aufstellen von Schildern - umgesetzt wird.

Unsere Botschaft - sowohl als ich Verkehrsminister war als auch jetzt, mit Bernd Althusmann als Verkehrsminister und mir als Umweltminister - ist: Wir müssen konsequente Maßnahmen ergreifen, um die jetzige Verbesserung der Luftqualität fortzusetzen.

(Anja Piel [GRÜNE]: Das sagen Sie hoffentlich auch den Autobauern und nicht nur den Leuten auf der Straße!)

Das schaffe ich nicht mit der Deutschen Umwelthilfe. Das schaffe ich nur mit vernünftiger Politik.

(Starker Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP und bei der AfD)

Meine Damen und Herren, auf die gleiche Frage antwortet auch der Herr Verkehrsminister. Bitte sehr, Herr Dr. Althusmann!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus gegebenem Anlass und aufgrund dieser Zusatzfrage möchte ich noch einmal auf die Rechtslage hinweisen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 27. Februar 2018 die Wahrung des auch unionsrechtlich verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit besonders unterstrichen. Zugleich hat das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge nur in dem Fall für rechtlich zulässig erachtet, in dem sich ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge als die einzig geeignete Maßnahme erweist, die Zeitraum einer Nichteinhaltung der NOx-Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten. An die Aufstellung rechtssicherer Luftreinhaltepläne sind demnach besonders strenge Qualitätsanforderungen geknüpft.

Sie hatten gefragt: Wie werden die Werte sich nach der derzeitigem Stand in Zukunft entwickeln? - Wir haben versucht, das für die kommenden Jahre - 2019, 2020, 2021 und sogar bis 2025 - zu belegen, es in Vorausschau - mit Blick auf verschiedene Maßnahmen: ÖPNV-Verbesserung durch Neuanschaffung von Bussen, Softwareupdates usw. -

(Zuruf von den GRÜNEN: Sie küm- mern sich ja nicht um die Umrüstung!)

in einem Trend für Niedersachsen zu erfassen.

Von daher kann ich, gemessen an den Standorten, die Minister Lies schon dargestellt hat, sagen, dass wir im Moment - bei einer Fortsetzung des derzeit sinkenden Trends - davon ausgehen, dass im Jahre 2019 „Hannover, Göttinger Straße“ bei 39 µg, „Hannover, Bornumer Straße“ bei 39 µg, „Hannover, Friedrich-Ebert-Straße“ wahrscheinlich bei 42 µg - knapp drüber -, „Hannover, Marienstraße“ - dort haben wir eine verkehrlich besonders schwierige Situation - bei 43 µg, „Hannover, Vahrenwalder Straße“ bei 37 µg, Hildesheim bei 37 µg, Oldenburg bei 45 µg - in Oldenburg müssen wir nachsteuern - und „Osnabrück, Schlosswall“ bei 38 µg liegen wird.

Für 2020 sinken die Werte noch einmal:

Hannover, Göttinger Straße: 38 µg. Bornumer Straße: 38 µg. Friedrich-Ebert-Straße: 41 µg. Marienstraße: 42 µg. Vahrenwalder Straße: 36 µg.

Hildesheim, Schuhstraße: 35 µg.

Oldenburg: nur knapp 44 µg.

Osnabrück, Schlosswall: 37 µg.

Ich könnte jetzt die gesamte Tabelle, die wir zugrunde gelegt haben, vorlesen.

Ich will damit deutlich machen, dass die Landesregierung in Gänze der Auffassung ist, dass in Niedersachsen Fahrverbote vermieden werden können, weil wir zahlreiche Maßnahmen ergriffen haben, um die Grenzwerte tatsächlich einzuhalten. Die ersten Auswirkungen sind erkennbar.