Erstens. Regulierende Eingriffe in die Wildpopulation erfolgen nur, wenn das Schutzziel der Steigerung der Naturnähe gefährdet ist.
Zweitens. Eine Bestandsregelung erfolgt nur bei Wildarten, die auf die Waldentwicklung ganz entscheidenden Einfluss haben. Im Harz ist das vor allem Rot- und Rehwild. Da das Wild auch aus dem Nationalparkgebiet auswandert, kann die Vermeidung von Schäden auf angrenzenden Flächen ebenfalls ein Grund für die Regulierung durch die Jagd sein.
Drittens. Es gibt im Nationalpark keine Trophäenjagd und keine wirtschaftliche Zielsetzung bei der Regulierung. Grundlage für die Abschusshöhe sind die Ergebnisse einer systematischen Beobachtung der Vegetationsentwicklung. Es muss also immer ein Monitoring vorausgehen.
- Ja. Sie saßen im toten Winkel, Herr Minister. Deswegen habe ich Sie nicht gesehen. Bitte schön! - Danach spricht die Kollegin von der AfDFraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will das nur kurz aufgreifen. Die Frage ist genau richtig: Wo gibt es Einschränkungen, und wo gibt es keine? - Dies wird unterschiedlich gehandhabt.
einen Seite und auf der Insel Juist auf der anderen Seite, wo das Bejagen der Waldschnepfe infolge des 2016 gezeichneten Vertrages verboten ist. Es gibt Unterschiede.
Es geht einfach darum, dass wir, wenn es sich um landeseigene Flächen handelt, Möglichkeiten haben, auf Handlungs- und Regelungsbedarf zu reagieren. Das eine ist das, was sozusagen generell geregelt wird. Das andere ist eine höhere Schutzfunktion für ein Gebiet, die wir darüber legen. Das ist der Handlungsspielraum, den wir haben. Insofern ist die Frage mindestens zu erweitern auf das, was wir selber regeln, so wie es in Juist war, so wie wir es für die anderen Inseln möglicherweise auch hätten lösen können.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegen. Es gibt hier ja offensichtlich eine Aufregung um Jagdpachtverträge. Ich frage das Ministerium: Das Gesetz über den Nationalpark Wattenmeer gibt es seit 17 Jahren. Wie viele Gesetzesinitiativen hat es in diesem Zeitraum gegeben, um die Jagd dort dauerhaft und komplett zu verbieten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Guth, es hat nicht eine einzige Gesetzesinitiative in dieser Zeit gegeben.
(Wiard Siebels [SPD]: Es geht um die Jagdpachtverträge! Hallo! - Gegenruf von Dana Guth [AfD]: Jagdpacht setzt Jagd voraus!)
- Ich unterbreche Sie ungern, aber wir sind hier bei den Zusatzfragen. Wenn Sie sich melden möchten, besteht dafür noch die Möglichkeit. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Frage an die Ministerin wäre: Welcher Aufwand, welche Kosten würden dem Land Niedersachsen entstehen, wenn die Inseljäger ihre Jagd einstellen würden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes ist finanziell ziemlich schwer darstellbar. Die Verbindungen vom Festland zu den Inseln und von Insel zu Insel sind ja gezeitenabhängig. Somit ist die Situation da eine andere als auf dem Festland. Pro Insel müsste also immer eine Person verfügbar sein und auf dem Festland dann natürlich auch. Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Um eine Rundumverfügbarkeit zu gewährleisten, müssten wir seitens des Landes also 20 Personen einstellen, um diese ehrenamtliche Leistung, die derzeit durch die Inseljäger vorgehalten wird, ansatzweise auffangen zu können.
Wir sind dankbar dafür, dass die Wattenjagdaufseher - die übrigens von der Seehundstation jährlich geschult werden, da sie sich auch um die Seehunde kümmern - diese Arbeit ehrenamtlich leisten. Dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle auch einmal danken. Denn finanziell wäre das für das Land Niedersachsen schon eine Hausnummer.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die vierte Frage der FDP-Fraktion trägt der Kollege Grupe vor. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass aus dem ganzen Lande gemeldet wird, dass sich das Vorkommen von Gänsen mittlerweile zu einer echten Gänseplage ausweitet und wir mit Blick auf die Schutzgebiete gerade in Nord
deutschland zum Teil sogar von einem illegalen Wiesenumbruch durch die Gänse sprechen können - „illegal“, weil wir Landwirte das nicht dürften -, frage ich die Landesregierung: Gibt es vor dem Hintergrund, dass die Jagd hier mal wieder eingeschränkt werden soll bzw. die Regelungen verschärft werden sollen, Pläne, dieser Plage im Lande entgegenzuwirken?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grupe, ich glaube, bei allen Beteiligten ist eine hohe Sensibilität dafür vorhanden, dass die Entwicklung der Gänsepopulation - je nach Art natürlich - zu einem echten Konflikt führt. Wir haben an vielen Stellen vor Ort und auch in den Ministerien intensive Gespräche geführt. Wir haben uns im Rahmen des Beschlusses des Landtages aus 2014 darauf verständigt, 2015 einen Arbeitskreis Gänsemanagement einzurichten, der ein Gutachten erarbeitet, das Ende nächsten Jahres vorgelegt wird.
Ich glaube, die Situation, die Sie beschrieben haben, stellt keinen so richtig zufrieden. Zum einen kostet das ganz viel Zeit. Einige Landwirte können ihren Betrieb schon nicht mehr durch eigenes Wirtschaften aufrechterhalten, sondern sind auf diese Ausgleichszahlungen angewiesen. Zum anderen haben wir das Problem, dass wir nur den Landwirten eine Ausgleichszahlung zukommen lassen können, deren Gebiete ausgewiesen sind - aber die Gänse sich nicht an die Gebietsausweisung halten.
Das Problem ist also gegeben. Die Ministerin hat gerade gesagt, dass wir auf die Ergebnisse des Arbeitskreises Gänsemanagement warten. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse müssen wir dann entscheiden, wie wir damit umgehen, wie wir die wachsende Population und damit auch die wachsende Belastung, die das für alle Beteiligten und insbesondere für die Landwirtschaft hat, in den Griff bekommen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die vierte Frage der CDU-Fraktion stellt der Kollege Dr. Schmädeke. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, eine grundsätzliche Frage: Um was geht es überhaupt? Auf wie viel Hektar im niedersächsischen Nationalpark Wattenmeer darf diese Jagd überhaupt ausgeübt werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Jagd darf nur auf den bewohnten Inseln ausgeübt werden. Das entspricht 5 % der Fläche des gesamten Nationalparks. Wir reden also von 5 % der Fläche des Nationalparks.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal die Frage aufgreifen, um was es eigentlich geht, weil das schon sehr wichtig ist. Diese Frage ist etwas schwierig zu beantworten. Wenn wir über das Wattenmeer, über die Seehunde und über die Jagdpacht reden, müssen wir aufpassen, dass wir nicht alles durcheinanderbringen. Wir reden hier über die Jagdpacht. Wir reden darüber, dass wir gegenüber der EU und auch gegenüber allen anderen Partnern deutlich machen müssen, dass in einem Nationalpark interna
tionalen Ranges strikte Regeln gelten. Die Frage, um wie viel es dabei eigentlich geht, war berechtigt.
Ich will einmal beschreiben, worum es eigentlich geht, damit wir wissen, worüber wir diskutieren. Es geht um den Ausschluss der Jagd auf Waldschnepfen - dazu habe ich vorhin schon etwas gesagt -, und es geht um das Verbot der Einzeljagd auf Haarwild während der Tage der offiziellen Wasser- und Wattvogelzählung sowie während der Zugvogeltage. Um Himmels willen - man wird sich doch wohl darauf verständigen können, während der Zugvogeltage auf die Jagd zu verzichten!
Wir reden ja auch nicht nur über die 5 % der Fläche, sondern wir reden auch darüber, welche Lösungen man finden kann. Wir reden über die Einschränkung der Gesellschaftsjagden. Und wir reden vor allem darüber, dass man die Einrichtung von Ruhezonen bzw. den vollständigen Ausschluss der Jagd nach fachlichen Kriterien beurteilt. Was wir ausschließen, steht da ja gar nicht drin. Es geht um eine intensive Einbindung der Nationalparkverwaltung, und es geht um die Vereinbarung einer Mitwirkungspflicht beim Prädationsmanagement im Sinne der Nationalparkförderung.
Wir reden nicht über ein Jagdverbot. Nicht, dass da ein falscher Eindruck entsteht: Kein Mensch verbietet etwas, sondern wir wollen das vernünftig regeln. Der Wunsch war, das, was wir in Arbeitsgruppen nicht einvernehmlich gelöst haben, auf einen einvernehmlichen Weg zu bringen und das als Grundlage der Verträge zu nehmen. Das ist das eigentliche Ziel gewesen. Das Bedauerliche dabei ist, dass man für neun Jahre Fakten schafft, die man dann nicht mehr verändern kann.
Ich will noch einmal daran erinnern: Das sind Dinge, die im Jagdpachtvertrag für Juist entsprechend geregelt waren. Eigentlich hätte man den letzten Vertrag kopieren und als Grundlage nehmen können. Das war die Erwartungshaltung, und vor diesem Hintergrund war der Wunsch, dass unsere Häuser eine intensive Diskussion darüber führen.