Vor dem Hintergrund, dass Sie auf unsere Anfrage an Ihr Haus, ob die EU einen Termin gesetzt hat, mit einem klaren Nein geantwortet haben - das haben Sie eben etwas anders dargestellt, wenn ich das richtig verstanden habe -, frage ich Sie, ob es nicht sinnvoller wäre, den Landkreisen Hinweise auf einen Mindeststandard zu geben, den die EU wirklich verlangt, hier also konstruktiv Hilfestellung zu geben, statt einen Zeitdruck zu konstruieren, der in der Form nicht besteht.
Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. Wir sind uns noch nicht einig, wie viele Fragen das jetzt wirklich waren.
Da waren, sagen wir mal, einige rhetorische Fragen dabei. Aber was die Definition von „kurz und knapp“ angeht: Ich werde das in Zukunft etwas stringenter auslegen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grupe, wir sprechen hier über ein sehr wichtige Thema. Das ist ein Kernpunkt, weil der Schutz des Nationalparks Wattenmeer eine sehr hohe Bedeutung hat. Wir sind in ein internationales System eingebunden, in dem wir sehr genau aufpassen müssen, was wir zulassen und was wir nicht zulassen. Das muss man von anderen Fragestellungen völlig trennen.
Ihre Frage beantwortet sich allein dadurch, dass die FAQs, von denen Sie sprechen, schon eine ganze Reihe von Wochen, bevor das Thema „Jagd auf den Inseln“ aufkam, rausgegeben waren. Das heißt, hier wird ein zeitlicher Zusammenhang hergestellt, den es gar nicht gibt. Auch da kann man übrigens sagen, dass es klug gewesen wäre, sich viel enger abzustimmen. Das gebe ich gerne zu. Aber noch einmal: Dieser Arbeitsschritt war lange vorbei. Insofern ist Ihre Vermutung völlig falsch.
Ich will aber einen anderen Punkt nennen. Ich will noch einmal deutlich machen, an wie vielen Stellen das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium auf eine, wie ich meine, angenehme, ruhige und sachliche Art und Weise Lösungen herbeigeführt haben. Ich glaube, ich darf auch für meine Kollegin sprechen, wenn ich sage, dass wir bei sehr vielen und auch bei schwierigen Punkten gute Vereinbarungen treffen.
Meine Kritik richtet sich nicht an meine Kollegin, mit der ich, wie gesagt, gut zusammenarbeite. Sie geht vielmehr in die Richtung, dass die Erwartungshaltung gewesen ist, dass ein Ministerium etwas stoppt und wir dann die Chance haben, darüber zu reden.
Noch einmal: Die Kritik richtete sich nicht an meine Kollegin, mit der ich einen guten Austausch pflege. Wir versuchen immer, die Themen, die für Niedersachsen von Bedeutung sind, unter Nutzung aller unserer Möglichkeiten gemeinsam voranzubringen.
Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Die erste Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Meyer. Bitte schön! Eine kurze und knappe Zusatzfrage!
Herr Präsident! Meine sehr verehrte Damen und Herren! Ich frage noch einmal konkret nach, wann die Ministerin eigentlich von dem Vorgang wusste. Sie hat gerade eben von einer ominösen Mail gesprochen. Deshalb frage ich ganz konkret: Hat der Umweltminister oder haben Umweltverbände die Ministerin vorher mündlich oder schriftlich auf diesen Vorgang zur Verlängerung der Jagdpachten hingewiesen?
Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. Das waren zwei Fragen: erstens, wann die Ministerin das wusste, und zweitens, ob sie darauf hingewiesen wurde. - Bitte schön, Frau Ministerin!
Herr Präsident! Herr Meyer, ich habe diese Mail am 23. August aus dem Umweltministerium erhalten. Das sage ich gleich mit, weil sonst wahrscheinlich sofort die Frage gekommen wäre, wer mir diese Mail geschickt hat. Seit diesem Tag habe ich mich mit diesen Vorgängen beschäftigt.
Ich wurde von einem Umweltverband - dem NABU mit Holger Buschmann - in einer Mail vom 29. August, mit Eingang bei mir am 30. August, explizit auf dieses Thema hingewiesen. Es wäre schön gewesen, wenn er mir in den letzten Wochen und Monaten noch einmal einen Hinweis gegeben hätte. Dann hätte ich im Vorfeld des Abschlusses der vier Jagdpachtverträge dieses Thema vielleicht selber einmal aufgegriffen. Ich wusste es am 23. August, und daraufhin habe ich in meinem Haus angefangen, dieses Thema zu vertiefen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die dritte Frage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Meyer. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Sie nun ja informiert waren, also einen Brief gekriegt haben, frage ich Sie ganz konkret: Übernehmen Sie die Verantwortung dafür, dass Sie das nicht gestoppt haben? - Wenn man auf so etwas hingewiesen wird, wäre ja der normale Vorgang, dass man dem Domänenamt sagt: Bevor ich keine Vorlage habe, bitte keine Fachentscheidung treffen! - Oder hat das Ministerium - und wenn ja, welche Mitarbeiter - an Ihnen vorbei die Jagdpachten verlängert?
Herr Präsident! Herr Meyer, ich sage es noch einmal: Ich habe den Hinweis am 23. August erhalten. Ich habe sofort in unser Haus hinein reagiert. Und zwar haben die Vertragsdokumente für Norderney und Wangerooge am 22. August, für Baltrum am 24. August und für Langeoog am 28. August vor
gelegen. Sie wurden unterzeichnet. Diese Verträge waren auf dem Postweg. Sie ließen sich definitiv nicht mehr stoppen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die vierte Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt die Kollegin Staudte. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben gerade eben sinngemäß gesagt, der NABU, Herr Buschmann, hätte Ihnen noch einmal einen Hinweis geben müssen. Ist es nicht so, dass Ihr eigenes Haus, z. B. Ihr Staatssekretär, Ihnen einen Hinweis hätte geben müssen? Und wenn dem nicht so war, gibt es eigentlich personalrechtliche Konsequenzen?
Vielen Dank, Frau Kollegin. Das waren wiederum zwei Fragen. - Herr Kollege Meyer, es tut mir leid, ich kann Ihre Wortmeldung nicht mehr entgegennehmen. - Frau Ministerin!
Herr Präsident! Frau Staudte, wir haben untergeordnete Behörden mit einzelnen Aufgabenbereichen. Ich weiß nicht, wie mein Vorgänger gearbeitet hat und wie eng seine Zusammenarbeit mit der Domänenverwaltung war. Wir haben 96 Landesdomänen und ähnlich viele Jagdbereiche in diesen Domänen. Es ist einfach übliches Verwaltungsgeschehen, dass die Domänenverwaltung diese Pachtverträge mit den Jägern aushandelt. - Das ist die Antwort auf Ihre Frage.
(Miriam Staudte [GRÜNE]: Also keine personalrechtlichen Konsequenzen? - Gegenrufe von der CDU: Was ist das jetzt? - Gegenruf von Christian Meyer [GRÜNE]: Es waren doch zwei Fra- gen!)
Entschuldigung, Frau Ministerin! Ich habe die zweite Frage der Kollegin als zweite Frage angerechnet, und deswegen darf sie gestellt werden. Wie Sie sie beantworten, ist Ihre Sache. Die Frage zielte auf die personalrechtlichen Konsequenzen ab.
Derzeit habe ich keine personalrechtlichen Konsequenzen im Auge. Ich werde diesen Vorgang akribisch aufarbeiten. Das mache ich übrigens seit dem 23. August. Welche Konsequenzen das in meinem Haus haben wird, wird sich nach dem Ende dieses Aufarbeitungsprozesses zeigen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt der Kollege Dr. Mohrmann. Bitte sehr!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich frage die Landesregierung - zur ganz grundsätzlichen Einordnung -: Gibt es eigentlich Einschränkungen vonseiten der EU in der Bejagung von Vogelschutzgebieten?
Herr Präsident! Verehrter Herr Mohrmann, nein, die EU schränkt die Vogeljagd in diesen Schutzgebieten nicht ein.
Herzlichen Dank. - Die zweite Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt der Kollege Dorendorf. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Jagd in Nationalparks ist geregelt. Das gilt auch für den Harz; der Harz ist ja auch ein Nationalpark. Man geht dabei nach drei Grundsätzen vor.
Erstens. Regulierende Eingriffe in die Wildpopulation erfolgen nur, wenn das Schutzziel der Steigerung der Naturnähe gefährdet ist.