Protocol of the Session on September 13, 2018

Ich will noch einmal daran erinnern: Das sind Dinge, die im Jagdpachtvertrag für Juist entsprechend geregelt waren. Eigentlich hätte man den letzten Vertrag kopieren und als Grundlage nehmen können. Das war die Erwartungshaltung, und vor diesem Hintergrund war der Wunsch, dass unsere Häuser eine intensive Diskussion darüber führen.

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Jetzt ist der Kollege Dammann-Tamke dran mit der fünften Zusatzfrage für die CDU-Fraktion. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass sich in den letzten Jahren weder EU

rechtlich noch naturschutzfachlich irgendetwas an der Situation geändert hat, vor dem Hintergrund, dass wir in der letzten Wahlperiode eine rot-grüne Landesregierung mit einem Umweltminister a. D. Stefan Wenzel und einem Landwirtschaftsminister a. D. Christian Meyer hatten - der heute auch als Fragesteller aufgetreten ist -, und vor dem Hintergrund, dass seitens der Kollegin Staudte ein gewisses Verleumdungspotenzial in die Diskussion gebracht wurde, weil sie nach personalrechtlichen Konsequenzen gefragt hat, frage ich die Landesregierung, ob es zutreffend ist, dass unter der Verantwortung des ehemaligen Landwirtschaftsministers Christian Meyer in offensichtlicher Abstimmung mit seinem Umweltministerkollegen Stefan Wenzel der Jagdpachtvertrag für die Insel Spiekeroog zum 1. April 2015 um neun Jahre verlängert wurde, und zwar einschließlich der Waldschnepfe.

(Jörg Hillmer [CDU]: Das wäre ja ein Ding!)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Ministerin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dammann-Tamke, es ist richtig, dass am 1. April 2015 mit den Jagdpächtern der Insel Spiekeroog ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen wurde, nach dem die Waldschnepfe bejagt werden darf.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage der AfD-Fraktion stellt die Kollegin Guth. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie bewerten Sie den Beitrag der Jägerschaft insgesamt zum Naturschutz im Nationalpark Wattenmeer?

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Frau Ministerin möchte antworten. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Guth, wir sind natürlich dankbar, dass wir auf diesen Inseln immer noch Jagdpächter finden. Die Jagd ist auf zehn Tage und in der Regel eine Gesellschaftsjagd pro Jagdjahr beschränkt. Das ist nicht viel und, wie ich glaube, auch nicht attraktiv für jemanden, der im Besitz eines Jagdscheines ist. Deswegen sind wir dankbar, dass wir immer wieder Jagdpächter finden und dass diese bereit sind, an 365 Tagen im Jahr die Natur der Insel zu schützen, so wie sie jetzt ist, sich nicht nur um junge Seehunde zu kümmern, sondern auch die Brutplätze der Vögel im Auge haben, wenn es um Iltisse, Marder und auch streunende Katzen geht. Nur durch die Mithilfe der Jäger sind wir dort in der Lage, unsere Brutvogelgebiete so zu erhalten, wie wir sie derzeit vorfinden.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt der Kollege Grupe. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass die Menschen natürlich die Zusammenhänge mit der Ausweisung von Vogel-, Landschafts- oder Naturschutzgebieten sehen, frage ich die Landesregierung, ob es angesichts der stockenden Ausweisung solcher Gebiete nicht zielführend wäre, den Landkreisen zumindest eine Mustervorlage für einen Grundschutz vorzulegen, wie dies andere Bundesländer erfolgreich getan haben. Das Einzige, was dem entgegenstehen könnte, ist doch, dass die FDP-Fraktion dies vor einem halben Jahr in einem Antrag gefordert hat.

(Wiard Siebels [SPD]: Was haben denn die anderen Länder für Inseln? - Hermann Grupe [FDP]: Der Minister war auch schon im Harz angekom- men! - Wiard Siebels [SPD]: Das war mir entgangen! Ich bitte um Verzei- hung!)

Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Der Herr Minister möchte antworten. Bitte sehr, Herr Minister!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Grupe, ich glaube zwar nicht, dass das von ganz von dem Frageumfang erfasst ist, aber es ist Ihr gutes Recht, jede Frage zu stellen.

Wir haben das ja sehr intensiv diskutiert. Die Landkreise sind im Begriff, die zu sichernden Natura-2000-Gebiete als Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete auszuweisen. Ich will auch hier noch einmal betonen: Wir haben explizit gesagt, dass wir diesen Raum geben. Ich erinnere an die Diskussion, die wir sehr intensiv mit den Waldbesitzern führen, in der wir sagen, wir wollen es möglich machen, auch Landschaftsschutzgebiete auszuweisen. Wir sind im Begriff, dort auch Entschädigungen bzw. Erschwernisausgleich zu zahlen. Das heißt, wir geben nicht etwas vor, sondern wir lassen den unteren Naturschutzbehörden Raum, die das mit den Beteiligten und Betroffenen diskutieren. Am Ende wird ja dann im Kreistag entschieden.

Die Maßgaben, wie die unteren Naturschutzbehörden eine Landschaftsschutzgebietsverordnung oder eine Naturschutzgebietsverordnung aufstellen, sind vorhanden. Dafür braucht man jetzt kein weiteres Muster. Alle anderen Probleme werden dort, wo Handlungsbedarf besteht, gelöst. Auch insoweit will ich noch einmal daran erinnern: Die Zweifel und Fragen, die es in Richtung Walderlass gab, wurden von uns gemeinsam sehr kurzfristig abgearbeitet. Es wurde ein Leitfaden erstellt, der Maßgabe für die unteren Naturschutzbehörden sein soll, dies auch umzusetzen. Wir sind also als Landesregierung und als Ressorts bemüht, unseren Landkreisen die nötige Hilfestellung zur Umsetzung der Schutzgebietsverordnung zu geben.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt die Kollegin Logemann. Bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund des zeitlichen Ablaufs frage ich die Landesregierung: Wann wurden die Verträge durch das Domänenamt versandt?

Vielen Dank. - Frau Ministerin Otte-Kinast, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Logemann, die Dokumente wurden vom Domänenamt am 29. August an die Vertragspartner zurückgesandt. Sie wurden also vorher von diesen unterschrieben und dann am 29. August wieder zurückgeschickt.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Und vor- her waren Sie informiert!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor. Somit können wir den Tagesordnungspunkt 16 a abschließen.

Ich komme zu

b) Wie gut sind Niedersachsens Pflegeschulen auf die Umsetzung der neuen Pflegeausbildung vorbereitet? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/1574

Die Frage wird von der Kollegin Sylvia Bruns eingebracht. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe die Dringliche Anfrage der FDP-Fraktion ein. Sie lautet: „Wie gut sind Niedersachsens Pflegeschulen auf die Umsetzung der neuen Pflegeausbildung vorbereitet?“

Aufgrund der bestehenden Herausforderungen in der Altenpflege ist es notwendig, den Pflegeberuf und seine Ausbildung attraktiver zu machen. Ein Baustein hierzu soll die neue Pflegeausbildung sein. Mit ihr soll die Ausbildung einheitlicher werden. Hierzu wurde mit dem Pflegeberufegesetz eine neue generalistische Pflegeausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ eingeführt. Starten sollen die neuen Ausbildungsgänge 2020.

Im Mittelpunkt steht dabei die Bedeutung der neuen Pflegeausbildung. Ziel ist es, die Pflegeausbildung ab 2020 zu verbessern und die Ausbildung für zukünftige Fachkräfte attraktiver zu gestalten.

Die Umstellung der bisherigen jeweiligen Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege auf die generalistische Pflegeausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ stellt die jeweiligen Pflegeschulen vor große Herausforderungen im Hinblick auf das Lehrpersonal und die notwendigen Investitionen. Hiervon sind insbesondere die Altenpflegeschulen betroffen. Auch sind in der generalistischen Pflegeausbildung Praktika in Krankenhäusern vorgesehen. Aktuell verfügen die Krankenhäuser in Niedersachsen nicht über eine ausreichende Anzahl von Praktikumsplätzen.

(Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz übernimmt den Vorsitz)

1. Wie bereitet die Landesregierung die Pflegeschulen auf die Umsetzung der neuen Pflegeausbildung ab 2020 vor?

2. Gemäß § 27 Abs. 1 des Pflegeberufegesetzes zählen Investitionskosten der Pflegeschulen nicht zu den Ausbildungskosten und sind somit nicht erstattungsfähig. Gleichwohl werden beispielsweise Mietkosten im KHG den Investitionskosten zugeordnet und sind durch die Länder zu tragen. Auch der vorliegende Referentenentwurf einer Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung berücksichtigt gemäß Anlage 1 keine Investitions- oder Mietkosten. Plant die Landesregierung auf Landesebene eine entsprechende Kompensation dieser Kosten zugunsten der Pflegeschulen? Wenn nein, wie sollen künftig die Investitions- und Mietkosten der freien Pflegeschulen finanziert werden?

3. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Finanzierungsverordnung zum Pflegeberufegesetz sollen in diesem Monat verabschiedet werden. Infolgedessen wäre es möglich, die Verhandlungen zu den Budgets gemäß § 30 des Pflegeberufegesetzes in Niedersachsachsen aufzunehmen. In § 30 Abs. 1 Satz 2 werden die Vereinbarungspartner der Pauschalen für die Ausbildungskosten der Pflegeschulen bestimmt. Bis wann ist damit zu rechnen, dass die Vereinbarungspartner verbindlich benannt werden?

(Zustimmung bei der FDP)

Für die Landesregierung antwortet Herr Kultusminister Tonne. Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sicherung des Fachkräftebedarfs mit der Fachkräfteinitiative ist in der Tat eines der zentralen Themen dieser Landesregierung. Angesichts der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft wird der Bedarf der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung weiter steigen. Hier sind wir uns völlig einig: Gerade in der Pflege brauchen wir ausreichend qualifizierte Fachkräfte und gute Arbeitsbedingungen.

Deshalb wollen wir junge Menschen mit attraktiven Ausbildungsangeboten für den Beruf interessieren.

(Sylvia Bruns [FDP]: Übergibt dem Präsidium einen Wortmeldezettel)

- Sie reichen jetzt schon Zusatzfragen ein? Ich habe noch gar nicht geantwortet!

(Sylvia Bruns [FDP]: Es ist eine ab- schließende Frage!)

- Ach so. Nun ja. Man ist immer wieder überrascht.

(Zuruf: Sie hat ja nur drei! Herr Tonne, das kennen Sie doch!)

- Ich kenne das nicht.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das hätte der frühere SPD-Geschäftsführer nie gemacht! Das wäre ihm nicht eingefal- len!)

Um dies zu erreichen, hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats im vergangenen Jahr das Gesetz über die Pflegeberufe auf den Weg gebracht. Die bisherigen Ausbildungen nach dem Alten- und Krankenpflegegesetz werden eingestellt und durch eine generalistische Pflegeausbildung ersetzt. Damit gelingt es erstmals, die Ausbildung nicht an Sektoren, sondern an tatsächlichen Pflegebedarfen auszurichten.

Meine Damen und Herren, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Finanzierungsverordnung, die beide für die Ausgestaltung des Gesetzes zwingend erforderlich sind, werden derzeit im Bundesrat behandelt. Am 21. September 2018 soll die Beschlussfassung erfolgen. Dann und erst dann haben wir alle rechtlichen Grundlagen beisammen, um die Ausbildung auf den Weg zu bringen.

Da wir alle wissen, dass jede Neuerung einer umfassenden Information über veränderte Strukturen und Inhalte bedarf, haben wir auch umgehend begonnen, alle Akteure im Feld einzubinden, so