Vielen Dank, Herr Kollege Thiele. - Jetzt liegt eine Wortmeldung aus der AfD-Fraktion vor. Herr Peer Lilienthal, bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stimmen dem Entwurf der Landesregierung mit Änderungen zu. Das ist erläuterungsbedürftig, zumal das Abstimmungsergebnis unserer Fraktion in der ersten Version des schriftlichen Berichtes nicht richtig war. Wir haben natürlich in beiden Ausschüssen zugestimmt und sind da insoweit auch konstant geblieben.
Wir haben kritisiert, dass nicht bereits mit diesem Gesetzentwurf ein Fahrplan zur Umsetzung der Digitalisierung vorgelegt wurde. Immer wieder ist in den vergangenen Wochen betont worden, dass dieser Masterplan Digitalisierung kommen würde. Herr Thiele, hat ja eben noch einmal gesagt, dass dieser Masterplan in Vorbereitung wäre. Aus unserer Sicht hätte es eines vierten Schrittes bedurft, nämlich in Begleitung dieses Gesetzes die Schwerpunkte einfach deutlich aufzuzeigen; denn so ist das Gesetz im Grunde genommen nur eine Hülle und nicht so richtig mit Leben gefüllt.
Niemand von uns, um auch das ganz deutlich zu sagen, hat schon an dieser Stelle einen fertigen Masterplan Digitalisierung erwartet,
aber eine Schwerpunktsetzung auf jeden Fall. Hier hätten wir uns mehr Detailreichtum gewünscht als das, was jetzt hier vorgelegt wurde. Es macht nämlich schon einen Unterschied, ob man tatsächlich zukunftsfähige Netze schafft oder vor allem die Administration unseres Landes voranbringt.
In der Vergangenheit waren andere Sondervermögensgesetze nicht unbedingt umfangreicher - das muss man feststellen -, aber deutlicher. Der Interpretationsspielraum ist bei dem hier vorliegenden Entwurf schon relativ groß. Das kann ich sogar mit einem HAZ-Artikel von heute belegen. Also nicht einmal Ihren Ministerien scheint es richtig klar zu sein, was daraus finanziert wird.
Dennoch - und das hat uns zu der Zustimmung geführt -: Auch auf der Grundlage dieses Entwurfes kann man Digitalisierung sinnvoll vorantreiben. Deshalb stimmen wir zu. Oder deutlicher: Eine gute Digitalisierung ist auch unter diesen Rahmenbedingungen möglich.
Vielen Dank, Herr Lilienthal. - Hier oben beim Präsidium liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. - Meine Herren, da würde ich mich jetzt vielleicht beeilen. Wir hätten ansonsten die Beratung geschlossen.
(Jörg Bode [FDP] und Stefan Wenzel [GRÜNE] begeben sich zum Präsidi- um, um Wortmeldungen abzugeben)
- Es ist gerade eine weitere Wortmeldung angekommen, und zwar aus der FDP-Fraktion vom Kollegen Herrn Jörg Bode. Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte dem Kollegen Wenzel eigentlich den Vortritt lassen, aber da gab es wohl ein Missverständnis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kollege Thiele, in der Tat begleitet die FDPFraktion die Einrichtung eines Sondervermögens zur Digitalisierung nicht nur skeptisch, sondern kritisch, und wir lehnen es sogar ab. Aus unserer Sicht wäre es richtig gewesen, in den Haushaltsstellen jedes Jahres die Beträge, die man in jenem Jahr ausgeben will, mit entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen einzustellen, damit jeder weiß, was gemacht wird und wann es gemacht wird, übrigens genauso wie es die CDULandtagsfraktion in der letzten Legislaturperiode vorgeschlagen und auch beantragt hatte. Insofern wundert es uns schon, dass Sie hier einen anderen Weg gehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich muss man sich, wenn man sich das Gesetz genau anschaut, schon die Frage stellen: Was wird denn tatsächlich in der nächsten Zeit hier bei der Digitalisierung ankommen? Und da bleibt natürlich der Zweifel: Wird das Geld, wenn es nicht abgerufen werden kann, zunächst woanders eingesetzt? Es ist ja vorgesehen, dass durchaus auch die HanBG dann auf das Geld zugreifen kann. Und wenn es dort einmal ausgegeben worden ist und nicht rechtzeitig zurückkommt, stellt sich ja die Frage, ob das Geld dann für Minister Althusmann bei der Digitalisierung zur Verfügung steht. Zumindest diese Fragestellung muss man tatsächlich im Auge haben. Und unsere Zweifel, dass dies ein Weg ist, -
Herr Kollege Bode, vor dem Hintergrund, dass wir die Diskussion ja schon in den letzten Plenarabschnitten geführt haben: Würden Sie mir zustimmen, dass es geübte Praxis der Landesregierung ist, dass Mittel, die in einem Haushaltstitel nicht gebraucht werden, temporär für einen anderen Haushaltstitel zur Verfügung gestellt werden können und dass bei allen Sondervermögen und bei all solchen Maßnahmen immer die HanBG auch mit einbezogen wurde, einfach nur, um Liquidität innerhalb der Landesregierung zu schaffen und keine kurzfristigen Kredite aufnehmen zu müssen, dieses aber nicht dazu führt, dass Haushaltsrecht gebrochen wird - das ist nämlich das, was Sie hier behaupten - und Mittel zweckentfremdet und für Maßnahmen ausgegeben werden und dort verbleiben, für die der Haushaltsgesetzgeber sie nicht zur Verfügung gestellt hat?
Ich habe nicht gesagt, dass hier Mittel zweckentfremdet werden, sondern Sie schreiben ja offen und direkt in das Gesetz, dass die Mittel auch dafür verwendet werden können.
Dass man Mittel, wenn man sie an der einen Stelle nicht braucht, erst einmal für etwas anderes einsetzt, ist das Haushaltsclearing, Kontoclearing, was das Finanzministerium beim Haushalt als gängige Praxis tatsächlich macht. Es macht ja beispielsweise keinen Sinn, wenn die 1 Milliarde von Volkswagen bei Frau Havliza herumliegt und der Finanzminister Hilbers irgendwo Kredite aufnehmen muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kontenclearing ist das System des Haushalts. Dafür ist es tatsächlich da. Die Frage ist aber doch: Wenn es einmal aus dem Kontenclearing des Finanzministers fort ist, in den Bereich der HanBG gewandert und dort auch ausgegeben worden ist, wie man es tatsächlich wieder zurückbekommt. Da ist unsere Sorge noch vorhanden.
Aber, Herr Kollege Thiele, Sie sagten, wir sollten nicht so zweifelnd sein; denn wofür das Geld ausgegeben wird, stehe ja alles in Ihrem Koalitionsvertrag. Wir würden schon gerne wissen, wofür das Geld tatsächlich ausgegeben wird, das Herrn Althusmann und Herr Pistorius zur Verfügung gestellt wird.
Deshalb habe ich mir eben Ihren Koalitionsvertrag auf Seite 129 angeschaut. Das ist nämlich der Teil E-Government. Da haben Sie uns gesagt: Im ersten Halbjahr dieses Jahres wird der Innenminister ein entsprechende E-Government-Gesetz vorlegen, in dem das alles steht, mit E-Akte etc.
Ich gehe davon aus, Herr Minister Pistorius, dass Sie uns das in der nächsten Woche vorlegen, wahrscheinlich gemeinsam mit dem Masterplan Digitalisierung von Herrn Minister Althusmann. Das ist sozusagen der Anspruch, den - - -
Herr Bode, es gibt noch einen Wunsch auf eine Zwischenfrage des Kollegen Ulf Thiele. Würden Sie sie noch einmal zulassen?
Frau Präsidentin! Herr Bode, ob Sie das gerne tun, weiß ich nicht. Ich will Sie jetzt nicht aus dem Kon
zept bringen, aber ich finde, wir müssen diesen einen Punkt klären, nämlich das Thema „Kontenclearing“.
Das, was Sie behauptet haben, setzt einen Rechtsbruch voraus. Es setzt voraus, dass die HanBG Mittel, und zwar dauerhaft, für einen Zweck ausgibt, den der Landtag weder bestimmt noch haushalterisch unterlegt hat. Wenn es so wäre, dass die Landesregierung der HanBG für eine solche große Maßnahme Geld geben würde, ohne dass es die Möglichkeit gäbe, sie innerhalb des Clearingverfahrens wieder zurückzuführen, wäre das natürlich ein Bruch des Haushaltsrechts.
Ich sage Ihnen auch, warum mir das wichtig ist und warum ich Sie bitte, das zu überdenken und hier nicht so im Raum stehen zu lassen: Weil daraus immer wieder Gerüchte angeheizt werden - - -
Herr Kollege Thiele, eine Zwischenfrage - wir haben jetzt eine zweite zugelassen - mit der Bitte, sich kurz und knapp zu fassen. - Herr Bode erhält jetzt die Gelegenheit, auf diese zweite Zwischenfrage zu antworten, bevor wir dann mit seiner Redezeit fortsetzen.
Herr Kollege Thiele, Sie scheinen nicht verstanden zu haben, was ich Ihnen geantwortet habe. Ich werfe Ihnen ja gar nicht vor, dass Sie da Rechtsbruch begehen. Ich sage, Sie schreiben den Weg explizit in das Gesetz hinein. Sie sagen ja allen offen und ehrlich, dass dieser Weg als Option bestehen soll, das Geld zur HanBG tatsächlich zu geben. Wir halten es schlicht und ergreifend für falsch. Wir sind der Meinung: Im Haushaltplan sollte abgebildet werden, was gemacht wird. Die
Sie sagen: Guckt doch in den Koalitionsvertrag! - Ich habe Ihnen eben gesagt, dass ich mir die Seite 129 angesehen habe. Da steht: Minister Pistorius legt in der ersten Hälfte dieses Jahres ein E-Government-Gesetz vor, in dem all die Aussagen stehen, die anfallen werden.
Herr Minister Pistorius, wo ist Ihr Gesetz, in dem die Ausgaben dieses Bereichs stehen? Sie haben noch eine Woche Zeit. Übrigens hat auch Herr Althusmann nur noch eine Woche Zeit, wenn Sie im nächsten Tagesordnungspunkt Ihren Änderungsantrag mit seinem Masterplan beschließen. Bitte ein bisschen Butter bei die Fische! Sie wollen einen Blankoscheck bei der Digitalisierung für eine halbe Milliarde von dem Gesetzgeber, vom Haushaltsgesetzgeber, der dafür zuständig ist, die Mittel des Steuerzahlers zu verwenden und nachzuprüfen, dass sie ordnungsgemäß und korrekt verwendet werden. Sie aber wollen einen Blankoscheck haben, weil Sie nicht offenbaren wollen, wo es hingeht.
Herr Kollege Thiele, schauen Sie sich Ihren eigenen Änderungsantrag zum nächsten Tagesordnungspunkt an! Dass Sie hier eine Haushaltsstelle schaffen, wo Sie in der nächsten Zeit gar kein Geld ausgeben, ist für uns ganz offenbar. Bei dem nächsten Tagesordnungspunkt fordern Sie die Landesregierung auf, im Zusammenhang mit der Digitalisierung und mit den Förderprogrammen des Wirtschaftsministeriums zum Glasfaserausbau bitte einmal nach Brüssel zu gehen, um Förderprogramme notifizieren zu lassen.
Herr Bode, die Zeit für eine Antwort auf diese - durchaus umfangreiche - Frage ist jetzt wirklich vorbei.