- Ich bitte darum, die Plätze einzunehmen, und bitte gerade bei diesem Themenfeld - aber auch bei den weiteren - darum, dass hier etwas Ruhe in die Beratung einkehrt.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir, schafft der Landtag die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür, aus den Überschüssen des Haushaltsjahres 2017 einen Betrag von 500 Millionen Euro in ein neu zu errichtendes „Sondervermögen zur Finanzierung des Ausbaus von Gigabitnetzen und der Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen“ sowie einen Betrag von 300 Millionen Euro in das bestehende „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ umzubuchen.
Erstens. Wir ziehen aus dem Jahresüberschuss 2017 die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Zuführung zum Sondervermögen Hochschulmedizin in einer Größenordnung von 300 Millionen Euro vor. Damit geben wir den Universitätskliniken in Göttingen und Hannover mehr Sicherheit bezüglich der Finanzierung ihrer Milliardenprojekte, und wir entlasten zugleich zukünftige Haushaltspläne des Landes.
Vielen Dank, Herr Kollege Thiele. Sie haben gerade dargelegt, dass eine große Summe von Geld, eine halbe Milliarde, insbesondere im Bereich der Digitalisierung ausgegeben werden soll. Fänden Sie es nicht angemessen, wenn der Minister, der dieses Geld ausgeben soll, bei dieser Debatte auch Ihren Vorschlägen lauschen könnte?
Herr Bode, ich bin optimistisch, dass das in kurzer Zeit der Fall sein wird. Unabhängig davon kann ich meine Position hier im Landtag übrigens auch selbstständig vortragen. Keine Sorge!
Zweitens schaffen wir ein neues Sondervermögen für die Zukunftsaufgabe unserer Zeit: die Digitalisierung.
Mit diesem Sondervermögen setzen wir heute einen wichtigen Meilenstein, um die Infrastruktur, die Wirtschaft, unsere Gesellschaft, auch die Administration unseres Landes für die digitale Revolution des 21. Jahrhunderts fit zu machen.
CDU und SPD haben das feste Ziel, diese zentrale Herausforderung für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Niedersachsen in konstruktiver Ressortabstimmung und enger Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kommunen und der niedersächsischen Wirtschaft erfolgreich zu meistern. Die Landesregierung wird hierfür jetzt kurzfristig einen Masterplan Digitalisierung vorlegen - dazu kommen wir noch mit dem nächsten Tagesordnungspunkt -, der die mit dem Breitbandausbau und der Digitalisierung verbundenen Aufgaben zusammenbinden wird. Die Federführung hat dabei das Wirtschaftsministerium mit Minister Dr. Bernd Althusmann - gerade schon erwähnt - und Sonderstaatssekretär Stefan Muhle.
Um die Umsetzung dieses Masterplans zu finanzieren, wollen wir in dieser Legislaturperiode einen Betrag von 1 Milliarde Euro im Rahmen des Son
dervermögens zur Verfügung stellen. Dieses Sondervermögen errichten wir heute in einem ersten Schritt mit einer Summe von zunächst 500 Millionen Euro. Damit schon in diesem Jahr Projekte begonnen und Bundesmittel aufgestockt werden können, stellen wir davon 100 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung bereit.
Meine Damen, meine Herren, ausschließlich darum geht es heute in diesem Gesetzentwurf im Bereich der Digitalisierung. Wir errichten heute das Sondervermögen Digitalisierung. Die von der Opposition geforderte detaillierte Darstellung der daraus zu finanzierenden Maßnahmen erfolgt eben nicht im Errichtungsgesetz, sondern mit dem Haushaltsplan 2019 im Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. Damit werden sich nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2019 der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie alle beteiligten Fachausschüsse noch detailliert befassen können.
Über eine zweckgebundene Aufteilung der dem Sondervermögen Digitalisierung - Herr Grascha, ich glaube, das war immer eines Ihrer besonderen Anliegen - mit diesem Gesetz zugeführten Mittel - wie gesagt, in einem ersten Schritt sind das beachtliche 500 Millionen Euro - wird das Kabinett per Beschluss parallel zum Haushaltsplanentwurf 2019 in einem Maßnahmenfinanzierungsplan entscheiden. Dieser wird dem Haushaltsausschuss wiederum zur Kenntnisnahme gegeben.
Der Maßnahmenfinanzierungsplan wird jährlich fortgeschrieben. Er beinhaltet alle Vorhaben, die unterjährig aus dem Sondervermögen finanziert werden sollen, und, meine Damen, meine Herren, er ist die Voraussetzung für die Veranschlagung der Mittel im Landeshaushalt. Dies erläutere ich deshalb so ausführlich, weil es den immer wieder geäußerten Vorwurf widerlegt, mit dem Sondervermögen bilde die Koalition eine irgendwie geartete Reserve, aus der dann die Landesregierung am Landtag vorbei - nicht wahr, Herr Bode; ich glaube, das kam von Ihnen - sachfremde Maßnahmen wie die Eigenkapitalerhöhung der NORD/LB oder andere politische Winkelzüge finanzieren könne.
Das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens benennt also nicht alle Maßnahmen im Detail; das erfolgt im zweiten Schritt in einer Gesamtschau im Masterplan sowie im dritten Schritt im Detail im Maßnahmenfinanzierungsplan.
Aber dieses Errichtungsgesetz legt fest, dass die im Sondervermögen zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für investive Maßnahmen verwendet werden dürfen. Die Finanzierung von Personal in den Stellenplänen des Landes ist damit ausgeschlossen. Aus dem Sondervermögen werden nicht konsumtive Aufgaben gedeckt. Wir investieren daraus in die digitale Zukunft Niedersachsens.
Außerdem legt das Gesetz die Schwerpunkte der Investitionen fest, die aus dem Sondervermögen finanziert werden sollen. Sie finden das übrigens in § 4 Satz 1 des Gesetzentwurfs bzw. in der Vorlage 2 des GBD an gleicher Stelle. Dort heißt es wörtlich:
1. Investitionsfördermaßnahmen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur, insbesondere von hochleistungsfähigen Übertragungsnetzen, für alle Zwecke des Datenverkehrs,“
„2. Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen für die Digitalisierung in der Landesverwaltung und in der niedersächsischen Justiz sowie
3. sonstigen Investitionsfördermaßnahmen für Digitalisierungsvorhaben außerhalb der Landesverwaltung
Mehr ist in diesem Errichtungsgesetz - wie gesagt, in einem ersten von drei Schritten - nicht zu regeln.
Da Herr Grascha dieses Gesetz ja eher misstrauisch begleitet, empfehle ich Ihnen darüber hinaus einen Blick in den Koalitionsvertrag. Der gibt Ihnen schon jetzt, vor dem Beschluss des Masterplanes, wichtige Anhaltspunkte, welche Investitionen in die Digitalisierung gemeint sein könnten. Sie finden das auf der Seite 70 und, was die Landesverwaltung angeht, auf den Seiten 129 ff.
Meine Damen, meine Herren, wir werden genau darauf achten, dass aus dem Sondervermögen diejenigen Investitionen getätigt werden, die für diese zusätzlichen Digitalisierungsprojekte erforderlich sind, und nicht diejenigen, die selbstverständlich aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren sind.
(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD - Christian Grascha [FDP]: Da unterstützen wir Sie!)
Meine Damen, meine Herren, wir orientieren uns mit diesem Vorhaben an den digital führenden Regionen Europas. Das ist unser Anspruch. Wir wollen raus aus dem Klein-Klein. Die Digitalisierung Niedersachsens ist das zentrale Thema dieser Landesregierung. Sie ist die Zukunftsfrage für die Menschen unseres Landes. Meine Damen, meine Herren, die Frage, ob wir schnellstmöglich alle Teile unseres Landes mit sicheren und schnellen Datennetzen erschließen, bis zur letzten Milchkanne, wird für uns in Niedersachsen im 21. Jahrhundert die gleiche Bedeutung haben wie für Menschen in früheren Jahrhunderten das Errichten flächendeckender Straßen-, Trinkwasser- oder Stromnetze. Das ist die Schlüsselfrage mit Blick auf Ausbau und Erneuerung unserer Infrastruktur.
Es geht ja nicht um die Frage, ob jeder von uns in jedem Winkel des Landes schnelles, stabiles, sicheres Internet zum Privatvergnügen beim Streamen oder Surfen hat. Nein, es geht um nicht weniger als um den Wohlstand unserer Gesellschaft. Es geht um die Zukunft und die Leistungsfähigkeit unserer modernen sozialen Marktwirtschaft hier in Niedersachsen. Immer mehr Branchen und Wertschöpfungsketten sind auf verlässliche, sichere und schnelle Datenverkehre angewiesen. Pflege und Gesundheitsversorgung der Zukunft werden auch digital sein. Die Zukunft des Wissenschafts-, des Industrie-, des Agrar-, des Tourismusstandorts Niedersachsen wird maßgeblich vom Gelingen der Digitalisierung abhängen.
Übrigens: Auch die in Artikel 72 des Grundgesetzes normierte und für unser Flächenland Niedersachsen schon immer große Herausforderung der gleichwertigen Lebensverhältnisse bekommt in Zeiten der digitalen Revolution eine noch stärkere Dynamik, als wir sie bisher schon kannten.
Meine Damen, meine Herren, vor diesem Hintergrund wirkt es schon sehr kleinkariert, wenn die Grünen, gestützt auf eine juristische Mindermeinung, gegen die Position des Finanzministeriums, gegen die Position der Kommunen, gegen die
Position unseres Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes die gesamte Debatte im Wesentlichen mit der Frage bestreiten, ob das Land denn womöglich gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen könne, wenn es den Breitbandausbau unterstütze.
Wir haben das im Haushaltsausschuss mehr als ausführlich besprochen, Herr Wenzel. Wir arbeiten oberhalb der Standards des Telekommunikationsgesetzes. Wir greifen nicht gesetzlich in technische Standards ein. Wir orientieren uns an den derzeitigen Aufgreifschwellen der EU von 30 Mbit/s. Wir streben eine Notifizierung der Breitbandförderung an. Wir streben eine Notifizierung des Ausbaus der Mobilfunknetze an. Herr Wenzel, liebe Kollegen von den Grünen, die Antwort ist: Nein, wir verstoßen nicht gegen das Telekommunikationsgesetz, nicht gegen EU-Recht und nicht gegen das Grundgesetz. Wir dürfen, wir wollen und wir werden gemeinsam mit den Kommunen für den flächendeckenden Breitbandausbau und bessere Mobilfunknetze sorgen.
Und diese Koalition aus CDU und SPD ist fest entschlossen, unser Land auch digital nach vorne zu bringen.
Wir warten nicht auf andere. Wir wollen schneller sein als andere. Wir wollen einen Standortvorteil erarbeiten. Wir wollen Niedersachsen für das digitale 21. Jahrhundert fit machen - jeden Stadtteil, jedes Dorf, jedes Gewerbegebiet, jedes Krankenhaus, jede Arztpraxis, jeden Hof, alle Menschen in Niedersachsen. Dabei darf man, sehr geehrter Herr Wenzel, nicht zögern und zaudern. Dafür muss man auch mal mutig machen. Und das tut diese Große Koalition mit ihrem zentralen Projekt der Digitalisierung. Das tut dieser Digitalminister Bernd Althusmann.
Meine Damen und Herren, danken möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, hier vor allem dem Finanzministerium und dem Wirtschaftsministerium, sowie der Landtagsverwaltung, dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und dem bei den kommunalen Spitzenverbänden in diesem Fall federführenden Landkreistag für die zielführende konstruktive Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens. Um mit Neil Armstrong zu
sprechen: Dieser erste Schritt heute ist ein kleiner Schritt für diesen Landtag und ein großer Schritt für die Menschen in Niedersachsen.