Protocol of the Session on June 20, 2018

(Jörg Bode [FDP]: Ja!)

Ich möchte Sie bitten, zu dem aktuellen Tagesordnungspunkt zurückzukommen und Ihre Restredezeit von 2:10 Minuten in Anspruch zu nehmen.

Ich dachte, ich wäre schon längst dabei, Frau Präsidentin.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um es ganz ehrlich zu sagen - Herr Thiele, ich kann es Ihnen gerne noch einmal sagen -: Warum haben wir denn Bedenken, dass das Geld anderweitig

verwendet wird? Zum einen weil Minister Pistorius Ihren Koalitionsvertrag nicht einhält und Sie das hier heute auch gesagt haben, und zum anderen weil Sie sagen, Sie wollen mit diesem Geld den Glasfaser-Breitbandausbau, den wir dringend brauchen - da sind wir gar nicht auseinander - fördern, gleichzeitig aber auch sagen: Wir können ihn gar nicht fördern, weil wir über unseren ganzen Diskussionen über das Sondervermögen vergessen haben, in Brüssel mal ein Förderprogramm notifizieren zu lassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Meyer, ein halbes Jahr braucht man doch mindestens für so eine Notifizierung. Sie haben doch die Erfahrung selber gemacht. In diesem Jahr wird beim Glasfaserausbau mit eigenen Landesprogrammen gar nichts passieren, wenn Sie die Hausaufgaben nicht gemacht haben. Vor lauter Hin- und Her bei der Koordinierung mit den unterschiedlichen Ressorts in diesem Bereich haben Sie schlicht und ergreifend vergessen, dass Sie, wenn Sie Wirtschaftsförderung mit Förderprogrammen machen wollen, dafür in Brüssel eine Genehmigung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht brauchen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Was machen Sie dann mit dem Geld? Das ist eine gute Frage. Herr Thiele, Sie haben hier gerade selber noch einmal gesagt, es macht keinen Sinn, das Geld irgendwo rumliegen zu lassen. Dann muss man es woanders sinnvoll ausgeben. Genau das ist der Vorwurf, den wir erheben. Das ist keine klare Haushaltspolitik!

Sie hätten Anfang des Jahres unserem Haushaltsantrag folgen sollen, einzelne Mittel für einzelne Projekte im Glasfaserausbau zur Verfügung zu stellen. Dann hätte man wenigstens schon einmal ein paar Meter Glasfaser im Boden haben können. Stattdessen tragen Sie dieses Sondervermögen einfach wie eine Chimäre vor sich her: „Wir haben eine halbe Milliarde, es soll einmal eine Milliarde werden“, ohne dass ein einziger Meter Glasfaser verbaut wird. - So kommt Niedersachsen nicht voran, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb: Kehren Sie bitte um!

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Für die Fraktion der Grünen Herr Stefan Wenzel. Bitte!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Thiele, eines ist, glaube ich, nicht strittig: Wir alle hier im Raum sind uns der Bedeutung dieser Infrastruktur sehr bewusst. Deshalb will ich, was unsere Ziele angeht, auf die Drucksache 18/642 verweisen. Das ist unser Antrag zu diesem Thema, den mein Kollege nachher noch behandeln wird. Darin wird noch einmal sehr deutlich gesagt, wo es langgehen muss.

Wenn Sie 500 Millionen Euro bereitstellen wollen und dafür eine Haushaltsermächtigung unter den Kautelen, die für Sondervermögen gelten, benötigen, dann müssen auch die anderen rechtlichen Rahmenbedingungen gelten. Deswegen haben wir den GBD gefragt, was da gilt. Der GBD hat gesagt: Jenseits der haushaltsrechtlichen Befugnis zur Bildung eines Sondervermögens darf nicht von der verfassungsrechtlich festgelegten Kompetenzordnung abgewichen werden. - Das ist die Frage, die wir diskutiert haben.

Es geht um die Frage: Wer ist am Ende für die flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet zuständig, und wer gewährleistet das? - Es ist ja eigentlich unstrittig, dass der Bund für die Grundversorgung zuständig ist. Dabei geht es um die sogenannten Universaldienstleistungen. Im Telekommunikationsgesetz heißt es: eine Datenkommunikation mit Übertragungsraten, die für einen „funktionalen Internetzugang“ ausreichen.

Dann ist die Frage: Was bedeutet das denn heute? - Darauf sagt das Wirtschaftsministerium, es gehe im Moment von 30 MBit/s aus. Trotzdem ist das hier offensichtlich alles andere als selbstverständlich. Die Regierung ringt immer noch um Antworten in entscheidenden Fragen. Sie konnte uns im Ausschuss in letzter Konsequenz nicht genau sagen, wie sie hier vorzugehen gedenkt.

Offensichtlich ist auch, dass das Land und die Kommunen hier für den Bund eingesprungen sind und anstelle des Bundes gehandelt haben, weil ganz viele Dörfer, ganz viele Städte sagen: Wir können nicht jahrelang warten, bis wir die Infrastruktur haben. Wir brauchen sie jetzt.

Offensichtlich ist auch, dass die Entscheidung der Bundesregierung in der letzten Wahlperiode zum Vectoring, das heißt zur Lex Telekom mit Kupferkabeln, dass dieses Konzept gescheitert ist. Jedenfalls ist es absehbar nicht zukunftsfähig.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Offensichtlich ist, dass wir über Glasfaser reden müssen. Offensichtlich ist aber auch, dass danach 5G kommt und höchstwahrscheinlich noch die nächste und übernächste Technologiestufe. Offensichtlich ist auch, dass der „funktionale Internetzugang“ eine dynamische Größe ist. Vor ein paar Jahren haben wir noch über 2 MBit/s gesprochen, heute sprechen wir über 30 MBit/s. Künftig werden wir über ganz andere Größenordnungen sprechen. Deshalb würde ich gerne einmal die Fragen klären: Wer bezahlt das? Wo treten wir ein, praktisch als Nothilfe oder in Ersatzvornahme für den Bund? Wo sind wir als Land dauerhaft in der Verantwortung? Auch jenseits dieser Infrastruktur gibt es noch etliche Felder, wo wir Handlungsbedarf haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es kann jedenfalls nicht sein, dass die Länder und die Kommunen dauerhaft Löcher stopfen und weiße Flecken schließen, wo eigentlich der Bund verantwortlich ist und die Telekom-Unternehmen - nicht nur die Telekom selbst, sondern auch die anderen dort tätigen Unternehmen - Handlungsbedarf haben und verantwortlich sind. Wenn es nämlich so bliebe, dass der Bund sich zurücklehnt, und am Ende die Länder und die Kommunen alles machen würden, dann wäre Ihr Sondervermögen, Herr Finanzminister, nichts anderes als ein Tropfen auf den heißen Stein.

Bezeichnend ist daher, dass Sie sich am Ende um eine rechtliche Bewertung gedrückt haben. Stattdessen verweisen Sie auf die Kommentarsammlung, die uns der GBD erfreulicherweise zur Verfügung gestellt hat. Höchst widersprüchlich sind die Kommentare zu diesem Thema, aber sehr interessant zu lesen.

Offensichtlich mangelt es Ihnen aber in zweiter Linie hier an wirklich belastbaren, langfristigen Konzepten. In erster Linie geht es Ihnen, da kann ich nur dem Kollegen Bode beipflichten, um ein möglichst flexibles Vermögen, einen Reptilienfonds für dies und das, was Sie heute noch nicht veranschlagungsreif benennen können. Das, meine Damen und Herren, lehnen wir ab.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Sie hätten in der Tat in den Nachtragshaushalt schreiben können, was Sie dort für notwendig halten. Oder Sie können es in den Haushaltsplanentwurf für 2019 entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben schreiben. So, meine Damen und Herren, können wir aber nicht verfahren.

Ich sage an dieser Stelle auch ganz deutlich zu dem, was im Sondervermögen für die Kliniken in Göttingen und in Hannover ausgewiesen ist: Auch das hätte man besser in den regulären Haushalt eingeschrieben. Da waren jeweils 100 Millionen für die nächsten Jahre vorgesehen, um dauerhaft sicherzustellen, dass diese Mittel bereitstehen.

(Jörg Hillmer [CDU]: Das Sonderver- mögen haben Sie doch eingerichtet!)

- Nein. Wir haben das Sondervermögen mit einmalig 600 Millionen Euro eingerichtet, und hatten dann vorgesehen, dass 14 Jahre lang jährlich 100 Millionen Euro dazukommen, sodass wir dann auf 2,0 oder 2,1 Milliarden Euro für die Finanzierung gekommen wären.

Sie machen das jetzt mit dem Sondervermögen. Das kann man so machen. Dass wir das Geld bereitstellen, findet auch unsere Zustimmung. Das ist aber natürlich der Tatsache geschuldet, dass Sie sich hier im Haushalt schon übernommen haben und wahrscheinlich die 100 Millionen Euro dann in der jährlichen Bereitstellung einsparen wollen. Darüber können wir gerne 2019 noch sprechen, wenn wir Ihren Haushaltsplanentwurf haben. Jedenfalls ist, glaube ich, unstrittig, dass diese beiden Kliniken saniert werden müssen bzw. neu gebaut werden müssen.

Ich danke Ihnen fürs Zuhören!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht nun die Kollegin Frauke Heiligenstadt. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf für die Einrichtung eines Sondervermögens - wie es offiziell heißt - zur „Finanzierung des Ausbaus von Gigabitnetzen und der Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen“ und als Weiteres zur Erhöhung des „Sondervermögens zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ zeigt sich wieder einmal ein sehr verantwortungsbewusstes Handeln, ein sehr verantwortungsbewusster Umgang dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen mit den uns zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Die guten Steuereinnahmen des Jahres 2017, die niedrigen Zinsen und eine solide Finanzpolitik haben dazu geführt, dass der Jahresabschluss 2017 deutlich über den Erwartungen lag. Allerdings hat eine konsequente Haushaltsdisziplin diese Entwicklung deutlich unterstützt. Wir können nun wichtige Infrastrukturaufgaben mutig angehen. Wir können Schwerpunkte setzen, die für die Zukunft unseres Landes notwendig sind. Mit dem positiven Ergebnis des Jahres 2017 werden u. a. die Zukunftsinvestitionen zur Digitalisierung in Niedersachsen mit einer Summe in der Größenordnung von 500 Millionen Euro unterstützt; ein entsprechendes Sondervermögen wird eingerichtet.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Die Gründe, meine sehr verehrten Damen und Herren, warum wir das machen, liegen auf der Hand. Niedersachsen ist - wie alle anderen Bundesländer auch - auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Neue Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens und auch des Wirtschaftens. Die Informations- und Kommunikationstechnologie eröffnet den Menschen und Unternehmen in Niedersachsen wichtige Chancen, neue Wege des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit sowie bessere Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dafür, dass jeder an diesem digitalisierten Leben teilhaben kann, müssen wir sorgen. Wir tun das mit der Einrichtung dieses Sondervermögens.

Eine flächendeckende Breitbandversorgung führt volkswirtschaftlich zu vielen positiven Effekten. Wachstum und Innovation in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen können beschleunigt werden, und der Bevölkerung können neue Möglichkeiten zur kulturellen Teilhabe gegeben werden.

Nach einer gemeinsamen Bewertung durch Bund und Länder sind Modernisierungsvorhaben zur Aufrechterhaltung eines langfristig sicheren Betriebs, zur Zukunftssicherung der Technik und zum Erhalt bereits getätigter Investitionen in diesem Bereich unabdingbar. Das heißt, Digitalisierung wirkt sich auf alle Bereiche des täglichen Lebens aus uns ist daher eine Aufgabe aller Ressorts. Auch wenn die Federführung im Wirtschaftsministerium liegt, so hat doch jedes Ressort wichtige Aufgaben im Bereich der Digitalisierung. Ich nenne z. B. nur die Themen E-Health und Bildungscloud.

Wir haben daneben weitere wichtige Aufgaben mithilfe dieses Gesetzentwurfs umzusetzen, nämlich die Erhöhung eines bereits bestehenden Son

dervermögens für unsere Hochschulkliniken in Niedersachsen. Wir werden hier das bereits in einer Größenordnung von 600 Millionen Euro vorhandene Sondervermögen um 300 Millionen Euro erhöhen.

Frau Heiligenstadt, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Bode zu?

Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Kollegin Heiligenstadt. Sie haben gerade gesagt, dass in vielen Ressorts im Bereich Digitalisierung wichtige Projekte vorliegen, die aus dem Sondervermögen Digitalisierung bezahlt werden sollen. Können Sie mir erklären, warum wir heute in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung lesen mussten, dass die Anträge von Kommunen auf Fördermittel für den Breitbandausbau, die im Landwirtschaftsministerium vorliegen und für die keine Bundesmittel mehr zur Verfügung stehen, nicht durch das Sondervermögen kofinanziert werden sollen, weshalb diese Ausbauprogramme der Kommunen zurzeit nicht umgesetzt werden können.

Herr Bode, wenn Sie mir zugehört hätten, hätten Sie verstanden, dass ich nicht gesagt habe: „Aus dem Sondervermögen sind einzelne Aufgaben der Ressorts zu finanzieren.“ Vielmehr habe ich gesagt: Die Digitalisierung ist eine Aufgabe aller Ressorts, weil es sich um eine Querschnittsaufgabe handelt.

Ich bitte, mir nicht das Wort im Munde umzudrehen, Herr Bode; denn dann müsste ich eine persönliche Bemerkung abgeben, vielleicht auch noch weitere Abgeordnete meiner Fraktion.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Wiard Siebels [SPD]: Da würde ich mich anschließen!)

Lassen Sie mich zu dem Sondervermögen für die Universitätskliniken kommen. Ich hatte erwähnt, dass wir dieses Sondervermögen auf nunmehr 900 Millionen Euro erhöhen. Auch der Kollege Wenzel hat erwähnt, das Sondervermögen war auf ein Ziel in der Größenordnung von ca. 2 Milliarden oder 2,1 Milliarden Euro angelegt, um für beide Universitätsklinika - in Hannover wie auch in Göt

tingen - die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die grundlegende Sanierung von MHH und UMG ist nämlich eine Herkulesaufgabe. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass nicht durch die jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahren Verzögerungen oder Brüche in der Umsetzung entstehen. Das Sondervermögen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sichert eine Bereitstellung der Mittel entsprechend dem Verlauf der Maßnahmen. Damit haben wir nun bereits 900 Millionen Euro, wenn wir heute den entsprechenden Beschluss fassen, wovon ich ausgehe. Wir müssen in den nächsten Jahren natürlich noch weitere Beträge zur Verfügung stellen. Hierzu sind die Haushaltsberatungen und die mittelfristige Finanzplanung abzuwarten.

Das alles, meine Damen und Herren, sind sehr klare Belege für die Konsequenz, mit der wir jetzt in der nächsten Stufe unsere Finanzstrategie fortführen. Der Haushalt ist in Ordnung gebracht worden. Notwendige Sanierungen und Instandhaltungen werden konsequent angegangen. Und die Finanzpolitik bleibt solide.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Gute Haushaltspolitik, meine Damen und Herren, zeigt sich daran, dass die Landeshaushalte überlegt und in der Art von vorsichtigen Kaufleuten sorgfältig bewirtschaftet werden. Dann nämlich - und wirklich erst dann - können wir erwirtschaftete Handlungsspielräume für wichtige Investitionen nutzen. Die Einrichtung des Sondervermögens Digitalisierung und die Aufstockung des Sondervermögens für die Hochschulkliniken sind ein Beleg dafür, dass man Handlungsspielräume, wenn sie gegeben sind, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens nutzen kann. Lassen Sie uns das gemeinsam tun! Ich denke, es wäre ein wichtiges Signal für die Menschen in unserem Land.