Die FDP-Fraktion kann noch drei Nachfragen stellen. Ich bitte darum, hier vorne einen Zettel abzugeben.
Wenn wir das jetzt neu festlegen, Kolleginnen und Kollegen, werden wir doch überprüfen müssen, ob noch alle Daten richtig sind. Und dann stellt sich die Frage: Will ich bei den Nutzungen differenzieren? Will ich beispielsweise ein Gebäude, das gewerblich genutzt wird, stärker heranziehen als ein Gebäude, das wohnbaulich genutzt wird?
Das hängt dann wieder vom Modell ab. Wenn ich das differenzieren möchte, muss ich die Nutzungsart des Gebäudes abfragen. Wenn ein klassisches Gewerbegrundstück gemeldet ist, ist es einfach; wenn ein klassisches Mehrfamilienhaus gemeldet ist, ist es auch einfach. Es wird in Niedersachsen aber auch Mischobjekte geben, wenn z. B. der Malermeister in seiner Garage sein Farblager hat.
Dann werden wir schauen müssen, wie wir das bewerten. Wir werden aber nur so viele Daten abfragen, wie wir benötigen, und wir werden so viel automatisiert machen, wie wir automatisiert machen können. Wir müssen aber erst das Modell kennen, bevor wir sagen können, welche Daten wir brauchen und welche Erhebungsmethoden wir wählen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Finanzminister, wie stehen Sie denn zu dem Vorschlag der Professoren Dr. Broer und Dr. Jarass zu einer verfassungsgemäßen Erhebung der Grundsteuer mittels Grundsteuererklärung und einer anschließenden Automatisierung aufgrund der Aktualisierung der Grundsteuerwerte nach dem hessisch-niedersächsischen Modell?
- Nein, das hat er ausdrücklich nicht gesagt. Das ist ein Vorschlag dazu, wie man das innerhalb von fünf Jahren und sehr unbürokratisch bewerkstelligen kann.
Frau Präsidentin! Verehrter Kollege Wenzel, ich bin mir im Moment nicht sicher, ob Sie das Bodenwertmodell oder das Kostenwertmodell meinen bzw. auf welches Modell Sie abheben. Mir sind die beiden genannten Professoren nicht geläufig.
- Ich kann Ihnen zu dem Vorschlag der beiden Professoren im Augenblick nichts sagen, weil mir deren Erhebungsmethoden und deren Verfahren nicht geläufig sind. Das müsste ich nachliefern.
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Herr Minister, nach meinem Verständnis ist das Kostenwertmodell aufgrund des damit verbundenen Aufwands jetzt raus. Vor dem Hintergrund, dass das Bodenrichtwertmodell aber scheinbar noch im Rennen ist, frage ich, wie stark eigentlich die Gutachterausschüsse in Niedersachsen sind.
Die Gutachterausschüsse in Niedersachsen legen einen Bodenrichtwert fest. Die Frage ist, ob man den Bodenrichtwert heranziehen möchte oder nicht. Ich gebe mit Blick auf den Bodenrichtwert Folgendes zu bedenken: Je stärker man ihn in die Bewertung einfließen lässt - beim Bodenwertmodell wird ja nur der Bodenrichtwert berücksichtigt -, desto stärker kommen zwei Effekte zum Tragen, die ich kritisch sehe.
Erstens ist der Bodenrichtwert in den vergangenen Jahrzehnten immer gestiegen. Also wohnt einem Modell, das stark auf den Bodenrichtwert abzielt, eine permanente Steuererhöhung inne. Ich habe auch in der Besprechung der Länder deutlich gemacht, dass ich es kritisch sehe, dass solch ein Steuererhöhungsautomatismus dahintersteht, weil sich die Basis für die Steuer ständig erhöht. Deswegen bin ich kein Freund davon, den Bodenrichtwert so stark mit einfließen zu lassen.
solche Gebiete gibt es -, dann wird es Menschen geben, die Objekte in diesen Gebieten haben, denen das nichts ausmacht. Aber es wird auch Menschen mit Objekten in solchen Gebieten geben, die nichts von einem Anstieg des Bodenrichtwerts haben, die nicht finanziell davon profitieren, weil sie ihr Objekt nicht verkaufen, sondern in Ruhe in diesem Objekt wohnen wollen. Die werden dann, weil sie aufgrund des Anstiegs des Bodenrichtwerts als Steuergrundlage die Steuer nicht mehr bezahlen können oder die Steuer zu einer zu großen Belastung wird, möglicherweise gezwungen, ihr Objekt zu verkaufen. Ich möchte aber nicht, dass das passiert.
Deswegen bin ich etwas kritisch gegenüber dem Vorschlag, den Bodenrichtwert sehr stark heranzuziehen. Es sollte zumindest eine differenzierte Betrachtung auch mit Blick auf das Gebäude erfolgen. Man sollte zumindest mit einer Äquivalenz für das Gebäude arbeiten - wenn nicht sogar mit einer Äquivalenz für den Bodenwert, sodass man den Bodenwert nicht wirklich heranzieht.
Deswegen habe ich auch viel Sympathie für das sogenannte Einfachmodell, bei dem Äquivalenzwerte angesetzt werden. Dann hat man die genannten Effekte eben nicht.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Finanzminister, um in dieser Debatte auch einmal auf die Situation der Mieterinnen und Mieter einzugehen: Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, der auf Bundesebene eingebracht wurde, den Vermietern, den Wohnungs- bzw. Hauseigentümern, zu untersagen, die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkosten auf die Mieterinnen und Mieter umzulegen, um so die Mieter davor zu schützen, durch indirekte Mieterhöhungen belastet zu werden?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage der Entlastung der Mieter ist in diesem Zusammenhang keine Frage des Steuerrechts, sondern eine Frage der Einkommensverteilung in unserem Land und des Lastenausgleichs.
Hier geht es darum, die Lasten bzw. Aufgaben einer Kommune auf die Bevölkerung zu verteilen. Das ist an dieser Stelle ganz bewusst keine Art der Vermögensbesteuerung, sondern das wird auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt. Jemand, der in einem Mietobjekt wohnt, nutzt den ÖPNV, den Stadtpark, das Schwimmbad genauso wie derjenige, dem das Objekt gehört. Deswegen ist es ganz vernünftig, wenn auch die Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter der Objekte umgelegt wird. Denn es geht darum, die Lasten der Kommune auf die Einwohner der Kommune zu verteilen.
Der Maßstab ist dabei das Grundstück, und die Aufgabe wird auf die Menschen verteilt. Insofern ist es vernünftig, dass das umgelegt wird.
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Herr Minister, wie viel Personal wird zukünftig voraussichtlich in der Finanzverwaltung aufgrund dieser Steuerrechtsänderung gebunden werden?
Frau Präsidentin! Herr Kollege Lilienthal, das kann ich Ihnen noch nicht sagen. Das kann ich Ihnen erst sagen, wenn wir wissen, mit welchen Aufwendungen wir es in welcher Zeit zu tun haben und was wir nicht automatisiert machen können.
Auf jeden Fall ist es unser Ziel, die weitere Bearbeitung, nachdem alles erfasst ist, vollständig automatisiert durchzuführen, sodass wir später kein weiteres Personal dafür in den Steuerverwaltungen brauchen. Es ist dann die Aufgabe der Kommunen, die das Hebesatzrecht haben, daran zu arbeiten. In den Steuerverwaltungen werden wir dann keine zusätzlichen Aufgaben mehr haben.
Wie viel Personal wir zur Implementierung des entsprechenden Modells benötigen, werden wir erst dann sagen können, wenn wir das Modell dezidiert kennen.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Antwort, die der Finanzminister gerade gegeben hat - er hat insbesondere darauf hingewiesen, dass die Grundsteuerreform tatsächlich aufkommensneutral umgesetzt werden soll -, frage ich den Finanzminister, wie er das eigentlich sicherstellen will - zumal das ja nicht nur sozusagen in der Hand des Bundes bzw. der Länder liegt, sondern auch die Kommunen mit im Boot sind. Die haben ja am Ende das Hebesatzrecht. Wie also wollen Sie die Aufkommensneutralität mit den Kommunen gemeinsam sicherstellen?
Frau Präsidentin! Herr Kollege Grascha, die Aufkommensneutralität sicherzustellen, ist eine Aufgabe, die uns gemeinsam mit den Kommunen obliegt. Das können wir nur mit den Kommunen gemeinsam machen.
Wir haben auf Bundes- und Landesebene die Möglichkeit, sogenannte Steuermesszahlen festzulegen, die wir auch verändern können, sodass wir eine Nivellierung des Anwendungsbereiches insgesamt erreichen können. Die Kommunen verfügen über ein eigenes Hebesatzrecht; das wollen wir auch nicht antasten. Es ist die Aufgabe der Kommunen, die Hebesätze so anzupassen, dass sie die gleiche Summe einnehmen wie vorher.
Wenn die Kommunen das nutzen, um dort andere Summen einzunehmen, dann können wir das an der Stelle nicht verhindern, weil das kommunale Selbstverwaltung ist. Aber wir liefern die Grundlage dafür, dass es aufkommensneutral stattfinden kann.
Danke sehr, Herr Minister. - Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen im Moment keine weiteren Wortmeldungen vor.
b) „Brandbrief“ des Wasserverbandstags und drohende Kostensteigerungen bei Trinkwassergebühren: Bestimmt das Landvolk die Umsetzung des geltenden Düngerechts? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/877