Protocol of the Session on May 17, 2018

(Dr. Christos Pantazis [SPD]: Jetzt reicht es aber langsam!)

Dieses Regime bekämpft das kurdische Volk, bis vor wenigen Wochen auch in Nordsyrien. Die Menschen flüchten dann und kommen zu uns. Andere Syrer, die hier schon leben, bürgen dafür, sollen in Anspruch genommen werden. Und die ehemalige Büronachbarin von Herrn Erkan fordert, man müsse helfen. Kommt es aber tatsächlich zum Schwur, also muss sie sich wie z. B. im Rahmen dieses Nachtragshaushaltes entscheiden, kneift Frau Schröder-Köpf. Frau Schröder-Köpf, was in Ihrem Leben hat Sie eigentlich zu so einer Zynikerin werden lassen?

(Zustimmung bei der AfD - Zuruf von der SPD: Das ist unmöglich!)

Ich bin fassungslos angesichts dessen, was Sie hier in nur wenigen Minuten alles fertiggebracht haben. Herr Lilienthal, man beschimpft Kolleginnen und Kollegen - auch ehemalige - nicht mit solchen Worten. Ich würde mit dem Präsidium bis morgen gern den Stenografischen Bericht durchlesen, um dann zu entscheiden, wie wir mit Ihnen umgehen.

Wir haben jetzt eine Wortmeldung zu einer Kurzintervention von Herrn Watermann.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bereden in dieser Landtagssitzung gewichtige Themen. Wir reden über das bürgerliche Engagement von Menschen, die sich engagiert haben, um Schutzsuchenden und auch anderen Menschen zu helfen. Wir sind aber nicht eine Kammer, in der ein Abgeordneter hintereinander weg kein einziges Sachargument bringt, sondern lediglich Leute verunglimpft und beleidigt.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Lilienthal, ich fordere Sie auf, sich dafür zu entschuldigen und Besserung geloben. Was Sie tun, dient nicht dazu, einen Beitrag zur Demokratie zu leisten. Sie verunglimpfen lediglich diesen Landtag, und das ist nicht in Ordnung.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Jetzt kommt die Entschuldigung!)

Herr Lilienthal wird erwidern.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf gar keinen Fall. Die Sachargumente können Sie in dem Stenografischen Bericht über die DezemberSitzung nachlesen. Das ist alles, was ich dazu zu sagen habe.

(Zustimmung bei der AfD - Wiard Sie- bels [SPD]: Auch heute waren keine da!)

Wir kommen jetzt zu einem weiteren Beitrag zu diesem Thema, und zwar von Jan-Christoph Oetjen, FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zur Härtefallregelung für Bürgen: Sehr geehrter Herr Kollege Lilienthal, wir von der FDP sind nicht halbschwanger. Die Welt ist aber nicht so schlicht, wie Sie sie darzustellen versuchen.

(Lebhafter Beifall bei der FDP, der SPD, der CDU und bei den GRÜNEN)

Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir vor einer rechtlich komplexen Situation stehen und auch wir den Grundsatz befürworten, dass diejenigen, die als Bürgen Verantwortung übernommen haben, für ihre Bürgschaft auch geradestehen müssen. Wir müssen heute, ein paar Monate später, aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es mittlerweile Gerichtsurteile zugunsten der Bürgen gibt. Insofern ist die Situation nicht so ganz einfach, und ich hoffe deswegen, dass in dieser Frage, wie es auch schon Frau Schröder-Köpf gesagt hat, möglichst bald eine Lösung auf den Weg gebracht wird.

Was die Situation in Syrien anbelangt, ist uns allen, glaube ich, klar, dass wir von einem Ende des dortigen Krieges noch weit entfernt sind. Leider ist es so, dass wir von einem Ende des Krieges dort noch weit entfernt sind. Deswegen müssen wir davon ausgehen, dass Menschen, die bei uns in Deutschland Zuflucht gesucht haben, auch dann, wenn sie nur subsidiär schutzberechtigt sind, möglicherweise dauerhaft oder zumindest für einen längeren Zeitraum bei uns bleiben.

Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass die von der Großen Koalition in Berlin gefundene Kompromisslinie der Kontingentregelung eine falsche Regelung ist, und zwar deswegen, weil wir davon überzeugt sind, dass man nie die richtige Zahl erwischen kann. Sie müssen sich vorstellen, dass nachher abgewogen wird, welches die schwerstwiegenden Fälle sind, die dann zugelassen werden. Wir würden uns wünschen, dass der Familiennachzug für subsidiär Geschützte vom Prinzip her weiter ausgesetzt wird, gleichzeitig aber eine Härtefallregelung mit klaren Kriterien erlassen wird, nach der auch für subsidiär Geschützte der Familiennachzug dauerhaft ermöglicht wird.

Insofern stimmen wir der grundsätzlichen Kritik der Grünen an dieser Stelle zu. Klar ist aber auch, dass wir uns vor dem Hintergrund der Situation in Syrien auch einmal darüber Gedanken machen müssen, wie wir gemeinsam mit dem UNHCR, der

ja festgestellt hat, wie viele Menschen dauerhaft aus ihrer Heimat vertrieben bleiben und auf Dauer nicht werden in ihre Heimat zurückkehren können, auf europäischer Ebene eine gemeinsame Lösung hinbekommen können.

Für uns alle muss doch klar sein, dass es besser ist, Aufnahmeprogramme zu organisieren, mit denen Menschen, von denen bekannt ist, dass sie auf Dauer nicht in ihre Heimat zurückkehren können, nach Europa geholt werden können, und Resettlement-Programme anbieten. Da müssen dann aber alle europäischen Staaten mitziehen. Deutschland kann das aus meiner Sicht nicht im Alleingang machen. Dazu brauchen wir auch mehr Initiativen auf europäischer Ebene.

Emmanuel Macron hat klar gesagt, dass Frankreich jetzt anders als noch in der Vergangenheit bereit ist, seinen Anteil zu tragen. Es müssen aber alle europäischen Länder teilnehmen. Die Stillstandspolitik, die derzeit zu verzeichnen ist - das gilt auch für die Nachfolge für die Dublin-Verfahren und die Frage, wie wir ein europäisches System für die Verteilung von Asylbewerbern hinbekommen können -, ist eine Hängepartie, die am Ende auf dem Rücken der Flüchtlinge ausgetragen wird. Diese Hängepartie muss dringend beendet werden.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Oetjen. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen uns nicht vor.

Wir kommen somit zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll sein der Ausschuss für Inneres und Sport, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ist jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? - Auch das ist nicht der Fall. Dann haben Sie so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu dem

Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung: 50-Prozent-Regelung an allgemeinbildenden Schulen bei schriftlichen Arbeiten einführen - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/844

Zur Einbringung hat sich Herr Rykena gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Wirtschaft klagt:

„Zu viele Jugendliche sind nicht ausbildungsfähig.“

So der Tagesspiegel vom 21. August 2014.

„Experten halten Teil der Absolventen für nicht studierfähig - Immer mehr junge Menschen in Deutschland machen ihr Abitur. Damit steigt jedoch auch die Zahl derjenigen, denen es beim Einstieg in Beruf oder Studium an Grundlagen mangelt, meinen Bildungsexperten.“

So der Weser-Kurier vom 24. April 2017.

Und besonders deutlich:

„Kultur des Durchwinkens - Die erschreckenden Bildungsdefizite junger Deutscher - Immer mehr Deutsche scheitern in Ausbildung oder Studium. Eine Studie zeigt: Die politisch gewollte Inflation der Abschlüsse wurde mit einer dramatischen Absenkung der Anforderungen erkauft.“

So Welt online am 11. April 2016.

Wie kann das sein? Überall wird doch betont, Bildung sei der einzige Rohstoff, den unser Land zu bieten habe. Bildung müsse an allererster Stelle stehen. - Und nun das!

Die Frage ist: Können wir als Bildungsnation es uns leisten, dass das Niveau unserer Schulen weiter und weiter verfällt? - Ich denke, darüber sind wir alle uns hier in diesem Haus einig: Das kann und darf nicht sein.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Ein bisschen mehr Ruhe!

Auf der Suche nach den Gründen für den vielfach nachgewiesenen Niveauverfall sucht und findet man viele Ursachen: vermehrter Medienkonsum, ständige Handynutzung - übrigens auch hier im Haus -, veränderte Familienstrukturen, veränderte Kindheit, Zuwanderung und, und, und.

Ein Punkt aber, der in diesem Zusammenhang seit vielen Jahren eine große und unheilvolle Rolle

spielt, wird dabei in der Öffentlichkeit nie genannt. Und das ist der 30-Prozent-Erlass.

Der 30-Prozent-Erlass besagt Folgendes:

„Zeigt sich bei der Korrektur und Bewertung, dass mehr als 30 % der Arbeiten einer Klasse oder Lerngruppe mit ‚mangelhaft‘ oder ‚ungenügend‘ bewertet werden müssen, so wird die Arbeit nicht gewertet.

Von dieser Vorschrift darf mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters abgewichen werden. Die Klassenelternvertretung ist über diese Entscheidung unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

Arbeiten von Schülerinnen und Schülern, die zieldifferent unterrichtet werden, bleiben von der Ermittlung des Prozentwertes unberücksichtigt.“

Bewirkt werden soll damit, dass die Lehrer ihre Leistungstests angemessen auf den zuvor durchgeführten Unterricht abstimmen. Schüler sollen vor unfairen Klassenarbeiten geschützt werden.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Rich- tig!)