Protocol of the Session on January 21, 2016

Wenn Sie einen solchen Antrag stellen, werden wir ihn selbstverständlich sehr sorgfältig prüfen. Wenn er uns dabei unterstützt, einen Schritt voranzukommen, hätte ich da überhaupt keine Bedenken.

Ich sehe aber natürlich an vorderster Stelle das Unternehmen in der Pflicht. Und ich würde mich auch freuen, wenn wir beispielsweise beim Thema BVT-Dokumente - da sind wir nicht alleine auf weiter Flur; da brauchen wir andere Länder und Staaten, um voranzukommen - als Landtag gemeinsam weiter Druck machen könnten.

Zu dem zweiten Teil Ihrer Frage: Wir haben dem Land Hessen mitgeteilt - ich glaube, am 15. Januar -, dass wir den Bewirtschaftungsplan unter den aktuellen Bedingungen ablehnen müssen. Aber bis dahin ist noch einige Wochen Zeit. Im Moment - Stand heute - gehe ich davon aus, dass wir ablehnen müssen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Bajus!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die CDU mit dieser Anfrage doch den Eindruck erwecken möchte, dass die Einleitung des Raumordnungsverfahrens zur umstrittenen Oberweserpipeline von der Politik in Hessen, schlimmstenfalls sogar von Politikern in Niedersachsen zu verantworten ist, muss

ich feststellen, dass der Vorhabenträger am Ende verantwortlich dafür ist -

Bitte fragen und nicht feststellen!

- ich bin dabei -, den Antrag auf ein Raumordnungsverfahren vorzulegen. Ich frage die Landesregierung: Liege ich richtig damit, dass das in diesem Fall die Firma K+S ist?

Und wie ist das Thema Unternehmensverantwortung aus Sicht der Landesregierung bei dieser Firma aufgehoben, die gleichzeitig erklärt, dass sie den Kurs des Entwurfs des Masterplans, der nun vorliegt und der die EU-Rahmenrichtlinie erfüllen wird, ablehnt und stattdessen weiterhin darauf besteht, die Qualitätsziele länger als eine Generation zu brechen?

Herr Kollege!

Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Unternehmensverantwortung von K+S?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Minister, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ablauf von Raumordnungsverfahren ist grundsätzlich in § 15 des Raumordnungsgesetzes geregelt. Im Übrigen gibt es landesspezifische Regelungen, die im hessischen Landesplanungsgesetz - so heißt es dort - und bei uns im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz durchaus unterschiedlich sind, aber vom Prinzip her sind sie doch sehr ähnlich. Bei Vorhaben, die einer UVP-Pflicht unterliegen, können ferner ergänzende umweltrechtliche Verfahrensvorschriften relevant sein; da ist der Verfahrensablauf nicht in jedem Fall und nicht in jedem Bundesland gleich.

Es muss immer einen Antragsteller geben. Ein Raumordnungsverfahren muss beantragt werden. Wenn also K+S das nicht beantragt, kann auch nicht geprüft werden, ob es mit dem Recht vereinbar ist.

Im Verfahrensablauf ist dann zwischen einer sogenannten Vorbereitungs- und einer Durchführungsphase zu unterscheiden. In der Vorbereitungsphase wird ein Vorhabenträger darüber beraten, welche Unterlagen er eigentlich einreichen muss - in diesem Fall also K+S. Und es muss geprüft werden, ob alles Erforderliche vorhanden ist, um ein Raumordnungsverfahren einzuleiten.

Ich habe darauf hingewiesen, dass wir in Niedersachsen diesen Vorantrag von K+S für eine Einleitung mit einer Oberweserpipeline eben nicht für ausreichend gehalten haben und kein Verfahren eingeleitet haben, weil wir das wasserrechtlich nicht für verträglich halten.

Jetzt kommt man von der anderen Weserseite an die gleiche Einleitungsstelle und plant dort nach den alten Planungen die gleiche Pipeline. Deshalb hat das Land Niedersachsen dazu natürlich die gleiche Auffassung. Auch diese Oberweserpipeline halten wir für nicht mit dem Wasserrecht vereinbar. Das hat der Umweltminister ja mehrfach ausgeführt. In diesem Fall, in dem es rein über hessisches Gebiet geht, sind wir aber nicht Vorhabenträger. Vorhabenträger ist das Regierungspräsidium Kassel. Es hat jetzt sowohl den Untersuchungsrahmen festzusetzen als auch die Antragsunterlagen zu prüfen und das Verfahren dann auch nach Recht und Gesetz durchzuführen. Die Haltung Niedersachsens dazu haben wir hier mehrfach geäußert.

Ich weiß nicht, ob der Kollege Wenzel zum anderen Teil noch etwas ergänzen will. Beim Raumordnungsverfahren ist der Ablauf aber wie dargestellt.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Danke schön. - Zur gleichen Frage antwortet jetzt auch noch der Umweltminister. Bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bajus, wir haben großes Interesse daran, dass die Zielwerte, die im Sommer öffentlich ausgelegen haben, sodass alle Bürgerinnen und Bürger sich darüber informieren konnten, für 2027 auch verbindlich werden. Wenn diese Zielwerte verbindlich werden, wird das alle Behörden, die sich mit dieser Materie zu befassen haben, auch rechtlich binden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Es folgt der Kollege Schminke, SPD-Fraktion.

Vielen Dank. - Herr Minister Wenzel, wäre es angesichts der Tatsache, dass wir heute hier übereinstimmend hören, dass die Haltung eigentlich sehr klar ist - niemand will so eine Pipelinelösung -, und angesichts der Tatsache, dass wir von Hessen immer wieder enttäuscht worden sind, was die Vorgehensweise angeht - Sie haben das ausgeführt -, nicht zielführend und ein guter Beitrag, in der nächsten Weserratssitzung für Niedersachsen ganz deutlich zu erklären: „Wir verlangen, das abzuprüfen, was zuallererst zielführend ist, nämlich den Stand der Technik. Und bevor nicht eingewilligt wird, das als ersten Schritt festzulegen, wird es keine Zustimmung zu irgendeiner Pipelinevariante, ob man sie nun Bypass nennt oder es die normale Oberweserpipeline ist, geben; dann wird niemals eine Zustimmung zu einer solchen Variante erteilt“? Kann man das nicht ganz klar vorgeben und aus niedersächsischer Sicht hier Fakten schaffen und sagen: „So nicht mehr mit uns!“? Denn wenn die Hessen einem Guten Morgen sagen, muss man, ehrlich gesagt, erst einmal aus dem Fenster gucken, ob es nicht in Wirklichkeit taghell oder tiefe Nacht ist.

(Heiterkeit - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Holla! - Jens Nacke [CDU]: Holla, die Waldfee! - Zuruf von der CDU: Gilt das für Hessen allgemein?)

Danke, Herr Kollege. Wir sind uns einig, dass keiner das so nach Hessen berichtet.

(Heiterkeit)

Herr Minister!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schminke, wir haben uns in dieser Frage beispielsweise an das Bundesumweltministerium gewandt, um sicherzustellen, dass künftig auch von dort die Frage der bestverfügbaren Technik federführend mit vorangetrieben wird. Dazu gehört für mich an vorderster Stelle auch das K-UTEC

Verfahren. Wir haben über die letzten drei Jahre hinweg in allen Gesprächen, die wir geführt haben, deutlich gemacht: Die sogenannten Lösungen, die Lauge lediglich an einer anderen Stelle wieder in den Fluss zurückzuführen, sind am Ende nur Scheinlösungen und keine Lösungen, die das Problem tatsächlich an der Wurzel packen. Und daran liegt uns.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Danke schön. - Es folgt für die FDP-Fraktion noch einmal Herr Kollege Bode.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Wenzel, vor dem Hintergrund, dass Sie eben ausgeführt haben, dass sowohl in Hessen als auch in Niedersachsen die gleichen Rechtsvoraussetzungen - Wasserrahmenrichtlinie - für die Genehmigungsverfahren gelten, und vor dem Hintergrund, dass Sie zu der Kalihalde in Hessen gesagt haben, in einem Zeitalter, in dem wir zum Mond fliegen, müsse es auch andere technische Lösungen geben als nur das Abdecken und Aufschütten oder Abtragen, frage ich Sie: Wie beurteilen Sie die 2014 von K+S vorgelegte Haldenstrategie für die Halden in Niedersachsen, und setzen Sie sich auch dort dafür ein, dass im Zeitalter des Mondfluges auch andere Möglichkeiten mit in die Lösung des Problems einfließen?

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU] - Jens Nacke [CDU]: Der Mondflug ist doch 50 Jahre her!)

Danke schön. - Herr Minister Wenzel, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bode, das ist jetzt eine Frage, bei der vielleicht noch einmal mein Kollege ergänzen müsste. Im Prinzip steht es aber natürlich in jedem Verfahren jedem Beteiligten frei, auch solche Lösungen vorzuschlagen.

(Jörg Bode [FDP]: Man kann ja mit jemandem reden und ihn bitten, das zu machen!)

Es gibt je nach Planungsverfahren Erörterungstermine, Einwendungsmöglichkeiten und Scopingtermine. Dort können solche Lösungen natürlich auch vorgeschlagen werden. Ich weiß nicht, ob Sie so einen Vorschlag vor Ort gemacht haben und ob er sorgfältig abgeprüft wurde. Wenn das nicht der Fall ist, guckt man sich das sicher noch einmal genau an. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass in einem abschließenden Genehmigungsentscheid diese Option in Niedersachsen dann genauso geprüft werden müsste, wie das in jedem anderen Bundesland auch der Fall wäre.

In der Vergangenheit hat man andere technische Verfahren zur Lösung eingesetzt. Damals waren die Umweltstandards aber auch niedriger. Man hat in der Vergangenheit z. B. auch anderen Abraum genutzt, um Halden abzudecken. Da war immer die Frage: Wie standfest ist das Material? Emittiert das Material am Ende vielleicht selber wieder Schadstoffe, was unerwünscht ist?

Insofern spielt die Frage, wie steil eine solche Halde ist, natürlich immer eine entsprechende Rolle. Deswegen sind auch nur ganz wenige Materialien wirklich dafür geeignet. Aus diesem Grund haben wir im Rahmen der Beratung des Bewirtschaftungsplans auch vorgeschlagen, in Hessen technische Abdeckungsverfahren zu nutzen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, ich darf feststellen, dass zum Tagesordnungspunkt 13 a keine weiteren Zusatzfragen vorliegen, sodass dieser Komplex erledigt ist.

Ich rufe auf

b) „Populismusbremse“ in der Debatte über Konsequenzen aus Silvestervorfällen - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4988

Ich erteile Herrn Limburg das Wort. Bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich wollten wir diese Dringliche Anfrage nutzen, um die Einlassung des Kollegen Oesterhelweg zu einem Schusswaffengebrauch in der Menschenmenge hier noch einmal politisch zu thematisieren. Vor dem Hintergrund der Erkrankung des Herrn Innenministers, der ja für diesen

Bereich zuständig ist, ziehe ich die Anfrage im Namen meiner Fraktion aber zurück.

Ich bin sicher, dass wir zu anderer Zeit noch einmal Gelegenheit haben werden, über die wenig sachdienlichen Einlassungen aus der CDU zu diskutieren.

Vielen Dank.