Frau Ministerin Heiligenstadt! - Es war ja eine Frage an die Landesregierung. Insofern war das exakt richtig.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Eben, der Kollege Försterling hat ja die Landesregierung gefragt. Wir sind ein gutes Team und können alle Fragen gemeinsam beantworten. Das ist gar kein Problem.
Ich bin dem Kollegen Försterling ganz dankbar dafür, dass er diese Frage gestellt hat. Ich habe schon befürchtet, dass ich heute gar nicht mehr zu Wort kommen darf, meine Damen und Herren.
Von daher kann ich Ihnen versichern: Die Unterrichtsversorgung an den niedersächsischen Schulen wird sehr gut sein. Die Landesregierung ist stets darum bemüht, landesweit durchschnittlich mindestens 100 % Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Das wird sich unter dieser Landesregierung auch nicht ändern.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Innenminister oder sehr geehrte Frau Kultusministerin, ich möchte mich über die ganz besonders Schwachen in unserer Gesellschaft informieren, nämlich über die Kinder aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien, die bei uns in Niedersachsen zur Schule gehen. Ich habe hierzu eine konkrete Frage zum HöltyGymnasium in Celle, auf das ich auch selbst gegangen bin.
Wird die Landesregierung die Kinder aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien am Hölty-Gymnasium weiterhin ausreichend fördern, indem die auslaufenden Stellen komplett neu besetzt werden und die bestehende 100-prozentige Unterrichtsversorgung erhalten bleibt, wovon die Kinder profitieren? Oder hat die Landesregierung angewiesen, dass am Hölty-Gymnasium nicht alle Stellen wieder neu besetzt werden dürfen, wodurch auch die Asylbewerberkinder einen deutlichen Schaden erleiden?
Es muss sich jemand bereit erklären, die Frage zu beantworten. Sie haben die erste Frage beantwortet, und damit haben Sie sozusagen selbst den Inhalt erweitert. Jetzt sind wir bei der Frage der Unterrichtsversorgung in einem speziellen Fall. - Frau Ministerin!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mir steht es ja nicht zu. Denn das Präsidium entscheidet, welche Fragen es zulassen darf und welche nicht. Soweit ich weiß, befinden wir uns bei der ersten Frage zu den Asylbewerbergutscheinen. Dem Kollegen Bode kann ich aber sagen, dass keine unterschiedliche Erhebung für
Schulen mit oder ohne Asylbewerberschülerinnen und -schülern gemacht wird. Von daher werden wir an den niedersächsischen Schulen alle Schülerinnen und Schüler - egal welcher Herkunft oder Rasse oder Religionszugehörigkeit oder sonstiger Gruppe, die Ihnen möglicherweise noch einfallen könnte - gleichbehandeln.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Frage stellt Herr Kollege Försterling. - Ich möchte aber doch darum bitten - auch wenn es um die Erweiterung geht, die eingeführt worden ist -, beim Kern der Frage zu bleiben. Es wäre gut, wenn wir uns wieder darauf besinnen könnten. - Das Wort hat der Kollege Försterling mit der zweiten Frage.
Herr Präsident! Ich habe eine Nachfrage zu der Antwort der Ministerin auf meine erste Frage, in der sie gesagt hat, sie wird auch dafür Sorge tragen, dass es eine - so hat sie es, glaube ich, formuliert - annähernd 100-prozentige Unterrichtsversorgung an allen Schulen geben wird. Ich möchte einfach wissen, wie die Landesregierung das im konkreten Einzelfall sicherstellen will, wenn sie zum 1. August 2013 1 200 Lehrerstellen weniger ausschreibt als noch zum 1. August 2012.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Ronald Schminke [SPD]: Das ist doch Schummelei, was ihr macht!)
Wir haben eine Erweiterung zugelassen, und ich bitte wirklich um Verständnis. Wir haben den Kern der ersten Frage verlassen. Wir können noch einmal fragen, ob sich die Ministerin bereit erklärt - - -
Meine Damen und Herren, es ist offensichtlich, dass wir von der ersten Frage abweichen und fast in die zweite übergehen. Das gleitet jetzt ab. Ich würde sagen, wir lassen die Fragen jetzt nicht mehr zu.
Diese Frage ist hier aber gestellt worden, und ich habe sie so zugelassen. Jetzt brauchen wir auch eine Antwort auf diese Frage. Ich würde bitten, dass jemand von der Landesregierung das - wie auch immer - beantwortet. Dann bitte ich herzlich darum, die folgenden Fragen wirklich auf die erste Frage „Geld statt Gutscheine“ zu beziehen. Denn dies ist eine Erweiterung, die nach unserer Auffassung über das hinausgeht, was in der ersten Frage angesprochen worden ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dem Herrn Präsidenten ist in jedem Fall Recht zu geben. Ich kann nur anbieten, Herr Försterling, um auch der Geschäftsordnung Genüge zu tun, Ihre Fragen zu der Thematik der Unterrichtsversorgung draußen bei einem Kaffee intensiv zu erörtern.
Meine Damen und Herren, eine weitere Frage stellt der Kollege Jörg Bode von der FDP-Fraktion. Sie bezieht sich auf die erste Frage.
Meine Frage bezieht sich selbstverständlich auf den gesamten von der Landesregierung behandelten Antwortgegenstand. Antwortgegenstand war auch eine Ausführung der Kultusministerin zur Unterrichtsversorgung an Schulen. Damit hat die Landesregierung die Tagesordnung erweitert, und damit steht mir auch ein Fragerecht zu diesem Themenkomplex zu. Alles andere wäre Verfassungsbruch, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich komme daher zu meiner Frage, die im Prinzip die gleiche Frage ist wie die, die ich eben schon einmal gestellt habe und die die Ministerin nicht beantwortet hat.
Frau Ministerin, da Sie gesagt haben, dass Sie eine Unterrichtsversorgung von mindestens 100 % auch an Schulen, an denen Asylbewerberkinder
zum Unterricht gehen, sicherstellen wollen, frage ich Sie: Wie erklären Sie sich, dass eine Schule, nämlich das Hölty-Gymnasium, an der es diese Situation gibt, von Ihnen bzw. Ihrer nachgelagerten Behörde eine Weisung hat - so schreiben sie zumindest -, nicht wieder 100 % zu besetzen, sondern nur noch 98,5 %? Wie erklären Sie sich diesen Unterschied zu Ihrer Antwort von eben?
Meine Damen und Herren, ich bitte um Nachsicht. Aus unserer Sicht erweitert diese Frage das Thema in unzulässiger Weise.
- Ich stelle das fest. Wenn es nötig ist, kann sich der Ältestenrat gerne mit dieser Frage befassen.
Die Absicht ist erkennbar, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Aber das kann nicht alles unter dem Fragenkomplex „Geld statt Gutscheine“ abgefragt werden kann.
„Sie müssen zur Sache gehören und dürfen die ursprüngliche Frage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen“.
„§ 45 Abs. 2 gilt entsprechend. Zusatzfragen dürfen den ordnungsgemäßen Ablauf der Fragestunde nicht gefährden.“
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ronald Schminke [SPD]: Ihr könnte ja noch mal ein Seminar machen, um das aufzuklären!)
1 Die Antworten zu den Anfragen 2 und 3 sowie 5 bis 65, die nicht in der 8. Sitzung des Landtages am 30.05.2013 behandelt und daher zu Protokoll gegeben wurden, sind in der Drucksache 17/210 abgedruckt.