Protocol of the Session on September 10, 2015

gebracht sind, aber wegen anderer Fragen vorübergehend ausgesetzt werden.

Der Antrag ist in seinen Aussagen entweder so global - - -

(Zuruf von der FDP)

- Gern. Aber doch nicht in dieser Sitzung. Sie müssen mir schon Gelegenheit geben, mich damit auseinanderzusetzen.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Der Antrag ist so, wie er ist, in seinem Neuigkeitsgehalt wirklich außerordentlich überschaubar. Er ist gut gemeint. Er enthält viele gute Ansätze, die ich mittrage. Aber ich muss nicht über einen Antrag abstimmen, der keine substanziell neuen Inhalte aufweist.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, meine Damen und Herren. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Herr Dr. Birkner hat für die FDP-Fraktion beantragt, die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den Antrag jetzt sofort anzuschließen. Sie kennen das Prozedere.

Der Landtag kann so beschließen, sofern nicht gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung mindestens 30 Mitglieder des Landtags für eine Überweisung des Antrags an einen Ausschuss oder mehrere Ausschüsse stimmen.

Ich frage gemäß unserer Geschäftsordnung zunächst: Wird Ausschussüberweisung beantragt?

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN: Ja!)

Ich bitte um ein Handzeichen. - Die SPD-Fraktion und auch Sie von den Grünen. Das sind mehr als 30.

Wenn sich mindestens 30 Mitglieder des Landtags für eine Ausschussüberweisung aussprechen, dann wird dem gefolgt. - Das Quorum ist erreicht.

(Christian Dürr [FDP] - zur SPD und zu den GRÜNEN -: Ihr seid Helden! - Christian Grascha [FDP]: Wenn der Antrag blödsinnig ist, dann könnt ihr ihn doch ablehnen!)

Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.

Wer dem folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Meine Damen und Herren, gleich werden die Dringlichen Anfragen aufgerufen. Aber vorher kommt es hier zu einem Wechsel.

(Präsident Bernd Busemann über- nimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Herr Vizepräsident Klare schon angedeutet hat, kommen wir jetzt zu

Tagesordnungspunkt 6: Dringliche Anfragen

Es liegen zwei Dringliche Anfragen vor. Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich unverändert als allgemein bekannt voraus. Ich weise, wie üblich, besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind. Um uns hier im Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.

Ich komme zu

a) Flüchtlingsströme in Niedersachsen - Wo bleibt das Unterbringungskonzept der Landesregierung für den Winter? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/4158

Welcher Kollege möchte die Frage einbringen? - Herr Kollege Oetjen! Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe für die FDP-Landtagsfraktion unsere Dringliche Anfrage ein.

Flüchtlingsströme in Niedersachsen - Wo bleibt das Unterbringungskonzept der Landesregierung für den Winter?

Artikel 16 a Abs. 1 des Grundgesetzes gewährleistet das Asylrecht in Deutschland. Dieses Jahr werden laut Schätzungen des Bundesministeriums

des Innern ca. 800 000 Menschen davon Gebrauch machen. In Niedersachsen müssen laut Innenministerium jede Woche 1 500 Flüchtlinge aufgenommen werden. Dies stellt die Landeserstaufnahmeeinrichtungen vor eine enorme Belastungsprobe.

So ist beispielsweise die Erstaufnahmestelle in Bramsche absolut überbelegt. Seit Mitte Mai 2014 wird der Standort Bramsche neben den Standorten Braunschweig und Grenzdurchgangslager Friedland als Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende genutzt. Außerdem dient die Einrichtung bei Bedarf auch neben dem Standort GDL Friedland als bundesweite Aufnahmeeinrichtung für Personen, die im Rahmen besonderer Aufnahmeaktionen, z. B. Resettlement oder Gewährung vorübergehenden Schutzes, nach Deutschland einreisen.

Vor den Gebäuden in Bramsche, die ursprünglich als Unterkünfte angedacht waren, stehen bereits seit Längerem Container und Zelte. Allerdings werden z. B. auch durch das Bundesverwaltungsamt Gebäude auf dem Gelände des LAB NI Bramsche genutzt, um Akten zu verwahren, jedoch nicht, um Flüchtlinge aufzunehmen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele Asylbewerber sind an welchen Standorten derzeit in nicht winterfesten Zelten untergebracht?

2. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung, um alle Asylsuchenden noch vor dem anstehenden Winter in beheizbare Unterkünfte zu verlegen?

3. Wie will die Landesregierung die notwenige medizinische Untersuchung gewährleisten, z. B. bei ansteckenden Krankheiten?

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Für die Landesregierung antwortet Herr Innenminister Pistorius.

(Unruhe)

- Ich darf um ein bisschen Ruhe bitten. Es ist eine latente Geräuschkulisse im Hause, und das ist nicht gut. - Danke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich schließe zunächst an den letzten Teil vor den Fragen an. Das Bundesverwaltungsamt und das Bundesministerium des Innern haben zugestimmt, die derzeit noch für die Unterbringung von Akten von Spätaussiedlern genutzten Gebäude der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Standort Bramsche, zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Im Moment wird intensiv mit allen Beteiligten die schnellstmögliche Verlagerung der Akten geprüft.

Ich füge hinzu: Es war schon ein Kraftakt, bei der Bundesregierung überhaupt die Zustimmung dafür zu bekommen, die Akten aus diesem Gebäude herauszuholen. Eine ähnliche Situation haben wir in Friedland. Das Bundesverwaltungsamt zeigt sich da außerordentlich - wie soll ich sagen? - unflexibel. Wir haben jetzt das „Go“ erhalten, indem wir gleichzeitig zusichern mussten, selber Räume für diese Akten zu finden. Die Probleme werden also im Grunde genommen nur verlagert. Aber das ist uns recht, weil wir dadurch in der Einrichtung zusätzliche Plätze bekommen.

Zu Frage 1: Derzeit verfügt die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen über 10 723 Unterbringungsplätze. Davon sind 1 340 zurzeit nicht winterfest. Der Standort Braunschweig hat derzeit 220 nicht winterfeste Zeltplätze und nutzt 300 nicht winterfeste Zelte in der Außenstelle Otterndorf. Der Standort Friedland verfügt über 120 Notplätze in einer nicht beheizbaren Tennishalle in der Außenstelle im Hotel Rosenthaler Hof in Duderstadt. Der Standort Bramsche verfügt über 700 Plätze in nicht winterfesten Zelten.

Zu Frage 2: Die Landesregierung verfolgt wie schon in den vergangenen Monaten auch weiterhin dynamisch und energisch das Ziel, die nicht winterfesten Plätze schnellstmöglich zu ersetzen. Hierzu werden weiterhin Container genutzt, weitere Notunterkünfte in feststehenden Gebäuden wie Kasernen errichtet und weitere Standorte für Erstaufnahmeeinrichtungen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen eingerichtet. Hinzu kommt der Ersatz von Zelten durch sogenannte Mobile Homes, wie er aktuell für das Jugenddorf in Otterndorf geprüft wird.

An dieser Stelle noch einmal ein Einschub zu Ehra-Lessien: Herr Thiele, ich habe gerade gesagt, bei einem Angebot ist u. a. die Größe einer Einrichtung relevant. Im ersten Zuschlag hatte uns der Landkreis Gifhorn lediglich 300 Plätze angeboten,

was für eine Erstaufnahmeeinrichtung und für den Aufwand, der betrieben werden muss, schlicht zu wenig ist. Jetzt ist das Angebot in einer Größenordnung gekommen, bei der wir sofort zugeschlagen haben, als es hieß, wir können dort 600 Menschen unterbringen. Also eine völlig plausible Begründung.

Zu Frage 3: Die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen erfolgt zum einen durch die Erstuntersuchung nach Aufnahme der Flüchtlinge sowie durch die medizinische Versorgung während des Aufenthaltes in akuten Krankheitsfällen. Die Erstuntersuchung in den Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgt auf Grundlage von § 62 des Asylverfahrensgesetzes. Die Untersuchung umfasst neben einer allgemeinen körperlichen Untersuchung bei allen Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, eine Blutentnahme und die serologische Untersuchung des Blutes auf Masern-, Röteln- und Varizellen-Antikörper.

Zum Ausschluss einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose erfolgt nach Maßgabe von § 36 Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, eine Röntgenuntersuchung. Hintergrund dieser Untersuchung ist, dass Personen, die in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht sind, mitunter auch wegen der engen Wohnbedingungen und der eingeschränkten Möglichkeiten zur individuellen Abgrenzung grundsätzlich einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Die Gesundheitsuntersuchung dient daher in erster Linie dem Ausschluss von übertragbaren Krankheiten mit dem Ziel, andere in der Einrichtung lebende Personen sowie die Betreuenden und Bediensteten vor Infektionen und den hierdurch drohenden Gefahren zu schützen.

Im Hinblick auf den hohen Zugang in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist derzeit nicht mehr gewährleistet, dass die Untersuchung zeitnah nach der Aufnahme erfolgt. Die Kapazitäten in den jeweiligen beauftragten Krankenhäusern für die Einrichtungen in Bramsche und Friedland sowie des Gesundheitsamtes in Braunschweig für die Erstuntersuchung der Flüchtlinge nach § 62 des Asylverfahrensgesetzes sind überschritten, sodass die Untersuchungen regelmäßig erst nach einer längeren Wartezeit erfolgen.

(Zuruf von der CDU: Drei Monate!)

Es sind bereits zusätzliche Krankenhäuser beauftragt worden, um die Untersuchungskapazitäten zu erhöhen. Darüber hinaus werden weitere Möglich