Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass der ehemalige Innenminister Heiner Bartling sehr schnell und auch umfassend insbesondere gegenüber dem NDR über die Ermittlungen bzw. die Verfahren und Vorwürfe gegen Sebastian Edathy berichten konnte, frage ich die Landesregierung: Welche Kommunikation hat es vor der durchgeführten Hausdurchsuchung bei Sebastian Edathy zwischen Mitgliedern der Landesregierung bzw. Mitarbeitern der Landesregierung und dem ehemaligen Innenminister Heiner Bartling über das Verfahren bzw. ein drohendes Verfahren aufgrund der Information vom BKA gegeben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mir sind keine Kontakte der Niedersächsischen Landesregierung mit dem ehemaligen Innenminister des Landes Niedersachsen zu diesem Thema bekannt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie im Hinblick auf die Beantwortung unserer Anfrage - ich meine, es ist die Nr. 2 - gesagt haben, dass die Staatsanwaltschaft mitbekommen habe, dass die Informationen im Hinblick auf das Verfahren gegen den Generalstaatsanwalt in Celle vorzeitig an die Öffentlichkeit gelangt sind, frage ich Sie: Welche konkreten Informationen haben Sie an welche Staatsanwaltschaft im Nachgang weitergegeben, um diesem Vorwurf nachzugehen und ihn aufzuklären, z. B. die internen Abläufe innerhalb der Landesregierung, wer wann von diesem Vorwurf unterrichtet wurde? Wie ist das mit den Kabinettsmitgliedern, aber auch etwa mit der Pressestelle der Landesre
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat, wie Sie sich das sicherlich vorstellen können - ich habe positiv Kenntnis davon -, den Umstand sehr genau mitbekommen, dass das, schon bevor ich die Erklärung abgegeben habe, in der Presse aufgetaucht ist. Welche Maßnahmen die Staatsanwaltschaft Göttingen, die zur Strafverfolgung in diesem Punkt berufen wäre, ergriffen hat, kann ich Ihnen nicht sagen. Da mir selbst leider keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen, mit denen ich der Staatsanwaltschaft Göttingen hilfreich sein könnte, hat es weitere Erklärungen von mir dazu nicht gegeben. Sobald ich Kenntnis davon hätte, würde ich das unverzüglich tun.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie hatten den Landtag in im letzten Plenarabschnitt darüber unterrichtet, dass es ein Strafverfahren gegen den Generalstaatsanwalt in Celle gibt, und darauf hingewiesen, dass auch gegen eine zweite Person ermittelt würde, Sie diese aber aus ermittlungstaktischen Gründen dem Parlament eben nicht bekannt geben dürften. Aber Sie sahen sich wenige Tage später in der Lage, dies am Rande, ich glaube, der Landesdelegiertenkonferenz der Grünen sehr wohl zu tun bzw. auf einer anderen Veranstaltung wenige Tage später gegenüber der Presse zu erklären, gegen wen dieses Ermittlungsverfahren läuft.
Ich frage nach: Was hat sich zwischen dem Plenum, bei dem Sie gesagt haben, Sie könnten dies aus ermittlungstaktischen Gründen nicht tun, und der Information der Presse wenige Tage später im Hinblick auf die ermittlungstaktischen Erwägungen geändert, um diese Person dann doch öffentlich preiszugeben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Birkner, bei der Landesdelegiertenkonferenz habe ich mitnichten den Namen der zweiten Person genannt, gegen die ermittelt werden sollte, sondern ich habe die Frage verneint, ob es ein Immunitätsaufhebungsverfahren in Bezug auf den Landtagspräsidenten gibt.
Vielen Dank. - Wir fahren fort. Vielleicht für Sie ein Zwischenstand: Wir haben noch etwa 30 Wortmeldungen für Zusatzfragen, sodass ich Sie alle weiterhin um Konzentration und Ihre Aufmerksamkeit bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur angeblichen Dienstwagenaffäre des Hauptgeschäftsführers der Handwerkskammer Hannover frage ich die Landesregierung: Trifft es zu, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, weil der Arbeitsvertrag eine private Nutzung des Dienstwagens ausdrücklich erlaubte?
Ich stelle jetzt gleich noch meine zweite Frage: Warum hat man die Frage, ob er ihn privat nutzen darf, nicht schon zu einem Zeitpunkt geklärt, bevor die Hausdurchsuchungen durchgeführt worden sind, wie dies im Fall des Präsidenten des Landgerichts Hildesheim der Fall war? - Dort wurde auf die Untersuchung verzichtet. Hier im Fall des Hauptgeschäftsführers der Handwerkkammer aber nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen aus diesem Ermittlungsverfahren im Augenblick nichts berichten. Wenn Sie Wert darauf legen, können wir uns zu diesem Thema gern berichten lassen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Thiele, CDU-Fraktion. Bitte, Herr Thiele!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung auf eine Schriftliche Anfrage zu der - darauf komme ich jetzt zurück - unerlaubten Dienstwagennutzung durch den ehemaligen Präsidenten des Landgerichts Hildesheim, die in einem Zusammenhang mit angeblichen Zugausfällen stand, erklärte - ich zitiere -, es ließe sich nicht mehr feststellen, welche anderen Zugverbindungen er hätte nutzen können, und dass es der CDU-Fraktion ohne Weiteres möglich war, durch eine Anfrage bei der Bahngesellschaft Metronom über das Internet festzustellen, welche Verspätungen es genau gab, frage ich die Landesregierung: Wäre es nicht ihre Pflicht gewesen, hier weitergehende Ermittlungen zu betreiben und diese dem Landtag entsprechend der Fragestellung mitzuteilen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihr Zitat stammt aus einem Bericht des Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle und nicht aus einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.
Danke, Frau Ministerin. - Wir fahren fort. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Deppmeyer, CDU-Fraktion. Bitte, Herr Deppmeyer!
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Ich habe eine Frage zur Justizvollzugsanstalt Braunschweig. Frau Ministerin, Sie haben am 1. August 2013 in einer Pressekonferenz verkündet, dass ein 17-jähriger Untersuchungshäftling durch sechs Mithäftlinge mutmaßlich vergewaltigt worden sei. Sie haben angekündigt, Versäumnisse im Haftvollzug, die Misshandlungen begünstigt oder gar ermöglicht haben, festzustellen. Hierzu hat es ein Strafverfahren gegeben. Können Sie uns mitteilen, wie dieses Strafverfahren geendet hat, falls es schon ein Ende gibt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die in dem Verfahren Angeklagten wurden freigesprochen. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass die Entscheidung richtig war, die Untersuchungshaft für Jugendliche in Braunschweig zu beenden und in die Justizvollzugsanstalt in Uelzen zu verlegen. Es läuft dort sehr gut. Die Räumlichkeiten in der Justizvollzugsanstalt Braunschweig waren auf zwei Etagen verteilt, sodass eine permanente Kontrolle durch die dort anwesenden Justizvollzugsbeamten nicht zu gewährleisten war.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, vielleicht darf ich zu Braunschweig noch einmal nachfragen. Sie haben eine Expertenkommission berufen, die die Mängel auflisten und den Fall untersuchen sollte. Sie haben ebenfalls von möglichen Versäumnissen der dortigen Bediensteten gesprochen. Das können die Bediensteten auch als Misstrauensbeweis sehen. Haben Sie diesen Bediensteten nach den Freisprüchen Ihr volles Vertrauen ausgesprochen, oder gab es Disziplinarverfahren? Welche Maßnahmen haben Sie aufgrund dieser sogenann
ten Expertenkommission in Braunschweig konkret veranlasst, außer dafür zu sorgen, dass der Jugendvollzug jetzt anderswo stattfindet?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe in meinem Eingangsstatement schon gesagt, dass es im Rahmen des niedersächsischen Justizvollzugs eine hohe Kritikkultur gibt. In dem Augenblick, in dem es Anhaltspunkte dafür gibt, dass es zu Versäumnissen gekommen ist, wird aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Anstalten sofort eine Kommission gebildet, die sich mit möglichen Fehlern beschäftigt.
Einen Verdacht gegenüber Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt in Braunschweig gab es damals nicht. Ich bin selbst vor Ort gewesen und habe mich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dort im Bereich der JugendU-Haft beschäftigt waren, intensiv unterhalten. Es waren sehr engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Aufgabe sehr gern übernommen haben und traurig darüber waren, dass die Jugendlichen nach Uelzen verlegt wurden. Mir hat besonders imponiert, dass es in Braunschweig die Kultur gemeinsamer Mahlzeiten gab, eine Kultur, die in Uelzen fortgesetzt wurde.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir fahren fort. Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin SchröderKöpf, SPD-Fraktion. Bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie viele Strafverfahren wegen Kinderpornografie gab es im Jahr 2014?