Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt nun Frau Kollegin Pieper, CDU-Fraktion. Bitte, Frau Pieper!
Dienstwagenaffäre oder - ich kann auch sagen - Dienstwagenaffären zurückkommen. Vor diesem Hintergrund, dass die Ermittlungen gegen den Präsidenten der Landesschulbehörde ja sehr aufwendig waren, verhältnismäßig aufwendig waren, frage ich die Landesregierung, warum die Staatsanwaltschaft gerade oder - ich sage mal - ausgerechnet im Fall des früheren Hildesheimer Landgerichtspräsidenten auf Maßnahmen wie beispielsweise Durchsuchungsmaßnahmen und - wie auch in allen anderen Fällen - Durchsuchungsbeschlüsse für Büros und Privatwohnung verzichtet hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Unterschiede ergeben sich aus den unterschiedlichen Verfahren. Einmal ging es um ein laufendes Verfahren, in dem gegenwärtig geprüft werden sollte, wie sich der Präsident der Landesschulbehörde verhält.
Bei dem Präsidenten des Landgerichts Hannover ging es um Vorfälle in der Vergangenheit. Da wäre so etwas wie der Einsatz technischer Mittel völlig sinnlos.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung nach dem Todesfall in der Justizvollzugsanstalt in Sehnde. In der Nacht zum 14. Januar 2015 verstarb in der Justizvollzugsanstalt Sehnde ein 55-jähriger Häftling. Wie die Neue Presse am 10. März berichtete, hatte dieser am Vorabend über Schmerzen in der Brust geklagt, und laut Neuer Presse vom 18. März hat die Obduktion als Todesursache einen frischen Herzhinterwandinfarkt festgestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich, ob dies stimmt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über diesen sehr tragischen Fall wurde bereits im Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ informiert. Einzelheiten aus dem Obduktionsergebnis kann ich hier im Hohen Haus nicht vortragen. Sie wissen, das ist Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen.
Vor dem Hintergrund der Presseberichterstattung, dass in der Justizvollzugsanstalt Sehnde der Häftling an einem Herzinfarkt verstorben sein soll, ist ja bekannt geworden, dass er gegenüber Beschäftigten am Vorabend über Schmerzen in der Brust klagte und daraufhin eine Schmerztablette bekommen haben soll. Ich frage Sie, ob Ihnen bekannt ist, ob man sich dann in der Nacht noch weiter um den leider später verstorbenen Häftling gekümmert hat, beispielsweise dadurch, dass man nachgeschaut hat oder einen Arzt gerufen hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was wir in diesem tragischen Fall mitteilen können, haben wir im Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ mitgeteilt. Alles andere ist Gegenstand eines Todesermittlungsverfahrens, wie Sie wissen, und kann hier nicht weiter ausgebreitet werden.
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Das hat Sie doch in anderen Verfahren überhaupt nicht interessiert!)
Frau Präsidentin! Ich wollte hier noch einmal nachhaken. Ich meine schon, dass wir hier Auskünfte erhalten sollen. Ich stelle hier ganz klipp und klar die Frage: Liegt hier der Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung vor?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Justizvollzugsanstalt in Sehnde ist ein Mann verstorben.
Er stand unter der Obhut der Justizvollzugsanstalt und damit unter einem besonderen Betreuungsverhältnis und einer besonderen Verantwortung der Justiz. Das ist uns sehr wohl bewusst.
Sie wissen auf der anderen Seite, dass wegen dieses Todesfalles auch gerade in der Frage, die Sie eben gestellt haben, nämlich ob es zu Versäumnissen der Beschäftigten dort in der Justizvollzugsanstalt gekommen ist, ein Todesermittlungsverfahren, ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hannover anhängig ist. Aus diesem Ermittlungsverfahren darf ich Ihnen hier heute nichts berichten. Sehen Sie mir das bitte nach.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Justizministerin, Sie haben eingangs in Ihrer Beantwortung auf die Mündliche Anfrage die intensiven, die aus unserer Sicht unverhältnismäßig intensiven Ermittlungen im Zusammenhang mit der Dienstwagennutzung durch den Präsidenten der Landesschulbehörde damit begründet, das Amts
gericht habe ja alle Maßnahmen genehmigt. Vor dem Hintergrund, dass ich Ihnen als Justizministerin und Richterin nun nicht sagen, dass ein Richter darüber befindet, was bei ihm an Maßnahmen beantragt wird, möchte ich von Ihnen ganz konkret wissen: Wer hat diese intensiven Ermittlungen beantragt? Wer steht verantwortlich für den intensiven Kräfteansatz? - Es entscheidet ja nicht der Richter, dass 31 Polizeibeamte hiermit beschäftigt werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich bitte zunächst einen Fehler korrigieren. Für das Verfahren wegen des Todesfalls in der JVA Sehnde ist nicht die Staatsanwaltschaft Hannover, sondern die Staatsanwaltschaft Hildesheim zuständig. - Damit sich da kein Fehler in den Köpfen festsetzt.
Der Richter prüft das, was dort beantragt ist, auf seine Rechtsmäßigkeit. Insbesondere hat der Richter zu prüfen, ob das, was dort beantragt ist, verhältnismäßig ist, ja oder nein. Auf dieser Prüfung beruht die Entscheidung des Richters.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Dirk Toepffer [CDU]: Wer? - Christian Dürr [FDP]: Die Frage war „wer?“! - Jens Nacke [CDU]: Ohne Antrag kann der Richter nichts prü- fen!)
- Ich habe die Frage in meinem Vorspann schon längst beantwortet, nämlich dass die Staatsanwaltschaft das selbstverständlich beantragt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht, dass Sie jetzt Fragen auf Zuruf stellen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Frage nach einer Wortmeldung zu stellen.
- Moment, bitte, Herr Kollege Adasch! Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass wir das nicht hier im Präsidium klären. Ob Fragen beantwortet sind oder
nicht, das entscheidet die Landesregierung. - Wir fahren mit den Zusatzfragen fort. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Brunotte, SPDFraktion. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche wesentlichen Veränderungen im Bereich der Lockerungen geplant sind, da das ja durchaus ein relevanter Teil ist, der auch die Resozialisierung mit anbelangt und von daher für eine Veränderung in der Politik dieser Landesregierung von Interesse ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des niedersächsischen Strafvollzuges müssen jeden Tag in jeder Justizvollzugsanstalt schwierige Entscheidungen treffen, ob Lockerungen gewährt werden können, sollen oder müssen. Ich habe schon in meinem Eingangsstatement gesagt, dass Entlassungen auch zur Bewährung und die Frage, ob überhaupt eine Unterbringung im offenen Vollzug und Ähnliches möglich sind, davon abhängig sind, ob sich jemand in Lockerungen bewährt hat.
Um all denjenigen, die darüber zu entscheiden haben, einen festen Rahmen zu geben, hat der niedersächsische Justizvollzug unter der Leitung meines Hauses eine Allgemeinverfügung dazu entwickelt. Die Vorschriften, die bisher verstreut in unterschiedlichen Erlassen und in allgemeinen Verwaltungsvorschriften vorhanden waren, die zum Teil nur noch in entsprechender Anwendung angewendet werden konnten, weil die Rechtsgrundlagen dafür gar nicht mehr existent waren, da in Niedersachsen eigene Gesetze erlassen worden sind, also diese versprengten Regelungen, die es gab, wurden in einer Allgemeinverfügung zusammengeführt, und eine Vielzahl von neuen Regelungen wurde darin aufgenommen. Diese Allgemeinverfügung wird zum 1. April in Kraft treten. Bereits vorher werden erste Schulungen aufgrund dieser neuen Allgemeinverfügung für die stellvertretenden Anstaltsleiter in Hannover durchgeführt werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass der ehemalige Innenminister Heiner Bartling sehr schnell und auch umfassend insbesondere gegenüber dem NDR über die Ermittlungen bzw. die Verfahren und Vorwürfe gegen Sebastian Edathy berichten konnte, frage ich die Landesregierung: Welche Kommunikation hat es vor der durchgeführten Hausdurchsuchung bei Sebastian Edathy zwischen Mitgliedern der Landesregierung bzw. Mitarbeitern der Landesregierung und dem ehemaligen Innenminister Heiner Bartling über das Verfahren bzw. ein drohendes Verfahren aufgrund der Information vom BKA gegeben?