Bevor es weitergeht: Heute Morgen sammelt sich hier einiges an Wertgegenständen. Ich habe hier ein wunderbar verpacktes Handy, das im Bereich eher rechts vor mir geortet, gefunden und sichergestellt wurde.
(Zuruf von den GRÜNEN: Ein Zeb- rahandy! - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Steht auch „Bayern München“ drauf?)
Falls Sie eine Kollegin bzw. einen Kollegen finden, die oder der mit Angstschweiß auf der Stirn durch die Hallen wandert: Hier ist es! Wir bewahren es auf.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, mich interessiert, wie die Landesregierung die Verwaltungskosten für die Umsetzung der Richtlinie beziffert, also
insbesondere für die Einsetzung der Senatskommissionen, aber auch für das Forschungsinformationssystem und die Betreuung der sozialen Medien. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Verwaltungskosten ein? Wird die Landesregierung diese Kosten für die Hochschulen übernehmen?
Die Verwaltungskosten, die dabei gegebenenfalls entstehen, halte ich für gering. Es wird sicherlich vor allen Dingen Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung der Internetplattform geben. Das ist, glaube ich, unbestritten. Die Frage der Höhe der Verwaltungskosten war aber in den Gesprächen mit den Hochschulen kein Gegenstand, weil die Hochschulen bereit sind, das aus ihren laufenden Etats zu finanzieren.
Danke schön. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der an den Hochschulen einzurichtenden Plattformen für Forschungsvorhaben insbesondere mit militärischer Relevanz frage ich die Landesregierung: Wie wird sich das MWK daran beteiligen, diese Plattform zu begleiten?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Beitrag an der Einrichtung dieser Plattform ist sozusagen mit der Festschreibung der Zielvereinbarung und dem Abschluss der Leitlinien erst einmal erledigt.
Aber selbstverständlich werden wir die Einhaltung der Zielvereinbarung, wie wir das auch in allen anderen Punkten tun, an dieser Stelle jährlich überprüfen, und wir werden speziell zu dieser Thematik im Frühjahr nächsten Jahres eine Tagung durchführen, auf der wir uns anschauen wollen, was die bisherigen Erfahrungen sind, wo es vielleicht Nachsteuerungsbedarf gibt und wo es Best-Practice-Beispiele gibt. Wir werden dann gegebenenfalls gemeinsam mit den Hochschulen überlegen, ob man irgendetwas ändern muss. Davon gehe ich aber im Moment überhaupt nicht aus.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es hat sich zu einer weiteren Frage Julia Willie Hamburg, Bündnis 90/Die Grünen, gemeldet. Bitte schön!
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Sie, Frau Ministerin, eben ausgeführt haben, dass gemäß der Leitlinie auch Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden an dieser Plattform zu beteiligen sind, frage ich Sie: Wie genau wird diese Beteiligung eigentlich aussehen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie gesagt, die Beteiligung gerade auch der Studierenden und der Doktoranden war uns an der Stelle sehr wichtig. Die Beteiligung wird dergestalt aussehen, dass sie schon deshalb, weil es eine Senatskommission sein wird, an der Kommission beteiligt werden müssen.
Wir haben den Hochschulen ausdrücklich offengelassen, von den klassischen Stimmverteilungsanteilen abzuweichen. Wenn also Hochschulen der Meinung sind, hier auch Promovierenden und Studierenden eine stärkere Stimme zu geben, begrüßen wir das ausdrücklich. Deshalb haben wir diesen Passus dort mit aufgenommen, weil ich fest davon überzeugt bin, dass auch Studierende und
Promovierende wichtige Mitglieder der Hochschulen sind. Wir bilden hier sozusagen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder die Fachkräfte von morgen aus, von denen wir erwarten, dass sie in Zukunft auch mit einer gewissen Kritikfähigkeit, mit einer gewissen Urteilsfähigkeit an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen die Geschicke unserer Gesellschaft lenken. Ich glaube, gerade hier ist die Fragestellung, Folgen und Risiken des eigenen Handelns abzuschätzen, eine der zentralen Schlüsselqualifikationen, die tatsächlich Inhalt dessen sein sollten, was wir versuchen, an Hochschulen zu transportieren. Deshalb ist es uns absolut wichtig, auch an dieser Stelle das Prinzip der demokratischen Hochschule hochzuhalten und ebenfalls Studierende und Promovierende zu beteiligen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Heinen-Kljajić, ich habe jetzt ein bisschen das Problem, dass ich zu Beginn der Fragestellung nicht im Raum war. Insofern bitte ich für den Fall um Entschuldigung, dass Sie die Frage vielleicht schon beantwortet haben. Ich stelle sie einfach, und Sie können das dann ja erläutern.
Vor dem Hintergrund, dass u. a. die Berichte über Folterung in Guantanamo bewiesen haben, dass z. B. auch die Fachbereiche Psychologie und Rechtswissenschaften letztendlich für militärische Zwecke genutzt oder missbraucht werden können, frage ich Sie, welche Fachbereiche denn in die Arbeit dieser Ethikkommission einbezogen werden sollen. Umfasst das auch diese Fachbereiche?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau das war einer der zentralen Punkte, warum wir immer gesagt haben, eine klassische reine Zivilklausel würde viel zu kurz greifen, weil sie viele Bereiche ausblenden würde, die durchaus relevant
sind. Es sind also ausdrücklich alle Fachbereiche - von den Geisteswissenschaften über die Sozialwissenschaften bis hin zu den MINT-Fächern - einbezogen.
Ich möchte auch noch einmal ausdrücklich dafür sensibilisieren, dass es - bei aller Rechtfertigung der Diskussion darüber, ob ein bestimmtes Forschungsprojekt militärisch relevant ist oder nicht - viele andere Bereiche - auch jenseits der Frage „zivil oder militärisch?“ - gibt, bei denen wir uns große Gedanken darüber machen sollten, welche Folgen diese Forschung eigentlich hat. Ob grüne Gentechnik, ob Pharmaforschung, ob medizinische Forschung - es gibt etliche Bereiche, bei denen es tatsächlich wichtig ist, sich darüber Gedanken zu machen, welche Folgen das eigene Tun eigentlich hat. Deshalb sind ausdrücklich alle Bereiche unter allen Fragestellungen - nicht nur unter der militärischen oder zivilen - Gegenstand sowohl der Transparenzverpflichtung als auch der Ethikkommission.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Ministerin, ich habe eine Frage: Findet sich eigentlich die Verpflichtung sowohl zur Transparenz als auch zur Einhaltung der Leitlinien in den Zielvereinbarungen mit den entsprechenden Hochschulen wieder?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier ausdrücklich den Doppelschritt gewählt und sozusagen die Verpflichtung, Transparenzregeln einzuhalten und eine Ethikkommission einzurichten, in der Zielvereinbarung festgelegt, sodass sich die Leitlinien sozusagen nur noch darum drehen, wie denn das Ganze an den Hochschulen umgesetzt werden soll. Alle Hochschulen haben einen entsprechenden Passus
„Die Hochschule wird - entsprechend den Leitlinien zur Transparenz in der Forschung - ein über Internet zugängliches Verzeichnis über drittmittelfinanzierte Forschungsvorhaben einstellen, das Informationen zum Forschungsgegenstand, zur Laufzeit des Projektes, zur Höhe sowie Herkunft der Fördermittel enthält, Projektergebnisse entsprechend der Praxis der DFG (GEPRIS) zur Verfügung stellen, unter Beteiligung aller Mitgliedergruppen der Hochschule eine Plattform für den wissenschaftlichen und ethischen Diskurs über ihre Forschungsaktivitäten schaffen bzw. nutzen. Das Ziel ist erreicht, wenn die Daten eingestellt werden, Projektergebnisse veröffentlicht werden und eine Plattform geschaffen bzw. genutzt wurde.“
Wie eben gesagt, wird die Einhaltung dieser bzw. aller Punkte in den Zielvereinbarungen jeweils jährlich überprüft.
Vielen Dank. - Die nächste Frage, ihre zweite Frage, stellt Julia Willie Hamburg, Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr verehrter Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Wer ist in den an den Hochschulen geplanten Senatskommissionen für Forschungsethik, von denen wir hier die ganze Zeit sprechen, eigentlich antragsberechtigt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt sozusagen zwei Wege, wie Themen in diese Kommission hineinfinden können.
Der eine Weg ist, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zu eigenen Forschungsprojekten, die sie entweder noch starten wollen
oder die sie schon laufen haben, Fragen zur Folgenabschätzung bzw. Wissenschaftsethik haben, diese in die Kommission hineingeben können, um dort mit Kolleginnen und Kollegen oder Mitgliedern der Hochschule darüber zu diskutieren und sich gegebenenfalls beraten zu lassen.
Der zweite Weg ist der Weg der sogenannten Selbstbefassung. Das heißt, die Hochschulen werden über Quoren in ihrer Grundordnung festlegen, welcher Stimmanteil von Mitgliedern dieser Kommission dann beschließen kann, sich mit einem Thema oder einer Fragestellung zu befassen, die das Gremium sozusagen aus sich selbst heraus entwickelt hat oder die sich unter Kollegen gestellt hat - wie auch immer. Dadurch ist sichergestellt, dass auch Fragen, die einzelne Wissenschaftler, die damit befasst sind, gar nicht als so kritisch sehen, durchaus Eingang in diese Kommission finden können.