Vielen Dank, Herr Dammann-Tamke. - Jetzt hat sich Wiard Siebels, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet. Herr Siebels!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst einige Bemerkungen zum Werdegang des vorgelegten Gesetzentwurfs.
Am 14. Januar 2014 hat es exakt zu diesem Thema einen Antrag der CDU-Fraktion gegeben mit der Forderung, auf Bundesebene in § 45 Energiewirtschaftsgesetz - wohlgemerkt ein Bundesgesetz - eine entsprechende Regelung einzufügen. Diese Initiative hat der Landtag im zuständigen Agrarausschuss aufgegriffen und zum Anlass genommen, mit Datum vom 9. Juli 2014 dort eine entsprechende Beschlussempfehlung - für die CDU-Fraktion: Drucksache 17/1738 - auszusprechen. Auf dieser Grundlage hat das Plenum im Juli 2014 einen Beschluss gefasst, der wörtlich lautet:
„Hierbei sollte geprüft werden, ob bei der Entschädigung für den Rechtsverlust im Fall der Enteignung nach § 45 EnWG die Entschädigung künftig auch in wiederkehrenden Zahlungen geleistet werden kann.“
Wenig später, nämlich am 16. September 2014, legt die CDU dieses Thema - diesmal nicht in Form eines Entschließungsantrags, sondern in Form eines Gesetzentwurfs - erneut auf den Tisch, merkt aber selbst in der Plenarsitzung an - ich glaube, das waren sogar Sie persönlich, Herr DammannTamke -, dass dieses Thema auf Bundesebene in einer Arbeitsgruppe beim zuständigen Ministerium behandelt wird. In der Tat - darüber besteht hier durchaus Einigkeit - ist diese Frage angemessen zu behandeln und zu prüfen, wie man das im Rahmen der Gesamtsystematik vernünftig mit unterbringen kann. Wohlgemerkt bringen Sie das aber zwei Monate, nachdem der Landtag hier den entsprechenden Beschluss gefasst hat, erneut ein.
Sie haben sich darüber beklagt, dass zu dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf im Ausschuss keine Anhörung durchgeführt wurde, Herr Dammann-Tamke. Die Ursache ist leicht zu finden. Ich will noch einmal versuchen, es zu erklären. Der Grund liegt nämlich darin, dass es bereits einen Landtagsbeschluss zu diesem Thema gab, in dem die Bundesebene zum Handeln aufgefordert wird.
Jetzt will ich auf den Inhalt eingehen. Erstens habe ich gesagt, dass ich mich durchaus nicht gegen die Forderung verwehren will, dieses im Rahmen der Gesamtsystematik zu diskutieren und zu überprüfen - allerdings im Rahmen einer bundesgesetzlichen Regelung, so wie Sie es in Ihrem Antrag aus dem Januar 2014 - ich will Sie ausdrücklich bestätigen - auch selbst zu Recht gefordert haben.
Zweitens will ich darauf hinweisen, dass in den durch die Landesregierung durchgeführten Unterrichtungen sowohl das Umweltministerium als auch das Innenministerium auf rechtliche Problematiken hingewiesen haben, bei denen es im Wesentlichen um die Erschöpfung der Entschädigungsregelung nach Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes geht. Das haben Sie ganz offenkundig nicht zur Kenntnis genommen.
Drittens und abschließend möchte ich den Hinweis geben, dass ich es bei der Notwendigkeit der Diskussion über diese Frage in der Tat für angemessen halte, das Ganze im Rahmen einer bundesgesetzlichen Regelung einheitlich zu regeln. Deshalb will ich Sie noch einmal in der Forderung bestärken, die Sie ursprünglich aufgestellt haben, eine Regelung im § 45 Energiewirtschaftsgesetz auf Bundesebene vorzunehmen. Das ist die richtige rechtliche Grundlage, auf der man eine solche Regelung - wenn man sie denn treffen kann und will; ich finde es angemessen, dass das im Rahmen dieser Arbeitsgruppe diskutiert wird - treffen sollte.
Alles das, was Sie hier vorgelegt haben, verstehe ich, ehrlich gesagt, ein wenig als Klamauk; denn zunächst fordern Sie von der Landesregierung, dass sie beim Bund tätig wird, bringen aber schon, bevor die Landesregierung überhaupt loslegen kann, hier eigene Gesetzentwürfe ein. Das ist nicht zielführend. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Vielen Dank, Herr Siebels. - Es hat sich Hermann Grupe, FDP-Fraktion, zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Energiewende und darum, den Netzausbau zu beschleunigen. Das ist genau die Schwachstelle, die wir bisher bei der Umsetzung der Energiewende haben. Insofern halte ich es schon für berechtigt, wenn dieses Haus sich sehr intensiv mit dieser Frage beschäftigt.
Meine Damen und Herren, ganz besonders geht es bei diesem Thema um Fragen des Eigentums. Wenn man sich fragt, warum unser Land wirtschaftlich vielleicht nicht ganz erfolglos dasteht, landet man sehr schnell bei Fragen des Eigentums. Deswegen ist es sehr angemessen, hier nicht nur auf die Bundesebene zu zeigen, sondern sich als Land Niedersachsen sehr eindeutig und sehr nachhaltig zu positionieren.
Wenn man hier Vergleiche zieht, stellt man fest, dass die Einmalzahlungen für das Eigentum im drastischen Gegensatz dazu stehen, dass man den Netzbetreibern, die die Leitungen erstellen sollen, vom Staat eine Eigenkapitalrendite von über 9 % garantieren will. Man will das Ganze also ausgerechnet auf dem Rücken der Eigentümer austragen und sie sehr schlecht dabei abschneiden lassen. Das kann wirklich nicht einer Beschleunigung des dringend benötigten Netzausbaus dienen, meine Damen und Herren.
Es gibt ja unterschiedliche Vergleiche. Selbstverständlich kann man auch Vergleiche zu Straßenbau, Schienenbau usw. ziehen. Bleiben wir aber einmal bei der Energie. Wenn jemand Windräder auf seinem Land stehen hat und damit entsprechende Renditen erwirtschaftet, kann es sein Nachbar absolut und überhaupt nicht einsehen, wenn er bei der Stromtrasse, wegen der ein ähnlicher Mast auf seinem Grundstück steht, mit einer Einmalzahlung abgefunden werden soll, die natürlich den Schaden, den er fortlaufend in der Bewirtschaftung hat, in keinerlei Weise ausgleichen kann, meine Damen und Herren.
Der Kollege Siebels hat auf die bundesrechtlichen Regelungen hingewiesen. Meine Überzeugung ist: Niedersachsen als großes Flächenland und als ein
Land, das die Offshoreenergie vor der Haustür hat, ist sehr gut beraten, mit Regelungen voranzugehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unabhängig von der spannenden Frage, ob die Bayern den Strom überhaupt haben wollen - da gibt es ja auch sehr interessante Entwicklungen -, wird nach unserer Überzeugung ein leistungsfähiges Verteilnetz in jedem Falle gebraucht. Der Strom vor der Haustür, in der Nordsee ist doch ein riesiger Standortvorteil. Dabei abzuwarten, zu zögern und zu zaudern und nicht zu handeln, das kann doch überhaupt nicht wahr sein. Es ist doch ein unschätzbarer Vorteil, dass wir gerade für die Wirtschaft unseres Landes mit dem Strom einen Standortfaktor haben, der für die Zukunft absolut entscheidend ist.
Deswegen, meine Damen und Herren: Schätzen Sie das Eigentum! Holen Sie die Eigentümer ins Boot! Dann wird man sehr schnell Trassen verwirklichen können, mit denen man diesen Strom verteilen kann.
Vielen Dank. - Jetzt hat sich Hans-Joachim Janßen von Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der CDU, was Sie da in Gesetzesform gegossen haben, haben wir auch schon aufgrund des Entschließungsantrags der CDU-Fraktion beraten. Sie wollen, dass sich die Entschädigung für die Inanspruchnahme von Grundstücken für den Ausbau des Stromnetzes nicht nur am Verkehrswert des Grundstücks, sondern zusätzlich an der Rendite des Netzbetreibers orientiert. Diese zusätzliche Entschädigung soll dann als jährliche Zahlung geleistet werden.
Alles, was dazu zu sagen ist, haben wir eigentlich schon am 24. Juli letzten Jahres hier beschlossen: Das soll der Bund im Energiewirtschaftsgesetz regeln. Der Bund ist für die Planung des Übertragungsnetzes zuständig, und da wäre es doch geradezu widersinnig, bei der Frage der Entschädigung in Kleinstaaterei der Länder zu verfallen. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, und das wissen Sie selbst auch ganz genau.
Sie sind doch in der Bundesregierung. Sie stellen die Bundeskanzlerin. Werden Sie doch einmal auf Ihrer Ebene aktiv! Aber das machen Sie nicht.
Auch von den CDU-Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen habe ich zur Neuregelung der Entschädigung beim Netzausbau auf Bundesebene nichts gehört.
Vielmehr hat diese Landesregierung beim Bundeswirtschaftsministerium nachgefragt. Es soll möglicherweise noch in 2015 zu einer Änderung der Entschädigungsregelung kommen.
Allerdings, meine Damen und Herren: Ein glühender Verfechter laufender Entschädigungszahlungen auf Grundlage der Rendite von Netzbetreibern bin ich nicht.
Ich glaube nämlich, dass es zu kurz greift, sich nur die Stromleitungen herauszupicken und für die Leitungstrassen eine solche Zahlung zu fordern.
Stromleitungen sind nicht die einzige Investition, für die enteignet werden kann und bei der Private gegebenenfalls dann auch Gewinne machen. Ich denke dabei z. B. an Autobahnen, die Sie, meine Damen und Herren von der CDU, so gerne von Privaten als Private Public Partnership bauen lassen wollen. Ich halte zwar nichts davon, weil das am Ende für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler teurer wird. Aber sei es drum.
Autobahnen, die so gebaut oder ausgebaut werden, gibt es ja schon. Da machen die Investoren natürlich auch Gewinne. Wieso fordern Sie eigentlich nicht, dass auch für die Grundstückseigentümer nicht nur der Verkehrswert entschädigt wird, sondern dass zusätzlich jährliche eine Zahlung entsprechend dem Gewinn der Autobahnbetreiber obendrauf kommt? - Faktisch ist das das Gleiche. Diese Unterschiede kann ich nicht verstehen.
Meine Damen und Herren von der CDU, Ihr Gesetzentwurf ist reine Schaufensterpolitik, um damit vor Versammlungen des Landvolks herumwedeln
zu können und um zu beweisen, wie sehr Sie sich angeblich für die Forderungen des Bauernverbands in die Bresche schmeißen.
Wir haben uns bereits im letzten Juli dazu positioniert. Der Bund beabsichtigt eine Entschädigungsregelung mit den entsprechenden Konsultationen gegebenenfalls neu zu fassen. Machen Sie Ihren Einfluss im Bund geltend! Machen Sie da Druck! Unterstützen Sie eine entsprechende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes!
Wir machen hier in Niedersachsen keine Kleinstaaterei in Sachen Entschädigung für Leitungstrassen auf. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank, Herr Janßen. - Jetzt hat sich der Umweltminister zu Wort gemeldet. Herr Minister Wenzel, bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Behauptetes Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist eine Verbesserung der Akzeptanz des Netzausbaus durch wirtschaftliche Entschädigungsregelungen der Grundstückseigentümer von in Anspruch genommenen Grundstücken.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion im Land gibt damit vor, ein Ziel zu verfolgen, das gleichzeitig von der CDU im Bund bisher immer verhindert wurde. Damit soll offenbar dem Bauernverband eine Aktivität vorgespielt werden, ohne dass diese auf einer real umsetzbaren Basis beruht.
Meine Damen und Herren, die intensive Diskussion der Vorschläge der CDU-Fraktion in den vergangenen Monaten, auch in den Landtagsausschüssen, hat unsere Rechtsauffassung zu der Entschädigungsfrage eindeutig bestätigt. Es bedarf in dieser Frage auch weiterhin einer einheitlichen bundesgesetzlichen Entschädigungsregelung.