Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? - Herr Kollege Grascha, bitte schön!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind hier bei einem grundsätzlichen Problem.
In dieser Legislaturperiode wird doch an jeder Stelle deutlich, dass für Sie - das gilt insbesondere für die Landesregierung - das Parlament eher Last als Lust ist. Das wird doch in jeder Stellungnahme deutlich.
Meine Damen und Herren, ich erinnere an Ausführungen von Frau Niewisch-Lennartz in diesem Haus. Ich erinnere an die Ausführungen von Frau Rundt in diesem Haus.
Ich erinnere an Herrn Finanzminister Schneider, und ich erinnere an den Ministerpräsidenten, Herr Weil. Unwahrheiten und Halbwahrheiten - damit mussten wir uns in diesem Haus zufriedengeben.
(Detlef Tanke [SPD]: Zum Thema, Herr Kollege! - Gegenruf von Christian Dürr [FDP]: Das ist doch zum Thema! - Zurufe von der SPD)
Meine Damen und Herren, Sie werden verstehen, dass das so gar nicht geht. Was ein Redner hier sagt, ist ihm selbst überlassen.
Er spricht hier zur Geschäftsordnung. Wie weit er ausholt, spielt gar keine Rolle. Der Kollege Grascha hat das Wort, und Sie sollten bitte zuhören, damit dann auch eine Antwort erfolgen kann. - Bitte schön!
Ich erinnere, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen insbesondere von der SPD, an den Kollegen Bartling, der in der letzten Legislaturperiode in Bückeburg ein wichtiges Urteil erstritten hat, was die Standards bei der Beantwortung von Anfragen angeht.
Ich schaue einmal zum Präsidenten. Diese möglichen Missverständnisse, dass da etwas nicht angekommen ist, können wir aufklären lassen. - Es ist schon in Auftrag gegeben, habe ich gerade gehört. Dann können wir vielleicht am Ende doch
Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 17/1974 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/2950 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/2952
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Angesichts dieser Ablehnungsempfehlung hat sich der Ältestenrat bereitgefunden, den Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen, obwohl die Mitberatung im Rechtsausschuss noch nicht durchgeführt worden war.
Diese Beratung im Rechtsausschuss ist heute Morgen vollzogen worden. Deshalb ist die Beschlussempfehlung - mit dem heutigen Datum - auch erst jetzt verteilt worden. Infolgedessen muss ich darauf hinweisen, dass nach § 29 unserer Geschäftsordnung die zweite Beratung eines Gesetzentwurfes frühestens am zweiten Tag nach Verteilung der Beschlussempfehlung beginnt. Sie kann früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen. Da die Zweitagesfrist nach Verteilung der Beschlussempfehlung in diesem Fall nicht gewahrt ist, frage ich, ob es Widerspruch dagegen gibt, den Gesetzentwurf heute in zweiter Beratung zu behandeln. Wenn das der Fall ist, müssten wir den Punkt am Freitag beraten. Gibt es Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Helmut Dammann-Tamke, CDUFraktion. Herr Dammann-Tamke, bitte schön!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gelingen der Energiewende ist ein Megathema, wenn nicht gar das Megaprojekt auf der
politischen Agenda der Bundesrepublik Deutschland. Nicht nur die interessierte Öffentlichkeit hierzulande, sondern alle hochentwickelten Industrienationen - und nicht nur die - schauen aufmerksam, ob es gelingt, die ehrgeizigen Ziele umzusetzen.
Was Niedersachsen betrifft, liegen enorme Chancen in diesem Prozess; ich denke an Windenergie - on- und offshore - und an die Biogastechnologie. Aber es wird auch Risiken und erhebliche Belastungen geben. Kein anderes Bundesland wird in auch nur annähernd vergleichbarem Maße durch den Ausbau der Leitungsinfrastruktur belastet. Die Akzeptanz in der Bevölkerung und bei den betroffenen Grundstückseigentümern wird bei der zügigen Umsetzung der Ausbaupläne ein wichtiger und zentraler Baustein sein. So weit besteht in diesem Hohen Hause sicherlich noch allgemeiner Konsens. Wenn es aber um konkret davon abzuleitende Handlungsoptionen geht, verliert sich eine Mehrheit in diesem Haus in das Unverbindliche.
Die Thematik ist bereits mehrmals auf Bundesratsebene angesprochen worden. Es bestand Einvernehmen dahin gehend, dass es hier zu Verbesserungen kommen müsse. Einzig konkrete Initiativen blieben bisher aus.
Auch der von uns in der Drucksache 17/1103 vom 14. Januar 2014 eingebrachte Entschließungsantrag droht in der Unendlichkeit von Willensbekundungen zu verstauben. Dabei ist es Fakt, dass aufgrund der eingangs beschriebenen hohen niedersächsischen Betroffenheit auch eine besondere Verantwortung im Hinblick auf politisches Handeln erwächst. Dem sind wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ohne Zweifel gerecht geworden.
Die Fraktionen von SPD und Grünen haben es sich da wesentlich einfacher gemacht, haben sie doch mit Mehrheit eine Anhörung von externer Rechtsexpertise abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn sich die Mehrheit in diesem Hause weigert, über eine Anhörung externe Fachleute zu hören, dann ist das vielsagend und lässt tief blicken, was das Selbstbewusstsein eines Teils der Legislative betrifft.
Im Kern geht es um Folgendes, sehr geehrter Kollege Siebels: Im Falle einer Nichteinigung über die dauerhafte Nutzung eines Grundstücks zum Durchleiten von Strom oder Gas finden die Regelungen des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes Anwendung. Im Artikel 14 des Grundgesetzes
„Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.“
Diese gerechte Abwägung findet aus Sicht der CDU-Fraktion unter der bisherigen Regelung ausdrücklich nicht statt. Der Eigentumsverlust wird einmalig mit 10 bis 20 % des Verkehrswertes für die Grundeigentümer in inakzeptabler Weise gedrückt, während die privaten Netzbetreiber eine staatlich garantierte Eigenkapitalverzinsung von 9,5 % per annum fest zugesichert bekommen haben.
Was die gerechte Abwägung der Rechte Dritter betrifft, wird die durchschnittliche Mehrbelastung bei unserem Gesetzentwurf am Beispiel eines Stromkunden mit Vierpersonenhaushalt in der Größenordnung von 1,10 Euro liegen, was bei gerechter Abwägung unter den grundgesetzlichen Vorgaben eine zumutbare Größenordnung darstellt.
Erschwerend kommt hinzu, dass mit der Erdverkabelungstechnologie ein dauerhafter Eingriff in einen breiten Trassenkorridor vorgenommen wird, der mit den bisherigen Eingriffen auch nicht ansatzweise zu vergleichen ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Artikel 14 Grundgesetz überlässt es dem Gesetzgeber, also uns, Art und Ausmaß der Enteignungsentschädigung zu bestimmen. Dabei hat der Gesetzgeber nach Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 Grundgesetz in gerechter Abwägung die Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten in Einklang zu bringen. Wir haben uns mit unserem Gesetzentwurf dieser Verantwortung gestellt.
Wenn Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen von SPD und Grünen, ein ernsthaftes Interesse an einem zügigen Netzausbau, dem Gelingen der Energiewende, der Einhaltung der Verfassungsvorgaben im Hinblick auf den Schutz von Eigentum sowie der Wahrung der Rechte Dritter haben, ist Ihnen eine ernsthafte Befassung mit diesem Gesetzentwurf anzuempfehlen. Leider ließen Ihre bisherigen Einlassungen zu dieser Thematik nur den Schluss zu, dass Sie sich hier im
Vielen Dank, Herr Dammann-Tamke. - Jetzt hat sich Wiard Siebels, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet. Herr Siebels!