Protocol of the Session on February 18, 2015

Meine Damen und Herren, die intensive Diskussion der Vorschläge der CDU-Fraktion in den vergangenen Monaten, auch in den Landtagsausschüssen, hat unsere Rechtsauffassung zu der Entschädigungsfrage eindeutig bestätigt. Es bedarf in dieser Frage auch weiterhin einer einheitlichen bundesgesetzlichen Entschädigungsregelung.

Beim Netzausbau handelt es sich um eine bedeutende Infrastrukturaufgabe für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sie betrifft das gesamte Land.

Die bundeseinheitlichen Entschädigungsregelungen für direkt betroffene Grundstückseigentümer

sind auch bisher durch eine klare Rechtsprechung bestätigt. Die Entschädigungshöhe im Fall von privatrechtlichen Einigungen wird in der Regel mittels Rahmenvereinbarung zwischen den Landesbauernverbänden und den Netzbetreibern festgelegt.

Die vom Bauernverband und der CDU geforderten massiven Erhöhungen der Entschädigungszahlungen führen aber nicht, wie von der CDU suggeriert, zu einer Gewinnabschöpfung der Netzbetreiber. Nein, meine Damen und Herren, die Mehrkosten würden am Ende nur auf die Stromkosten umgelegt.

Dieser Gesetzentwurf dient daher möglicherweise einer Klientel, belastet aber dafür andere Bevölkerungsgruppen zulasten der Allgemeinheit. Meine Damen und Herren, wir brauchen hier eine Lösung, die für alle gleichermaßen gerecht ist.

Mit dem Beschluss vom 24. Juli hatte der Landtag die Landesregierung gebeten, sich über den Bund dafür einzusetzen, dass dieser prüft, ob in § 45 des Energiewirtschaftsgesetzes eine verbesserte Entschädigungsregelung aufgenommen werden kann. Hierbei soll auch geprüft werden, ob es künftig zu wiederkehrenden Zahlungen kommen kann.

Die Landesregierung hat das Bundeswirtschaftsministerium gebeten, dieser Frage nachzugehen und in der Netzplattform des Bundes zur Diskussion zu stellen. Inzwischen hat das Bundeswirtschaftsministerium diesen Vorschlag aufgegriffen. Es wird das Thema am 27. Februar auf die Agenda nehmen.

Gleichwohl möchte ich Ihre Erwartungen dämpfen, dass es hier zu Schnellschüssen kommt. Die Materie ist rechtlich und politisch hochkompliziert. Im Falle des Abschlusses privatrechtlicher Vereinbarungen können natürlich höhere Zahlungen vorgenommen werden. Aber das sind eben privatrechtliche Vereinbarungen.

Sofern jedoch eine Einigung über eine derartige Vereinbarung scheitert, kann im förmlichen Enteignungsverfahren eine Entschädigung nur auf der Basis des Rechtsverlustes im Einklang mit der Rechtsprechung nach Artikel 14 des Grundgesetzes festgesetzt werden. Meine Damen und Herren, ich halte es auch für sachgerecht, dass wir hier weiterhin bei bundeseinheitlichen Maßstäben bleiben.

Wir haben es z. B. auch bei den Leitungstrassen mit Anlagen zu tun, die weit über die Grenzen eines Bundeslandes hinausgehen. Vorredner hatten

zudem darauf hingewiesen, dass es nicht sein kann, dass eine einzige Infrastruktur herausgegriffen wird. Wenn, dann muss man solche Fragen auch übergreifend regeln.

Deswegen halte ich nichts davon, wenn ein einzelnes Bundesland eine Verhärtung in diese Debatte bringt. In der Thematik ist Bewegung. Sie haben gesehen, dass der Bundeswirtschaftsminister das aufgegriffen hat. Möglicherweise kommt es dann darüber zu einer bundeseinheitlichen Lösung.

Ich danke Ihnen herzlich fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr DammannTamke, CDU-Fraktion, hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Zwei Minuten!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, verehrter Kollege Siebels, ich möchte Sie beide einmal zitieren. Kollege Siebels sprach davon, dass es sich um schwierige rechtliche Regelungen handele, worauf die Vertreter des MU und des MI hingewiesen hätten. - Der Umweltminister sprach eben von einer rechtlich hochkomplizierten Materie. - Angesichts dieser beiden Äußerungen, sowohl des Ministers als auch des Sprechers der SPD-Fraktion, frage ich mich, warum eine Mehrheit im federführenden Ausschuss einer Anhörung von Rechtsexpertise widersprochen hat.

Wir haben, was das Niedersächsische Enteignungsgesetz angeht, eindeutig die Gesetzgebungskompetenz. Eine Mehrheit dieser Legislative sagt: Das alles ist sehr komplex, alles sehr schwierig, aber anhören wollen wir niemanden, weil wir schon alles wissen.

Geben Sie hier im Hause einfach zu, dass Sie eine Änderung und eine gerechtere Regelung in Bezug auf Entschädigungsregelungen in Niedersachsen, in dem hauptbetroffenen Bundesland in Bezug auf den Netzausbau, ausdrücklich nicht wollen, weil es Ihnen politisch nicht opportun ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

In Richtung der Grünen: Dass die Grünen dieser Diskussion nur eingeschränkt folgen können, liegt in meinen Augen auf der Hand. Wenn ich mir die Berichterstattung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom heutigen Tage und den Antrag des

Ortsverbandes Isernhagen anschaue, der die SuedLink-Trasse als Beispiel dafür nimmt, dass wir im Zusammenhang mit dem Ausbau unserer Netze vor dem Hintergrund der Energiewende keine großen Stromtrassen in Deutschland benötigen, dann, so muss ich sagen, haben die Grünen offensichtlich noch sehr viel Basisarbeit zu leisten, bevor wir überhaupt dahinkommen, hier in diesem Hause einmal über gerechte Entschädigungsregelungen zu debattieren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dammann-Tamke. - Für die SPD-Fraktion hat sich Wiard Siebels noch einmal gemeldet. Herr Siebels, auch Sie haben vier Minuten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dammann-Tamke, zu den komplizierten, hoch komplexen rechtlichen Regelungen ein Zitat aus dem schriftlichen Bericht - auch hierzu für die CDU-Fraktion der Hinweis auf die Drucksachennummer 17/2952.

(Heiterkeit bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich zitiere, meine Damen und Herren:

„Ein Vertreter des Umweltministeriums trug vor, infolge der erwähnten Landtagsentschließung“

- das ist die Entschließung, von der ich sprach; die wir auf Ihre Initiative gefasst haben, der Bund möge sich dieser Frage annehmen -

„sei das zuständige Bundesministerium angeschrieben worden; dort sei eine Überprüfung eingeleitet worden und es werde ein Dialog mit den betroffenen Verbänden geplant.“

Also alles in Arbeit, eigentlich ein Grund dafür, die Bundesebene erst einmal arbeiten zu lassen.

Dann geht es weiter:

„Ohne Änderung des Bundesrechts sei eine landesrechtliche Regelung nicht verfassungskonform möglich, weil § 45 a des Energiewirtschaftsgesetzes eine einmalige Entschädigung vorsehe“

- jetzt kommt’s -

„und die geplanten Änderungen auch die Grenzen einer Entschädigungsregelung im Sinne des Artikels 14 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einhielten.“

Dann heißt es später, dass sich das Innenministerium dieser rechtlichen Bewertung angeschlossen hat.

Vor diesem Hintergrund, aber auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir den Bund gerade erst in Bewegung gesetzt haben und wir uns - genauso wie Sie ursprünglich auch - eine bundesweite, bundeseinheitliche Regelung wünschen, haben wir in der Tat eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf, dem wir am Ende gar nicht zustimmen wollen, weil wir eine bundeseinheitliche Regelung wollen und der Bund auch schon in Bewegung gesetzt worden war, für überflüssig gehalten. Und dabei bleiben wir auch, Herr Dammann-Tamke.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/1974 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit wurde der Beschlussempfehlung gefolgt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Jagdsteuer - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 17/275 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/2951 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/2959

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Angesichts der Ablehnung lautenden Empfehlung - ich wiederhole das, was ich zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt schon vorgelesen habe - hat

sich der Ältestenrat bereitgefunden, den Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen, obwohl die Mitberatung des Rechtsausschusses noch nicht durchgeführt worden war.

Diese Mitberatung ist heute Morgen erfolgt. Deshalb ist die Beschlussempfehlung mit dem heutigen Datum auch erst jetzt verteilt worden. Infolgedessen muss ich darauf hinweisen, dass nach § 29 unserer Geschäftsordnung die zweite Beratung eines Gesetzentwurfs frühestens am zweiten Tag nach der Verteilung der Beschlussempfehlung beginnt. Sie kann früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtags widersprechen. Weil die Zweitagefrist nach Verteilung der Beschlussempfehlung in diesem Fall nicht gewahrt ist, frage ich, ob es Widerspruch dagegen gibt, den Gesetzentwurf heute in zweiter Beratung zu behandeln. Sonst müssten wir den Punkt auf Freitag verlegen und dann beraten. - Gibt es Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Jetzt kommen wir also zur abschließenden Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Jan-Christoph Oetjen, FDP-Fraktion.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Viele Menschen empfinden die Jagdsteuer als eine gute Steuer,