Protocol of the Session on January 20, 2015

Diese sollten wir nutzen, um darüber die weiteren Erkenntnisse zu gewinnen, wie wir diesen Ausbau voranbringen können und wie wir am Ende gemeinsam einen Nutzen gerade für die Menschen in Niedersachsen erzielen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Kleine Kommunen entlasten - Brenntage beibehalten - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/1324 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/2730

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Grupe das Wort. Bitte!

(Zurufe von der Fraktion der CDU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine solche Anfeuerung habe ich vor einer Rede noch nie bekommen. Als ich beim letzten Mal für den Antrag geworben habe, ist mir das als eine doch etwas laue Stellungnahme ausgelegt worden.

„Kleine Kommunen entlasten - Brenntage beibehalten“. Hier droht mal wieder eine Entscheidung aus rein urbaner Sicht, eine Entscheidung gegen den ländlichen Raum, der die Lasten zu tragen hat.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Miriam Staudte [GRÜNE]: Das ist doch Quatsch!)

Meine Damen und Herren, in den städtischen Bereichen, in Hannover, Oldenburg oder Braunschweig, mag das Verbrennen von Grüngut nicht die erste Wahl sein. Dort kann man auch vergleichsweise effizient sammeln.

Im ländlichen Raum aber sieht es ganz anders aus. Die Wege sind weiter. Die Andienung an Sammelplätze ist aufwendiger und teurer und verbraucht mehr Energie. Sie ist für die Menschen wesentlich beschwerlicher und für die Umwelt ökologisch deutlich schädlicher als die Beseitigung durch das Verbrennen vor Ort. Bei Obstgehölzen, die im ländlichen Raum häufig vorkommen, werden die Krankheiten durch das Verbrennen wirkungsvoll bekämpft.

Meine Damen und Herren, gerade den kleinen Kommunen werden durch diese bürokratischen Regelungen völlig unnötige Lasten aufgebürdet. Aber das ist ja mal wieder typisch.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: Sehr rich- tig!)

Wenn wir die Probleme im ländlichen Raum lösen wollen, brauchen wir eine völlig andere Sichtweise, als wenn wir über die urbanen Räume reden. Die kleinen Kommunen hätten wirkliche Vorteile, weil sie diese Probleme wesentlich einfacher lösen können als die Großstädte. Dort wird dieser Vorteil umgekehrt und in einen Nachteil verwandelt.

Meine Damen und Herren, summa summarum: Bei der Frage des Verbrennens von Grüngut ist es natürlich völlig unmöglich, eine Regelung zu finden, die für die Großstädte genauso passt wie für die ländlichen Räume. Deswegen muss man das auch differenziert betrachten. Aber in der Koalition haben sich die Grünen als die urbane Stadtpartei mit ihren städtischen Interessen mal wieder durchgesetzt. Der ländliche Raum wird als Wohlfühl- und Wellnesszone der städtischen Klientel vorgeführt und hat mal wieder die Zeche zu bezahlen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Lachen bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, eigentlich sollte es verwundern, dass es in diesem Zusammenhang auch gar keine Rolle mehr spielt, dass man neben den unnötigen ökonomischen Lasten auch eine ökologisch wesentlich schlechtere Lösung durchsetzt.

Man sollte meinen, dass das den Grünen nicht gefallen könnte. Aber das ist eben mal wieder einer der vielen Punkten, in denen der ländliche Raum zugunsten der Städte benachteiligt wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: Sehr richtig!)

Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Für die SPDFraktion hat nun Frau Kollegin Rakow das Wort. Bitte!

(Unruhe bei der CDU und bei der SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Grupe, hier spricht jetzt der ländliche Raum. Ich komme aus einem sehr ländlich strukturierten Landkreis und kann Ihnen sagen: Bei uns ist die Welt, was das Verbrennen betrifft, total in Ordnung. Dazu komme ich aber gleich noch.

Meine Damen und Herren, ich hatte eigentlich erwartet, dass die FDP den Antrag zurückzieht, weil er völlig überflüssig ist. Das hat ja die Diskussion im Ausschuss schon gezeigt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Widerspruch bei der FDP)

Ich will nur auf einen Punkt hinweisen: Es gibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das im Bund von CDU und FDP verabschiedet worden ist. Wenn man dieses Gesetz ernst nimmt, dann muss man sich um eine höherwertige Verwendung kümmern und darf man nicht einfach das Verbrennen so in den Vordergrund stellen.

(Zuruf von der FDP: Wie wollen Sie das verwenden?)

Insofern finde ich Ihr Beharren schon etwas befremdlich. Denn es gibt ja nun wirklich bessere Lösungen als das Verbrennen. Dazu hat die Landesregierung nun auch - das wissen Sie auch alle aus der Diskussion - die Pflanzenabfallverordnung in den Raum gestellt. Das ist wirklich eine sehr gute Lösung, die ganz schnell - ich nehme an, in den nächsten Tagen - verkündet werden wird.

(Beifall bei der SPD)

Der Kollege Grupe hat bei der Einbringung des Antrags - auch deshalb wundere ich mich, dass Sie den Antrag nicht zurückziehen - ganz wunder

bar dargestellt, wie in seinem Landkreis Holzmaterial, Abfallmaterial, Strauchschnitt gesammelt,

gehäckselt und ausgebracht wurde. Das war gewissermaßen schon eine Art Vorläufer der Pflanzenabfallverordnung. Und jetzt will er sich hier wieder davon verabschieden.

Aber das Beispiel von Herrn Grupe zeigt zweierlei: Zum einen waren die Bürger damals, als das Modell lief, bereit, den Strauchschnitt zu sammeln. Die Bürger wollten, dass das, was dort gesammelt worden ist, ökologisch sinnvoll verwertet wird. Denn damals hätten sie ja eigentlich noch Feuer machen können. Sie hätten auch kokeln können; das haben sie aber gar nicht getan. Zum anderen hatte ein Teil der FDP, zumindest Herr Grupe, schon einen Sinn dafür, dass eine höherwertige Verwertung durchaus möglich ist. Herr Grupe, warum wenden Sie sich von dieser Erkenntnis wieder ab? - Schade eigentlich!

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat mit der Pflanzenabfallverordnung, die fast fertig ist, eine ausgezeichnete, gut praktikable und hervorragend auf das schwarz-gelbe Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes abgestimmte Verordnung verfasst, die übrigens auch auf breite Zustimmung in den Gemeinden und sogar noch mehr in den Landkreisen stößt.

Meine Damen und Herren, wir haben im Ausschuss diskutiert. Dabei ging es ganz stark um drei Punkte: erstens um die Beschwerden über Qualm und Geruchsbelästigung, zweitens um die Frage, wie mit größeren Mengen Strauchwerk zu verfahren ist, und drittens um die Frage des Brauchtumsfeuers.

Zum ersten Punkt, zur Geruchsbelästigung, kann man nur kurz sagen, dass es viele Eingaben und Anrufe von Petenten gegeben hat, die sich über das beschwert haben, was in ihrem Landkreis los ist, dass dort sehr viel verbrannt wird, dass auch ungeeignetes Material dabei ist, sodass es sehr belastend war, wenn diese Feuer dort stattfanden. Diese belastend vielen Brenntage gab es. Darüber haben wir, glaube ich, gar nicht so richtig gestritten. Interessant ist aber, dass die Brenntage grundsätzlich rückläufig waren. Es gab also durchaus schon den Trend weg von den Brenntagen. Dieser positive Trend wird jetzt durch die Pflanzenabfallverordnung unterstützt, indem es diese allgemeinen Brenntage nicht mehr gibt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Bei dem zweiten Punkt, bei dem in Mengen anfallenden Strauchwerk, ist durch die Pflanzenabfallverordnung ebenfalls eine gute Lösung gefunden worden. Jetzt gibt es die Möglichkeit, dass diejenigen, bei denen wirklich größere Mengen anfallen, auf Antrag das Verbrennen genehmigt bekommen können. Die Landwirte beispielsweise, die sich in meinem Landkreis liebevoll und vorbildlich um die Pflege der Wallhecken kümmern, sollte man mit diesen Mengen an Strauchwerk nicht alleinlassen. Dort gibt es die Möglichkeit, dass sie die Genehmigung vom Landkreis bekommen, dieses

Strauchwerk zu verbrennen. Sie sollen ja nicht dafür bestraft werden, dass sie wichtige Dinge für die Gemeinschaft tun.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Sehr ver- nünftig!)

Zu dem dritten Punkt, dem Brauchtumsfeuer, haben wir erfahren, dass die Pflanzenabfallverordnung dafür überhaupt nicht zutrifft. Bei einem Brauchtumsfeuer geht es nicht darum, Abfälle zu verbrennen, sondern das ist ein ganz anderer Punkt. Diese Brauchtumsfeuer werden von den Gemeinden gemäß SOG geregelt. Ich glaube, dass in allen Gemeinden auch in Zukunft ganz bürgernah das jeweilige Brauchtum unterstützt werden wird, sodass sich keiner Sorgen machen muss, dass er künftig kein Osterfeuer oder kein Lagerfeuer mehr abhalten darf.

(Beifall bei der SPD)

Insofern kann man sagen: Die Pflanzenabfallverordnung ist gut. Wir sollten denen danken, die sie so ausgearbeitet haben, und auch denen, die mit ihren Stellungnahmen dazu beigetragen haben, dass die Verordnung so gut gelungen ist.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Zum Schluss noch einige Worte zum FDP-Antrag. Die Wortwahl im ersten Absatz suggeriert, als habe die rot-grüne Landesregierung die Brenntage abgeschafft. Das ist nicht so, meine Damen und Herren. Die Vorgängerregierung hatte beschlossen, die Verordnung nach fünf Jahren, nämlich im Jahr 2014, auslaufen zu lassen.