Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/2709
Der Gesetzentwurf wird durch die SPD-Fraktion eingebracht. Für diese spricht Herr Kollege Schwarz. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Gesundheitswesen gilt als eines der besten in der Welt. Trotzdem wird unser Gesundheitswesen immer wieder von nicht unerheblichen Skandalen erschüttert.
2002. Einer der größten Betrugsskandale in dreistelliger Millionenhöhe. Im sogenannten Zahnersatzskandal wurde für teures Geld Billigzahnersatz aus Asien abgegeben und hier zulasten der Krankenversicherung abgerechnet.
2004. Die niedersächsischen Kieferorthopäden gaben im großen Stil ihre Kassenzulassungen zurück. Angefeuert vom damaligen Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Herrn Dr. Schirbort, wollten und sollten sie nur auf privatärztlicher Basis ohne Kontrolle der Krankenkassen behandeln. So sollte eine Systemänderung unseres Gesundheitssystems erzwungen werden. Die Leidtragenden waren damals insbesondere Kinder. Der Bundesdatenschutzbeauftragte und der Bundespatientenschutzbeauftragte hatten außerordentlich viel zu tun. Letztend
2012. Transplantationsskandal an der Universitätsklinik Göttingen. Dialyseprotokolle und Laborwerte wurden gefälscht, damit Patientinnen und Patienten nach Aktenlage kranker wirkten, als sie tatsächlich waren. Dadurch kamen sie schneller an eine Spenderleber. Dieser Skandal hat noch heute erhebliche Auswirkungen in Form erheblich zurückgegangener Bereitschaft bei der Organspende.
2012. Ambulante Pflegedienste handeln untereinander mit Intensivpatienten. Für möglichst jüngere Leute, die noch 10 bis 20 Jahre leben und rund um die Uhr betreut werden müssen, fließen zwischen 40 000 und 60 000 Euro. Immerhin können die Käufer mit Profiten von über 4 000 Euro im Monat bei diesen zu behandelnden Personen rechnen.
2013 folgt der große Skandal um schadhafte und stark gesundheitsschädigende Brustimplantate, die viele Frauen zu einer zweiten Operation zwingen. Er macht aber auch die Schwächen deutlich, die in unserem Zulassungssystem für Medizinprodukte vorhanden sind.
Ende 2014 erschüttert ein Skandal mit in Indien gefälschten Medikamentenstudien unser Land. 80 Zulassungen für Medikamente wurden sofort in Deutschland vom Markt genommen. Überprüft werden derzeit noch weit über 1 000 Medikamente, ob deren Zulassung ebenfalls auf gefälschten Studien beruht.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Liste könnte noch erheblich fortgesetzt werden. So sicher, wie wir seit Jahren in unregelmäßigen Abständen mit Skandalen der Ernährungswirtschaft konfrontiert werden, so sicher wird das auch in Zukunft im Gesundheitswesen nicht auszuschließen sein. Im Vordergrund dieser Skandale steht in diesem großen Gesundheitsmarkt vor allem die Gewinnmaximierung Einzelner oder auch von Gruppen, teilweise verbunden mit einer nicht unerheblichen kriminellen Energie.
Der Schaden ist allerdings nicht nur volkswirtschaftlich beachtlich, sondern er erschüttert das Vertrauen in unser Gesundheitssystem nachhaltig. Patientinnen und Patienten fühlen sich ausgeliefert und haben noch zusätzlich Angst, in ein Krankenhaus oder in ein Pflegeheim zu gehen. Dafür gibt es allerdings nach meiner Überzeugung keinen wirklichen Grund. In Deutschland arbeiten rund 4,2 Millionen Menschen im Gesundheitswesen,
allein in der Pflege 1,2 Millionen Menschen. Ich behaupte, 99,9 % von ihnen leisten in ihrem Beruf eine aufopferungsvolle Arbeit - teilweise unter schlechten Rahmenbedingungen. Wir haben hierüber oft diskutiert.
Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass eine beschleunigte Privatisierung mit verminderten Kontrollmöglichkeiten durch den Staat durchaus Risiken in sich birgt. Ich verweise nur auf die Abgabe der Arzneimittelkontrolle aus staatlicher Kompetenz oder auf die Privatisierung der Landeskrankenhäuser hier in Niedersachsen. Die Rahmenbedingungen für Patientinnen und Patienten sind dadurch, was die Kontrollmechanismen betrifft, mit Sicherheit nicht besser geworden.
Wir müssen also auf der einen Seite die Patientensicherheit, den Patientenschutz und die staatlichen Kontrollmöglichkeiten verbessern, aber auf der anderen Seite gilt es genauso nachdrücklich, die Beschäftigten im Gesundheitswesen vor einem Generalverdacht zu schützen. Eines dieser Instrumente, wenn auch nicht das einzige, ist die Schaffung von unabhängigen vertrauenswürdigen Anlaufstellen im Gesundheitswesen. Die Patientenbeauftragten könnten solche Stellen sein.
Bereits bei der letzten Novelle des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes im Jahre 2012 haben SPD und Grüne einen entsprechenden Vorschlag eingebracht. Die damalige CDU/FDP-Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben diesen Vorschlag seinerzeit vehement abgelehnt. In dem von Rot-Grün vor einigen Monaten vorgelegten Antrag zur Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft haben wir diesen Vorschlag wieder aufgegriffen.
Im Zusammenhang mit den bereits zugegebenen Tötungen von 30 Patientinnen und Patienten sowie 60 weiteren Mordversuchen durch den mutmaßlichen Massenmörder Niels H. hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Herr Thümler in einer Pressemitteilung die Forderung nach Einrichtung von Ombudsstellen erhoben.
Herr Kollege, einen Moment! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt zu viel Gemurmel im Plenum. Das ist nicht gut und auch dem Redner gegenüber
nicht fair. Auch die Randgespräche, Kollegen Matthiesen, Jasper und Limburg, bitte ich einzustellen. - Danke. Jetzt geht es weiter.
Ich komme zurück auf die Aussage von Herrn Thümler, meine Damen und Herren. Wir sind uns sicherlich einig, dass durch die Einrichtung einer solchen Stelle vermutlich kein einziger der verübten Morde hätte verhindert werden können. Wir sind uns aber vielleicht auch darin einig, dass wir dennoch sehr ortsnah Anlaufstellen für verunsicherte und besorgte Patientinnen und Patienten schaffen sollten. SPD und Grüne haben daher heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der jedes Krankenhaus in Niedersachsen verpflichtet, mindestens eine bzw. einen Patientenbeauftragten und einen Stellvertreter zu berufen. Die Amtsperiode beträgt fünf Jahre. Diese Personen sind unabhängig, dürfen nicht im Krankenhaus beschäftigt sein und unterliegen nicht den Weisungen dieses Hauses. Die erstmalige Berufung soll bis zum 1. Juli dieses Jahres erfolgen. Wir folgen damit den Vorbildern aus bereits zehn anderen Bundesländern, wobei wir uns inhaltlich weitgehend an Nordrhein-Westfalen, Thüringen bzw. dem Saarland orientiert haben.
Sprechstunden im Krankenhaus abhalten und als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Anregungen und Beschwerden von Patientinnen und Patienten bzw. deren Angehörigen entgegennehmen und prüfen. Sie vertreten deren Anliegen gegenüber dem Krankenhaus und den zuständigen Behörden. Die Beauftragten legen gegenüber dem Sozialministerium und dem Krankenhausträger - mit Ausnahme von besonders dringlichen Fällen - einen regelmäßigen jährlichen Erfahrungsbericht vor. Das Krankenhaus ist zur Zusammenarbeit mit der oder dem Beauftragten verpflichtet. Es geht den vorgebrachten Hinweisen nach, erteilt ihnen die notwendigen Auskünfte und gewährt ihnen Zutritt.
Meine Damen und Herren, für uns ist das ein erster überfälliger Schritt, den Patientenschutz und die Patientensicherheit in Niedersachsen zu verbessern. Aber bei diesem alleinigen Schritt kann und wird es nicht bleiben. Das darf ich schon heute ankündigen.
Ich bin mir sicher, dass dieses Mehr an Transparenz und Patientenschutz auch im Interesse unserer Krankenhäuser liegen müsste. Ich bitte schon heute das Sozialministerium, Erfahrungsberichte mit den Patientenbeauftragten in den anderen Bundesländern für die Ausschussberatungen einzuholen. Insbesondere sollte es dabei auch um die Fragen der Aufgaben im Detail, deren Qualifikation und die Höhe der Aufwandsentschädigung gehen sowie um die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Aufsichtsbehörde.
In diesem Sinne werden wir meines Erachtens heute einen wichtigen Punkt anstoßen. Ich freue mich auf eine sorgfältige, aber natürlich auch sehr zügige Beratung dieses Gesetzentwurfs.
Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz. Auch technisch, was die Redezeit anbelangt, war es eine Punktlandung.
Der Gesetzentwurf wurde ja nicht nur von der Fraktion der SPD eingebracht, sondern auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Für diese spricht jetzt unser Kollege Thomas Schremmer. Bitte sehr!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Patientensicherheit und Patientenschutz als verbindlicher Qualitätsstandard in Krankenhäusern sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf versuchen wir einen Teil dieser Selbstverständlichkeit einzulösen.
Selbstverständlich ist auch, dass wir dies vor dem Hintergrund der schrecklichen Patientenmorde vorziehen wollen, wie der Kollege Schwarz das gesagt hat. Ich denke, das ist ein richtiger Schritt, um auch den Angehörigen und den Patientinnen und Patienten ein bisschen mehr Sicherheit und Verbindlichkeit zu geben.
Wenn man sich die Berichterstattung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands oder der Deutschen Stiftung Patientenschutz anschaut, ist durchaus eine Zunahme des Bedarfs an Beratung von Patientinnen und Patienten außerhalb der Krankenhäuser festzustellen. Wir meinen allerdings, dass es auch innerhalb der Einrichtungen geschehen soll.
Angehörige und Patientinnen und Patienten müssen trotz der Alltagshektik und der oft systemimmanenten Aneinander-vorbei-Kommunikation - die Fachsprache ist in der Regel nicht alltagstauglich - unabhängige Ansprechpartnerinnen und An
sprechpartner bekommen. Das soll nicht gegen das Pflege- und Ärztepersonal gerichtet sein, ich denke aber, dass in der Hektik des Alltages die Gespräche mit den Patientinnen und Patienten zumindest in den letzten Jahren sicherlich nicht so einfach gewesen sind.
Ein Teil des Problems ist die zunehmende Ökonomisierung, der stark ausgeprägte Wettbewerb um Patientinnen und Patienten. Das Personal ist meistens zu knapp bemessen, zuhörende Begleitung in der Pflege findet nicht statt, und die Häuser - das hat sich in der Presseberichterstattung um die Patientenmorde auch herausgestellt - sind zwangsläufig zu stark von der Angst um ihr Image getrieben. Deshalb ist die Gefahr möglicherweise größer, nicht aktiv nach Problemen Ausschau zu halten.
Herr Kollege Schwarz hat es angesprochen, das Thema ist nicht neu. Wir Grüne haben schon immer gesagt, dass eine unabhängige Patientenberatung auch im Krankenhaus ein wichtiger Teil des Qualitätszirkels sein soll. In Oppositionszeiten hatten wir dieses Thema aufgegriffen. Innerhalb der grünen Fraktion, der ich damals noch nicht angehörte, haben wir Patientenfürsprecher aus anderen Bundesländern gehört. Da ist immer wieder gesagt worden, dass sich die innerkrankenhäusliche Diskussions- und Beteiligungskultur mit der Berufung eines Beauftragten/einer Beauftragten erheblich ändert. Allein das Dasein sorgt dafür, dass plötzlich viel mehr Bereitschaft vorhanden ist, die Handlungsabläufe im Krankenhaus zu erklären, auch wenn das mancher oder manchem vielleicht lästig erscheint.
Man muss sagen, dass dies im Zusammenhang mit den Patientenmorden, die der Kollege Schwarz bereits angesprochen hat, sicherlich ein kleiner Schritt ist. Es wird auch nicht so sein, dass Missstände durch eine Patientenbeauftragte bzw. einen Patientenbeauftragten komplett verhindert werden können. Aber bei den Patientenmorden geht es um Aufklärung. Ich denke, wenn es in allen Krankenhäusern Patientenbeauftragte gibt, sind solche Vorkommnisse in der Regel viel schwieriger unter dem Deckel zu halten. Ich behaupte sogar, dass es viel schwieriger sein wird, mit solchen Dingen konfrontiert zu werden, beispielsweise bei der Kon
Deswegen teile ich auch ausdrücklich die Einschätzung der Ministerin, dass die Gesetzgebung im Bund eine zusätzliche Qualitätskontrolle mit Sanktionsmöglichkeiten einfügen solle. Das wäre sicherlich keine überflüssige Bürokratie. Ich glaube aber, dass auch Ministerien und wir als zuständiges Parlament in der Lage sein müssen, hier Aufsicht über Kliniken, über Krankenhäuser, in denen Missstände zutage getreten sind, wahrzunehmen.
Ich finde, dass es ein richtiger Schritt wäre, hier in dieser Hinsicht das Gesetz zu ändern. Ich kann auch nicht verstehen, dass die Geschäftsführer einzelner Kliniken wie z. B. in Oldenburg sagen, das wäre überflüssige Bürokratie. Wenn es so wäre, wie die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft meint, dass das Qualitäts- und Beschwerdemanagement ausreichend ist, was bisher etabliert ist, dann hätten wir sicherlich diese Dinge, wie sie in der Vergangenheit geschehen sind, so nicht erlebt. Herr Kollege Schwarz hat einige Beispiele genannt.
Wir wollen also - das ist der Teil, der in diesem Gesetzentwurf entscheidend ist - die Bestellung von Patientenbeauftragten zum 1. Juli 2015 wie in anderen Bundesländern ermöglichen. Die wesentlichen Merkmale sind die Unabhängigkeit der ehrenamtlich tätigen Patientenbeauftragten, die nur im Auftrag der Patientinnen und Patienten tätig sind. Es werden Anliegen sowohl während des stationären Aufenthaltes, als auch - das ist ein wichtiger Punkt - nach dem stationären Aufenthalt in den Blick genommen, sodass auch die Dinge, die im Anschluss festgestellt werden, dem Krankenhaus zur Kenntnis gegeben werden können. Auch Angehörige finden Gehör, auch das haben wir in den Gesetzentwurf einfließen lassen. Die Erreichbarkeit ist unabhängig vom Klinikalltag.
Wer sagt, dass eine Aufwandsentschädigung an dieser Stelle ein Hinderungsgrund sei, der soll sich den Bericht von Oxfam, der heute durch die Zeitungen gegangen ist, ansehen, in dem berichtet wird, dass die Milliardäre, die in der Pharma- und Gesundheitswirtschaft tätig sind, im letzten Jahr eine Erhöhung ihres Vermögens um sage und schreibe 47 % erzielt haben. Ich finde, das zeigt schon sehr deutlich, dass dort die Verhältnisse völlig falsch sind. Die Häuser werden also zur Zusammenarbeit verpflichtet und verpflichten sich hoffentlich dann auch ganz selbstverständlich selbst dazu. Das stärkt aus unserer Sicht das Ver
trauen der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen. Das sollte, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Hauptsorge der Krankenhäuser sein.
Ich freue mich auf eine intensive, aber gleichwohl schnelle Beratung im Ausschuss. Aber wenn ich sehe, welche Anträge wir heute gemeinschaftlich beschließen werden, dann bin ich sehr optimistisch, dass uns das in diesem Fall auch gelingt.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Es folgt jetzt für die Fraktion der FDP Kollegin Sylvia Bruns. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer sich in ein Krankenhaus begibt und sich dort vielleicht sogar auf den OP-Tisch begeben muss, sollte das mit höchstmöglichem Vertrauen in die Patientensicherheit tun können. Meines Erachtens ist das Gefühl des Ausgeliefertseins nirgendwo größer als im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen.