Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer sich in ein Krankenhaus begibt und sich dort vielleicht sogar auf den OP-Tisch begeben muss, sollte das mit höchstmöglichem Vertrauen in die Patientensicherheit tun können. Meines Erachtens ist das Gefühl des Ausgeliefertseins nirgendwo größer als im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen.
Wie sehr dieses Vertrauen gestört werden kann, zeigt uns zum einen der aktuelle Fall in Oldenburg und zeigen zum anderen die Fälle, die Uwe Schwarz schon aufgeführt hat, u. a. der Transplantationsskandal in Göttingen. Die Hemmschwelle für Patienten oder Angehörige, sich über Maßnahmen zu erkundigen oder sogar zu beschweren, ist enorm hoch. Mittelpunkt und Ziel unseres gesamten Handelns muss aber das Wohlergehen des Patienten sein.
Laut Statistik aus dem Jahr 2012 hat Niedersachsen 197 Krankenhäuser mit 42 204 Betten und jährlich ca. 1,6 Millionen Patienten. Für diese gilt es, größtmögliche Sicherheit und Transparenz zu erreichen. Dazu gehören zum einen die Einsetzung eines Hygienebeauftragten, wie sie schon einmal in einem Antrag gefordert wurde, und zum anderen ein niedrigschwelliges Angebot für die Patienten vor Ort. Wir finden es richtig, vor Ort anzufangen. Es ist auch richtig, die Krankenhausträger vor Ort damit zu beauftragen; denn sie kennen die Lage und die Menschen, mit denen sie zu tun haben.
Richtig ist auch, dass die Krankenhäuser zur Zusammenarbeit mit den Patientenbeauftragten verpflichtet werden und der Patientenbeauftragte in seinem Amt nicht an Weisungen gebunden ist; denn sonst gäbe es keine Konsequenzen. An dieser Stelle müssen wir im Ausschuss in den Dialog mit den Krankenhausträgern treten und uns mit den Bedenkenträgern sachlich auseinandersetzen.
Eine Frage, die sich mir mit Blick auf die Gesetzesänderung stellt, betrifft den vorgegebenen Zeitrahmen bis zum 1. Juli. Den finde ich sehr sportlich.
Hinsichtlich der Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt - Thomas Schremmer hatte das schon angesprochen - müssen wir darüber reden, welche Kosten da entstehen und wie das mit Blick auf die Krankenhausträger gehandhabt werden soll.
Danke schön, Frau Kollegin. - Es folgt sodann für die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Annette Schwarz. Bitte!
schwerwiegender, teilweise auch mehrfacher Erkrankungen kommt bei Patienten und deren Angehörigen der Wunsch nach Begleitung, nach einem Ansprechpartner auf, insbesondere dann, wenn die Kommunikation mit dem Arzt, der Pflegenden oder der Verwaltung nicht klappt, wenn sprichwörtlich das Vertrauen fehlt.
Patientenbeauftragte als eine Form des Beschwerdemanagements sind bereits an einigen Krankenhäusern in Niedersachsen installiert. Ich nenne als Beispiele das Bürgerhospital in Einbeck, das St.-Elisabeth-Krankenhaus in Salzgitter, das Klinikum Oldenburg oder das Klinikum Delmenhorst. Das findet dort eventuell nicht in der Form statt, wie Sie es im Gesetzentwurf formuliert haben. Aber es werden bei Hinweisen offiziell - mei
Auf Bundesebene gibt es den Patienten- und Pflegebeauftragten der Bundesregierung. Aktuell ist es der Staatssekretär Karl-Josef Laumann.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf von Rot-Grün soll die Verpflichtung verankert werden, dass jedes Krankenhaus in Niedersachsen für jeweils fünf Jahre einen ehrenamtlichen Patientenbeauftragten und einen Stellvertreter beruft. Bis zum 1. Juli 2015 hat das demnach zu geschehen. Weiter- und Fortbildung stehen dem Beauftragten und dem Stellvertreter zu. Und eine angemessene Aufwandsentschädigung ist zu gewähren. - So stellt sich das Rot-Grün vor.
Das führt bei uns zu einer ganzen Reihe von Fragen: Welche Erfahrungen haben die bisherigen Patientenbeauftragten gemacht? Konnten sie der Erwartungshaltung gerecht werden? Welche Ergebnisse liegen vor? Oder sind sie so etwas wie ein Kummerkasten? - Das wertet die Deutsche Stiftung für Patientenschutz alles andere als positiv. Denn sie sagt, dass das keine durchgreifende Wirkung hat.
Welche Qualifikation muss jemand mitbringen, der eine solche Funktion ehrenamtlich ausüben soll? Und welche Durchgriffsmöglichkeiten bestehen bzw. wären erforderlich? Wie sieht es mit Weisungsbefugnissen aus? Werden alle Krankenhäuser in Niedersachsen - das sind mehr als 180 - geeignete Leute finden, die dazu bereit sind, entsprechend aktiv zu werden? - Das wären dann zwei pro Krankenhaus. Gibt es andere Formen des Beschwerdemanagements, der Qualitätsverbesserung an den Krankenhäusern? Haben diese sich bewährt?
Und: Wer bezahlt die von Rot-Grün verpflichtend gewollten Patientenbeauftragten? - In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es dazu: „Voraussichtliche Kosten und haushaltsmäßige Auswirkungen des Gesetzentwurfs: Keine.“
Meine Damen und Herren, hier wird bestellt, ohne bezahlen zu wollen. Das wollen Sie von Rot-Grün bislang den Krankenhausträgern überlassen. Ist das in Ordnung? - Suchen Sie sich doch bitte einmal die Pressemitteilung der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft vom 5. Januar dieses Jahres heraus. Da wird sehr deutlich darauf hingewiesen, dass Personal- und Sachkostensteigerungen in diesem Zusammenhang zukünftig voll zu
Meine Damen und Herren, diese Fragen stehen für die mündliche Anhörung im Ausschuss ebenso an. Es sollte klar sein - meine Kollegin Sylvia Bruns hat das hier schon gesagt -: Ein Dialog ist erforderlich.
Es ist auch zu örtern, ob die Einführung eines Landesbeauftragten für Patienten, z. B. beim Sozialministerium angedockt, eventuell eine geeignete Form und zielführend ist und wie das auszugestalten wäre.
Im Zuge der Ausschussberatungen sind auch die Stellungnahmen der Akteure im Krankenhauswesen zu den Klinikmorden vorzulegen. Ministerin Rundt hat angekündigt, dass diese im März 2015 vorliegen sollen. Auch diese Erkenntnisse dürfen nicht unter den Tisch fallen. Die betroffenen Angehörigen haben ein großes Interesse daran.
Meine Damen und Herren, es geht um eine vertrauenswürdige und vertrauensvolle medizinische und pflegerische Versorgung von Patienten in Krankenhäusern. Vertrauen zu Ärzten, zu Krankenpflegern und Krankenschwestern, die direkt am Bett des Patienten stehen, ist unabdingbar für den Patienten und seine Angehörigen, die diese Hilfe benötigen. Ein Generalverdacht gegenüber der Pflege ist da meines Erachtens nicht förderlich. Deswegen sollten wir in den Dialog eintreten, auch im Ausschuss. Das ist der richtige Weg. Ich bin gespannt darauf.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schwarz. - Es folgt nun die Landesregierung. Es spricht Frau Ministerin Rundt. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Niedersächsischen Landesregierung ist es ein ganz besonderes Anliegen, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Patientinnen und Patienten in einer stationären Behandlung oder Betreuung zu ermöglichen. Defizite müssen behoben werden. Menschen in Pflegeheimen, in Krankenhäusern befinden sich in einer Ausnahmesituation, in der sie sich besonders
Ich halte es deshalb für sinnvoll und notwendig, in einem ersten Schritt die Krankenhäuser in Niedersachsen zu verpflichten, Patientenbeauftragte
flächendeckend einzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Krankenhausträger ab 1. Juli 2015 mindestens eine Beauftragte bzw. einen Beauftragten sowie eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter einsetzen müssen.
Die Patientenbeauftragten haben die Aufgabe, sich persönlich um Anliegen und Beschwerden von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen zu kümmern. Sie übernehmen eine Mittlerrolle zwischen Patienten einerseits und Klinikpersonal andererseits und tragen damit zur Transparenz, Klärung und Entschärfung von Konflikten bei. Sie sind in der Lage, eventuell notwendige Veränderungen in der Organisation des Klinikablaufs anzuregen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Organmitglieder der jeweiligen Krankenhausträger dürfen nicht in diese Funktion berufen werden. Und die Funktion soll ehrenamtlich ausgeübt werden. Damit befinden sich die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher in keinem Anstellungs- oder Abhängigkeitsverhältnis zum Krankenhaus. Durch diese Unabhängigkeit wird ein besonderes Maß an Vertrauen, an Akzeptanz und Glaubwürdigkeit bei den Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen sichergestellt.
Bei allen Vorteilen, die die Etablierung von Patientenbeauftragten mit sich bringt, wird man auch hier sicher sein können, dass strafrechtliches Verhalten oder schwerwiegende Behandlungsfehler durch ehrenamtliche Patientenbeauftragte nicht zu
100 % ausgeschlossen werden können. Dennoch: In Bezug auf Patientensicherheit und Patientenorientierung in Krankenhäusern machen wir mit diesem Gesetzentwurf ganz sicherlich einen ersten guten Schritt.
In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe haben wir uns dafür eingesetzt, dass auch die Qualität der Behandlung in den Krankenhäusern Einfluss in die Krankenhausplanung nehmen soll. Nach Abschluss des Bundesgesetzgebungsverfahrens wird das Land deutlich mehr Möglichkeiten haben, im Landeskrankenhausgesetz qualitative Elemente in die Krankenhausplanung einzubeziehen. Krankenhäuser, die dauerhaft und mehrfach durch Qualitätsmängel auffallen, können letztlich aus dem Krankenhausplan herausgenommen werden. Ich
gehe also davon aus, dass wir in absehbarer Zeit eine weitere, durchaus grundlegende Novellierung des Krankenhausgesetzes benötigen werden.
Beim Thema Patientensicherheit ist darauf hinzuweisen, dass es hier um Menschen geht, die besonderer Unterstützung bedürfen, weil sie auf fremde Betreuung und auf Pflege angewiesen sind. Aus diesem Grund halte ich den vorgezogenen Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgesetzes für durchaus richtig. Aber wir werden natürlich weiter im Blick behalten, dass es nicht nur um Krankenhäuser geht, sondern auch um andere Einrichtungen. Ich bin mir ganz sicher, dass fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sei es in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen, in psychiatrischen Krankenhäusern usw., wirklich ihr Bestes geben und hoch engagiert arbeiten.
Dennoch glaube ich, dass die Patientinnen und Patienten auch hier besondere Unterstützung brauchen, die ihnen durch dieses Gesetz gegeben werden soll.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.
Die Federführung soll beim Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration liegen, mitberatend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer so verfahren möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung: Jobmotor soziale Gesundheitswirtschaft Niedersachsen - Gesundheitsberufe stärken und Fachkräftenachwuchs sichern - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1488 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Ge
sundheit und Migration - Drs. 17/2478 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/2640 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/2759 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/2777