Protocol of the Session on October 24, 2014

Vielen Dank, Frau Hamburg. - Jetzt hat sich die Sozialministerin zu Wort gemeldet. Frau Rundt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Junge Menschen wollen durch persönliches Engagement erleben, dass sie etwas bewegen und die Entwicklung der Gesellschaft nach ihren Vorstellungen konkret beeinflussen können. Diese Erfahrung von Selbstwirksamkeit ist ein ganz wichtiges Motiv, welches die konkreten Interessen und Werthaltungen der jungen Menschen bestimmt.

Wer sich als junger Mensch engagiert, wird dies auch im Erwachsenenalter überdurchschnittlich oft tun. Die Bereitschaft ist in großem Maße vorhan

den, aber nicht selbstverständlich. Es muss uns darum gehen, jungen Menschen auch Gelegenheiten zu geben, Verantwortung zu übernehmen und ihre Fähigkeiten einzubringen.

Die richtigen Rahmenbedingungen lassen sich nur dann sinnvoll gestalten, wenn junge Menschen quasi als Expertinnen und Experten verantwortungsvoll in die Gestaltung einbezogen werden. In Zeiten demografischen Wandels, in denen das Verhältnis der Generationen durchaus in eine Schieflage zu geraten droht, wird Beteiligung der jungen Generation zum notwendigen Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält.

Deshalb freue ich mich über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, weil er sehr gute und nachhaltige Konzepte beinhaltet und eine Unterstützung für die Landesregierung bei ihrem Bemühen um ein gelingendes Aufwachsen der jungen Generation ist.

Ein sehr wichtiger Schritt wird die Wiedereinrichtung des Landesjugendhilfeausschusses und des Landesjugendamtes sein. Die eben mit Recht gelobten Jugendverbände - auch das ist klar; da muss ich Frau Hamburg recht geben - hatten sich einhellig gegen deren Abschaffung ausgesprochen.

Im Jahr 2009 sind die Kinderrechte mit den Stimmen aller Fraktionen des Landtags in die Niedersächsische Verfassung aufgenommen worden.

§ 36 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes schreibt den Kommunen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, vor. Wir wissen, dass die meisten Kommunen dieser Vorschrift vorbildlich nachkommen. Das Land bietet viele Leistungen an, um die Kommunen bei der Umsetzung des § 36 zu unterstützen. So haben wir z. B. gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk in diesem Jahr erstmalig das Programm „Kinder stärken!“ gestartet. Hier können öffentliche und freie Träger Anträge auf Zuwendungen für Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte stellen.

Insbesondere in den Jugendverbänden lernen junge Menschen, dass es sich lohnt, sich gesellschaftlich zu engagieren. Deshalb ist es gut, dass die verbandliche Jugendarbeit und die Arbeit des Landesjugendrings durch das Jugendförderungsgesetz abgesichert sind und zusätzlich durch das Förderprogramm „Generation3“ Innovationen und

spezielle Beteiligungsprojekte durch das Land gefördert werden können. Wir sind uns offensichtlich einig, dass dies ein gutes Projekt ist.

Durch eine engere Kooperation der Systeme Jugendhilfe und Schule können noch viele Chancen und Innovationspotenziale freigesetzt werden. Ein Landesprogramm, das die Jugendhilfe, kommunale Netzwerke und Schulen, vor allen Dingen in Brennpunkten, besser verzahnt, ist daher gerade im Interesse der bildungsbenachteiligten Kinder und Jugendlichen zu begrüßen.

Solches Engagement braucht Rahmenbedingungen. Deshalb freue ich mich, dass diese hier gesetzt werden.

Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind jetzt am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Vorgesehen ist, den Antrag dem Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Gibt es nicht. Dann ist der Antrag überwiesen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 38: Erste Beratung: Ja zur Einbürgerung - Einbürgerungskampagne starten! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/2163

Ich darf ganz herzlich Giuseppe Scigliano begrüßen, den Präsidenten des COM.IT.ES Hannover, der eigens hier eingetroffen ist, um an dieser Debatte teilzunehmen.

(Beifall)

Ich möchte Ihnen noch zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland gratulieren, die gerade vollzogen worden ist.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, zu Wort gemeldet hat sich Angelika Jahns. Sie haben das Wort, Frau Jahns.

(Zurufe von der SPD: Was ist das denn? - Angelika Jahns [CDU]: Bringt Rot-Grün den Antrag nicht erst einmal ein?)

- Herr Dr. Pantazis, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungsfraktionen bekennen sich zu einem weltoffenen Niedersachsen, in dem Vielfalt und Teilhabe gestärkt werden sollen. Wir tun dies in dem festen Glauben, dass unser Land Niedersachsen ein Einwanderungsland und Heimat für Menschen ganz unterschiedlicher Herkunft geworden ist. Per Stichtag 9. Mai 2011 hatten 16,7 % der niedersächsischen Bevölkerung einen Migrationshintergrund - mit steigender Tendenz.

Zwingende Voraussetzung dieses Verständnisses von unserem Land ist eine gelebte Willkommens- und Anerkennenskultur für die zugewanderten Menschen und ihre hier geborenen Nachkommen. Einen essenziellen Bestandteil einer solchen Politik der Teilhabe und Partizipation stellt schlussendlich der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Verwaltungsakt, die Einbürgerung, dar.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Willen, in unserem Land eine gelebte Willkommens- und Anerkennungskultur für Menschen mit Migrationshintergrund zu gestalten, haben wir uns in der Koalitionsvereinbarung nicht nur darauf verständigt, uns auf Bundesebene für die Abschaffung des Optionszwangs und für die Mehrstaatigkeit einzusetzen, sondern auch darauf, ergänzend dazu eine Einbürgerungskampagne zu starten. Wir wollen Ja sagen zur Einbürgerung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Durch diese nämlich erlangen zugewanderte Menschen alle bürgerlichen Rechte und Pflichten, die nach unserer Verfassung, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, ausschließlich Deutschen vorbehalten sind. Mit dem feierlichen Bekenntnis zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung steht ihnen als gleichberechtigten Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, als Staatsbürgern, ferner das Recht zu, politische Mitwirkungsmöglichkeiten zu nutzen. Langfristig

gesehen kann diese Form der Einbindung zugewanderter Menschen in alle Bereiche des gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Lebens nur im Interesse des Gesetzgebers sein.

Ziel unserer Bemühungen soll es daher sein, die guten Gründe, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, zu verdeutlichen. Hierzu zählen das Recht auf freie Wahl des Aufenthalts und des Wohnsitzes in Deutschland - die Freizügigkeit - sowie in allen Ländern der Europäischen Union, erleichterte Nachzugsmöglichkeiten für Familienangehörige, die uneingeschränkte Berufsfreiheit, die Möglichkeit visafreien Reisens in viele Länder, der Schutz im Ausland durch die deutsche Auslandsvertretung sowie das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.

Vor dem Hintergrund dieser zahlreichen guten Gründe, sich einbürgern zu lassen, betrübt es, dass von den bereits genannten 16,7 % der niedersächsischen Bevölkerung mit Migrationshintergrund lediglich etwas mehr als 60 % einen deutschen Pass besitzen, obwohl mehr als die Hälfte der verbleibenden knapp 40 % die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Und nicht nur das: Im Vergleich zum Jahr 2002 waren die Einbürgerungen 2012 laut dem Landesamt für Statistik Niedersachsen sogar rückläufig.

Diese Zahlen bringen deutlich zum Ausdruck: Es herrscht Handlungsbedarf. Im Sinne einer gelebten Willkommenskultur gilt es daher, Maßnahmen zu ergreifen, den angesprochenen Personenkreis aufzuklären und ihm die Angst vor dem bürokratischen und häufig als diskriminierend empfundenen Verfahren der Einbürgerung zu nehmen.

Ich möchte Ihnen gerne die Beispiele NordrheinWestfalen und Hamburg nennen. Diesen Bundesländern ist es durch große Einbürgerungsinitiativen gelungen, die Zahl der Einbürgerungen deutlich zu erhöhen. Sie haben es geschafft, den Einwanderinnen und Einwanderern deutlich zu machen, dass sie zu diesem Land gehören. Laut dem Hamburger Ersten Bürgermeister Olaf Scholz, der beispielhaft die Mitbürgerinnen und Mitbürger hierzu persönlich anschreibt, kann die Einbürgerung somit „eine Krönung ihres persönlichen Lebensweges in Deutschland“ sein, die es zu unterstützen gilt.

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung in unserem hier eingereichten Entschließungsantrag erstens auf, eine landesweite, öffentlichkeitswirksame Einbürgerungskampagne in

Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden zu starten. In diesem Zusammenhang ist zuallererst das Einbürgerungsverfahren zu optimieren. Konkrete Angebote und Hilfestellungen sowie die Beseitigung von Hindernissen müssen geprüft werden.

Zweitens ist eine Erhöhung der Einbürgerungszahlen insbesondere bei den EU-Bürgerinnen und EUBürgern anzustreben. Aktuell ist auffällig, dass der Anteil an Einbürgerungen geringer ist, als er aufgrund der Möglichkeit der Mehrstaatigkeit sein könnte.

Drittens fordern wird eine aussagekräftige Evaluation der Einbürgerungskampagne nach einem entsprechenden Zeitraum. Hierbei sollte Auskunft über die Anzahl, die Dauer und den Erfolg der Einbürgerungsverfahren gegeben werden können.

Schlussendlich fordern wird die Landesregierung auf, die landesrechtlichen Möglichkeiten für Einbürgerungen weiterhin voll auszuschöpfen und sich auf Bundesebene gezielt für Mehrstaatigkeit einzusetzen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich persönlich sehe es als unsere, ja meine Verpflichtung an, dem bisher noch nicht allumfassend informierten Personenkreis die mit der Einbürgerung verbundenen Möglichkeiten vor Augen zu führen. Daher habe ich aus aktuellem Anlass meine eigene Einbürgerungsurkunde gebracht.

(Der Redner zeigt ein Schriftstück)

Dieser ist zu entnehmen, dass ich am 31. Oktober nicht nur den Geburtstag meiner Frau feiern werde, sondern auch den 12. Jahrestag meiner Einbürgerung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich daher mit einem Appell an unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger enden: Wer in Niedersachsen seine Heimat gefunden hat, sich zu unseren Grundwerten bekennt, soll sich auch als vollwertiges Mitglied unserer Gemeinschaft fühlen - mit allen dazugehörenden Rechten und Pflichten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

In diesem Sinne: Geben Sie sich einen Ruck! Sagen Sie Ja zur Einbürgerung! Denn Sie sind herz

lich willkommen - jede und jeder einzelne von Ihnen.